Umgangsregelung mit einmal untersagen??

8. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tracid
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsregelung mit einmal untersagen??

Hallo, nehmen wir an es gibt ein Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht das der Vater sein Kind aller 2 Wochen von Fr-So sieht und die Feiertage. Die Gegenseite wollte nun eine neue Vereinbarung vor Gericht so das der Vater sein Kind auch in der Woche mal hat und Ferien usw.
Nun kommt Post von der Gegenseite vom Anwalt wo folgendes drin steht: Bereitschaft eine neue Umgangsvereinbarung abzuschließen, auch nicht dahingehend die alte Umgangsvereinbarung … wieder in Kraft zu setzen besteht auf gar keinen Fall!

Ist das nicht ein Widerspruch oder versteht die Formulierung ein Laie nicht? Für mich liest sich das so, das die Gegenseite nun will das der andere Elternteil gar kein Umgang mehr hat? Ergibt ja aber keinen Sinn wenn man erst genau das andere wollte und man weiß das man damit nicht durch kommt. Wie ist also der Satz an das Gericht von der Gegenseite zu verstehen?

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