Umzug Aufenthaltsbestimmunsrecht 2 kinder von unterschiedliche Väter

19. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
pal374208-26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug Aufenthaltsbestimmunsrecht 2 kinder von unterschiedliche Väter

Hallo Forum,

Kennt ihr dass "It's complicated"?
Nun meine Situation ist wirklich sehr "Complicated".
Ich bin Belgier und lebe auch in Belgien und habe seit 6 Monate eine Beziehung mit eine Deutschen noch Verheirateten Frau mit 1 Kind und 2. Kind ist unterwegs. (Bitte keine moralische Standpauken, danke)
Meine Freundin möchte sich scheiden lassen und zu mir ziehen nach Belgien...zumindest dass ist der plan.
Ich weis nun aus vielen Beiträgen hier das dass mit dem ABR und insbesondere ins ausland nicht so einfach sein wird ohne KV Zustimmung. Der Abstand zwischen uns beträgt 245km.
Nun habe ich meine Freundin angeboten die Vaterschaft ihres 2ten Kindes an zu erkennen. Wenn ich es richtig verstehe kann Sie mich andeuten Als Biologischer Vater und und wenn alle betroffenen Parteien keine Einwände haben ich im 2. schritt auch die Vaterschaft anerkennen kann und auch später der rechtliche Vater dann bin (Dachte dass wird dann erst sein nachdem die Scheidung rechtskräftig ist). Bitte korrigiert mich wenn etwas meines geschriebenen inhaltlich nicht stimmt. Wenn all dies so klappt wie beschrieben, wie sieht dass dann aus mit den Chancen für die Kindesmutter zu mir zu ziehen nach Belgien mit beide kinder?
Da ich ja dann auch ABR habe über dass 2te Kind hätte ich gedacht dass ein Richter hier eher dazu neigen könnte dem zu zu stimmen dass beide kinder zusammen bleiben und sich entscheiden für eine stabile Familien Situation und somit meine Freundin dass ABR geben würden fürs erste Kind. Von unsere Seite währen wir zu allem bereit ihr noch Ehemann den Zugang zu seine Tochter möglich zu machen. Des weiteren würden wir zu sagen die kinder 2 sprachig aufwachsen zu lassen (Dies ist hier in Belgien ohnehin so)
Zo ich hoffe meine Situation ist nun deutlich und hoffe sehr auf eure Hilfe und Rad!
PS: Entschuldigt mich für die Rechtschreibung, habe mein bestes gegeben dass richtig zu machen. :-)

-- Editiert von pal374208-26 am 19.08.2019 13:05

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9 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Ja, du könntest die Vaterschaft nach deutschem Recht anerkennen. Damit diese wirksam wird, müsste die Scheidung vor der Geburt eingereicht werden und der Ehemann dieser Anerkennung zustimmen. Und dann müsste man noch die Rechtskraft der Scheidung abwarten. Bis dahin ist der Ehemann der sorgeberechtigte und juristische Vater des zweiten Kindes. Der Ehemann häte damit auch die Entscheidungsbefugnis zum Aufenthalt des Kindes gemeinsam mit der Mutter.
(Das ist übrigens ein sehr schönes Beispiel dafür, warum man eine juristische Vaterschaft und Sorgerecht des Ehemannes nicht so salopp darstellen sollte, wie es in diesem Forum ab und an getan wird)

Wer ist denn eigentlich der biologische Vater des zweiten Kindes?

Und was möchte denn das erste Kind? Will das überhaupt nach Belgien oder handelt es sich hier um eine Lovestory der Mutter? Die wäre nämlich bei der sorgerechtlichen Entscheidung über den Aufenthalt eines Kindes eher von untergeordnetem Rang.

Wer ist der Vater des ersten Kindes? Ist er sorgeberechtigt und was sagt er dazu? Ist das Kind in der Ehe geboren?

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#2
 Von 
pal374208-26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Smogan,

Das erste Kind ist in der ehe geboren und ihr noch Ehemann ist auch biologischer Vater des ersten Kindes.
Der noch Ehemann ist technisch auch der biologische Vater des 2ten Kindes aber ich habe gelesen wenn die Kindesmutter mich andeuten würde als biologischer Vater, ich die Vaterschaft anerkenne und ihr noch Ehemann keine Einwände hat dies so möglich wehre.
Das erste Kind ist erst 8 Monate alt.
Unsere Beziehung ist nicht einfach eine Love Story sondern schon sehr ernst. Auch kennen wir uns schon viel länger als 6 Monate. Es hat sich einfach so entwickelt.
Der noch Ehemann vermutet momentan noch nichts! (Ich weis dass ist nicht Fähr gegenüber ihm und bin selber auch eher dagegen dass so zu machen)
Mich interessiert vor allem auch wie ihre Chancen sind zu mir zu ziehen mit beide kinder wenn ich nach der Scheidung der rechtliche Vater bin des 2ten kindes.

