Hallo, ich bräuchte unbedingt eure Hilfe.
Ich bin alleinerziehende Mutter einer 3-jährigen Tochter, habe das alleinige Sorgerecht und beziehe vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss, da der Vater der Kleinen nicht gewillt ist, eine Arbeit anzunehmen und finanziell für sein Kind aufzukommen.
Die Beziehung mit dem Erzeuger endete ca. 2 Monate nach der Entbindung, danach musste ich einen wahrlichen Spießrutenlauf durchmachen (Drohungen, Telefonterror usw.) Es war auch soweit das ich nervlich am Ende war und des merkt ein Kind ja schließlich auch. Nach einem guten Jahr packte ich dann meine Sachen und zog in eine größere Stadt, weil ich mich dort nicht mehr aus dem Haus getraut habe.
Nun nach über zwei Jahren Ruhe, bekomme ich Post vom Jugendamt, dass der Erzeuger das allgemeine Umgangsrecht beantragt hat.
Nach einer ersten Aussprache mit dem Jugendamt, bei dem ich der Bearbeiterin erklärte, dass er sich in diesen drei Jahren nicht einmal um sein Kind gekümmert hätte, befand sich innerhalb weniger Tage ein Paket von ihm in meinem Briefkasten. Da frage ich mich, ob denn nur im Interesse des Vaters gehandelt wird und ihm noch Tipps gegeben werden!?
Ich frage mich jetzt, woher er meine Adresse hat, welche ich, aufgrund von Sprüchen wie „Da bringe ich mich um und nehme die Kleine mit“ vor ihm geheim gehalten habe.
Was kann ich tun, um zu vermeiden, dass er meine Kleine irgendwann mal allein mit zu sich nehmen kann, denn ich habe absolut kein Vertrauen in diesen Menschen. Dies interessiert aber das Jugendamt nicht, da es nur „das Beste“ für das Kind will. Sie meinen „das Beste“ wäre ihr Vater, doch ich bin da anderer Meinung: Ein Vater ja, aber nicht dieser! Nur versteht keiner das ich Angst um mein Kind habe und des wird vom Jugendamt auch nicht für voll genommen. Muss denn erst was passieren!?
Hier wird über meinen Kopf hinweg entschieden, da kann ich doch das Sorgerecht gleich an Vater Staat abgeben.
Ich bin doch nur eine Mutter, welche Angst um ihre Tochter hat und ich will mich nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlassen, da ich mir diese finanziell nicht leisten kann.
Gibt es Möglichkeiten, das Recht des Vaters sein Kind zu sehen, in irgendeiner Weise zu blockieren oder es ihm irgendwie so schwer wie möglich zu machen!?
Danke P@ula
Umgangsrecht und Jugendamt
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo P@ula!
Nun, Umgangsrecht ist ja noch kein Sorgerecht.
Doch, ich verstehe deine Angst, aber kannst du belegen, dass der KV seine damals gemachten Äusserungen auch nach 2 Jahren noch in die Tat umsetzen würde?
Nur wenn du diese Frage mit "JA" beantworten kannst, hast du Aussicht auf Erfolg, den Umgang zu verhindern.
In der Vergangenheit wurden viele Väter in Bezug auf den Umgang benachteiligt, jetzt kehrt sich das Ganze, wohl über die gewachsene Medienpräsenz, um. Bestimmt werden jetzt neue Fehlentscheidungen getroffen.
Was das Beste für ein Kind ist weiss letztendlich niemand, nicht Väter, nicht Jugendämter, nicht Mütter, nicht Familienrichter. Habe ich dich richtig verstanden, du glaubst, dass Mitarbeiter des Jugendamtes deine Adresse an den KV herausgegeben haben?
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> Auch wenn er sich eine Zeitlang nicht um das Kind gekümmert hat.Das kann einige Gründe haben.
Wie bitteschön sollte ser Vater sich um das
Kind kümmern können , wenn die Mama mit dem Kind durchgebrannt ist und die Adresse des Kinds wörtlich: vor ihm (dem 'Erzeuger') geheim gehalten hat ?
Schlichtweg absurd !
zu meiner Verteidigung möchte ich sagen, im ersten Lebensjahr war ihm meine Adresse bekannt, doch er hielt es für besser mich wie schon oben erwähnt mich zu terrorisieren. ... und nicht bloß er!!!
