Umgangsregelung in den Ferien

16. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
.martin.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsregelung in den Ferien

Hallo liebes Forum,

habe bislang nur gelesen und ich mus sagen, es macht Freude (dem einen mehr, dem anderen weniger mehr), Euch zu folgen.

Habe da ein kleines Problemchen.

Also meine Frau hat aus erster Ehe zwei Kinder, gemeinsam haben wir eine Tochter.

Der Umgang mit dem Vater der Kinder aus erster Ehe ist nicht so einfach. Anfangs war ihm der regelemäßige Umgang wichtig, aber sehr schnell legte er diesbezüglich den Rückwärtsgang ein.

Meine Frage betrifft allerdings eher die Regelung in den Ferien. Denn seit die Kinder die Schule besuchen, müssen ja nun mal 63, mal 64 Ferien-/bzw. Brückentage aus dem Hut gezaubert werden.

Er will sich partout nicht in angemessenem Umfang daran beteiligen, meint, er würde keinen Urlaub bekommen.

Er lebt aber ebenfalls nicht allein, seine Partnerin könnte ihm ja unter die Arme greifen, seine Eltern leben im Nachbarort und seine zwei Schwestern ebenfalls.

Ich war bislang, und sehe auch keinen Grund dies zu ändern, immer für die Kinder da, habe so oft Urlaub genommen, nun teilen sich meine Frau und ich diese Ferientage, aber an den Vater kommen wir nicht ran. Ist dies denn wirklich ok?

Ich bin nicht der leibliche Vater dieser Kinder, aber ich habe manchmal das Gefühl, mehr ein Vater zu sein, als es ihr leiblicher Vater sein will.

Er hat das Recht dazu und die Pflicht, aber ihn schert dies wenig, ob es die Frage des Unterhalts oder die Frage des Umgangs angeht.

Ich ziehe den Hut vor allen Vätern, die es schaffen eine Grenze zu ziehen, zwischen dem, was die Ex-Frau betrifft und dem was das eigene Leben, die Kinder betrifft, denn die haben mit all den Zwistigkeiten doch nichts zu tun.

Was kann ich tun, habe schon mehrfach mit ihm gesprochen, meine Frau auch, aber er windet sich hin und her, steht letzten Endes nicht zu seinen Aussagen und belügt die Kinder.

Mir geht dies gehörig gegen den Strich - könnt Ihr mir einen Rat geben?

Vielen Dank

.martin.




15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Guten Morgen, .martin.!

quote:
Er will sich partout nicht in angemessenem Umfang daran beteiligen, meint, er würde keinen Urlaub bekommen.


quote:
Meine Frage betrifft allerdings eher die Regelung in den Ferien.


Sich in angemessener Weise an den Ferienzeit zu beteiligen ist bestimmt für etliche Umgangsberechtigte nicht so einfach.
Es wäre zu hinterfragen inwieweit die Aussage des KV hier zutreffend ist.

Grundsätzlich sind Umgangsregelungen frei vereinbar.

Welcher konkreten Vorschläge zu Umfang und zeitlicher Aufteilung hat die KM dem KV unterbreitet und welche davon hat der KV abgelehnt?

Wie groß ist die Entfernung zwischen KV und Kindern und wie alt sind diese?

Lieben Gruß!





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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

Hallo,

natürlich kann ich dir nur beipflichten, dass sich der leibliche Vater um seine Kinder kümmern sollte. Er hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht den Umgang mit ihnen zu pflegen.

Allerdings, und das muss man ganz klar sagen, gibt es KEINE Verpflichtung die Kinder hälftig in den Ferien zu betreuen! Der Kindesvater muss Unterhalt zahlen (notfalls bis zur Armutsgrenze), während die Kindesmutter die Kinder zu betreuen hat. So ist nun mal die Aufteilung der Lasten geregelt.

Und sagen wir es doch mal ganz offen: wenn der Kindesvater die Kinder in den Ferien nicht will, was sollte es denn dann bringen, dies zu erzwingen? Die Kinder würden vermutlich nur widerwillig und gelangweilt betreut werden. Und dazu sind die Ferien m.E. einfach zu schade!