-- Editiert von pal374208-26 am 19.08.2019 14:17

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Die biologische Vaterschaft spielt für die Vaterschaftsanerkennung keine Rolle (außer in Fällen nach § 1597a BGB ). Dennoch ist in dieser Konstellation natürlich interessant wer denn nun der biologische Vater ist. Denn davon ist ja am Ende auch ein eventuelles Verhalten des Ehemannes hinsichtlich des zweiten Kindes abhängig.

Bezüglich des ersten Kindes haben beide Eltern zu entscheiden. Wenn der Ehemann dem Umzug nicht zustimmt, müsste die Mutter dies gerichtlich einfordern. Wie hoch die Chancen sind, dass das klappt, kann hier keiner beurteilen. Da kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und die Entscheidung des Gerichtes an.

Tendenziell erscheint mir eine Mutter mit 8 Monate altem Kind, die derzeit schwanger ist und ihren Ehemann mit einem anderen Mann in 250 Kilometer Entfernung seit mehr als 6 Monaten betrügt, für eher ungeeignet um langfristige und sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Nichts für ungut.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wie sollen wir "technisch auch der biologische Vater" verstehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pal374208-26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Wie bereits erwähnt ist der noch ehemann der biologischer vater.
Ich habe aber gelesen dass wenn die kindesmutter mich andeuten würde als biologischer vayer und der noch ehemann keine einsprüche had ich auch letzendlich der rechtliche vater werden kann...nach der volzigene scheidung.
Was deine erliche meinung angeht so binn ich immer dankbar für eine erliche meinung. Leider ist es immer so dass gefühltes recht noch lange kein recht ist.
Diese dinge passieren doch fast tagtäglich und ehen werden jeden tag geschieden weil einer der partner einen neuen had. Kenne selber keine fälle wo der partner sein oder ihren partner sofort verlässt wein er oder sie ein neuen im leben hat.
Sry für die rechtschreibung. Schreibe grad über mein handy.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Also, die Frau hat zwei Kinder von ihrem Ehemann, das zweite noch nicht auf der Welt. Und jetzt kommt die große Liebe dazwischen, sie will ihre Kids einpacken und zum Lover ziehen. Es ist ihr gutes Recht, sich räumlich zu verändern. aber es ist nicht ihr gutes Recht, die Kids dem Vater zu entziehen. Selbst wenn wider Erwarten ein Gericht so entscheiden würde, müsste die Frau die regelmäßigen Umgangskontakte mit dem Vater nicht nur organisieren, sondern auch finanzieren. Wie soll das aussehen? Praktische Vorschläge?

Wie wärs mit folgender Übergangslösung: Frau sucht sich in Nähe des biologischen Vaters eine Wohnung. Kümmert sich in Ruhe um die Kids. Du besuchst sie oder suchst Dir einen Job in ihrer Nähe. Dann könnte es irgendwann auch mal klappen mit dem Umzug nach Belgien. Aber im Augenblick?

wirdwerden

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#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Du möchtest also die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, von dem du sehr genau weisst, dass es nicht dein (biologisches) eigenes ist.

Du bist also bereit das Kind um seine tatsächliche Herkunft zu belügen und zu betrügen?

Und dir ist auch bewusst, dass du, solltet dein Vorhaben erfolgreich sein, eben auch für das Kind finanziell aufkommen musst, auch wenn die grosse Liebe zur KM scheitert?

Dir ist auch bewusst, dass der derzeitige Ehemann nicht unbedingt diesem Ansinnen zustimmen muss und dann eben auch eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft per Test in Frage kommen wird?

Zu guter Letzt. Es ist ja nett, dass "ihr" dem Vater weiterhin Zugang zu seinem/seinen Kind/ern gewähren wollt. Ich hoffe, dass die KM dann auch in den sauren Apfel beisst und die durch ihren Umzug zusätzlich entstehenden Mehrkosten trägt und diese nicht allein dem KV aufbürdet.

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Alvisia, das Schlimme ist doch, dass hier ein Kind hemmungslos mißbraucht werden soll, um die grenzenlose Selbstverwirklichung eines Paares auf Kosten von zwei Kindern und dem Kindsvater zu realisieren. Und das geht gar nicht.

wirdwerden

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