Wir haben bd. gem. Sorgerecht. Bei der Scheidung ist kein Umgangsrecht festgelegt worden! Sie 6 Jahren nimmt er das nun 12-jährige Kind nur, wie es im passt, außerdem ist er nicht kompatibel, bekommt kein Urlaub, kein Frei, keine Zeit.
Hier meine Frage:
Kann ich nachträglich noch eine Einigung auf ein festgelegtes Umgangsrecht einfordern, d.h. 1 Woche Osterferien, 3 Wochen Sommer, 1 Woche Herbst, 1 Woche Winter, evtl. 1 x im Monat von Freitags bis Sonntags. Wie mache ich das und wo mache ich das, geht das auch mit außergerichtlicher Einigung, wobei mit ihm privat unter uns dies nicht zu regeln ist, interessiert ihn überhaupt nicht. Wendet man sich da ans Jugendamt?
Vielen Dank für die Hilfe und entsprechende Hinweise.
Umgangsrecht wie beantragen?
14. Januar 2008
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Frage vom 14. Januar 2008 | 07:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht wie beantragen?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2008 | 07:52
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 388x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 14. Januar 2008 | 17:28
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 147x hilfreich)
hallo ja wende dich an das jugendamt die werden ihn dann sicher anschreiben und einen vertrag mit euch beiden machen was das alles regelt (so war es bei mir vor einiger zeit)
aber ich bin mir sicher das dieses gar nichts bringen wird wenn er bis jetzt keine lust hat wird das wohl auch nichts ändern aber veruchen kannst du es ja
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