Hallo
Habe folgendes Problem mein Sohn lebt bei seinem Vater. Der Kindsvater verweigert mir das regelmäßige Umgangsrecht, er bestimmt die Abstände und Dauer! Weil sich das Kind bei Rückführung in die Väterliche Häuslichkeit schlecht benimmt. Dafür kann doch aber ich nichts. Darf er das? Außerdem mischt sich die Ex Freundin des Kindsvaters ständig in die Erziehung UNSERES Kindes ein. Sie droht dem Kind bei schlechtem Benehmen, das er mich als Mutter nicht mehr sehen darf! Darf sie das? Ich liebe mein Kind! Und möchte es regelmäßig sehen. Vater und Ex machen mich vor dem Kind schlecht. Auch ist der Vater der Meinung ein paar Schläge hätten noch keinem Kind geschadet. Das sehe ich jedoch anders. Jedes Kind sollte gewaltfrei leben dürfen! Was soll ich tun? Vielen Dank
Umgangsvereinbarung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatUmgangsvereinbarung :
Gibt es so eine?
Wenn ja, wie ist der Wortlaut?
ZitatDafür kann doch aber ich nichts. :
Etwas verwunderlich diese Einstellung ...
ZitatDarf sie das? :
Ja, auch sie darf Deinem Kind Benehmen beibringen und es erziehen.
ZitatAuch ist der Vater der Meinung ein paar Schläge hätten noch keinem Kind geschadet. Das sehe ich jedoch anders. :
Nun, in DE herrscht bekanntermaßen Meinungsfreiheit. Insofern darf jeder seine Meinung zu dem Thema haben.
ZitatJedes Kind sollte gewaltfrei leben dürfen! :
Ja, sieht der Gesetzgeber auch so ähnlich, weshalb körperliche Gewalt gegen Kinder in der Regel eine Straftat darstellt, mit entsprechende straf-, zivil- und familienrechtlichen Konsequenzen.
Umgangsvereinbarung besagt jedes 2.Wochenende und die Hälfte der Ferien! Daran hält er sich NICHT.
Was hat seine Ex ich betone Ex Freundin an Unserem nicht Ihrem Kind zu schaffen? Das Jugendamt sagt dazu: Nichts hat sie zu melden.
Wer schon der Meinung ist „Schläge hätten noch keinem Kind geschadet" ist nicht weit davon entfernt es auch zu tun!
Zumal es auch schon vorgefallen ist!
Drohen und bloßstellen was er und seine EX auch tun sind psychische Gewalt. Ich lasse das nicht zu. Denn ich liebe mein Kind.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was willst Du denn erreichen, das ist zumindest mir nicht ganz klar. Außerdem auch nicht, welche juristische Form die Umgangsvereinbarung hat. Ist es ein Titel, den man auch vollstrecken kann? Also mal ganz klare Fakten liefern, nicht nur allgemeine Unmutsäußerungen. Das wäre hier bei uns so der Einstieg.
wirdwerden
Diese Umgangsvereinbarung wurde vom Familiengericht festgelegt. Ich möchte nur mein Kind regelmäßig sehen dürfen. Denn das Recht steht mir ja zu, und mein Kind möchte das auch. Doch der Vater hält sich nicht dran. Das ist kein Unmutspost, sondern ich bin einfach nur traurig und mittlerweile auch genervt.
Aber man muss doch Fakten liefern und die lieferst Du erst jetzt. Es gibt die Möglichkeit, die Durchsetzung des regelmäßigen Umgangs entsprechend dem Gerichtsentscheid zu "erleichtern," indem man bei Nichteinhaltung z.B. ein Zwangsgeld beantragen kann. Das muss aber alles gerichtlich festgelegt werden.
Meine Empfehlung: anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um das alles regeln, jeden Kontakt mit der Ex des KV ablehnen. Kick sie aus Eurem Leben. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
ZitatWas hat seine Ex ich betone Ex Freundin an Unserem nicht Ihrem Kind zu schaffen? :
Da reicht es schon, wenn der Vater zu Ex sagt "kümmer Du Dich mal ..."
