Umgangsvereitlung durch Pflegemutter und Jugendamt

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lola 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsvereitlung durch Pflegemutter und Jugendamt

Mein Enkelkind 2Jahre ist seit 6 Monaten in einer Pflegefamilie.

Die Pflegemutter möchte Anonym bleiben.

Der Umgang wird erschwert durch vorgetäuscht Bereitschaft. Termine werden abgesagt etc.

Nachdem ich nun Nachdruck in die Angelegenheit gebracht habe mit einer regelmäßigen Terminfolge, und dieses verwehrt wird, wurde von mir die Vormundschaft beantragt

Kurzer Ablauf:
Tag 1. Besuchstermin (der 1. Der seit Monaten mit Nachdruck statt gefunden hat.)

2. Erneute Terminserien Anfrage
3. Zusage eines umgang Termins
4.jugendamt hat erfahren das ich die vormundschaft beantragt habe
5.absage des Termins mit Verweis darauf das der letzte besuchstermin dem Kind zu sehr zugesetzt hat.


Ich weiß, es kann einfach nur meine Wahrnehmung sein, doch es macht sich der Eindruck breit, daß die pflegemutter den kleinen nicht mehr her geben will und nun alles daran setzt das die Bindung immer weiter abreißt.

Wie kann ich dagegen halten, wie kann ich mich da wehren, denn es könnte ja auch nur eine Verkettung von zufällen sein.

Nur ist dieses nicht die erste Kette
Vg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

In Deiner Anfrage fehlen doch einige Infos. Wo sind z.B. die Eltern in diesem Szenario? Warum ist das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht und nicht bei Dir? Wieso ist das Jugendamt überhaupt involviert bzw. wurde es involviert? Wer hat das Sorgerecht? Was versprichst Du Dir von der Vormundschaft? Kennst Du den Unterschied zwischen Sorgerecht und Vormundschaft, zumindest so im ganz Groben ?

Abgesehen davon ist das Umgangsrecht der Großeltern ein sehr schwaches und keinesfalls mit dem von Elternteilen zu vergleichen. Es gibt Rechtsprechung, die schon dann einen Umgangsanspruch von Großeltern verneinen, wenn es Differenzen zwischen dem Elternteil, bei dem das Kind lebt und den Großeltern gibt. Ich würde diese Einschätzung auch auf das Verhältnis Pflegeeltern/Großeltern übertragen. Zwar ganz vorsichtig, aber beantworte erst einmal die Fragen. Dann ist es wahrscheinlich leichter, die Situation einzuschätzen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

1/4 ihres Lebens lebt das Kind bei der Pflegefamilie. Und nach 6 Monaten kommst du drauf einen Vormundschaftsantrag zu stellen ? Was hast du unternommen deiner Tochter zu helfen?

Wie kann man ein Kleinkind den zu stark zugesetzen ?

Ich vermute die wollen verhindern das die Eltern über dich an das KInd kommen.

Ich würde einen Anwalt nehmen..

-- Editiert von DumitruKurier am 17.07.2019 12:30

0x Hilfreiche Antwort

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