Umgangsregelung - Ist es gerecht, dass ich die Hälfte der Fahrten übernehmen muss?

13. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Clairiz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsregelung - Ist es gerecht, dass ich die Hälfte der Fahrten übernehmen muss?

Hallo, folgendes Thema

Ich bin alleinerziehender Vater einer 7-jährigen Tochter. Die Mutter meiner Tochter hatte 2 nichtehelichen Kinder gehabt. Nach ihrem Tod, hab ich das Sorgerecht für meine Tochter bekommen und das andere Kind (13 Jahre alt), dessen Vater unbekannt war, ist bei einer Pflegefamilie untergebracht. Die Frau der Pflegefamilie ist die Schwester der verstorbenen Mutter. Diese Frau hatte mit mir beim Familiengericht gekämpft und verloren um das Sorgerecht für meine Tochter, weil sie gegen eine Trennung der Schwestern war. Es gibt eine Umgangsregelung, wo die Kinder sich oft sehen. Da ich alleinerziender Vater bin und Vollzeit arbeite kann ich nicht mehr die Fahrten teilen, ausserdem durch den Altersunterschied unternehmen die Kinder wenig miteinander. Es geht hauptsächtlich um einen Umgang zwischen meiner Tochter und ihren Verwandten von der Mutterseite. ich hab kein Problem damit, aber die Fahrten sind für mich eine grosse Belastung. Ist es gerecht oder üblich, dass ich die Hälfte der Fahrten übernehmen muss?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo, ich denke die Hälfte wäre auf jedem Fall gerecht. Ist die Entfernung sehr groß?

LG

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

versteh ich das richtig: Du möchtest den Kontakt deiner Tochter zu ihrer Halbschwester, bzw. mütterlicher Verwandtschaft, reduzieren, bzw. einstellen?

Wie wurde das denn gerichtlich festgelegt? Wie weit ist die Entfernung?
Wurde sie erst nach der Umgangsregelung geschaffen? Von wem?

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 14.07.2010 00:16

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#3
 Von 
brumsumsse
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Clariz!

Ich Habe selber einen Jungen von 13 Jahren und muß den Umgeansreglung vom KV unterstützen!
Das heist ich muß meinen Sohn ermöglichen, (die Fahrt zum Vater) in meine Lebensplanung einklanen!
Wenn ich das nicht mache, kann ich vom Gericht sogar dazu gezwungen werden!!

Die Kosten werden von beiden Elterteile getragen. Und in deinem Fall must du auch ein Teil der kosten übernemen!! Das ist sogar Gesetztlich so geregelt!!
Und ich habe das so geregelt das mein Sohn mit der Bahn fährt!

In deinem Fall würde ich sagen das Du es deiner Tochter doch ermöglichen soltest!! Ist für Sie auch sehr wichtig von der Psyche her gesehn!
Und mit der Bahn könntest du Sie auch mit Begleitung Fahren lasen!
Du Kannst auch gezwungen werden vom Gericht her, wen die Verwandschaft das anstreben würde!!
Auch für deine Tochter wehre es wünschenswerd Ihre Verwandschaft zu sehn!!
Ich weiß das es nicht immer so einfach ist als Aleinerzihente/r!
Aber alles läst sich regeln!
Rede doch mal mit der Verwandschaft ob es nicht alle 4 Wochen für ein Wochenende gehen würde, wen der Weg so weit ist!!

Liebe Grüße
Brümsumsse

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"Jeder Tag bringt was neues!"

-- Editiert am 14.07.2010 01:17

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#4
 Von 
Clairiz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für ihre Antworten. Somit weiß ich, dass es so gerecht ist. Aber, als ich umgangsberechtigte war, d.h. als meine Tochter bei ihrer wohnte (zur Lebzeit der Mutter) musste ich abholen und zurückbringen (Entfernung ca. 50 km für eine Strecke, d.h. 200 km musste ich fahren, damit ich Umgang alle 14 tage Samstag von 10 bis 18 Uhr haben konnte), so hatte das Gericht festgelegt. Jetzt setzt das selbe Gericht fest, dass die Fahrten zur Hälfte geteilt wird. Das hab ich nicht verstanden. Wie lange kann so einen Umgang weitergehen, bis meine Tochter 15-16 Jahre alt wird (sie ist jetzt 7) ? die Halbschwester ist 13 Jahre alt. Die Verwandten nutzen die Halbschwester als Argument aus, damit der Umgangsfahrten geteit werden können. Wie gesagt, ich hab nicht gegen den Umgang mit den Verwandten, aber wollte ich dass sie selber um diese Bausstelle kümmern, d.h. abholen und zurückbringen

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