Ich hatte einfach Angst, darum bin ich weggezogen!
@ARTiger
Woher soll er sie sonst haben??? Stehe nicht im Telefonbuch!
-- Editiert von P@ula am 26.05.2004 16:31:05
Hallo P@ula!
Er könnte deine Adresse von gemeinsamen Bekannten/Verwandten haben?!
Meine Frage ging in die Richtung, was Mitarbeiter des JA dürfen und was nicht.
In der Regel geben diese Leute nicht ohne Weiteres Auskunft über Aufenthaltsorte. Macht mich stutzig.
Wenn du deinen Verdacht begründen kannst, dann reiche beim Verwaltungsgericht eine gut formulierte und gut begründete Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Sachbearbeiter ein.
Leider bist du auf meinen anderen Punkt noch nicht weiter eingegangen: Wie ist der KV jetzt drauf?
Ich vermute, dass du dir das selber auch nicht eindeutig beantworten kannst und das ist das Problem.
Wer soll was gegen ihn unternehmen, wenn niemand weiss wie er tickt?
Was er dir seinerzeit angedroht hat, muss nicht mehr Gültigkeit haben, denn viel Zeit ist vergangen und der Stress der Trennung ist weg. Vielleicht besinnt er sich tatsächlich auf seine Verpflichtungen dir und dem Kind gegenüber?
Hy Paula
Für eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung könntest du Prozesskostenhilfe beantragen.
Ich kann deine Angst gut nachvollziehen...mein Kindsvater hatte unser Neugeborenes und mich öfters im Alkoholrausch nachts vor die Tür gesetzt und uns gedroht, sowie eine Waffe an den Kopf gehalten.
Und noch heute weis er nicht mehr was er mir bei letzten Telefonaten alles erzählte ( ich glaube der Alkohol ist Schuld ).
Ich würde ihn nie alleine mit unserem Kind lassen, wenn er es sehen wolle.
Dein Kindsvater hat viell. wirklich gute Absichten, sonst hätte er sich die Mühe nicht gemacht, Dich ausfindig zu machen ....
Es gibt eine Möglichkeit sich mit einem Berater des Jugendamtes zu Treffen, um eine Kind-Vater Beziehung aufzubauen, wo alle Beteiligten zusammen kommen.
Frag doch mal bei Deinem JUAmt nach
--- Posting wurde vom Admin editiert
ach ja ?
das funktioniert ?
Einfach bei der Post angeben: Namen und alte Adresse, und die suchen einem den neuen Wohnort raus ?
Ist ja 'n toller Service von Eurer Post
Grüße,
nachgefragt
--- Posting wurde vom Admin editiert
prust...... aber du bist doch kein Inkassobüro ! Ausserdem gehen die meist übers Einwohnermeldeamt.
Wahrscheinlich meinst du einen Brief schreiben und diesen mit dem Vermerk versehen :" Falls verzogen, mit neuer Adresse zurück "
Haben wir früher auch ein paar mal ausprobiert, hat bei uns nie geklappt.
Um eine Adresse herauszubekommen, musst du schwerwiegende Gründe haben und dir als Privatperson wird eh keine Auskunft gegeben. Dies bleibt Anwälten und Gerichten und ähnlichen Institutionen vorbelassen.
Richtig...auch ich bekam die Adresse meines EX nur unter Mithilfe anderer heraus, die sich in der Nähe umhörten.
Denn ER hatte sich zunächst dort gar nicht angemeldet ( somit nicht vorhanden ) und bei Nachfrage seiner Gemeinde hies es, sorry Datenschutz.
Durch weitere Umzüge des Ex war es nicht leichter geworden, ihn ausfindig zu machen, selbst mein Anwalt kam nicht weiter, da dieser zu mir meinte: der Dienst die Adresse ausfindig zu machen läge nicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe, ich müsste einen Detektiv auf eigene Kosten zuziehen !!!
--- Posting wurde vom Admin editiert
Habe das Schreiben des Anwalts sogar noch...aber er schien eh nicht so interessiert, denn meine Scheidung endete mit diesem Anwalt erst nach 2.5 Jahren !!! und das obwohl er aus der BESTEN KANZLEI meines Ortes für Familienrecht stammte...drum möchte ich IHN auch nicht weiter mit dem Vaterproblem beauftragen.
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Und jetzt?
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