Umgangsregelung...!!!

16. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.08.2009 21:29:50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsregelung...!!!

Schönen Guten Tag

ich habe ein sehr großes Problem mit dem Kindesvater

und zwar eine kurze schilderrung: Person X Kindesvater, Person Y ich (Mutter)

person y hat vor ca 4 jahren mit person x ein gemeinsames kind bekomm, person y hat das alleinige sorgerecht.Kurz nach der geburt hat sich person y von x getrennt.da person y kein festen partner hatte hat darf person x das kind alle 14 Tage übers Wochenende bekomm. Kind kam nach Wochenende zu person y wieder : immer überzogen, immer frech, hat nicht mehr gehört, akzeptierte person y nicht.Person x hatt sich ncht an absprachen gehalten, wie nicht schwimmen gehen kind hatte erst eine lungenendzündung, mittagsschlaf.Wurde nie eingehalten.Person x hat immer Unterhalt bezahlt.Nach ca 2 Jahren hat person y einen partner und hat geheirratet.Seit diesem Zeitpunkt hatt person y gesagt ich hab jetzt einen partner und möchte nicht mehr das person x alle 14 tge kommt.Wurde von person x nicht akzeptiert.Es gab mehrmals gespräche auf dem jugendamt wo gesagt wurde er hätte nur einmal im monat ansruch darauf seine tochter zu sehen. Daraufhin hat person yfür 1 jahr termine festgelegt wo person y komm kann um das kind zu sehen.Jetzt ist person x zum anwalt gegangen und vordert :

1. Kind alle 14 Tage sehen
2. Umgang am Wochenende alle 14 Tage von Freitag 17.00uhr bis Sonntag 18.30uhr
3.Urlaub 14 Tage lang einmal im Jahr

Jetzt kam der brief.

Meine fragen :

Welche rechte hat person X..?
Welche rechte hat person Y..?
Was kann vom gericht beschlossen werden..?
Was steht laut gesetz person x zu..?
Würd das kind vorm gericht befragt (kindesalter 4 jahre)..?

Danke jetzt schon mal undhoffrasch antwort zu bekomm




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-- Editiert am 16.08.2009 21:11

-- Editiert am 16.08.2009 21:24

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2 Antworten
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#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Oh mein Gott......

Das arme Kind!

Was berechtigt Person Y dazu, nur weil sie einen neuen Partner hat, die Besuchskontakte zwischen Vater und Kind einzuschränken?

Zu deinen Fragen:

1. X hat ein Recht auf regelmässigen Umgang mit dem Kind (wird von Familiengerichten oft in der 14 Tage-Regelung vorgenommen).

2. Welche Rechte soll Y denn haben? Sicher nicht das Recht, das Kind vom Vater fernzuhalten, nur weil sie einen neuen Partner hat.

3. Siehe Punkt 1.

4. Ein Recht auf regelmässigen Umgang mit dem Kinde.

5. Sicher nicht. Die Haltung von Y sagt aber hierzu genug aus.

Aber mal die Frage:

Was hat ein neuer Partner mit dem Kind zu tun????

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#2
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Naja, nicht jeder kann die Realität vertragen. Schon ist sie weg. ;)

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