Versucht den Kontakt zwischen Kindesvater und den Kindern zu fördern. Wenn das Verhältnis gut ist, dann wird der Kindesvater am ehesten VON SELBST bereit sein, die Kinder in den Ferien zu nehmen. Und wenn nicht? Dann würde ich der Kindesmutter empfehlen, ihre Nerven zu schonen und die Kinder halt selbst zu betreuen ...

Grüße

-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"


-- Editiert von Groellheimer am 17.04.2008 08:38:12

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#4
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 124x hilfreich)

@martin

Hallo Martin bin in einer ähnlichen Situation, aber eins ist bei mir sicher den Vater zwingen seine Kinder zu nehmen ist mit sicherlich nicht geeignet das Kindeswohl zu steigern.

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Martin,

euer Frust ist verständlich, aber es gibt nun mal Väter, die sich nach der Trennung von den Kindern zurückziehen, genauso wie es Mütter gibt, die den Vätern die Kinder vorenthalten.

Mich würde auch interessieren, wie alt die Kids sind und vor allem, wie die dazu stehen. Die gegenseitigen Ansprüche und Vorstellungen der Erwachsenen können hier nicht Maßstab sein, bringt nichts. Wenn aber die Kinder gern mehr Zeit mit dem leiblichen Vater verbringen möchten, dann würde ich versuchen, entsprechend auf ihn einzuwirken. Wenn es denen wurscht ist oder die eh lieber bei euch bleiben, dann nehmt es so hin und schont eure Nerven.

Auch ich bin der Meinung, dass ein - von beiden Seiten - erzwungener Umgang dem Kindeswohl nicht dient. Und das sollte im Vordergrund stehen.

Grüße

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#6
 Von 
.martin.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend ihr FLEIßIGEN -

ich fasse meine Antwort einfach zusammen:

Grundsätzlich ist es absolut klar, dass wir, meine Frau und ich für die Betreuung in den Ferien zuständig sind. Aber so ein wenig mehr Engagement seitens des Vaters wäre schon wünschenswert.

Gemeinsames Sorgerecht - gemeinsame Sorgepflicht, das sollte eigentlich im Herzen verankert sein und als solches auch eine Herzensangelegenheit sein. Die Zeit, die man mit den Kids verbringen darf, kann doch nicht als Belastung und Hemmnis für das eigene Leben gesehen werden, oder?

Die Sache dem Jugendamt zu übergeben, halten wir für überzogen, außerdem käme sicherlich nur ein Widerwille, wie auch von Groellheimer bemerkt, zustande. Damit wäre niemandem geholfen.

Die beiden sind 7 und 10 Jahre alt, also noch etwas zu lütt, um sie alein zu lassen. Meine Frau geht halbtags arbeiten, so dass sie auch erst gegen 13.00 Uhr zu Hause sein kann.

Es gesellen sich aber zu den Ferien-/Brückentagen noch Kindergartenfreie Tage, Überprüfungswochen in der Schule, wo dann auch kein Unterricht ist und die Mittlere zu Haus bleiben muss. Summa summarum kommen wir auf 72 Tage.

Gut, für unsere Situation sind wir selbst verantwortlich, aber da beißt die Maus keinen Faden ab, auch zwei erwerbstätige Personen haben unmöglich zusammen 72 Tage Urlaub.

Wir organisieren schon hin und her, meine Frau arbeitet die Krankheitstage der Kinder mühsam wieder heraus oder nimmt unbezahlten Urlaub, da sie sich nicht traut, sich dafür krankschreiben zu lassen.

Es geht hier nicht darum, dass wir nicht bereit sind, für die Kinder da zu sein, sondern hätten einfach nur gern eine einfachere, vor allem für die Kids fairere Lösung...

Inwieweit die Aussagen des KV zutreffen, wie sollen wir das klären, wenn er dabei bleibt? Vielleicht springen ja großzügigerweise ein paar Tage heraus, für die wir, oder besser die Kinder ihm dann maßvoll dankbar sein sollten.

Meine Frau ist von Anfang an bestrebt, den Kindern und ihrem Vater so viel Zeit wie möglich einzuräumen. Früher gab es einen 14-Tage-Besuchrhythmus, den Kindern ging es mit dieser "festen" Regelung aber nicht gut. Also vereinbarte man ein lockeres 2-Wochen / 3-Wochen-Schema. Das ging auch echt super. Bis - ja bis sich so einige Neuerungen hinsichtlich neuer Partnerschaft ergaben.

