Umgangsregelung: Wer holt und bringt?

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Franziska 1931
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsregelung: Wer holt und bringt?

Die Fakten:
geteiltes Sorgerecht, Tochter 11 Jahre, Mutter schuf durch Hauskauf und Umzug in familiäres Umfeld Entfernung von 30 km (25-30 Min eine Fahrt), 10 Jahre getrennt

KV:
seit 5 Jahren holt und bringt der KV das Kind 14tägig von Fr abends bis So abends; KV beteiligte sich noch nie an der vor 10 Jahren getroffenen Vereinbarung, das Kind hälftig an Feiertagen und in den Ferien zu nehmen; Feiertage hat er ganz gestrichen ; Ferien sehr unregelmäßig, nie hälftig, manchmal bei 6 Wochen Ferien nur wenige Tage - weniger als bei 14tägiger Umgangswahrnehmung; keine Unternehmungen mit dem Kind an Besuchswochenenden; 14tägiger Freitagskontakt wurde immer weiter nach hinten geschoben, bis in die Abendstunden (beruflich nicht nötig, da Lehrer); recht häufig wird später geholt oder eher zurückgebracht wegen persönlicher Aktivitäten
KV hat nun kein Auto mehr, da kaputt und angeblich kein neues finanzierbar (A 14 Beamtengehalt); Lebensgefährtin, mit der er wohnt, hat einen Wagen, auf den er aus unterschiedlichsten Gründen angeblich keinen Zugriff hat, von Freunden und öffentlichen Verkehrsmitteln, der Möglichkeit zu finanzieren will er nichts hören. Leasing zu teuer für alle Fahrten.

Kind:
Kind möchte noch zum Vater, aber immer eingeschränkter; auf keinen Fall mehr länger als ein paar Tage, da es sich beim Vater langweilt, da nichts unternommen wird. Kind merkt zunehmend das Desinteresse des Vaters, ist aber dennoch loyal und sehr angepasst. Kind wird nie vom KV angerufen, auch zum Geburtstag und zu Silvester/Weihnachten nicht, seitdem das Kind ein Handy hat, kommen manchmal WhatsApp. Kind zweifelt immer mehr an dem Interesse des Vaters. KV kümmert sich auf bitte nicht aktiv um das Üben für Klassenarbeiten, wenn am WE mal noch etwas ansteht, weil in der Woche nicht geschafft. KV würde sich guten, aktiven, verlässlichen und schulisch unterstützenden Umgang wünschen, muss sich immer wieder bewusst machen, dass sie keinen Einfluss auf die inhaltliches Ausgestaltung nehmen darf, auch wenn es weh tut.

KM:
KM möchte guten und regelmäßigen Kontakt des Kindes zum Vater, sieht aber, dass das Kind dort immer weniger Freude hat, vermutet, das das Kind in einem Loyalitätskonflikt ist, da es beide Eltern liebt, den Vater nicht verletzen will und weiß, dass die KM jedes 2. WE stundenlang stupide Schreibtischarbeiten erledigen muss. Die Beschwerden des Kindes werden allerdings lauter und differenzierter.
KM arbeitet Vollzeit und ist am BesuchsWE beruflich voll eingespannt (s.oben).
KM wuppt gesamten Alltag mit Kind und Vollzeitjob allein, da die familiäre Unterstützung im Dorf inzwischen weggebrochen ist und weitere Familie 250 km entfernt wohnt. KM befürchtet, dass Nachgeben ihrerseits, wie gewohnt weitere Kürzungen auf den Plan wirft >> ganz Bringen/Holen, zum Urlaubsort bringen (diese Forderung kam auch schon), genauso wie ursprüngliche Abmachungen zur Umgangsregelung vom KV aufgeweicht wurden >> von der Hälfte der Feiertage zu keinem Feiertag, von der Hälfte der Ferien zu wenigen Tagen.
KV zahlt eine Stufe unter Düsseldorfer Tabellenunterhalt, KM toleriert das, da sie nicht noch mehr Ärger will.