ZitatUmgangsvereinbarung besagt jedes 2.Wochenende und die Hälfte der Ferien! Daran hält er sich NICHT. :
Dann ab zum Anwalt, er möge die Durchsetzung entsprechend
ZitatDrohen und bloßstellen was er und seine EX auch tun sind psychische Gewalt. :
Der Staat sieht nur körperliche Gewalt gegen Kinder in der Regel als Straftat.
ZitatZumal es auch schon vorgefallen ist! :
Und die Strafanzeige hat was konkret ergeben?
Harry, natürlich kann der Kindsvater das Kind während der Zeit, die das Kind sich beim Vater aufhält, auch von seiner Ex betreuen lassen. Nur, die Kindsmutter muss sich mit der Ex nicht auseinander setzen. In diese Richtung gingen meine Überlegungen.
wirdwerden
Der Staat sieht nur körperliche Gewalt gegen Kinder in der Regel als Straftat.
Das ist Psychische (auch: seelische oder emotionale) Gewalt ist „unsichtbar": Man kann von außen meist weder die Gewalttat noch ihre Folgen sehen. Die psychische Gewalt hat viele Formen, vom Beschimpfen, Verspotten und Bloßstellen bis zu Drohung und Erpressung. Auch Stalking und Mobbing zählen zur psychischen Gewalt.
Das ist strafbar, ich glaub man schreibt hier nur seine eigene Meinung rein nicht die Tatsachen die das Gesetz sagt.
Egal ich selbst weiß das das Verhalten des Kindesvaters nicht Kindgerecht ist, das Kindeswohls ist gefährdet. Und dagegen werde ich vorgehen. Fertig!
Das ist mit Verlaub Quatsch, was Du da schreibst. Es gibt keine Einschränkung auf körperliche Gewalt, was die Strafbarkeit angeht. Die ganz andere Frage ist, was im übrigen beweisbar ist. Und Kinder sind durchaus in der Lage (nach meiner Erfahrung schon im Vorschulalter), dem jeweiligen Elternteil das glaubhaft rüber zu bringen, was dieses Elternteil hören will. Da sollte man mit seiner Urteilsfindung sehr vorsichtig sein.
Aber, wenn man eh alles besser weiß, warum fragt man dann hier?
wirdwerden
Nunmal Butter bei de Fische.
Das Kind um das es hier geht, ist 13 Jahre alt. Er beschreibt mir ganz klar und deutlich am Telefon unter Tränen die Situationen, das saugt er sich nicht aus den Fingern.
Wenn ich mit dem Kindsvater darüber spreche zieht er alles ins lächerliche. Ich finde psychische Gewalt am Kind nicht lächerlich. Und ja auch psychische Gewalt ist laut dem Gesetz verboten. Seine Ex Freundin ist eine toxische Frau das haben schon viele andere Menschen ausgesagt. Verdammt noch mal ich möchte, nur mein Kind schützen. Mehr nicht. Der Vater und Ex Freundin erzählen dem Kind, ich würde ihn nicht lieben. Das ist nicht wahr. Da stelle ich mir doch die Frage wer hier lügt. Das schlimmste ist das, das Kind das fast geglaubt hätte. Laut dem Gesetz habe ich ein Personensorgerecht auch was den Umgang mit Dritten betrifft.
Man gebe nur ins Netz: Meine Rechte als Mutter.
Eigentlich gehts damit am Anfang los, wenn man schon von Leuten was wissen will.ZitatNunmal Butter bei de Fische. :
Hoppla, damit kommst du hier auch nicht weiter.ZitatVerdammt noch mal ich möchte, nur mein Kind schützen. :
Oben... wolltest du wissen, wie du dein gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht mit deinem Sohn wahrnehmen kannst.
