Umgangsrecht und Co.

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
TomTom86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht und Co.

Hallo zusammen, es geht um folgende Problematik:

Person A (weiblich) ist verheiratet und lebt vom Ehemann getrennt. A traf Person B und hatte ein Verhältnis, das niemals außerhalb des Schlafzimmers stattfand. Person A wurde von B überraschend schwanger, das Verhältnis war jedoch schon vorüber.
B reagierte böse, als A nicht abtreiben wollte, redete viel auf sie ein, gab ihr zu verstehen, dass er kein Kind mit ihr wolle, sein Leben damit vorüber sei, er nicht einsehen würde, dafür zu zahlen uvm. B behauptete gleich zu Anfang dass A das alleinige Sorgerecht haben könne. B meldete sich daraufhin nicht mehr bei A, die gesamte Schwangerschaft lang.
Nach der Geburt des gemeinsamen Kindes wurde B von A informiert, B kam irgendwann auch zu A nach Hause und lernte sein Kind kennen. Kurz darauf wurde seitens B angezweifelt, dass er überhaupt der Vater sei. B‘s Familie äußerte, selbst nach 3 Monaten, kein Interesse am Kind solange die Vaterschaft nicht geklärt würde. Immer wieder betont B, A nicht zu kennen, fuhr seit der Geburt seines Kindes schon zweimal in den Urlaub, und hat im Grunde keine Ahnung, was die Elternrolle so beinhaltet. B ist unreif und egoistisch, tut im Grunde nichts. Person B stellte A wie eine Schlampe dar, die er nicht kenne.
A kümmerte sich seit Geburt ganz alleine um das gemeinsame Kind.
Person B schlug bei A auf, wann es ihm passte, ob frühs oder spät abends, und lud ungefragt andere Leute aus seiner Familie/ seinem Freundeskreis mit ein.
Irgendwann wurde es A zuviel, ständig von B aufgeweckt zu werden, ständigen Besuch in der kleinen Wohnung zu ertragen, usw., da sie sich alleine um den Säugling kümmert. A bat um geregelte Zeiten, was zunächst abgelehnt wurde. Nun einigten sie sich vorerst auf 2 Treffen die Woche 2-3 Stunden, doch A traut B nicht.
Es ist mittlerweile für A eine große seelische Belastung, wie sie behandelt wurde, dass sie ständig die Türe aufmachen muss und kein Leben mehr hat. Sie hat langsam das Gefühl dass sie nur noch für andere lebt und ihr Leben um den Kindesvater gestaltet.
Person B bestehe nun plötzlich auf gemeinsames Sorgerecht, was A verneint. Es sei zu schwierig, einander zu vertrauen und man kenne sich kaum, außerdem ist B nicht rechtlicher Vater. Er hat A komplett respektlos behandelt und tut es weiterhin. Bei einem Treffen außerhalb der festen Zeiten nahm B das Kind und verschwand mit ihm 2 Stunden im Restaurant ohne jemandem Bescheid zu geben.
B‘s Verhalten äbnderte sich erst, als der Vaterschaftstest positiv war und vor allem seitdem er Unterhalt an A zahlt. Seitdem fordert B mehr und mehr, das wahre Interesse am Baby zweifelt A jedoch an. Es ginge nun vor allem um Kontrolle. A springt nun nicht mehr für B, was B ärgert. Wenn B bei A zuhause ist, lässt er niemand anderen an das Kind ran, er geht damit um, als wäre das Kind sein Besitz.
Nun fordert B auch noch das Baby, 4 Monate alt, jedes 2. Wochenende zu nehmen.
A ist verzweifelt- einerseits förderte sie den Kontakt zum Kindesvater, andererseits kennt dieser keine Grenzen und fordert mehr und mehr. Es scheint aussichtslos sich mit B zu einigen, denn B hat A sitzen lassen usw.
Langsam aber sicher nagen diese Forderungen an A- die sich von Anfang an für das Kind entschied. Es ist zeitweise unerträglich soviel Zeit mit B in ihrer Wohnung zu verbringen.

Kommt B als leiblicher Vater damit durch, ein Baby mitzunehmen auch übers Wochenende?
A würde daran zerbrechen. Wenn das Kind älter ist bestehen kaum Einwände dass ohne A Zeit verbracht wird.
Außerdem: Person B weilt immer lange bei A in der Wohnung- man muss B wiederholt bitten zu gehen. Einmal blieb B bis fast 23 Uhr und hielt das Baby wach. A fühlt sich hilflos, beängstigt, ihr Kind nun abgeben zu müssen - einem „Fremden" sozusagen. Wie ist das geregelt- was sind A‘s Rechte??? Muss A alles über sich ergehen lassen? Sind 2 Termine pro Woche je 2 Stunden ok bei einem Säugling?
Im übrigen wurde B sogar mal angeboten eine Nacht zu bleiben um mit dem Baby aufzustehen, doch dieser war letztendlich lieber abends feiern.

