Gibt es eine gesetzliche Umgangsregelung?

13. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)
Gibt es eine gesetzliche Umgangsregelung?

Hallo zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir helfen?!
Fakten:
4-jährige Tochter, ASR, Kind lebt bei mir.
KV lebt ca. 50km entfernt, schon immer, wir lebten nie zusammen.
Unsere private, nicht schriftliche Umgangsregelung: Jedes zweite WE (Sa früh bis Di KiGa, oder Fr ab KiGa bis Mo KiGa), Mo Nachmittag zwischen den Wochenenden. 1 Sommerurlaub,bisher 9, 12, nun 14 Tage; 1 Winterurlaub je 1 Woche, Weihnachten/Sylvester 5 Tage und dann flexibel immer wieder 4/5 Tage zwischendrin.
Summe bei Papa ca. ein viertel Jahr plus die Nachmittage.

Nun flattert mir ein Brief vom Anwalt ins Haus!
Papa besteht auf die "gesetzlichen" Umgangszeiten:
hälftige Ferien (KiGa-Kind hat keine Schulferien), WE wie gehabt, Sommer 3 Wochen am Stück!

Wie Bitte?
Gibt es eine gesetzliche Umgangsregelung?
Was für Chancen hat denn der KV damit durchzukommen? Bisher haben wir den Umgang einvernehmlich geregelt!
Was für Argumente kann er bringen?
Ich verstehe die Welt nicht mehr! Hatte doch geklappt und der Umgang ist ja auch nicht kleinlich, oder? 50/50 geht nicht wegen der Entfernung.
Ich bin voll berufstätig und freue mich natürlich auch über die wenige Freizeit die ich mit meiner Tochter verbringen kann.
Nochweniger verstehe ich, wie er die Kleine durch ein mögliches Verfahren so belasten würde, es geht hier um wenige Tage im Jahr!
Tipps, Links?
DANKE!


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Meines wissens gibt es keine normierte Regelung wieviel Zeit nun die Kinder Umgang haben sollen (lasse mich da gerne korrigieren), aber was Sie schreiben hört sich nach einer gewöhnlichen Umgangsregelung an. Argumente muss er nicht bringen, wenn er verlangt, dass die Umgangsregelung nun schriftlich besteht ist das sein gutes Recht.
Auch das Verfahren dürfte die Kinder nicht belasten, die würden wohl noch nicht mal geladen werden, außerdem könnten Sie die Unterhaltsregelung auch anerkennen, das spart Gerichtskosten. Im übrigen hilft ein Anwalt weiter.

-----------------
"stud.iur C.Konert
Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg"

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#2
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hällo Gaestin,

1. es ist korrekt: es gibt keine festgelegten Umgangszeiten; so ein Gesetz würde bei der Vielzahl unterschiedlicher Konstellationen wohl auch niemandem wirklich gerecht werden.

2. Meines Erachtens habt Ihr derzeit eine eher großzügige Umgangsregelung, über die sich viele Väter freuen würden.

3. in die Zukunft zu sehen, ist aber trotzdem auch keine Fehler.
Soll heißen: irgendwann steht natürlich eine Änderung der Umgangsregelung im Hinblick auf den Schulalltag an. Ich würde darauf hinweisen, dass mit einer Neuregelgung der Ferienregelung, die sich an die Schulkindregelung anlehnt, dann ja auch die wöchentliche Umgangsregelung entsprechend angeglichen werden müsste.

4. Ganz ehrlich: was spricht dagegen, wenn der Vater die Hälfte der Ferien mit dem Kind verbringen möchte?
Dir selbst bleibt noch genauso viel Ferienzeit mit dem Kind, also auch noch die Hälfte. Und bei einer Erwerbstätigkeit Deinerseits (sollte sie noch nicht bestehen, so würde sie Dir eh irgendwann zugemutet werden), kannst Du doch im Grunde froh sein, dass der Vater das Kind jeweils die halben Ferien zu sich nimmt. So viel Urlaub wirst Du dann ja nicht mehr haben.

Also: sieh es einfach positiv! ;)

Gruß

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#3
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo, Danke für Eure Antworten!
Was mich daran stört (nicht an Euren Antworten) ist, dass der liebe Papa mal eben mit der Keule schwingt!
Bisher wurde der Umgang abgesprochen und von beiden akzeptiert, nun kommt er mit einem Anwalt!?????
Was mich noch stört (Mama05 Du hast hier nicht richtig gelesen!), ICH BIN VOLL BERUFSTÄTIG!!! Ich freue mich auf die wenige Freizeit mit meiner Tochter, teile sie mit dem Vater, und nun möchte er NOCHMEHR!
Ohne Vorwarnung einfach mal mit Anwalt! So geht man doch nicht miteinander um!
Selbstverständlich wird der Umgang neu besprochen wenn die Kleine in der Schule ist! Dann werden die Wochenenden kürzer (ich denke an Fr-Nachmittag bis Sonntag spätestens 17:00) entsprechend werden die Ferien mit Papa häufiger und länger.
Ich wäre allerdings unabhängig, da meine Tochter eine tolle Einrichtung mit Ferienbetreuung besucht.
Egal, micht nervt das unnötige Schreiben vom Anwalt. Und genervte Elternteile sind nie gut für Kinder. Diese Aktion war nicht zielführend!!!
Danke und Grüsse
Gaestin