Dann schreibst du was von psychischer Gewalt und nun auch noch von Personensorgerecht. Und empfiehlst Usern, selbst im Netz zu suchen.

Vielleicht fängst du mal bei dir und von vorn an, bevor du hier fluchst, wenn Wunschantworten nicht wie der Osterhase angehoppelt kommen?
--- zB. Warum lebt dein Sohn nicht bei dir, sondern *dort* unter solch ***Zuständen unter lauter Exen?
Oder/und... setze deine Rechte als Mutter bzgl. des Umgangs mit dem Kind über eine neue gerichtl. Entscheidung durch.
Oder/und... zeige Straftaten bei der zuständigen Stelle an.
Oder/und... erkläre deinem Sohn beim nächsten Umgang, wie es tatsächlich ist. Dass du ihn natürlich liebst und so oft wie möglich mit ihm Umgang haben willst.
Hallo
erstens muss mein Sohn woanders wohnen, weil ich vor 6 Monaten einen schlimmen Schlaganfall hatte was nicht heißt ich bin nicht mehr erziehungsfähig( Erziehungsfähigkeitsgutachten)
Das ich um mein Recht kämpfen muss ist mir klar! Habe nur damit gerechnet das man mir hier Tips geben kann anstatt mit haltlosen Behauptungen bzw .Vermutungen rumzuwerfen. Jeder hat das Recht seine Meinung darzulegen. Auch ich! Ich weiß dem Kind gehts psychisch nicht gut. Sollte das nicht im Vordergrund stehen das zu ändern? Und das tue ich auch ohne Meinung anderer. Sorry aber dieses Forum ist für umsonst. Keine Sinnvollen Tips stattdessen nur Meinungen und haltlose Vorwürfe.
Das habe nicht nur ich zur Genüge getan. Lies nach, was du tun könntest.ZitatHabe nur damit gerechnet das man mir hier Tips geben kann :
Dann mach das ... dann siehst du, was erreicht werden kann.
Oder: Wie man hineinruft---schallt es heraus.ZitatSorry aber dieses Forum ist für umsonst. :
Zitatverweigert mir das regelmäßige Umgangsrecht, er bestimmt die Abstände und Dauer! Weil sich das Kind bei Rückführung in die Väterliche Häuslichkeit schlecht benimmt. Dafür kann doch aber ich nichts. :
Wer sonst? Klappt die Rückführung jedes Mal nicht, hängt das natürlich mit dem Umgang zusammen, da happert dann etwas.
ZitatDarf er das? :
Ist die Umgangsregelung ist vollstreckbarer Ausfertigung vorhanden?
Zitatverweigert mir das regelmäßige Umgangsrecht, er bestimmt die Abstände und Dauer! Weil sich das Kind bei Rückführung in die Väterliche Häuslichkeit schlecht benimmt. Dafür kann doch aber ich nichts. :
Wer sonst? Klappt die Rückführung jedes Mal nicht, hängt das natürlich mit dem Umgang zusammen, da happert dann etwas.
ZitatDarf er das? :
Ist die Umgangsregelung ist vollstreckbarer Ausfertigung vorhanden?
Es klappt ja mit Sicherheit nicht weil bei mir etwas nicht stimmt!
Der Junge hat sich halt seine eigene Meinung gebildet. Ist ja auch sein Recht.
Schon wieder eine haltlose Unterstellung!
Er wäre lieber bei seiner Mutter wohnhaft, versteht aber das meine Gesundheit das nicht zulässt. Sitze seit dem Apoplex im Rolli. Aber ist ja auch immer einfacher die Seite zu verstehen, wo das Kind lebt, als die andere Seite. Ich bin eine gute Mutter. Und jetzt werde ich nicht mehr antworten.
Zitatich glaub man schreibt hier nur seine eigene Meinung rein :
Wie verwunderlich das man in einem Meinungsforum Meinungen bekommt ...
