Umgangsrecht unverheirateter Vater

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
seninho
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Umgangsrecht unverheirateter Vater

Hallo,

mein Freund (28) hat mit seiner Ex-Freundin einen 3jährigen Sohn. Die beiden waren nie verheiratet. Als ich vor über einem Jahr mit meinem Freund zusammen gekommen bin, waren die beiden schon längere Zeit getrennt, der Sohn lebte zu diesem Zeitpunkt bei der Oma mütterlicherseits und die Mutter war in Dänemark auf Jobsuche, da sie laut eigener Aussage nur dort eine gute Stelle in ihrem Job bekommen könnte.

Mein Freund ist von Beruf Handwerker (Zimmerer). Da bedeutet leider, dass er im Winter Schlechtwetterzeit hat oder gar Arbeitlos ist (er wird jedoch immer im Februar wieder eingestellt).

Die Mutter hat natürlich das alleinige Sorgerecht, mein Freund zahlt regelmäßig Unterhalt. Bisher war der Umgang so geregelt, dass mein Freund den Jungen eigentlich alle zwei Wochen übers Wochenende zu sich genommen hat. Manchmal auch zwei aufeinander folgende Wochen, wenn die Mutter Schichtarbeit (inzwischen wieder in Deutschland) oder anderweitige Termine hatte, im Gegenzug hat er seine Wochenenden verschoben, wenn er selbst einen Termin hatte.

Zu Beginn unserer Partnerschaft war alles so mehr oder weniger okay, wobei Vater und Mutter sich nicht wirklich gut verstehen. Darauf hin habe ich meinen Freund angehalten, ein besseres Verhältnis zu KM aufzubauen, um des Sohnes Willens. Darauf hin gab sie Anweisungen, dass ich als neue Partnerin wärend der Besuchswochenenden nicht zu gegen sein sollte.

Wir haben uns nach ein oder zwei Wochenenden entschieden, dass diese "Anweisung" der Mutter von uns nicht mehr ernst genommen wird, so war ich meistens zugegen, wenn mein Freund seinen Sohn bei sich hatte.

Das "bessere Verhältnis" mit der KM führte aber dazu, dass diese dachte, die Beziehung zwischen ihr und dem KV würde sich wieder regenerieren (die Beziehung hatte SIE beendet), und als mein Freund ihr vor ca. 2 Wochen gesagt hat, dass es zwischen den beiden keine Beziehung außer der Elternbeziehung mehr geben würde, hat sie jeglichen Umgang untersagt und das Jugendamt eingeschaltet, da sie meinte, mein Freund würde sich nicht genügend um den Jungen kümmern, wenn er bei ihm ist.

Bei einem späteren Gespräch zwischen KV und KM sagte sie dann, sie habe nur mit ihrem Anruf nur testen wollen, wie viele Rechte sie wirklich habe. Sie erpresst meinen Freund damit, dass er seinen Sohn nciht sehen darf, oder nur unter ihrer Aussicht sehen darf, wenn er nicht dieses und jenes macht (Geld zusätzlich, Trennung von mir...)

Was bringt es, dass Umgangsrecht zu erklagen. Ich habe gelesen, da ich mich mit dem Thema beschäftige, dass die Mutter bei nichtbeachtung der Regelungen ihrerseits so oder so nicht "belangt" werden könne.

Ein weiteres ihrer Argumente ist, dass wenn der Junge bei seinem Vater war, oder der Vater im Winter (wegen der Arbeitslosigkeit) auch mal unter der Woche zu spielen kommt, der Junge hinterher verwirrt sei und ständig nach seinem Vater frage.

Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten? Ich glaube, eine sinnvolle Regelung außergerichtlich oder ohne Jugendamt ist zwischen den Beiden nicht möglich. Die KM droht auch weiterhin ständig mit Umzug (München, Ausland; wir wohnen in NRW), aber aus Gründen, die sie finanziell garnicht realisieren kann (Meisterschule). Das zeigt uns ganz klar, dass sie wieder nur drohen möchte, um zu erpressen.

Danke für die Antworten!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Seninho,

quote:
Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten?