Seitdem werden die Abstände immer größer, von der ursprünglichen Planung hat der KV 6 Wochenenden ersatzlos, mit dem Kommentar, er hätte keine Zeit, gestrichen. Die Regelung der Ferienzeiten hätten wir für die Kinder gern etwas Papa-intensiver, denn sie lieben ihn sehr. Aber er blockt: Mehr als 12 Tage hat er für sie nicht übrig.

Die Entfernung zwischen den Kindern und ihrem Vater beträgt 110 km, verursacht von meiner Frau. Aber wer fragt eigentlich nach den Gründen, warum eine Frau sich mitunter so weit weg von dem Vater der Kinder begibt.

Sicherlich, für so manche Väter (leider für viele) ein echtes Problem, aber es gibt halt auch Fälle, wo dies sich kaum vermeiden lässt oder zumindest ein Stück weit gut begründet ist, zumindest für die KM. Die Kinder leiden ganz klar darunter! (und viele Väter auch!!!)

Aber in einer Sache kann ich Groellheimer nicht ganz zustimmen, denn wenn ich die Möglichkleit, meine Kinder um mich zu haben so emotionslos und kalt abschlage, mit der Begründung - ich hätte meinen Anteil durch Zahlung des Kindesunterhalts ja schon geleistet (Aufteilung der Lasten) - kann ich mich als Vater doch eigentlich gleich erschießen! So sehe ich meine Kinder wirklich nur als Last...

Wir werden nichts erzwingen, sind erwachsen genug, dies abzuschätzen. Den Kontakt fördern wir ständig, wenn er nicht zu mehr bereit ist, soll es halt so sein - die Kinder werden es ihm irgendwann zu verstehen geben...

Nerven schonen in dieser Situation ist gut gesagt, denn so etwas ist einfach unverständlich, aber naja! Habt schon Recht!!! Meine Frau leidet da aber etwas mehr, denn sie schaut in die Kinder rein und sie äußern, was sie fühlen. Sie versucht immer, das Gute stehen zu lassen und gibt den Kindern den nötigen Halt aber den Vater kann sie schlecht ersetzen. Sie ist selbst ein Scheidungskind und weiß um diese Gefühle...

Vielen Dank Euch allen!
.martin.

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#7
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hi, .martin.!

quote:
Die Entfernung zwischen den Kindern und ihrem Vater beträgt 110 km, verursacht von meiner Frau. Aber wer fragt eigentlich nach den Gründen, warum eine Frau sich mitunter so weit weg von dem Vater der Kinder begibt.

Ich!?:)

Vielleicht wäre eine Regelung anzustreben, die es auf beiden Seiten ermöglicht zumindest einmal - vielleicht auch zweimal - im Jahr über einen Zeitraum von mindestens einer Woche Zeit für sich und den Partner zu haben.

Grundsäzlich sind die Ferien schulpflichtiger Kinder, in der Umgangsfrage hälftig zu teilen.
Das Problem ist, dass zumeist weder KM noch KV entsprechend viel Urlaub zur Verügung steht, um diser Regelung nachzukommen und Zeit für sich selbst zu haben.
Schon bei Vollzeit-Beschäftigten sind oft nur 5 Wochen Urlaub im Jahr drin(Werktagregelung) und über teilzeitbeschäftigte Elternteile brauchen wir dann nicht mehr schreiben. Der Anspruch des Kindes liegt aber bei 6 Wochen/Elternteil.
Das Problem tritt auch ein, wenn die Kids in ehelichen Verhältnissen aufwachsen.

Fremdbetreuung ist hier ein Lösungsansatz.
Ob Oma und Opa oder Kita oder Verschicken der Kids ins Ferienlager wären Möglichkeiten Raum für die Elternteile zu schaffen.

Zum Thema der *Kälte* will ich mich hier nur einmal am Rande äußern:
Wenn du dich so intensiv in die Beziehungen zwischen Eltern und Kinder einbringst - wie es zumindest auf mich wirkt - kann dies ein! Grund der generell wirkenden väterlichen Abneigung sein. Auch wenn ein Expartner plötzlich so ganz andere Äußerungen von der anderen Seite erfährt erweckt dies zumindest den Anschein einer Einflussnahme durch den neuen Partner.

