Umgangsrecht zw. Vater und nichtehelichem Kind

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
liliath
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht zw. Vater und nichtehelichem Kind

Hallo,

angenommen sei Folgendes:

Beide Elternteile sind getrennt, nicht verheiratet und wohnen in unterschiedlichen Städten (Entfernung 80 km). Die Mutter hat seit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht. Wie ist das Umgangsrecht nun zwischen Vater und Kind geregelt? Ist die Mutter verpflichtet mit dem Kind zu dem Vater zu fahren oder umgekehrt? Und wie oft im Monat darf der Vater das Kind sehen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi liliath,

Vater und Kind haben nach dem BGB ein Recht auf Umgang miteinander. Der Umfang richtet sich nach dem Alter des Kindes und schon auch nach den realen Möglichkeiten.

Bei sehr kleinen Kindern kann ein Umgang von wenigen Stunden mehrmals in der Woche erfolgen. Bei größeren Kindern ist jedes zweite Wochenende und die hälftigen Ferien und Feiertage üblich.

Ebenso ist es üblich, dass der umgangsberechtigte Elternteil die Umgangskosten tragen und das Kind holen und bringen muss. Ausnahmen hiervon gibt es aber. Wenn z. B. der betreuende Elternteil die Entfernung zwischen den Eltern geschaffen hat, kann er ganz oder teilweise zur Übernahme der Fahrkosten verpflichtet werden.

Über allen Überlegungen sollte das Kindeswohl stehen. Wenn das Kind noch klein ist, Mama einen PKW hat und eine Stunde braucht, Papa aber mit dem Zug zwei oder drei Stunden, dann wäre es im Interesse des Kindes sinnvoller, wenn Mama das Kind bringt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
liliath
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und aufschlussreiche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

...versucht so viel wie möglich miteinander ab zu stimmen. jeder streit um den umgang schadet diesem und dem kind. wenn die atmosphäre gut ist, sollte man vielleicht gleich jemanden als moderator einschalten. vielleicht aus der familie oder auch dem zuständigen jugendamt. wenn man unverkrampft und ohne negative vorurteile das jugendamt einschaltet, s kann das sehr hilfreich sein...es besteht sonst die gefahr, dass ein elternteil aus unzufriedenheit das kindswohl aus dem auge verliert

und so wie dem der hier fragt, geht es auch dem anderen. man will die rechte und pflichten gleichmäßig leben und dem kind wohl tun...aber manchmal sind punkte eben nicht offensichtlich sondern strittig und da hilft der neutrale dritte oft sehr.

gruß und viel erfolg

uwe

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