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#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Gaestin,

was mich persönlich stört, und vielleicht auch den Vater, ist folgende Aussage Deinerseits:


Selbstverständlich wird der Umgang neu besprochen wenn die Kleine in der Schule ist! Dann werden die Wochenenden kürzer (ich denke an Fr-Nachmittag bis Sonntag spätestens 17:00) entsprechend werden die Ferien mit Papa häufiger und länger.

Diese Regelung, die Du selbstverständlich findest, findet Dad nicht unbedingt selbstverständlich???????

Und was spricht dagegen, das er eine geregelte Lösung haben will?


Hast Du villeicht bisher zu oft Deine Wünsche/Vorteile berücksichtigt? Deinen nutzen aus einvernehmlich gezogen?

Sei froh, das Dad den Umgang so ausführlich wünscht, und dieses auch durchsetzen will.
Ist nicht oft, heutzutage.

Solange das Kind im Rahmen mitspielt, sollten die Eltern alles persönliche raus lassen.

Ist doch wie im Zirkus, da um...ein paar Tage hier oder da herzustreiten.

Habt Ihr nichts besseres zu tun?

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#5
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

@Merline
"Ist doch wie im Zirkus, da um...ein paar Tage hier oder da herzustreiten."

Gebe ich Dir recht! Nur kam das nicht von mir, zur Erinnerung: der Vater kommt mit RA wegen ein paar Tagen. Vorher kein Wort zu mir!
Die anvisierte Umgangsregelung für die Schulzeit geht nicht anders, Kind muß ja in die Schule, kann also schlecht erst am Di von Papa heimgebracht werden. Ob uns das schmeckt ist hier zweitrangig!
Ich habe nichts gegen geregelten Umgang, den haben wir bereits, s.o.!
Wenn er darauf besteht, kann er es schriftlich haben, dann erwarte ich aber auch, dass er sich daran hält! Genauso wie ich es tue. Er hat auch schon oft abgesagt.
Bisher wurden die Termine hin und wieder verschoben, war von uns beiden so gewünscht. Nix mit persönlichem Nutzen!

Natürlich befürworte ich ausgiebigen Kontakt zwischen Vater und Kind, wäre ich da anderer Meinung, würden die zwei sich nicht so oft sehen.
Mit so einem Verhalten wird allerdings schon sehr provoziert!
Nix für ungut,
ich unterschreibe KEINEN Anwaltsbrief, bevor er nicht mit mir NORMAL kommuniziert!

Gaestin

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#6
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Ok, dann also die Frage, warum Du ihn nicht einfach anrufst und darum bittest, Euch zusammenzusetzen und mal darüber zu reden, was seine Gründe für das Anwaltschreiben sind, bzw. dass Du sehr wohl mit einer anderen Regelung einverstanden bist, aber das Anwaltschreiben halt nicht so gut findest?

Wenn Ihr Euch ansonsten über den Umgang abgesprochen habt und das sehr gut lief, dann kann man doch auch erstmal über so etwas sprechen, oder? Gut - war vielleicht nicht so konstruktiv von ihm - aber noch weißt Du nicht, welche Gründe da vorlagen.

Gruß
sunny

-- Editiert von sunny249 am 15.07.2006 20:23:16

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#7
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

..doch die Gründe kenne ich!
Natürlich habe ich sofort nachgefragt, im Übrigen auch sehr freundlich!
Der Grund war, dass ich endlich mal die gesetzliche Regelung kenne! Das war ja auch der Grund für meine Ausgangsfrage. Mir ist eine gesetzliche Umgangsregelung nämlich nicht bekannt.
Gruß
Gaestin

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#8
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Es gibt auch keine gesetzliche Umgangsregelung, nur Leitlinien.

Die Leitlinien bei so kleinen Kindern besagen, 3-4 mal die Woche.

Wenn es mit Übernachtungen klappt, halt auch hälftige Ferien, und jedes 2. WE.

Jedoch kann man davon klar versuchen, abzuweichen, und viel Kontakt zu ermöglichen.

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#9
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

PS: Spätestens, wenn die kleine in die Schule kommt, wirst Du froh sein, wenn Dad sie 3 Wochen nimmt. Denn Sommerferien dauern dann 6 Wochen, die restlichen Ferine sind auch nicht ohne....und Du als Arbeitnehmrein?, kannst maximal die Hälfte der Schulferien abfangen.