Danke im Voraus!

-- Editiert von TomTom86 am 12.02.2020 10:56

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Falls das ein Fortsetzungs-Roman werden soll...Das ist bisher allein Elternsache, wie ihr das mit dem Umgang regelt.

Zitat (von TomTom86):
Kommt B als leiblicher Vater damit durch, ein Baby mitzunehmen auch übers Wochenende?
Zur ersten Frage: Ja, wenn du das erlaubst.
Zu den anderen Dingen, die an dir nagen: Ja, das ist möglich und ist zulässig, wenn du das zulässt.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Hier interessiert als erstes mal, ob B überhaupt der rechtliche Vater ist. Ist hier eine Anfechtung der Vaterschaft erfolgt und bereits rechtskräftig? Oder ggf. eine Scheidung anhängig?

Wenn nicht, dann ist der Ehemann von A der rechtliche Vater dieses Kindes. Und zwar mit allen Konsequenzen und inklusive dem Sorgerecht. Weiß der Ehemann überhaupt schon von dem Kind?

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#3
 Von 
guest-12313.02.2020 21:51:16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

"B‘s Verhalten äbnderte sich erst, als der Vaterschaftstest positiv war und vor allem seitdem er Unterhalt an A zahlt. "

OK, wer hat den Vaterschaftstest denn durchgeführt? Und ist nicht eigentlich der Ehemann der rechtliche Vater oder haben die Drei das gerichtlich schon geklärt?
Im übrigen muss sie ihn doch gar nicht in die Wohnung lassen?! Soll sie sich an einem neutralen Ort treffen, wo er das Kind zu sehen bekommt. Das ist jetzt wie alt?

Wenn er der rechtliche Vater ist, dann soll sie mit ihm ein Besuchsrecht und Umgangsrecht festlegen, welches sicherlich auch abhängig vom Alter des Kindes ist. Sollte sie noch stillen, dann dürfte es schwierig werden, dass er das Kind stundenlang bei sich haben will...

Sie soll zum Jugendamt gehen und sich dort Rat und Hilfe holen. Aus ihrer Sicht ist es ja alles nachzuvollziehen, aber als Vater hat er nun mal Rechte. Und Manche wachsen auch mit ihren Aufgaben...

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#4
 Von 
TomTom86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nein, B ist nicht rechtlicher Vater, und der rechtliche Vater weiß natürlich bescheid über das Baby, steht auf der Urkunde usw.
Wir leben zwar getrennt aber wir verstehen uns nach wie gut. Keiner hat derzeit vor sich scheiden zu lassen
Der Test war privat und zwischen leiblichen Vater und Kind, da mir unterstellt wurde ich hätte evtl. mehrere Partner gehabt. Nun, nachdem der Test positiv war, seitdem stellt der leibliche Vater B eben Forderungen. Ich verstehe durchaus dass er Umgangsrecht hat, aber das Baby ist kein Ding, das man halt besitzt und mal abgibt. Schwierig für A, die sich zunehmend unwohl fühlt mit der Situation. A ist sich im klaren dass sie das Kind ja wollte und scheinbar damit leben muss. A möchte nur unter keinen Umständen das Baby abgeben über ein Wochenende. Das Baby ist 4 Monate. Ich hab es nur und wirklich nur für das Kind getan, damit eine Beziehung aufgebaut werden kann. Aber eben vorerst in meinem Beisein.

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Der biologische Vater hat per se erst mal nur unter extrem eingeschränkten Bedingungen überhaupt irgendein Recht auf Umgang. Das Umgangsrecht für Dritte (das ist er aus gesetzlicher Sicht) ist ein ziemlich schwaches Recht.

Im Gegenzug hat Person A allerdings auch keinerlei rechtliche Grundlage von B Unterhalt zu verlangen. Unterhaltsschuldner ist der Ehemann von A. Dieser ist auch sorgeberechtigt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von TomTom86):
A möchte nur unter keinen Umständen das Baby abgeben über ein Wochenende.
Du musst das doch nicht zulassen. Später gern---jetzt nicht. Wo ist das Problem?

Das ist auch nicht davon abhängig zu machen, ob er Unterhalt zahlt und die Vaterschaft selbst anerkannt hat.

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