Durchaus, ja.
Das Jugendamt kann zwar vermitteln und beratend tätig sein, aber die Mutter nicht von einer Umgangsverweigerung abhalten.
Ich persönlich halte eine klare und straffe Umgangsregelung per Gericht sehr sinnvoll.

quote:
Die KM droht auch weiterhin ständig mit Umzug


Mit alleinigem Sorgerecht kann sie leider!

Alles Gute


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo seninho,

dem Rat einen Anwalt zu konsultieren schließe ich mich an.
Ihr müsst euch aber bewusst sein, dass dies seine letzte Tat zum Kindeswohl bedeuten kann.

Das JA wird im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung zum Umgang vorgeschaltet, deshalb erübrigt sich der vorausgehende Anlauf.

Bevor ihr einen Anwalt aufsucht, sollte der Vater alle Tatsachen dokumentieren, die sich zur Glaubhaftmachung zum Ablauf der Ereignisse heranziehen lassen.
Er sollte sich hinsetzen und ein Gedächtnisprotokoll erstellen, Zeugen benennen können und vergangene Vereinbarungen zum Umgang beschreiben, deren Ausübung, die Probleme, wie hier teilweise getätigt, notieren.
Da der Umgang mit dem Kind bereits regelmäßig stattgefunden hatte, dürfte es schwer werden eine Aussetzung zu begründen.

Dass im hiesigen Mütterland der Umgangsausschluss dennoch ungeahndet bleibt, liegt an der Auslegung der bestehenden Gesetze.
Durchaus ist es möglich, Umgangsausschlüsse zu ahnden, jedoch geschieht dies mangels greifender Möglichkeiten nur dann, wenn dies dem betreuenden Elternteil finanziell zugemutet werden kann.
Wie oft das der Fall ist kann man sich selbst ausrechnen und ob das auf die hier beschriebene Mutter zutrifft, wisst ihr am besten.
Eine Strafe/Maßnahme gegen einen betreuenden Elternteil betrifft also meist auch das Kind und deshalb wird das Mütterland hier selten tätig.

Die Begründung zur Umgangsverweigerung, der Junge wäre "verwirrt" indem er nach seinem Vater fragte, weil er dort eine Zeit verbracht hatte, ist so abstrus, dass ich einer solchen Mutter generell die Fähigkeit zur alleinigen elterlichen Sorge abspreche.
Ist aber - wie immer - nur meine laienhafte Meinung, nicht deutsche Rechtsprechung. Die sieht anders aus!

Nach deutscher Rechtsprechung genügt es allein die Kinder zu füttern und der******rung angemessen zu bekleiden, um das alleinige SR aufrecht zu erhalten. Ansonsten kümmert sich lieber ein JA um das Kind - der Papi bleibt weiterhin draußen.
So ausgestattet, darf sie das Kind überall hin verschleppen.

Also: Kämpfen und emotional bereits vom Kind lösen oder der Mutter auf Knien hinterher rutschen - bis zur Volljährigkeit des Kindes oder darüber hinaus.

Webtipps zum Thema: vafk , trennungsfaq

Alles Gute






-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

hallo,
ganz so hoffnungslos wie artiger das schreibt sehe ich das nicht.

klar wird dein freund immer mehr oder weniger buckeln müssen, um es der mutter recht zu machen. so ist unser land mental und juristisch aufgestellt, da< hat der tiger recht.
das ist telweise sehr frustrierend und kostet nerven. aber es lohnt sich darum zu kämpfen.

ihr müsst sofort loslegen. zuerst zum jugendamt gehen und in freundlichem und höflichem ton auf die einhaltung der bisher für das kind sehr förderlichen umgangsreglung (das ist das standardmodell der ämter und gericht..das kennen sie , das lieben sie und deshalb ist das shcon ein punkt für den papa) bestehen. darauf achten, dass ér die mutter nicht schlecht macht.

erstens geht dieser schuss grundsätzlich nach hinten los und zweitens hat das für die zukünftige umgangsreglung keine bedeutung.

