Umgangstermine irgendwie verbindlich?

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 251x hilfreich)
Umgangstermine irgendwie verbindlich?

Wahrscheinlich ist die Frage völlig hirnrissig, aber ich stelle Sie trotzdem. Sind eigentlich die Umgangstermine, oder auch die Termine in den Ferien, die der Kindsvater selber ausgesucht und schriftlich festgesetzt hat eigentlich irgendwie verbindlich? Der Ex von meiner Partnerin verschiebt seine selbst genannten Termine bzw sagt Sie aus wilden Gründen immer wieder ab. Dadurch ist es natürlich sehr schwierig auch mal die Zeit ohne die Kinder zu planen. Mal angenommen wir planen einen Wochendurlaub ohne Kinder weil diese nicht da sind(sein sollen).? Nun sagt der Kindsvater den Termin ab und wir könnten nicht weg, meinetwegen wir haben etwas angemietet. Bleiben wir au den Kosten sitzten und sind für die nächsten Jahre auf das Goodwill des Kindsvaters angewiesen?
Andere Frage. Ist es irgendwie relavant das der Vater Besuchstermine nicht war nimmt? Ihm wurde per Gericht zu gute gehalten das er durch die Besuchstermine erhebliche Kosten habe und unter anderem deswegen kann(braucht) er nichtmal den Mindsetunterhalt bezahlen. Wenn er die Termine aber nicht war nimmt hat er ja keine Kosten.

Mfg


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 38x hilfreich)

Also im Umkehrschluß kann ich dir sagen, daß deine Partnerin das ABR hat und somit immer erreichbar sein muß.

Das bedeutet, daß sie immer zur Verfügung stehen muß, auch wenn der Ex absagt, der Kindsvater.

Oder gibt sie ihn in Vereinen an oder bei Therapien oder so, wo man ihn bei Problemen anrufen könnte, als KV? Wohl eher nicht. Und Gesundheitsfürsorge hat sie bestimmt auch.

Aber man könnte die Regelung ändern. Und das kann man übers Jugendamt versuchen, aber wenn der KV will, kann er mit Eilantrag vor Gericht gehen und auf Umgangsrecht pochen. Da weiß ich aber nicht, inwieweit das Gericht auch sagen kann, daß es keinen Eilantrag braucht.

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#2
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo.
Umgangstermine sind nicht verbindlich. Was willst du machen wenn der KV absagt? Ihn von der Polizei abholen damit er die Kiddies nimmt???

Ich denke in eurem Fall ist es ratsam immer einen Plan B in der Tasche zu haben. Wenn ihr ein gemeinsames Wochenende plant und der KV wieder absagt solltet ihr euch um eine Ersatzbetreuung kümmern. Sprich, wenn Papa nicht will dann geht es halt zur Oma.



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