Ich hoffe, dass die Elternteile das Thema - unter berücksichtigung der Belange aller - einvernehmlich geregelt bekommen.

Liebe Grüße!

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#8
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat:
Es gesellen sich aber zu den Ferien-/Brückentagen noch Kindergartenfreie Tage, Überprüfungswochen in der Schule, wo dann auch kein Unterricht ist und die Mittlere zu Haus bleiben muss. Summa summarum kommen wir auf 72 Tage.
Gut, für unsere Situation sind wir selbst verantwortlich, aber da beißt die Maus keinen Faden ab, auch zwei erwerbstätige Personen haben unmöglich zusammen 72 Tage Urlaub.
Wir organisieren schon hin und her, meine Frau arbeitet die Krankheitstage der Kinder mühsam wieder heraus oder nimmt unbezahlten Urlaub, da sie sich nicht traut, sich dafür krankschreiben zu lassen. <<<<<<<<

Hallo Martin,
der leibliche Vater betreut die Kinder nicht ausreichend in den Ferien - gut das ist die eine Sache.
Aber denk mal über was anderes nach? Du hast eine Frau mit 2 Kindern geheiratet. Euch war schon vorher klar das die Kinder auch mal Schulferien haben. Ihr habt noch ein gemeinsames Kind. Was macht ihr denn mit dem in den Ferien? Das Kind muss schließlich auch betreut werden.????
Ihr habt eine Entfernung geschaffen, wann hat denn der Vater aufgehört sich um die Kinder zu kümmern? Vor oder nach dem Umzug?
Beteiligt ihr euch an den Umgangskosten?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat:
Es gesellen sich aber zu den Ferien-/Brückentagen noch Kindergartenfreie Tage, Überprüfungswochen in der Schule, wo dann auch kein Unterricht ist und die Mittlere zu Haus bleiben muss. Summa summarum kommen wir auf 72 Tage.
Gut, für unsere Situation sind wir selbst verantwortlich, aber da beißt die Maus keinen Faden ab, auch zwei erwerbstätige Personen haben unmöglich zusammen 72 Tage Urlaub.
Wir organisieren schon hin und her, meine Frau arbeitet die Krankheitstage der Kinder mühsam wieder heraus oder nimmt unbezahlten Urlaub, da sie sich nicht traut, sich dafür krankschreiben zu lassen. <<<<<<<<

Hallo Martin,
der leibliche Vater betreut die Kinder nicht ausreichend in den Ferien - gut das ist die eine Sache.
Aber denk mal über was anderes nach? Du hast eine Frau mit 2 Kindern geheiratet. Euch war schon vorher klar das die Kinder auch mal Schulferien haben. Ihr habt noch ein gemeinsames Kind. Was macht ihr denn mit dem in den Ferien? Das Kind muss schließlich auch betreut werden.????
Ihr habt eine Entfernung geschaffen, wann hat denn der Vater aufgehört sich um die Kinder zu kümmern? Vor oder nach dem Umzug?
Beteiligt ihr euch an den Umgangskosten?

Liebe Grüße

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#10
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat:
Es gesellen sich aber zu den Ferien-/Brückentagen noch Kindergartenfreie Tage, Überprüfungswochen in der Schule, wo dann auch kein Unterricht ist und die Mittlere zu Haus bleiben muss. Summa summarum kommen wir auf 72 Tage.
Gut, für unsere Situation sind wir selbst verantwortlich, aber da beißt die Maus keinen Faden ab, auch zwei erwerbstätige Personen haben unmöglich zusammen 72 Tage Urlaub.
Wir organisieren schon hin und her, meine Frau arbeitet die Krankheitstage der Kinder mühsam wieder heraus oder nimmt unbezahlten Urlaub, da sie sich nicht traut, sich dafür krankschreiben zu lassen. <<<<<<<<

Hallo Martin,
der leibliche Vater betreut die Kinder nicht ausreichend in den Ferien - gut das ist die eine Sache.
Aber denk mal über was anderes nach? Du hast eine Frau mit 2 Kindern geheiratet. Euch war schon vorher klar das die Kinder auch mal Schulferien haben. Ihr habt noch ein gemeinsames Kind. Was macht ihr denn mit dem in den Ferien? Das Kind muss schließlich auch betreut werden.????
Ihr habt eine Entfernung geschaffen, wann hat denn der Vater aufgehört sich um die Kinder zu kümmern? Vor oder nach dem Umzug?
Beteiligt ihr euch an den Umgangskosten?

