Hallo ,
wer kennt sich mit der Umgangsregelung aus?
Meine Ex- Partnerin möchte das ich die Ferien unserer Tochter mit abdecke, wenn sie in die Schule kommt (derzeit 4 Jahre alt). In welcher Höhe auch immer. Wohnen seit 3 einhalb Jahren 600 km weit auseinander und hatte zum ersten Mal vor 1 Monat meine Tochter für vier Tage (zwecks Versuch) bei mir.Da sie kein Heimweh hatte, möchte sie es jetzt ausbauen.
Sonst telefonischer Kontakt primär und in den ersten 2 Jahren bin ich einige Male hin gefahren, einmal pro Halbjahr für 1-2 Tage. Als meine Tochter hier war, sollte ich ihr auf Wunsch der Mutter auch nicht mitteilen das ich ihr Vater bin. Das möchte die Mutter bei Zeiten gerne selbst übernehmen.
Grüße
Grüße
Umgangsregelung - 600 km weit auseinander
30. September 2007
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Frage vom 30. September 2007 | 17:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsregelung - 600 km weit auseinander
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#1
Antwort vom 30. September 2007 | 18:38
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 22x hilfreich)
ähm.. was bist Du dann.. der nette Onkel, der eben mal 600 km weit weg wohnt und den sie dann in den Ferien besuchen "muß"????
Das sollte Sie vielleicht schon mal klarstellen. Das zum einen Punkt..
Ansonsten wäre es schon okay, wenn Ihr Euch die Hälfte der Ferien teilt. Da ja ein 14tägiger oder monatlicher Umgang dank der 600 km unmöglich ist.. bzw. unbezahlbar ;o)
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