Umgangsregelung/begleitete Umgang

13. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ilyes
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsregelung/begleitete Umgang

Grüß Gott an allen,

kurze Zusammenfassung:
Kinder sind mit Mutter in eine muki Einrichtung.
Die Einrichtung sowie das JA, auf Empfehlung eines gerichtlich geordnetes Gutachten, führen mit mir ab September (so wie es aussieht) einen begleiteten Umgang mit den Kindern..
Der begleitete Umgang kam nachdem ich ihn in Februar dieses Jahr beantragt habe, da die KM mir sexuelle Missbrauchs Vorwürfe an meine damals 2,5 jährige Tochter bei der Trennung gemacht hat.. Dies wurde jedenfalls widerlegt von der Staatsanwaltschaft sowie vom gutachter..

Jetzt ist es so dass ich in 5 Wochen eine Anhörung vor Gericht habe, wo es um den Antrag geht.. Da ich aber den begleiteten Umgang schon davor bekomme, möchte ich mich schlau machen was noch auf mich zu kommen könnte..

Welche Arten von Beschlüsse könnten dabei raus kommen? Ich kann leider die Mutter sowie das JA nicht vertrauen und die Richterin hat schonmal nach den pfeifen der Mutter getanzt und einen Beschluß der in der Zwischenzeit seitdem alles began, von der OLG abgelehnt bekommen hat..

Mein Anwalt ist auch ständig beschäftigt und möchte auch gerne Streit immer anfangen.. Er meinte er wird bei der Anhörung einen normalen Umgang verlangen weil die Gefahr nie wirklich wahr war.. Und ich meine Unschuld von allen Seiten bestätigt bekommen habe....

Es ist mir aber nicht beruhigend und ich traue der Richterin nicht dass sie mir es zuspricht.. Und wenn sie mir aufgrund meines Antrags den begleiteten Umgang zuspricht den ich schon vor diese Anhörung bekommen habe, finde ich den Termin an sich dann eine reine Zeit verschwundung für alle..

Ist es möglich den Antrag zu ändern jetzt? Kann man da was machen damit ich mir einen sicheren ungestörten Umgang mit meine Kinder habe, ohne Überraschungen im Nachhinein?
Wie geht's weiter nach den begleiteten umgänge? Soll ich noch was andres beantragen dann um mir die Verweigerung der Mutter zu vermeiden?

Danke im voraus




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

Naha, du hast einen Antrag auf begleiteten Umgang gestellt,Ich gehe davon aus, auftrund der Vorwürfe, dass du auch erstmal nur begleiteten Umgang bekommen wirst, zumal wohl der letzte ungang auch schon monate zurückliegen dürfte, Wenn diese begkeiteten umgänge gut laufen, wirst du sicher auch wieder normale Umgänge haben dürfen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41948 Beiträge, 14649x hilfreich)

@ Catslove: wer den Fragesteller hier verfolgt, dem sollte doch eines klar sein. Wenn immer irgendetwas einer Regelung zusteuert, die allen Rechtssicherheit und die Kindern Ruhe geben könnte, schmeißt er wieder alles um. Will mehr oder anders oder was auch immer. Er ist anwaltlich beraten, der Anwalt wird wissen, was er zu tun hat. Nur, es macht doch einfach einen katastrophalen Eindruck bei Gericht, wenn jemand so zerrüttet daher kommt, nicht mal weiß, was er selbst will, trotz anwaltlicher Unterstützung ständig alles über den Haufen schmeißt.

Im übrigen, jeder der Richter, der in diesem Bereich beruflich aktiv ist, hat 50% Ablehnung, ist parteiisch, was weiß ich. Für die anderen 50% ist er DAS Organ der Rechtspflege. Woran das wohl liegen mag? Immerhin wehrt er sich nicht mehr dagegen, dass die Frau mit den Kindern aus der Notunterkunft des Frauenhauses in eine betreute Wohnanlage gezogen ist. Das ist ja schon mal was.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilyes
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Frau wirdwerden kann Sie netterweise bitten meine posts einfach zu ignorieren? Ich wäre Ihnen wirklich dankbar

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3343 Beiträge, 1112x hilfreich)

Zitat (von Ilyes):
Welche Arten von Beschlüsse könnten dabei raus kommen?
Also erstmal gilt auch am Familiengericht ganz grundsätzlich der sogenannte Dispositionsgrundsatz. Das heißt die Beteiligten entscheiden über ihre Anträge und damit auch über den Umfang, den die Richterin letztlich zu entscheiden hat. Es ist nicht so, dass man sich dort hinsetzt und seine Lebensgeschichte erzählt und die Richterin dann einfach wahllos aus einem möglichen Portfolio etwas auswählt und der Familie aufdrückt. Das ist in Ansätzen nur dann möglich, wenn bei Kindeswohlgefährdungen ggf. gerichtliche Amtsermittlungen durchgeführt werden.

Zitat (von Ilyes):
Und wenn sie mir aufgrund meines Antrags den begleiteten Umgang zuspricht den ich schon vor diese Anhörung bekommen habe, finde ich den Termin an sich dann eine reine Zeit verschwundung für alle.
Eine mündliche Anhörung hat viel mehr Zwecke als du vielleicht denkst. Erst dort werden in der Regel überhaupt die Anträge gestellt, die Sach- und Rechtslage erörtert, Beweise aufgenommen und rechtverbindliche Entscheidungen getroffen. Außerdem hat auch die Mutter rechtliches Gehör und muss Gelegenheit bekommen sich zur Sache äußern zu dürfen.

Zitat (von Ilyes):
Ist es möglich den Antrag zu ändern jetzt?
Ja.

Zitat (von Ilyes):
Kann man da was machen damit ich mir einen sicheren ungestörten Umgang mit meine Kinder habe, ohne Überraschungen im Nachhinein?
Diese Frage ist unverständlich.

Zitat (von Ilyes):
Wie geht's weiter nach den begleiteten umgänge?
Zitat (von Ilyes):
Soll ich noch was andres beantragen dann um mir die Verweigerung der Mutter zu vermeiden?
Diese Fragen kann niemand beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

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