KM ist kompromissbereit: in Fußballsaison kann der KV später abholen oder früher zurückbringen, wenn Spiele sind (obwohl diese manchmal näher am Wohnort des KV als an ihrem liegen). Dem Vater wurde schriftlich mitgeteilt, dass er das Kind immer sehen kann, wann er es holen/bringen kann. Es besteht auch die Bereitschaft Wocheneden zu tauschen, sodass keine Fußballspiele anzufahren sind (alle im Umkreis von 5 km ums Dorf, einige in Richtung des Wohnorts des Vaters)
Die KM hat sich bis jetzt nicht auf die Übernahme von Fahrten eingelassen, woraufhin der Vater dem Sohn aufs Handy schrieb, dass ein Kontakt nicht möglich sei an diesem WE, da die KM nicht kompromissbereit sei.

Frage:
Muss die KM die Fahrten hälftig übernehmen angesichts der oben dargestellten Parameter?

Die KM fragt sich, wie weit sich der Vater aus der Verantwortung ziehen kann, es entspricht nicht ihrer Vorstellung von Gerechtigkeit. Auch nicht unter anderen Gendervorzeichen! Außerdem: Die KM sieht sich an einer Belastungsgrenze durch mehrere Faktoren: Belastung durch Beruf und Vereinbarkeit mit Kind, Belastung durch ständige Kreisdiskussionen mit Vater, die zu keinem Ergebnis führen; Belastung durch Unzuverlässigkeit und Unberechenbarkeit des Vaters, Belastung durch ständiges "über den Haufen werfen" der wenigen privater Planungen durch einen KV, der ständig seine Wünsche/Forderungen ändert.

Die KM sieht sich durch den Vater erpresst - wenn du nicht fährst, sieht unsere Tochter den Vater nicht. Sie findet es perfide , dass der KV das Kind durch oben dargestellte Handynachrichten aufzuwiegeln versucht.
KM weiß, dass der finanzielle Engpass des Vater, der einen Autokauf unmöglich macht, genauso vorgeschoben ist wie die Tatsache, dass er keinen Zugriff auf das Auto seiner Lebensgefährtin hat.

Ich danke euch für respektvolles Feedback - egal in welche Richtung.

Franzi




-- Editiert von User am 18. Januar 2023 02:13

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2776 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Franziska 1931):
geteiltes Sorgerecht
Gemeint ist vermutlich das gemeinsame Sorgerecht? Eine Teilung wäre nur durch das Familiengericht möglich.

Zitat (von Franziska 1931):
Muss die KM die Fahrten hälftig übernehmen angesichts der oben dargestellten Parameter?
Solche Fragen sind gesetzlich nicht geregelt. Die Familie ist in Deutschland autonom. Wenn die Eltern keine Einigung finden, können Sie sich an Beratungsstellen wenden oder eine verbindliche gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

Man kann das auch nicht als Außenstehender sinnvoll beurteilen. Für mich klingt der Vortrag schlüssig und nachvollziehbar. Vielleicht würde der Vater aber genau das Gegenteil ebenso schlüssig beschreiben.

Manchmal ist ein Verfahren einfach notwendig, um Absurditäten aus der Welt zu schaffen oder dem Machtgehabe auf Elternebene eine gewisse Grenze zu setzen. Dazu gehört für mich auf jeden Fall mal die lächerliche Aussage eines A14-Beamten, sich kein Auto leisten zu können, um den Umgang zu realisieren. Wenn der Vater sich traut, solch einen groben Unfug auch einem Familienrichter ins Gesicht zu sagen, dann wüsste ich zumindest, dass er ggf. psychisch erkrankt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hier wird einiges vermengt, was man nicht vermengen sollte. Es geht einmal um den Umgang. Umgangsregelungen sind immer Regelungen auf Zeit. Man sollte sich vielleicht mal eine Alternative überlegen, die den Bedürfnissen der Betroffenen eher entspricht. Also seltener und länger vielleicht? Und vor allen Dingen schauen, was das Kind gerne hätte.

Zum Transport, da kann man durchaus auch die Ansicht vertreten, dass Du die Entfernung gesetzt hast, also auch für den Transport zuständig bist. Das Kind ist ja nicht mehr so ganz klein. kann es nicht mit Öffis allein zum Vater fahren? Aber, wie @smogman schon schrieb, es ist letztlich Sache der Vereinbarung.

Der Rest geht Dich letztlich nichts an. Insbesondere, wie der Vater die Umgangszeit gestaltet. Genauso wenig, wie es ihn etwas angeht, wie Du Deine Zeit mit dem Kind ausgestaltest. Letztlich soll das Kind ja am Alltagsleben des Umgangselternteils teilnehmen. Ich würde mich da raus halten.

