Umgangsrecht von Mutter Verweigert

29. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
m_g_vater
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht von Mutter Verweigert

Umgangsverweigerung der Mutter

Hallo, ich hab folgendes Problem: Die mutter meine Tochter verweigert mir den umgang zu meiner Tochter seit vorletzten Monat. kontakt war immer gegeben wir haben eine bindung und sie sieht mich als vater.

wie alles abgelaufen ist von ihren nachrichten werde ich euch demonstrieren damit ihr euch ein bild davon macht und eure meinung dazu äußert oder fragen stellt.

am 05.02.2014 hatte ich von KM eine Nummer bekommen mit der Info das es die nummer von ihren LG ist. (sie hatt nämlich ein neuen Lebensgefährten) und sie hatte mich ca. 1 monat nicht darüber informiert das ihr handy kaputt war und in der zeit konnte ich kein umgang zu meiner Tochter herstellen. ich mich per post bei ihr melden musste und den rat von freundin bekommen habe per post bei KM zu melden.

am 20.03.2014 Beleidigt, bedroht und erpresst mich der LG von der KM über facebook.
das is ja so ein grauenhafter vater bin und meine vaterliebe erkaufe etc. und er merke ja noch das ich die km noch liebe alles weitere vor gericht. kranke schice halt..

am 19.05.2014 Hieß es von KM (sms) meine Tochter will nicht.

am 31.05.2014 Hieß es von KM (sms)Meine Tochter will mich nicht sehen es wird jetzt anders geregelt.

Daraufhin weil ich nicht mehr schlafen konnte bin ich zum anwalt der meinte zu mir wir müssen natürlich erst im guten alles regel über eine famillienberatung und hat der KM einen brief über mein rechte als vater alle 2 wochen umgang bla bla bla.
und die KM solle sich innerhalb von 10 tagen dazu schriftlich äußern.. hatt sie nicht getan sie hat nur über facebook verspätet geschrieben .. ich bin mit deinen forderungen nicht einverstanden, und alles weitere klärt meine anwältin und das jugendamt da meine Tochter immer noch angst vor mir habe.

18.06.2014 hatte ich ein Termin bei der familienberatung was mir das jugendamt gegeben hatte, und habe ihn alles geschildert mit eine freundin die mich unterstützt hatt weil ich seit dem ziemlich fertig und gekränkt bin. der mann von familienberatung hatte die mutter 2 mal. eingeladen beim 1. mal hatte sie abgesagt und meinte zu ihn: sie werde sich noch mal melden wegen dem termin. und bei der 2. einladung als der herr von der familienberatung sie darüber informiert hatte das es sonst gerichtlich geregelt wird wenn sie nicht kommt. kam dann an den tag keine reaktion von der KM. also wieder nicht mitgespielt.......

am 05.07 wurde ich dann von KM bei whatsapp geblockt. auf telefon anrufe geht sie sowieso nicht mehr ran seit dem sie ihren neuen LG hat.


So Termin hab ich jetzt fürs gericht und km auch....


ich bitte euch um eure meinung dazu wenn ihr fragen habt fragt ruhig und sagt mir was davon hält! DANKE

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo m_g_vater.

Du hast doch die Möglichkeit eMail/SMS usw. abzuschalten?

Warum lässt du dich auf diese Medien ein?

Schreibe nur noch Briefe per Post, und beantworte nur noch Briefe per Post!!

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo von m_g_vater ,

dieser moderne Kram , ignoriere doch einfach sms eMail
Facebook usw.

Gehe zum Jugendsamt. Wenn das nicht hilft zum Fachanwalt für Familienrecht.


lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42262 Beiträge, 14707x hilfreich)

Er ist doch schon anwaltlich beraten und der Gerichtstermin steht schon. Jugendamt als Vermittler ist schon gescheitert. Also, gemeinsam mit Anwalt Gerichtstermin vorbereiten und abwarten, was da passiert.

wirdwerden

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#4
 Von 
fightforchildrensright
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Denk immer positiv! Dass du in nächster Zeit mit deiner Tochter wieder auf dem Spielplatz sitzt oder Ähnliches regelmäßig übernimmst. Meistens sind die Gerichtsurteile in dem Maß 1-2 Mal pro Woche für 1-2 Stunden. Meist ohne Übernachtungen, aber lässt sich auch anfechten.

Wie alt ist deine Tocher?

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42262 Beiträge, 14707x hilfreich)

Wo hast Du denn diese Erkenntnis her? Wenn es sich nicht um Säuglinge handelt (und das scheint hier nicht der Fall zu sein, weil das Kind den Vater ja offensichtlich kennt), dann gibt es in der Regel keine 1-2 Stunden die Woche, sondern ganze Wochenenden, hälftig die Ferien, evtl. noch mehr.

Abgesehen davon hab ich nicht den Eindruck, dass das Problem nach all den Monaten noch aktuell ist.

wirdwerden

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#6
 Von 
fightforchildrensright
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Schande über mein Ego, ich bin von einem Säugling ausgegangen. Ich lerne gerne dazu, aber konnte bisher das Gericht vermeiden.

Was er/sie erreicht hat, würde ich trotzdem gern wissen.

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"Veritas et aequitas."

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