seit aber sehr bestimmend und verweist von anfang an auf das gesetzlich verbriefte recht des kindes. (grundgesetz, bgb)

sobald der erste umgang verweigert wird, würde ich sofort einen eilantrag auf regelung des umgangs (die bisherige erfolgreiche reglung mit einbinden) beim zuständigen familiengericht stellen. hierfür braucht ihr noch keinen anwalt. möglicherweise läßt sich die mutter damit auf den pfad der vernunft bringen.

sofort deshalb, weil das verfahren immer einige zeit beanspruchen wird. egal ob ihr es sofort oder in drei wochen macht. nur in drei wochen hängt sich diese zeit dann hinten dran.

wenn er sich vernünftig verhält und konsequent auf das kindswohl hin argumentiert, wird der vater gute chancen haben sein kind zu sehen. seid optimistisch,

dir kann die mutter den kontakt zum kind oder deine anwesenheit nicht untersagen. aus wichtigen gründen empfehle ich dir aber, dich soweit es geht zurück zu halten. auf keinen fall den eindruck einer neuen mama erwecken. bereitet euch auch auf diese fragen vor, wie du im leben des kindes definiert sein sollst. das ist wirklich für das kind und die frauen des amtes sehr wichtig.

auch bei rückschlägen ganz konsequent das recht des kindes einfordern. und bloß nicht verzögern lassen. ruck zuck sind wochen rum und die entfremdung beginnt.
und da gebe ich artiger komplett recht. alles dokumentieren und aufbewahren.

sollten vorwürfe (gewalt oder sonstiges) gemacht werden, sofort schriftlich widersprechen und auf unterlassung bestehen. bei solchen schreiben an die mutter immer das amt und ggf. das gericht einbinden. holt euch die e-mail adressen, das geht am schnellsten.
viel glück
uwe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seninho
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
dir kann die mutter den kontakt zum kind oder deine anwesenheit nicht untersagen. aus wichtigen gründen empfehle ich dir aber, dich soweit es geht zurück zu halten. auf keinen fall den eindruck einer neuen mama erwecken. bereitet euch auch auf diese fragen vor, wie du im leben des kindes definiert sein sollst. das ist wirklich für das kind und die frauen des amtes sehr wichtig.


Ja, das werde ich auch tun. Ich bin nur etwas besser im recherieren und in die Wege leiten als mein Freund, der nun erst langsam versteht, dass bei der Mutter anders einfach nix zu machen ist. Leider.

Was meine Rolle betrifft bin ich momentan wohl in der Rolle einer Tante oder so. Wenn der Kleine bei uns war, geben wir uns große Mühe, dass er garnicht merkt, dass wir eine Liebesbeziehung haben. Wir küssen und nie vor dem Kind oder ähnliches, und der Kleine bekommt nicht mit, dass wir in einem Zimmer schlafen. Außerdem gebrauchen wir dann konsequent Vornamen, keine Kosenamen oder so. Der Kleine muß so schon genug mitmachen.

Leider sieht die Mutter das anders. So redet sie dem Kleinen Dinge ein, die er dann sagen soll. Er bekommt nur nicht auf die Reihe, wem er was sagen soll, glaube ich.

So sagte er vor einigen Monaten zu mir, als wir alleine im Raum waren "Mama sagt, sie will nicht das du und Papa (letzte Wort fehlte dann)" und danach "Mama sagt, ich will auch nicht das du und Papa..."

Gegen sie als Mutter kann und werde ich nichts sagen, da sie eine wirklich gute Mutter ist, mal abgesehen von dem, was sie da mit dem Papa macht. Schade, das man solche, ich nenne es gerne "Teenager-Spielchen" auf dem Rücken eines verlosen und vorallem schuldlosen Kindes austrägt.

Ich danke schon mal für alle Beiträge!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rikie
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Hinweis:

www.pappa.com

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Seninho,

warum benehmt ihr euch vor dem Kind nicht normal? Warum soll es nicht wissen, dass ihr euch lieb habt? Je offener und ehrlicher ihr seid, um so besser - finde ich.

Im Bezug auf das Kind solltest du in der Tat nicht versuchen, die Mama auszustechen. Funktioniert eh nicht. Sei das, was du bist, die Partnerin vom Papa und eine weitere Bezugsperson für das Kind.