Etwas anmaßend finde ich die Forderung von Dir, sich doch einen PKW anzuschaffen. Da sind wir dabei, aus Gründen des Umweltschutzes möglichst auf Öffis umzuschalten, und da soll sich jemand einen PKW anschaffen, um alle 14 Tage 120 km zu fahren? Was ist das denn? Ich würde ehrlich gesagt sehr angemufft reagieren, wenn jemand mit so einer Forderung in mein Privatleben und meine private Finanzplanung eingreifen würde.

Was ich tun würde: ich würde das Jugendamt einschalten, evtl. auch eine andere familienrechtliche Beratungsstelle und versuchen, mit den Fachleuten eine neue angepasste Lösung zu erarbeiten, inkl. des Transportproblems, welches nach meiner Einschätzung von Euch beiden hochgespielt wird. Und mit Erpressung hat das so viel zu tun, wie Bismarck mit den Preiselbeeren. Du hast die Entfernung gesetzt, was ist dann so schlimm daran, auch einen Teil der Beförderung zu übernehmen?

Also, Hilfe in Anspruch nehmen. Neues Konzept erarbeiten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Zitat:
Leben die Eltern getrennt, müssen sie im Interesse der gemeinsamen Kinder eine Regelung des Umgangsrechts treffen. Können sie sich darüber nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Je weiter die Eltern voneinander entfernt wohnen, desto dringlicher stellt sich in derartigen Fällen die Frage, wer die Kosten des Umgangs zu tragen hat.

Grundsätzlich trägt diese Kosten der umgangsberechtigte Elternteil. Er ist auch verpflichtet, das Abholen und Zurückbringen der Kinder zu übernehmen. Dies gilt auch beim gemeinsamen elterlichen Sorgerecht. Selbst bei engen finanziellen Verhältnissen auf beiden Seiten kann der Umgangsberechtigte nicht verlangen, dass sich der andere Elternteil an den Kosten des Abholens und Zurückbringens der Kinder beteiligt.

Ausnahmsweise kann der betreuende Elternteil aber verpflichtet sein, am Transport der Kinder mitzuwirken, wenn die Kosten des Umgangs für den Berechtigten nicht tragbar sind, sie jedoch vom betreuenden Elternteil ohne weiteres aufgebracht werden könnten (OLG Hamm vom 27.3.2003 – 11 WF 66/03).
Eine weitere Ausnahme lässt die Rechtsprechung zu, wenn der betreuende Elternteil durch einen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil geschaffen und dadurch den Umgang spürbar erschwert hat. Dann muss sich der betreuende Elternteil an dem zeitlichen und organisatorischen Aufwand beteiligen, der für die Ausübung des Umgangs erforderlich ist. Das OLG Schleswig hat in einem solchen Fall die Mutter verpflichtet, die Kinder dem Vater zu einer Autobahnraststätte entgegenzubringen und von dort wieder abzuholen (Beschluß vom 3.2.2006 – 13 UF 135/05).


(Quelle: https://guenther-rechtsanwalt.de/informationen/familienrecht/umgangsrecht)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16458 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Muss die KM die Fahrten hälftig übernehmen angesichts der oben dargestellten Parameter?

Nein.

Zitat:
Die KM sieht sich durch den Vater erpresst - wenn du nicht fährst, sieht unsere Tochter den Vater nicht.

Es wird Zeit für eine neue Umgangsregelung - die derzeitige wird ja offenbar nicht den allseitigen Interessen gerecht. Wenn ich die geschilderten Fakten lese, sind doch alle (Vater, Mutter, Kind) mit der derzeitigen Situation unzufrieden.
Bei einem 11jährigen Kind ist eine zweiwöchtentliche Umgangsregelung vielleicht auch nicht mehr altersgerecht. Je älter das Kind, desto seltener, dafür aber länger. Ein 11jähriges Kind hat ja langsam eigene Aktivitäten (Freunde, Sport, für die Schule lernen), so dass es eigentlich nicht mehr angesagt ist, dass die Eltern darüber bestimmen, wie und wo das Wochenende verbracht wird. Mit zunehmenden Alter wird die Freizeit ja weniger und ist aus Sicht der Kinder ein knappes und wertvolles Gut. Meine Kinder wären im Viereck gesprungen, wenn der Vater oder die Mutter oder beide zusammen über 50% der Freizeit der Kinder bestimmt hätten.