Liebe Grüße

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#11
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
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Zitat:
Es gesellen sich aber zu den Ferien-/Brückentagen noch Kindergartenfreie Tage, Überprüfungswochen in der Schule, wo dann auch kein Unterricht ist und die Mittlere zu Haus bleiben muss. Summa summarum kommen wir auf 72 Tage.
Gut, für unsere Situation sind wir selbst verantwortlich, aber da beißt die Maus keinen Faden ab, auch zwei erwerbstätige Personen haben unmöglich zusammen 72 Tage Urlaub.
Wir organisieren schon hin und her, meine Frau arbeitet die Krankheitstage der Kinder mühsam wieder heraus oder nimmt unbezahlten Urlaub, da sie sich nicht traut, sich dafür krankschreiben zu lassen. <<<<<<<<

Hallo Martin,
der leibliche Vater betreut die Kinder nicht ausreichend in den Ferien - gut das ist die eine Sache.
Aber denk mal über was anderes nach? Du hast eine Frau mit 2 Kindern geheiratet. Euch war schon vorher klar das die Kinder auch mal Schulferien haben. Ihr habt noch ein gemeinsames Kind. Was macht ihr denn mit dem in den Ferien? Das Kind muss schließlich auch betreut werden.????
Ihr habt eine Entfernung geschaffen, wann hat denn der Vater aufgehört sich um die Kinder zu kümmern? Vor oder nach dem Umzug?
Beteiligt ihr euch an den Umgangskosten?

Liebe Grüße

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#12
 Von 
henriette68
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Praktikant
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Zitat:
Es gesellen sich aber zu den Ferien-/Brückentagen noch Kindergartenfreie Tage, Überprüfungswochen in der Schule, wo dann auch kein Unterricht ist und die Mittlere zu Haus bleiben muss. Summa summarum kommen wir auf 72 Tage.
Gut, für unsere Situation sind wir selbst verantwortlich, aber da beißt die Maus keinen Faden ab, auch zwei erwerbstätige Personen haben unmöglich zusammen 72 Tage Urlaub.
Wir organisieren schon hin und her, meine Frau arbeitet die Krankheitstage der Kinder mühsam wieder heraus oder nimmt unbezahlten Urlaub, da sie sich nicht traut, sich dafür krankschreiben zu lassen. <<<<<<<<

Hallo Martin,
der leibliche Vater betreut die Kinder nicht ausreichend in den Ferien - gut das ist die eine Sache.
Aber denk mal über was anderes nach? Du hast eine Frau mit 2 Kindern geheiratet. Euch war schon vorher klar das die Kinder auch mal Schulferien haben. Ihr habt noch ein gemeinsames Kind. Was macht ihr denn mit dem in den Ferien? Das Kind muss schließlich auch betreut werden.????
Ihr habt eine Entfernung geschaffen, wann hat denn der Vater aufgehört sich um die Kinder zu kümmern? Vor oder nach dem Umzug?
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#13
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henriette68
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Es gesellen sich aber zu den Ferien-/Brückentagen noch Kindergartenfreie Tage, Überprüfungswochen in der Schule, wo dann auch kein Unterricht ist und die Mittlere zu Haus bleiben muss. Summa summarum kommen wir auf 72 Tage.
Gut, für unsere Situation sind wir selbst verantwortlich, aber da beißt die Maus keinen Faden ab, auch zwei erwerbstätige Personen haben unmöglich zusammen 72 Tage Urlaub.
Wir organisieren schon hin und her, meine Frau arbeitet die Krankheitstage der Kinder mühsam wieder heraus oder nimmt unbezahlten Urlaub, da sie sich nicht traut, sich dafür krankschreiben zu lassen. <<<<<<<<