Das lesen der vertraglichen Vereinbarungen könnte da helfen...
Zitat:Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.
ZitatEs klappt ja mit Sicherheit nicht weil bei mir etwas nicht stimmt! :
Richtig, denn als Erziehungspflichtige und Erziehungsfähige sollte man es hinbekommen das der Junge kein schlechtes Benehmen bekommt.
ZitatDer Junge hat sich halt seine eigene Meinung gebildet. Ist ja auch sein Recht. :
Richtig.
Man sollte es aber hinbekommen, das er diese Meinung nicht durch schlechtes Benehmen kundtut.
Und wenn die Mutter das nicht hinbekommt, müssen halt der Vater und seine Ex ran ...
ZitatKeine Sinnvollen Tips :
Doch, die gab es, mehrfach von verschiedenen Usern.
Das man die als "nicht sinnvoll" erachtet ... ist halt persönliches Pech ...
ZitatEs klappt ja mit Sicherheit nicht weil bei mir etwas nicht stimmt! :
Der Junge hat sich halt seine eigene Meinung gebildet. Ist ja auch sein Recht.
Schon wieder eine haltlose Unterstellung
Das ist doch keine Unterstellung, sondern das, was doch durch die Erzählung das ist, was auffällt. Anscheindend klappt es ja sonst gut, nur, wenn das Kind vom Umgang zurückkommt nicht, das ist übrigens keine Seltenheit.
Auch dürfen beide Seiten nicht vergessen, dass man hier kein kleines Kind hat, sondern
einen 13 jährigen Teenager in der Pubertät.
Hier sollten erstmal die verhärteten Fronten zwischen den Eltern geklärt werden. Auch kann diese 14 tägige Regelung kontraproduktiv sein und dem Kind eben nicht gut tun, auch wenn man dies nicht sehen und verstehen will.
Beide Seiten sind für die Erziehung verantwortlich und wenn mein Kind sich nach dem Umgang bei mir jedes mal aufführen sollte oder ein schlechtes Benehmen ( was genau soll man sich denn darunter vorstellen?) an den Tag legt, dann muss ich eben ein ernstes wörtchen mit ihm sprechen
Komisch ist nur das der Junge sich bei mir nicht ungezogen benimmt! Bei mir ist er ein lieber aufgeweckter junger Mann. Er benimmt sich nur beim Vater schlecht ups. Könnte vielleicht heißen er fühlt sich dort nicht wohl. Er erträgt die Diskriminierung und psychische Gewalt dort nur weil er nicht in eine Wohngruppe möchte. Die Situation ist verzwickter als mancher so denkt. Aber glaubt alle was ihr wollt. Und das ist meine Meinung.
Achja das Jugendamt hat mir gestern mitgeteilt, das seine Ex überhaupt nix zu melden hat. Also war der Tip die Ex darf miterziehen, für den Hintern.
Komisch ist nur das der Junge sich bei mir nicht ungezogen benimmt! Bei mir ist er ein lieber aufgeweckter junger Mann. Er benimmt sich nur beim Vater schlecht ups. Könnte vielleicht heißen er fühlt sich dort nicht wohl. Er erträgt die Diskriminierung und psychische Gewalt dort nur weil er nicht in eine Wohngruppe möchte. Die Situation ist verzwickter als mancher so denkt. Aber glaubt alle was ihr wollt. Und das ist meine Meinung.
Achja das Jugendamt hat mir gestern mitgeteilt, das seine Ex überhaupt nix zu melden hat. Also war der Tip die Ex darf miterziehen, für den Hintern.
-- Editiert von User am 15. April 2023 16:09
Mal wieder was nicht verstanden. 99% aller Erziehungsentscheidungen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens. Und die entscheidet, so steht es im Gesetz, letztlich der, bei dem sich das Kind gerade aufhält ("Finger aus der Nase, Zähne putzen" u.s.w.). Ich hatte schon weiter oben geschrieben, dass Du mit der Ex nicht reden musst; wie es der Kindsvater hält, geht Dich nichts an.
