Umzug, alleinerziehend 2 Kinder

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nadine-neu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Umzug, alleinerziehend 2 Kinder

Hallo Zusammen,

Vielleicht zuerst zu mir und meiner Situation: Ich bin alleinerziehend, 2 Söhne und lebe mit meinen Kindern in einer viel zu kleinen 2 Zimmer Wohnung im Mietshaus der Eltern vom Vater meines Jüngsten. Ich arbeite als Verkäuferin und erhalte ergänzendes ALGII. Nach ewig langer Suche habe ich es geschafft eine bezahlbare Wohnung die groß genug ist zu finden. Leider liegt die in einem andern Stadtteil. Der Vater meines Jüngsten sowie seine Eltern wollen partout nicht, dass ich Umziehe, haben mir schon einen Sorgerechtstreit angekündigt falls ich das tun werde. Was muss ich beachten? Muss ich Angst um das Sorgerecht für meinen Jüngsten haben?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten...

Nadine

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Wie sind denn Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht derzeit geregelt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nadine-neu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von HighSensitive62):
Wie sind denn Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht derzeit geregelt?


Derzeit haben wir das Wechselmodell. Wir teilen uns das Sorgerecht und das soll auch so bleiben. Aktuell lebt er unter uns in einer eigenen Wohnung. D.h. die Wege sind extrem kurz was es auch sehr angenehm macht. Nur mit zwei heranwachsenden Jungs in einer kleinen 2-Zimmer Wohnung zu leben ist nicht wirklich schön... Deshalb möchten wir gern umziehen In der neuen Wohnen hätten die Jungs auch ein eigenes Zimmer...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Das bedeutet also, dass die Kinder momentan im Haus des Vaters leben? Aber nur der jüngere Sohn ist sein Kind?

Dann dürfen Sie nur mit familiengerichtlichem Beschluss die Kinder da rausholen. Es besteht eine Streitigkeit über den Aufenthaltsort der Kinder, das Gericht entscheidet. Dazu können Sie sich beim JA beraten lassen. Wie die Chancen sind, kann man nur erahnen.
Ich wüsste erstmal nicht, warum die Kinder nicht im Haushalt des Vaters bleiben können. Und Wechselmodell ist nur bei Einigung dee Eltern möglich. Der Vater kann also eine "entweder/oder"-Entscheidung herbeiführen. Was spricht für einen Unzug der Kinder zu Ihnen in den neuen Stadtteiln anstatt bei Vater und Großeltern zu bleiben?

Wen ich das jetzt richtig verstanden habe und das ältere Kind nucht das von diesem Mann ist, dann können Sie mit diesem natürlich umziehen bzw. müssen das mit dessen Vater klären. Der jüngere Sohn muss im Zweifelsfall dableiben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nadine-neu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein hier haben Sie etwas falsch verstanden. Der jüngste Sohn ist von dem Mann der direkt unter uns wohnt. Es geht nur um seinen den jüngsten Sohn. Dieser wohnt wechselseitig bei mir oder ihm. Das Sorgerecht haben wir beide.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39406 Beiträge, 14153x hilfreich)

Wenn das Wechselmodell weiter praktiziert wird, was spricht gegen den Umzug? Mal ganz ehrlich, 2 Zimmer mit zwei heranwachsenden Söhnen, das muss doch nicht sein. Und auch beim Vater, wenn die Wohnung direkt drunter ist, sind es ja nur zwei Zimmer, also auf Dauer auch zu klein.

Ich würde mir da wenig Sorgen machen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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