Der Vater muss sich aber definitiv kein Auto kaufen oder sich das Auto der Partnerin leihen.
Dann bleiben halt öffentliche Verkehrsmittel.

Wenn man den Umgang anders gestaltet (wie wäre es mit: Wochenenden gar nicht mehr, dafür alle Ferien wirklich konsequent die Hälfte?) stellt sich auch die Transportfrage seltener.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Franziska 1931
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Gemeint ist vermutlich das gemeinsame Sorgerecht? Eine Teilung wäre nur durch das Familiengericht möglich.


So ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Franziska 1931
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Vater muss sich aber definitiv kein Auto kaufen oder sich das Auto der Partnerin leihen.
Dann bleiben halt öffentliche Verkehrsmittel.


Natürlich muss er das nicht, er könnte auch per Pferd das Kind abholen, es ist mir gleich;) Öffis lehnt er ab, ich würde ihm unsere Tochter zu BHF bringen. Noch möchte sie nicht allein fahren (wäre mit Bus und Bahn), ich denke aber, dass sie in einem Jahr vllt. soweit ist. Ich weiß, dass er das Auto seiner Lebensgefährtin regelmäßig nutzt, es sind schlichtweg Lügen, die mir aufgetischt werden, um a) mich zu manipulieren und b) den Umgang noch weiter einschränken zu können, wenn ich nicht "spure" - seine persönliche Freiheit war ihm immer sein höchstes Gut. Bereits als wir noch in 10 minütiger Distanz voneinander wohnten, hat er sich immer mehr aus seiner Pflicht "gezogen".
Ihr habt recht, das Kind wird älter, äußert zunehmend Bedürfnisse und ich bin froh, wenn die beiden die Sache unter sich regeln können.
Danke für euer Feedback!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Franziska 1931
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Etwas anmaßend finde ich die Forderung von Dir, sich doch einen PKW anzuschaffen. Da sind wir dabei, aus Gründen des Umweltschutzes möglichst auf Öffis umzuschalten, und da soll sich jemand einen PKW anschaffen, um alle 14 Tage 120 km zu fahren? Was ist das denn? Ich würde ehrlich gesagt sehr angemufft reagieren, wenn jemand mit so einer Forderung in mein Privatleben und meine private Finanzplanung eingreifen würde.


Das habe ich missverständlich ausgedrückt. Er kann Zug fahren, reiten, rüberschwimmen, hauptsache, er kommt - im Sinne unseres Kindes seinen Pflichten nach;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Franziska 1931
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Rest geht Dich letztlich nichts an. Insbesondere, wie der Vater die Umgangszeit gestaltet. Genauso wenig, wie es ihn etwas angeht, wie Du Deine Zeit mit dem Kind ausgestaltest. Letztlich soll das Kind ja am Alltagsleben des Umgangselternteils teilnehmen. Ich würde mich da raus halten.


Da halt ich mich ihm gegenüber total raus. Ich finde es nur bemerkenswert, wenn meinem Kind jedes zweite WE gesagt wird, dass kein Geld für Aktivitäten da ist und man deshalb zu Hause bleiben müsse (er hat schlichtweg keinen Bock auf Kino, Eis, Freizeitpark und Museum). Ich führe das nur an, um deutlich zu machen, wie einfach es sich der KV macht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16458 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat (von Franziska 1931):
(er hat schlichtweg keinen Bock auf Kino, Eis, Freizeitpark und Museum). Ich führe das nur an, um deutlich zu machen, wie einfach es sich der KV macht.

Der Umgang ist auch eigentlich nicht dafür da, ein "Luxuswochenende" zu sein. Der Umgang ist dazu da, am Alltag und an der Lebenswelt des Umgangselternteils teilzuhaben.
Wenn der Vater denkt, er müsse am Wochenende regelmäßig etwas "besonderes" (Freizeitpark, ...) für das Kind bieten, dann hat er eigentlich den Zweck des Umgangs verkannt.
Das bedeutet aber auch, dass das Kind damit leben muss, dass das Papa-Wochenende potenziell langweilig ist und es nicht die Erwartungshaltung haben darf, am Papa-Wochenende etwas "besonderes" geboten zu bekommen. Wenn der Vater am Wochenende ein Stubenhocker ist, dann nimmt das Kind halt an der Lebenswelt des Stubenhockers teil. Es ist nicht Sinn des Umgangs, dass sich der Vater verstellt, um dem Kind ein besonders schönes Wochenende zu bieten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)
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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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