Hallo Martin,
der leibliche Vater betreut die Kinder nicht ausreichend in den Ferien - gut das ist die eine Sache.
Aber denk mal über was anderes nach? Du hast eine Frau mit 2 Kindern geheiratet. Euch war schon vorher klar das die Kinder auch mal Schulferien haben. Ihr habt noch ein gemeinsames Kind. Was macht ihr denn mit dem in den Ferien? Das Kind muss schließlich auch betreut werden.????
Ihr habt eine Entfernung geschaffen, wann hat denn der Vater aufgehört sich um die Kinder zu kümmern? Vor oder nach dem Umzug?
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#14
 Von 
henriette68
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Es gesellen sich aber zu den Ferien-/Brückentagen noch Kindergartenfreie Tage, Überprüfungswochen in der Schule, wo dann auch kein Unterricht ist und die Mittlere zu Haus bleiben muss. Summa summarum kommen wir auf 72 Tage.
Gut, für unsere Situation sind wir selbst verantwortlich, aber da beißt die Maus keinen Faden ab, auch zwei erwerbstätige Personen haben unmöglich zusammen 72 Tage Urlaub.
Wir organisieren schon hin und her, meine Frau arbeitet die Krankheitstage der Kinder mühsam wieder heraus oder nimmt unbezahlten Urlaub, da sie sich nicht traut, sich dafür krankschreiben zu lassen. <<<<<<<<

Hallo Martin,
der leibliche Vater betreut die Kinder nicht ausreichend in den Ferien - gut das ist die eine Sache.
Aber denk mal über was anderes nach? Du hast eine Frau mit 2 Kindern geheiratet. Euch war schon vorher klar das die Kinder auch mal Schulferien haben. Ihr habt noch ein gemeinsames Kind. Was macht ihr denn mit dem in den Ferien? Das Kind muss schließlich auch betreut werden.????
Ihr habt eine Entfernung geschaffen, wann hat denn der Vater aufgehört sich um die Kinder zu kümmern? Vor oder nach dem Umzug?
Beteiligt ihr euch an den Umgangskosten?

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#15
 Von 
.martin.
Status:
Frischling
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Die Bemühungen des Vaters, seine Kinder so oft es geht zu sich zu holen, endeten ca. 5 Jahre nach dem Umzug meiner Frau. Seit dieser Zeit geht es diesbezüglich bergab. Und das Engagement hängt absolut mit der neuen Partnerin zusammen und nicht mit irgendwelchen anderen fadenscheinigen Begründungen.

Diese Art der Argumentation finde ich grotesk und feige.

Wo steht eine statthafte Entfernung geschrieben? Wir reden nicht über eine Entfernung zwischen München und Hamburg (Gruß alte Heimat!), sondern von einer wesentlich kürzeren, nämlich besagte 110 km. Fahrzeit, ca. 1,25 Stunden. Die verfährt man gerade in so einer Großstadt wie Hamburg auch mal ganz locker. Ostteil Hamburg nach Pinneberg???

Wo zieht man hier die Grenze? Habe soeben einen Text ausgegraben:

Die Anrechenbarkeit der Umgangskosten werden nur bei wenigen Fällen überhaupt relevant: nämlich, wenn der Unterhaltsverpflichtete weniger als 1300,00 € bereinigtes Einkommen vorweist... In unserem konkreten Fall liegen 1700,00 € vor.

Was aber hat dies alles mit dem Vater zu tun, der doch seine Kinder so sehr liebt? Oder lieben ihn die Kinder und er nimmt sie eben, weil er ja dazu verpflichtet ist...

Arm, wirklich arm!!!

Wir reden hier nicht über unser gemeinsames Kind, noch geht es in den Kindergarten, da gibt es eine Möglichkeit, es selbst in den Kindergartenferien betreuen zu lassen. Wir haben hier direkt vor Ort leider keine Verwandschaft, müssen also absolut planen und wenn die Kleine dann soweit ist, auch dann packen wir unseren Urlaub zusammen und werden für die restlichen Tage die Oma fragen.

Aber drei Kinder, ... geht leider nicht ...

Die Omas von heute sind nicht mehr das was sie mal waren! Wir können ihr die Kinder ja nicht einfach vor die Tür stellen! Zumal sie dann schon fragt, warum sich denn der leibliche Vater nicht auch einmal darum bemüht. Die Katze beißt sich stänig in den Schwanz und die Oma hat doch auch ein wenig Recht.

Liebe Grüße
.martin.

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