Im übrigen wird man nicht erziehungsunfähig, nur weil man im Rollstuhl sitzt. Wenn Du Dich insgesamt so derb und beleidigend artikulierst, wie hier dann wundert mich das mit der Erziehungsunfähigkeit gar nicht. Schon mal auf die Idee gekommen, dass das Kind über Zustand und Benehmen der Mutter verzweifelt?
wirdwerden
ZitatKomisch ist nur das der Junge sich bei mir nicht ungezogen benimmt! Bei mir ist er ein lieber aufgeweckter junger Mann. Er benimmt sich nur beim Vater schlecht ups. Könnte vielleicht heißen er fühlt sich dort nicht wohl :
Dann sollte der gerichtlichen Korrektur das Umganges in Deinem Sinne ja nichts entgegenstehen ...
ZitatWenn Du Dich insgesamt so derb und beleidigend artikulierst, :
Eventuell liegt auch da das Problem ... Kinder kopieren die Vorbilder ... kann also sein, dass das Kind das Benehmen der Mutter kopiert. Das das dann von dem Vater und dessen Begleitung nicht als sozialadäquat wahrgenommen wird ...
ZitatFinger aus der Nase :
So was darf jeder dem Kind sagen, immer und überall.
Der Busfahrer genau so, wie die Unbekannte die im Zug neben ihm sitzt.
-- Editiert von User am 15. April 2023 20:47
Harry, sagen darf das jeder, volle Übereinstimmung. Nur die Frage ist doch, ob sich der Betroffene dran halten muss.
wirdwerden
ZitatNur die Frage ist doch, ob sich der Betroffene dran halten muss. :
Nö, muss er natürlich nicht - völlig egal wer es ihm sagt.
Ein Grundrecht das ihm unsere Verfassung garantiert ...
Oh man Hände aus der Tasche, Finger aus der Nase, oder geh dir mal die Nase, Hände,Mund waschen etc.p.p. darum gehts garnicht! Sie befiehlt dem Kind Mama zu ihr zu sagen, sie schreibt ihm vor ob er mich zu lieben hat oder nicht. Sie schreit ihn wie eine Cholerikerin an war telefonisch mitintegriert. Sagt vor dem Kind ich hätte beim Schlaganfall lieber sterben sollen. Das tut man ja auch wenn man ein Kind mag. Sie ist und bleibt ne Hexe. Meine Meinung!!! Und diese Meinung kennt das Kind nicht. Ich halte schön meinen Mund. Wer hat gesagt ich bin Erziehungsunfähig weil ich im. Rolli sitze? Unfug. Sorry wenn ich das Wort Hexe verwende, aber was war ist sollte auch so ausgesprochen werden. Schließlich halte ich das Kind dabei raus. Das ist reinweg nur das was ich DENKE.
Nochmal das Jugendamt hat gesagt Erzieherisch hat seine EX Freundin bis auf kleine Anmerkungen nichts zu bestimmen. Kein Anschreien, kein bevormunden, kein Du musst dies und das machen der Junge ist laut JA alt genug um selbst zu sagen das möchte ich nicht.
Achja so wie ich mich hier ausdrücke mache ich’s nicht vorm Kind. Was ja auch nur eine Vermutung von euch ist. Die ihr nicht beweisen könnt.
Oh man Hände aus der Tasche, Finger aus der Nase, oder geh dir mal die Nase, Hände,Mund waschen etc.p.p. darum gehts garnicht! Sie befiehlt dem Kind Mama zu ihr zu sagen, sie schreibt ihm vor ob er mich zu lieben hat oder nicht. Sie schreit ihn wie eine Cholerikerin an war telefonisch mitintegriert. Sagt vor dem Kind ich hätte beim Schlaganfall lieber sterben sollen. Das tut man ja auch wenn man ein Kind mag. Sie ist und bleibt ne Hexe. Meine Meinung!!! Und diese Meinung kennt das Kind nicht. Ich halte schön meinen Mund. Wer hat gesagt ich bin Erziehungsunfähig weil ich im. Rolli sitze? Unfug. Sorry wenn ich das Wort Hexe verwende, aber was war ist sollte auch so ausgesprochen werden. Schließlich halte ich das Kind dabei raus. Das ist reinweg nur das was ich DENKE.
