Umgangsregelung erweiteren (FERIEN)

6. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)
Umgangsregelung erweiteren (FERIEN)

Hallo !

Mein Sohn (Lebt bei mir) möchte gerne mit seiner Mutter 1 Woche in den Urlaub. Die Umgangsregelung sagt aus, alle 14 Tage Fr. - So.
Die KM hat über den angestrebten Urlaub keine Info an mich gegeben. Also Stillschweigend über den Sohn.... Soll ich Ihn ohne Regelung der Ferien mitfahren lassen ? Denke das die KM da mal wieder einen kleinen Weltkrieg anzetteln will.....




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@Familyman,
Denk doch einfach an Deinen Sohn,wenn er es gerne möchte dann lass ihn doch 1Woche mit seiner Mutter in den Urlaub fahren.Warum muss es denn immer gleich Krieg bedeuten?


:) Lg Pushy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)

kann ich nur zustimmen, wenn dein sohn möchte dann gib ihm doch die chance

warum solltest du dich auf die gleiche stufe mit so manch anderen frauen stellen die immer das schlimmste annehmen wenn der part gegenüber interesse an seinem kind zeigt

gruß henny

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Ihr beiden !!!

Gerne würde ich Ihn mitfahren lassen. Jedoch kennt Ihr die Vorgeschichte nicht. Ich musste mir meinen Sohn vor Gericht erstreiten. Die KM setzt Ihn heute noch unter druck so das es schon zu Handgreiflichkeiten gekommen ist. Ich bin gerade dabei das Umgangsrecht verkürzen zu lassen da Sie einfach nicht aufhört. Der Junge kommt jedes mal mit einem schlechten Gewissen nach Hause. Die letzten beiden mal musste ich Ihn schon früher abholen den:
"Papa hol mich ab, schnell! "
klingt nicht gerade nach einer Harmonischen Beziehung.
Ich glaube, dass Sie versucht mal wieder Tage zu zählen um dann zum vierten male das ABR einzuklagen.
Aber !!!!!! Ich gönne Ihm sogar drei Wochen im Wechsel. Ihr habt recht und ich wünsche mir auch das alles mal wieder besser wird jedoch ist die Situation immer noch sehr gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

Moment,

@ Pushy + Henny:
Und warum fragt die Mutter dann nicht ?
DAS ist doch gerade das Problem.

Es geht Familyman offensichtlich nicht darum,
ob der Sohn mit der Mutter Urlaub machen sollte oder nicht, sondern darum,
dass er diese Absprachen EINZIG UND ALLEIN mit dem Sohn machen soll.


@ Familyman:
versuch doch mal, die Mutter anzurufen, und frag sie....

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

wie alt ist der Sohn denn ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

Für Alle mal zum Nachdenken,bei allen Streitereien zwischen den Wohlgemerkt Erwachsenen,Denkt wirklich mal an das Wohl Eurer Kinder.

Deine Kinder sind nicht Deine Kinder.
Sie kommen durch dich,
aber nicht von Dir.
Und obwohl sie bei Dir sind,
gehören sie nicht Dir.
Du kannst Ihnen deine Liebe geben,
aber nicht Deine Gedanken.
Denn sie haben ihre eigenen Gedanken.
Du kannst ihrem Körper ein Haus geben,
aber nicht Ihrer Seele,
denn ihre Seele wohnt im Haus von morgen,
das Du nicht besuchen kannst,
nicht einmal in Deinen Träumen.
Du kannst versuchen,Ihnen gleich zu sein,
aber versuche nicht,
Sie Dir gleich zu machen.
Denn das Leben
geht nicht rückwärts und verweilt nicht beim Gestern.
Du bist der Bogen,
von dem deine Kinder als lebende Pfeile ausgeschickt werden.
Freuen soll sich der Bogenschütze,
wenn er sieht,
wie seine Pfeile fliegen.

Kahlil Gibran.


Nur mal so
:) Lg Pushy

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Ha,,,, sorry
aber mit der KM möchte ich kein persönliches Wort mehr wechseln müssen. Mal abgesehen von unseren persönlichen Disputen. Der Junge muss schon vor Gericht seine Spielsachen herausklagen ! Meiner Tochter werden Besuche in der Woche (500Meter) Verboten ! Sie kommt heimlich. Alles was ich Ihr zu sagen habe mache ich per Anwalt, Gericht, Jugendamt oder Einwurfeinschrieben..... Gespräche zwischen Ihr und mir sind nicht möglich.

Sie hätte ja auch mal Nachfragen können ob Sie mit dem Jungen in den Urlaub fahren "kann, darf"

Aber dazu ist Sie sich wahrscheinlich zu fein..... No WAY

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@Familyman,
Wenn Ihr nur über Anwälte,Jugendamt usw Kontakt habt ist wahrscheinlich von beiden Seiten kein Reden,aber wer steckt dann mittendrin natürlich Eure Kinder.Sicher hätte Ihr es absprechen müssen/sollen aber unter diesen Umständen,wie soll es funktionieren????Da gehören dann auch immer zwei dazu Oder??

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

Jo!

wieder einmal 2 Zitate aus EINEM Beitrag:

"aber mit der KM möchte ich kein persönliches Wort mehr wechseln müssen."

"Sie hätte ja auch mal Nachfragen können ob Sie mit dem Jungen in den Urlaub fahren "kann, darf"


Ich glaube, das Problem liegt eher bei Dir, sorry!
Du erwartest, dass sie mit Dir redet, willst aber gleichzeitig nicht mit ihr reden ?

Wie soll das funktionieren, bitte ?

