Hallo,
heute muss ich leider doch hier mal Rat suchen.
Ich befinde mich im Scheidungsverfahren und seit einiger Zeit meint mein Ex-Mann mich ärgern zu müssen.
Er hat uns von heute auf morgen verlassen und alle meine späteren Bemühungen zu einer einvernehmlichen Scheidung ohne Klagen und ohne zusätzliche Belastung der Kinder hat er ignoriert oder abgelehnt.
Er hat in der Vergangenheit mehrmals sein Umgangsrecht zu Lasten der Kinder ignoriert, Termine der Kinder nicht eingehalten, kurzfristig Umgang der Kinder abgesagt oder platzen lassen (auch um mir eine geplante Reise zu verwehren) und sah keinen Bedarf zur gemeinsamen Umgangsplanung und rechtzeitigen Absprache. Er reagiert wie er Lust hat oder gar nicht.
Daraus resultierten natürlich regelmäßige Streitigkeiten und weinende Kinder.
Er ist inzwischen ein extrem launischer und unzuverlässiger, egoistischer und rücksichtsloser Mensch.
Dann meinte er sein Umgangsrecht bei Gericht einklagen zu müssen und bestand auf eine Regelung zu Ferien und Wochenenden, welche auch ohne nennenswerte Abweichungen und mit meiner Einwilligung gerichtlich vereinbart wurden.
Im Zuge dieser Verhandlung wurde ebenfalls richterlich angewiesen gemeinsam an einer „Familien"Beratung teilzunehmen und künftige Umgangsfragen im Zweifel mithilfe des Jugendamtes oder eben jener Beratungsstelle zu regeln, als Vermittler sozusagen.
In der Zwischenzeit wurden (allen bekannte) Umzugsbemühungen konkret, aus finanziellen Gründen muss das gemeinsam finanzierte Haus verkauft werden und ich möchte mir wieder ein eigenes Leben mit meinen Kindern und meinem neuen Partner aufbauen.
Mein neuer Lebensmittelpunkt ist nun etwa 1,5 Stunden vom alten Wohnort entfernt mit neuer Arbeitsstelle und glücklichen Kindern.
Der Kindsvater hat im Vorfeld dem Umzug und den Maßnahmen das Sorgerecht betreffend (Gesundheit, Behörde, Kita usw.) schriftlich per Vollmacht zugestimmt, bei dem besagten Termin der Beratungsstelle wurden die Details dazu erörtert und protokolliert und es gab seinerseits keine weiteren Unstimmigkeiten zu klären.
3 Wochen später hat er nun wiederum Klage zum Umgangsrecht erneut eingereicht, der Umzug und die zu diesem Zeitpunkt schon eingeleiteten Umschulungsmaßnahmen wären ihm nicht bekannt und er wäre dagegen.
Die Begründung zur Klage beruht nachweislich auf Unwahrheiten und falschen Angaben.
Die angesetzte Termin zur Eilklage (vor Schulwechsel) wurde auf Antrag verschoben.
Der im ersten Verfahren angeordnete Weg zur Klärung eventueller Umgangsstreitigkeiten wurde nicht eingehalten, weder das Jugendamt
noch die Beratungsstelle wurde seinerseits kontaktiert.
Unabhängig der erneuten psychischen Belastung für die Kinder und mich durch diese Klage entstehen wiederholt hohe Kosten, welche im Regelfall hälftig zu tragen sind.
Diese Kosten möchte ich gern dem Kläger auferlegen lassen, da diese Klage auf Falschaussagen beruht und gänzlich unnötig ist.
Wie sind die Erfolgschancen hierzu einzuschätzen? Kann man wirklich mithilfe von falschen Behauptungen klagen und jemanden damit finanziell ruinieren?
Freundlich grüßt
Wolke 77
Umgangsverfahren – Kostenauferlegung aufgrund unwahrer Klage
15. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2019 | 00:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsverfahren – Kostenauferlegung aufgrund unwahrer Klage
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#1
Antwort vom 15. August 2019 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Der Scheidungsantrag ist eingereicht?ZitatIch befinde mich im Scheidungsverfahren :
Nun ja, klagen geht durchaus auch mit falschen Behauptungen. Das passiert täglich an allen Gerichten. Das Gericht (hier Familiengericht) ist aber nun extra dafür da, Recht zu sprechen. Es hat also die Klage zu prüfen.ZitatKann man wirklich mithilfe von falschen Behauptungen klagen und jemanden damit finanziell ruinieren? :
Dass daraus der finanzielle Ruin erwächst, würde ich mal verneinen.
Das Jugendamt, die Familientherapieprotokolle und weitere einvernehmlich geschlossene Vereinbarungen können vorgelegt werden.
Ein Gericht wird das alles durchaus bewerten können zwecks Beschluss-/Urteilsfindung.
Wie alt sind denn die Kinder?
Und nicht selten werden Klagen auch---abgewiesen.
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