Umgangsvereitelung

23. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.08.2009 15:58:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Umgangsvereitelung

Trotz Umgangsrechtstitulierung wurde meine Tochter erneut schlicht und ergreifend nicht herausgegeben.
Eine Vollstreckung über einen Gerichtsvollzieher wurde durch den Gerichtsvollzieher abgelehnt: "zum Wohle des Kindes".
Die KM hat lediglich das Aufenthaltsbest.recht, beide das Sorgerecht.
Wer hat Tips damit ich endlich meine Tochter sehen kann??????

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Bitte seien Sie sich bewußt, daß aus Perspektive des Gerichts ausschließlich das Kindeswohl Vorrang hat. Von daher ist die Herausgabe an Zwangsvollstreckungsorgane sicher nicht der richtige Weg.

Aus welchem Grund verweigert die Kindsmutter die Herausgabe? In jedem Fall sind Sie gut beraten sich vertrauensvoll an das Jugendamt zwecks Vermittlung zu wenden. Selbige Behörde ist es auch, die in etwaigen Gerichtsverfahren dem Gericht berichten muß.
Wenn kein zeitlicher Aufschub hinnehmbar ist, bleibt Ihnen lediglich eine einstweilige Verfügungs-/Anordnungsverfahren. Aufgrund der Besonderheiten (Glaubhaftmachung durch eidesstattlicher Versicherung, etc.) sollte dies sinnvoller Weise durch einen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.08.2009 15:58:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Kurzfristig wurde nach Anhörung des Familiengericht eine Zwangsgeldandrohung
ausgesprochen.
Nur, wie soll die KM zahlen wenn sie von soz. hilfe lebt?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Von den prozessualen Mitteln her, sollte es im Falle der Uneinbringlichkeit möglich sein, das verhängte Zwangsgeld ersatzweise in Zwangshaft umwandeln zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hans Blankenhagen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann es denn wahr sein,daß mir die Mutter unserer Tochter nach Umzug,Entfernung ca 700 km,nicht einmal die Tel.Nr. mitteilt?

2x Hilfreiche Antwort

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