Sei froh, wenn Dad Dir so unter die Arme greifen will.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Gaestin,

einerseits kann ich dich sehr gut verstehen. Es ist wirklich nicht die feine Art, direkt mit der Keule zu schwingen. Eine gesetztliche Regelung in dem Sinne gibt es nicht wirklich aber Richter halten sich gerne an folgende Regelung:

Jedes zweite Wochenende von Freitag nachmittag bzw. abend bis Sonntag abend,
die Hälfte aller Ferien,
den zweiten Tag aller hohen Feste (Weihnachten, Ostern u.ä.)

Bei Streitigkeiten unter den Eltern, wenn ansonsten keine Einwände in der Psyche der Kinder liegen, wird diese Regelung genommen, natürlich im Einzelfall auch davon abgewichen. Im Ernstfall kann es sogar vorkommen, dass von den Kindern ein psychologisches Gutachten erstellt wird, dabei werden Mutter und Vater und Kind getrennt von einem Psychologen befragt, bzw. je nach Alter des Kindes, getestet. Ob man sowas unbedingt braucht ist die Frage.

Sieh es doch mal anders. Es kommen ja noch einige Jahre auf euch zu und vieles wird sich in dieser Zeit ändern. Vielleicht ist es ja auch für dich ein Vorteil, wenn du dich auf eine verlässliche Regelung einlässt. Gibt dann später keine Diskussionen mehr und du weißt auch wann du Zeit hast. Gut momentan siehst du das vielleicht nicht so und bist vor allem auch sauer wegen der Art und Weise. Vielleicht hat Vater aber auch tieferliegende Gründe und Ängste, dass es eben in Zukunft nicht mehr so gut läuft wie bisher und hätte es deshalb gerne vernünftig geregelt. Im Gegenzug hast du dann ja auch was in der Hand wo du dich drauf berufen kannst.
Im Sinne des Kindes, und um in den nächsten Jahren eine klare Vorgabe und damit ggf. auch Ruhe und Frieden zu haben würde ich an deiner Stelle diese Regelung so akzeptieren. Da du euer Kind bisher schon freiwillig viele Zeiten bei ihm gelassen hast und ich nicht unbedingt eine erhebliche Mehrforderung sehe, sollte das doch kein Problem sein.

Wünsche dir viel Glück und eine kluge Entscheidung im Sinne des Kindes.

Gruß littlesun

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Amun1970
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe eben den Verlauf hier gelesen, kann mir einer sagen was hierbei herausgekommen ist?
Ist die Sache 2007 erledigt und geregelt worden?
Kann der Vater vielleicht sogar versuchen das Kind "wegzunehmen" Sorgerecht beantragen? Hat er Möglichkeiten? Voll Berufstätig, Gesicherter Lebensunterhalt fürs Kind, Vereine etc. nichts was schlecht fürs Kind wäre.
Muss man sich da mit Angst plagen?

Über eine Antwort würde ich mich Freuen

Grüsse
Amun1970

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
laslo
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 11x hilfreich)

Es ist immer wieder traurig wie "Eltern" mit Kindern umgehen.
Sicherlich ist es schwierig bei 365 Tagen den Eltern eine gerechte Aufteilung zu geben.

Aber der Ex geht nicht ohne Grund zum Anwalt und will etwas gerichtlich regeln.



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"Für fast alle Väter in Familiengerichtsverfahren löst sich die Illusion eines Rechtsstaates spätestens im Gerichtssaal des Familiengerichts auf.Wer in diesem Land wirklich ein Vater für sein Kind sein will, muß jeden Tag darum kämpfen.
"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Thalia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde auch gerne wissen, was hier rausgekommen ist.
Bin, wie zu vermuten, im Moment selbst mit meinem Noch-Mann am kämpfen. Mittlerweile fast ausschließlich über die Anwälte.

-----------------
"Viele Grüße
Thalia"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Thalia!

Du hast die vorigen Beiträge studiert und möchtest jetzt was wissen?

An der Weise Umgänge zu regeln hat sich nichts geändert.
Sämtliche vorgenannte Umgagsregelungen sind denkbar und auf den Einzelfall abzustimmen.
Wenn sich die Eltern der Kinder nicht einigen können, wird halt ein Gericht, auf Antrag einen Umgangsbeschluss fassen können.
Je nach Alter der Kinder, nach Entfernung der Kinder zu den Umgangsberechtigten, nach Art des Umgangs.
Auf Antrag auch unter Einbindung von Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen.

Der Weg über das Gericht einen Beschluss zu erwirken sollte aber mit Bedacht gewählt werden, da ein Gerichtsbeschluss nicht unbedingt dem entsprechen muss, was man sich zuvor erhofft hatte.

Lieben Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

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