Umgangsregelung?

27. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Citrin
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsregelung?

Hallo ihr Lieben,

hat jemand eine Idee wie ich Kinderschutzbund und Schule unter einen Hut bringen soll?

Es sieht so aus, ab dem 12 Sep. bin ich wieder in der Schule von ca. 7 Uhr bis 16 Uhr ( plus minus 2 stunden Zugfahrt ).
Meine Tochter geht ebenfalls seit einigen Tagen in die Schule und hat von 7:40Uhr bis 15:45 Uhr Unterricht ( Ganztagsschule )

Nun gibt es noch den angesetzten betreuten Umgang bei uns...also alle 2 Wochen MUSS ein treffen stattfinden.
Das letzte ( und der erste kontakt zwischen meiner Tochter und ihrem Vater, der sich ja fast 5 Jahre nicht gekümmert hat ) ist recht Positiv abgelaufen, meine Tochter war nicht wirklich abgeneigt weil sie ihn als Spielpartner gesehen hat. ( Beim KSB haben die ja sehr viele Spielsachen ^^ )
Leider ergibt sich nun aus meiner Sicht heraus ein starkes Problem.
Ich werde nicht die möglichkeit haben diese Termine einzuhalten da ich wie gesagt Ganztags in der Schule bin und meine Tochter nunmal auch. Der KSB hat bei uns nur bis 15:45 Uhr geöffnet und Freitags wäre die Betreuerin nicht da ( Freitags hat meine Tochter nur bis 13 uhr Schule ).

Was geht nun in diesem Fall VOR ... Schule ODER Umgang? Wieviel Ärger bekomme ich wenn ich diesen Umgang nicht folge leisten kann?
Man muss bedenken das ich auch nicht alle 2 Wochen für einen Tag daheim bleiben kann, dadurch Riskiere ich einen Rauswurf bei meiner Schule.
Meine Eltern würden diese Treffen für mich übernehmen aber leider haben diese auch erst AB 16 Uhr Zeit dafür ( beide Berufstätig )

Gibt es eine möglichkeit das ohne viel stress und probleme zu klären?

Alles Liebe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Vielleicht mal mit dem Vater reden?? Vielleicht einen Termin am Wochenende???

Grüße

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#2
 Von 
Citrin
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein der Vater weigert sich bei mir daheim am Wochenende seinen Umgang auszuüben.
Man muss bedenken er hat sich um unsere Tochter fast 5 Jahre nicht gekümmert, also keine Post zum Gtag keine Geschenke und sonst kein Lebenszeichen.
Ausserdem will er mich verklagen wenn ich nicht zum KSB gehe.

Alles Liebe

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#3
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

@citrin,

können diese Termine nicht auch woanders stattfinden? Jugendamt o.ä? Muss es der KSB sein?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Citrin
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Familiengericht hat UNS beim Scheidungstermin empfohlen zum KSB zu gehen mit dem zusatz das ich diesen Umgang alle 14 Tage gewährleisten muss. Da mein EX nunmal ein Umgangsrecht hat EGAL ob er sich die letzten Jahren gekümmert hat oder nicht.

Wenns nach mir geht würde der Umgang in der Anfangszeit bei mir daheim stattfinden.
Wir haben ein 100qm Wohnzimmer ( habe mit meinen Eltern und Geschwistern ein Haus )da wird es sich doch anbieten und ich störe da auch nicht.

Ich verweigere ihm nicht den Umgang aber ich beisse zurueck wenn er mir mit klagen und dummen sprüchen kommt.

Ich habe mich immer um unsere Tochter gekümmert und habe auch wie meine Tochter das recht auf eine bessere zukunft ohne Stress.

Alles Liebe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Citrin
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu dem Zeitpunkt war es noch nicht sicher das ich oder meine Tochter 100% auf die jeweiligen Schulen gehen können.

Desweiteren hat es den Richter nicht interessiert das ICH z.b auf eine Ganztagsschule gehen könnte wenn alles klappt. Er meinte ja auch das ich die Jahre durch meinem EX hinterher haette sein muessen um den Umgang zu gewährleisten.

Nun muss ich halt schaun wie ich das regel...

Alles Liebe

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