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, da geb ich dir recht. Jedoch !!!!!
ICH WILL NICHT IN DEN URLAUB!!!!
Ich möchte dem Jungen auch gerne helfen jedoch kommt seitens der Mutter nicht eine Regung ! Glaube mir (das ist jetzt nur die eine Seite !) die KM hat so viel Schlechtes uns dreien angetan wo jeder mehr als Vorsichtig wäre. Ich habe vorgeschlagen Sie solle das schriftlich machen damit ich was in der Hand habe. Keine Reaktion..... :( Also wem soll ich hier gerecht werden....?
Dazu kommt noch... meine Tochter möchte gerne vier von sechs Wochen bei mir bleiben. Niemand glaubt hier daran das sie nur eine Stunde länger bleiben darf.......

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Also noch einmal. Ich glaube hier wird etwas falsch verstanden.

1. Die KM möchte mit unserem Sohn eine Woche in den Urlaub.

2. Gerichtlich wurde nur eine Umgangsregelung geregelt. Keine Ferien ect.

3. Ich habe damit kein Problem. Der Junge kann immer wann er möchte zur KM.

4. Ich möchte es nur schriftlich haben damit die KM nicht wie erwartet mir einen Strick daraus drehen kann.

5. Die Vergangenheit hat gezeigt, das der Umgang mit der KM und dem Jungen NEGATIV verläuft. Ärtzliches Gutachten. Er solle den Kontakt zur Mutter für ein halbes Jahr aussetzen.

6. Ich denke eine einschrenkung würde auch erst einmal reichen. Er braucht beide KM & KV.

7. KM macht dem Jungen bei jedem Besuchskontakt Negativ so das er "nicht oder nur eingeschrängt" den Umgang möchte.


so jetzt hab ich es.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

Wem Du gerecht werden sollst??
Deinen Kindern und dazu gehört als erstes zuversuchen ein Normales Gespräch zwischen Erwachsenen Menschen herbeizuführen.
Alle Verletzungen aus der Beziehung hindern Euch doch daran,vernünftig Im Interesse der Kinder miteinander umzugehen.Kann und will ich nicht Verstehen,Sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

nee, hast du nicht.

Du weißt selbst nicht, was Du willst, und gleichzeitig bist Du zu fein, Deine Ex anzurufen und zu fragen.

Deine Punkte Nr. 3, 5, 6 + 7 weisen in unterschiedliche Richtungen.

Was möchtest DU denn ?
Dass er fährt ? oder nicht ?

falls nicht, fällt Punkt 3. flach.

falls doch, tun 5,6 und 7 nicht unbedingt etwas zur Sache.


Punkt 7 ist der dickste Brocken!
Es geht eben nichr nur darum, was der Junge will. Mutter und Vater haben den Umgang zu fördern.
Und den Kindern kann die Entscheidung nicht aufgebürdet werden! Sie sind nicht in der Lage, dies zu entscheiden!

Leider wissen wir immer noch nicht, wie alt der Junge ist....

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

OK, seit 20 Monaten versuche ich mit der KM Regelungen bezgl. Kinder zu treffen. Nur per Gericht war dieses letzlich möglich. Die Kinder waren bis zu 25 Tage im Monat bei mir. Die KM jedoch hat sich Kindesunterhalt und alle anderen Gelder eingesteckt.
Regelungen die getroffen worden sind, sind alle über den Haufen geforfen worden.

Mir geht es darum, das der Junge (11) gerne mitfahren kann. Meine Angst liegt nur darin, dass er nach 3 Tagen anruft "Papa hol mich ab". Du solltest wissen das es vor 4 Wochen schon zu Handgreiflichkeiten gekommen ist und sie den Jungen eingesprerrt hat weil er wieder nach Hause wollte.

Ich habe alles versucht um den Ungang zu fördern.
Und in dem Punkt "Kinder entscheiden" gebe ich Dir recht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bohling
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh man ist das Grauenvoll zu lesen hier.
Kind da hin und da hin oder doch dahin????
Dieses herrum geschiebe! Und dann auch noch...dafür will ich was schriftlich und dafür. Mit der KM mag ich nicht reden.
Hallo wach mal auf, dass ist ein Kind und kein Gegenstand denn man benutzt. Der Junge bekommt alles mit, dieses hin und her. Ihr seit doch erwachsen. Ihr habt Verantwortung.
Ich schreib jetzt lieber nicht weiter. Aber das ist an beide Patein gerichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

Es wäre weniger grauenvoll,wenn Erwachsene Menschen mehr an die Kinder denken würden und Ihre Emotionen irgendwie in den Griff bekommen könnten.Hier geht es doch nur darum dem anderen eins auszuwischen.Einfach Schrecklich!!!!Wenn jeder sich darauf besinnen würde,das man trotz Trrnnung/Scheidung immer Eltern bleiben sollte,dann würde dieses Hin und Her Gezerre um die Kinder garnicht entstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

OK, ich verstehe....
Alle anderen wahrscheinlich nicht so richtig. Es liegt hier keine böse Absicht von meiner Seite vor.
Ich möchte auch niemanden eins "Auswischen". Mir geht es allein hier um die Kinder. Trozdem Danke für die guten Ratschläge die ich der KM auch schon mitgeteilt habe.

Mann hätte die Frage auch anderst stellen können.

Soll ich meinen Sohn weiterhin der Seelische Grausamkeit aussetzen die seitens der KM getätigt werden ?

Die Antwort weiss ich schon....

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bohling
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Versetz Dich einmal in die Lage deines Sohns! Und stell Dir mal selber die Frage, was soll ich machen???


(Ist das nicht auch Seelische Grausamkeit, für ein Kind?)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.996 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.647 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.