"Nur" liebe Tante geht nämlich auch nicht. Im Zusammenleben wirst du immer wieder in Situationen kommen, wo du eben nicht nur lieb sein kannst, sondern dem Zwerg auch mal Grenzen setzen musst.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

mikkian hallo,
finde folgende Anmerkung von dir unpassend:
Im Bezug auf das Kind solltest du in der Tat nicht versuchen, die Mama auszustechen.

Uwe hallo,
finde folgende Anmerkung passend:
sollten vorwürfe (gewalt oder sonstiges) gemacht werden, sofort schriftlich widersprechen und auf unterlassung bestehen. bei solchen schreiben an die mutter immer das amt und ggf. das gericht einbinden. holt euch die e-mail adressen, das geht am schnellsten.

ARTiger hallo,
finde folgende Anmerkung zutreffend:
Also: Kämpfen und emotional bereits vom Kind lösen oder der Mutter auf Knien hinterher rutschen - bis zur Volljährigkeit des Kindes oder darüber hinaus.

Loddar hallo,
finde folgende Anmerkung ergänzungsverdächtig:
quote:
________________________________________
Die KM droht auch weiterhin ständig mit Umzug
________________________________________
Mit alleinigem Sorgerecht kann sie leider!
Das kann eine Mutter auch bei gemeinsamen Sorgerecht locker abziehen.


Hallo seninho,
ein klassischer Fall der so vor sich hindämmert.
Der Mann malocht, die Freundin checkt Google ab und schreibt sich die Finger wund.
Ich sehe das so, dass die Ex eifersüchtig ist und ihm den Schmutz unter den Fingernägeln nicht gönnt, der Kleine hat bestimmt noch erzählt, wie nett du bist oder was es leckeres zu essen gab.
Hurra, und schon ist dicke Luft.
Ihr müsst das anders angehen.
Du muss auf jeden Fall eine Bezugsperson für das Kind werden, dazu könnt ihr ruhig zu euch stehen.
Eine gute Mutter verhält sich aber nun mal anders.
Es braucht seine Zeit bis alle tolle Freunde sind, soooooooo schnell geht das nun nicht.
Das muss reifen.
Hat sie auch einen Partner?
Wenn nein, dann sollte dein Freund raushängen lassen, dass bei euch die Stimmung nicht so gut ist, er sollte nicht so fröhlich daher kommen und dem Kind gegenüber keine Schwächen zeigen, all das sieht eine Mutter und einige spielen das aus.
Wohnt ihr weit von einander entfernt?
Sie hatte damit gerechnet das die Paarbeziehung wieder auflebt, er gab ihr aber eine Abfuhr.
Damit kann man auch etwas anfangen.
Er muss seine Körpersprache trainieren.
Gibt es Kontakte zum Kindergarten, Familie und Verwandten?
Wenn ja, zeigt euch da zusammen!
Bei den Guten erzählt er, wie toll du bist und wie sehr er dich liebt, bei den Bösen lässt er raushängen, wie mühselig und gespalten es ist in seinem Leben.
USW.
Über dem Rechtsweg wird das ein mühsamer elendiger belastender Krampf für euch sowieso aber auch für das Kind.
Das Umgangsrecht einzuklagen? Da würde ich gerne mal eine Handvoll Leute kennenlernen bei denen das wirklich was gebracht außer Geld, Zeit und Nerverei.
Selbst, wenn man das Recht hat das Kind alle 14 Tage zu sehen und einen tollen Feiertag dazu bekommt, trotzdem kann eine Mutter das Absagen, Verschieben, Streichen.
Es sei denn, man geht gleich mit der Polizei zur Mutter und holt das Kind heraus.
Ich würde gerne mal eine Handvoll Eltern sehen die das durchgezogen haben. Hurra.
Und, Mütter die den Umgang manipulieren zu ihrer Befriedigung, die wissen das ganz genau.
Wünsche eurer Beziehung viel Glück, würde mich freuen von euch zu lesen.
Bis dahin.

LG Anny



-- Editiert am 07.03.2009 19:24

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