Nochmal das Jugendamt hat gesagt Erzieherisch hat seine EX Freundin bis auf kleine Anmerkungen nichts zu bestimmen. Kein Anschreien, kein bevormunden, kein Du musst dies und das machen der Junge ist laut JA alt genug um selbst zu sagen das möchte ich nicht.
Achja so wie ich mich hier ausdrücke mache ich’s nicht vorm Kind. Was ja auch nur eine Vermutung von euch ist. Die ihr nicht beweisen könnt.
ZitatNochmal das Jugendamt hat gesagt Erzieherisch hat seine EX Freundin bis auf kleine Anmerkungen nichts zu bestimmen. Kein Anschreien, kein bevormunden, kein Du musst dies und das machen der Junge ist laut JA alt genug um selbst zu sagen das möchte ich nicht. :
Das einzige womit das JA recht hat, ist dass euer Kind alt genug ist, um ihr zu sagen, dass er x oder y nicht möchte.
Alles andere ist nur die halbe Wahrheit. Ja, rechtlich gesehen hat die Ex des Vaters in der Erziehung nichts zu sagen. Soweit die Theorie, in der Praxis kann weder du noch das JA dem Vater verbieten seienr Ex die REchte einzuräumen, die er ihr anscheinden einräumt.
Das einzige was du machen kannst ist entweder über ein Gespräch mit KV und Ex beim JA zu erreichen, dass die Aussagen unterlässt, die dich in ein schlechtes Licht stellen und/oder euer Kind in einen Loyalitätskonflikt treiben.
Wenn das nicht hilft, müsstest du wohl die Ex vor Gericht ziehen. Ob das funktioniert weiss ich aber nicht. Da müsstest du ja dann dafür sorgen, dass ihr der Umgang verboten wird und da dürfte die Hürde zielich hoch sein.
Zitatrechtlich gesehen hat die Ex des Vaters in der Erziehung nichts zu sagen. :
Der Vater kann und darf solche Sachen durchaus an Dritte delegieren, wenn der Junge bei ihm ist. Ganz legal, egal was das Jugendamt sagt - das Amt steht nämlich nicht über dem Gesetz.
Die Details aus #26 haben aber rein gar nichts mit Erziehung zu tun und eine Weigerung des Befolgens ist auch kein schlechtes Benehmen.
ZitatDer Vater kann und darf solche Sachen durchaus an Dritte delegieren, wenn der Junge bei ihm ist. Ganz legal, egal was das Jugendamt sagt - das Amt steht nämlich nicht über dem Gesetz. :
Hab ich ja drunter auch geschrieben.
Rechtlich gesehen ist die Ex keine Erziehungsberechtigte. In der Praxis kann der Vater Erziehungaufgaben an die Ex, ein Aupair, den Metzger, Postboten oder wer ihm auch imemr gefällt delegieren ;-)
Hallo
Laut Paragraph 1632 Absatz 2 darf ich als leibliche Mutter den Umgang mit Dritten untersagen. Und das tue ich auch. Aber nicht NUR weil ich sie nicht mag. Sondern weil ich beweisen kann das sie ein schlechter Umgang ist. Ich bestimme damit nicht, den Kontakt des Vaters mit ihr. Sondern erlaube keine Übernachtungen des Kindes bei ihr. Außerdem kann der Junge sie nicht ausstehen. Seine Meinung!!!
-- Editiert von User am 17. April 2023 11:54
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten