Umzug /Beiderseitiges Sorgerecht

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Lielan123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Umzug /Beiderseitiges Sorgerecht

Ich habe folgendes Problem mein Verlobter und ich wollen zusammen ziehen, ich habe bereits zwei Kinder, von einem habe ich das alleinige Sorgerecht (6 Jahre) und von meinem zweiten (2 Jahre), geteiltes Sorgerecht mit meinem Exfreund. Mein verlobter wohnt ca 550km weit weg und wir wollen uns bei ihm gemeinsam ein Haus suchen, dieser hat eine Tochter (14 Jahre). Mein Ex wohnt ca 20km von mir entfernt und darf unseren Sohn zweimal die Woche drei Stunden haben, dies wurde übers Jugendamt in einer Elternvereinbarung festgehalten.
Mein verlobter hat ebenfalls geteiltes Sorgerecht der 14jährigen Tochter, diese wohnt jedoch bei ihm.
Wenn ich jetzt mit meinem verlobten zusammen ziehen möchte und wir uns bei ihm ein Haus suchen, was kommt auf mich zu wegen meines 2jährigen Sohnes und wie stehen die Chancen auf erfolg?
MfG

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23 Antworten
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#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
was kommt auf mich zu wegen meines 2jährigen Sohnes und wie stehen die Chancen auf erfolg?


Welchen Erfolg wünschst du dir denn?

Also du hast zwei Kinder von zwei Vätern. Und du willst nun 550km weit wegziehen, weil du mit Mann numero drei zusammen leben möchtest.

Wie sollten denn dann Vater numero 1 und 2 ihr Besuchsrecht mit den Kindern ausüben? Sollen die zweimal die Woche jeweils 1100 km reisen, um ihr Kind zu sehen? Na, Vater numero 1 scheint ja schon aus dem Boot zu sein, wie man am alleinigen Sorgerecht erahnen kann.

Mh, mir scheint, die Frage nach dem "Erfolg" bezieht sich darauf, wie gut die Aussichten sind, die beiden "Altväter" geräuschlos vom Hals zu bekommen, um dann mit Partner numero drei ungestört einen neuen Versuch einer Lebensgemeinschaft zu starten. Wie immer die Aussichten auf Erfolg in diesem Fall nun aussehen mögen.

Die "gute" Nachricht zuerst: Deine Chancen damit durchzukommen sind hervorragend, wenn die beiden Väter von Kind numero 1 und 2 nicht aufpassen und dich einfach ungehindert umziehen lassen.

Nun die schlechte Nachricht: Deine Chancen sind dann schlecht, wenn mindestens einer der beiden Kindesväter sich gegen deine illustren Umzugsabsichten massiv zur Wehr setzt. Und dazu würde ich den beiden dringend raten!

Denn du kannst hinziehen wo du willst ... so lange du die Kinder nicht mitnehmen möchtest. Ansonsten können dir die Väter die Hölle heiß machen, wenn sie denn motiviert und schlau genug sind! Denn Kinder haben ein Anrecht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Und du hast schlicht und ergreifend vor, dagegen massiv zu verstoßen!

Verlierer in diesem amüsanten Spiel sind in jedem Fall die beiden kleinen Kinder. Denn sie haben blöderweise eine Mutter, die nicht weiß, dass Kinder zu einer gesunden Entwicklung Mutter UND Vater brauchen.



-- Editiert Marcus2009 am 14.01.2014 15:03

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lielan123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für den Text leider , scheinen Sie diesen nicht voll gelesen zu haben und auch wenn Sie scheinbar einiges bedacht haben in den Vorwürfen, ist mir eine richtig Stellung wichtig !

-1) Vater Nr . 1 hat keinerlei Kontakt und kein Interesse und bin sogar für lange zeit da wohnen geblieben dem Kind zu liebe !!!
(davon ab würde ich wieder halb vor seine Tür ziehen)
Davon ab habe ich erst vor paar Wochen wieder versucht das Vater und Kind Kontakt haben (vergeblich , er hat recht fix nachgelegt und kümmert sich um das andere kind)
2-) Vater 2 Kann Fakto nicht das Kind bei sich wohnen lassen ,... da frisch selbstständig und verschuldet !! muss ständig weg , auch mitten in der Nacht.
Davon ab weiß ich wie wichtig Väter sind und die Unterstellung das ich dieses nicht wüsste ist mal sehr Grenzwertig ...
Davon ab hat mein Großer durch mein Verlobten mal nen Papa der ihn liebt und sich um ihn kümmert !!!!
Bei Vater 2 weiß ich einfach das er ihn liebt und man zusammen sicher ne Lösung findet wie sie sich trotz km sehen können , vieleicht über längeren Zeitraum und auch ich bin durch aus bereit mal ne strecke zu übernehmen !!
ich selbst bin ohne Vater aufgewachsen ... also lasse ich diese Unterstellung mal nicht so einfach im Raum stehen !
Des weiteren habe ich Vater 2 darüber informiert das ich nicht ohne sein "ok" wegziehen darf !!!

Sprich es wird überes Gericht laufen !

Habe des weiteren nen Termin für ne Beratung gemacht und ein Eltern Gespräch beim Jugendamt da ich es erst auf diesem wege versuchen will!
Ich werde aber sicher nicht ohne mein Kind hier wegziehen!

aber wenn ich mal die Vorwürfe weg lasse ist der Text ganz okay zwar alles was nun schon weiß aber denn noch danke für mühe und zeit !



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)


Na, das ist doch schonmal ein guter Anfang.

Theorie:
Vater und Mutter haben die gleichen "Rechte" am Kind, auch wenn das Kind beider Mutter wohnt.

Praxis:
Wenn die Mutter einfach Fakten schafft und ohne Einverständnis des Vaters mit dem Kind wegzieht, hat der Vater kaum Chancen das Rückgängig zu machen.
Realistisch kann der Vater einen Umzug des Kindes nur verhindern, wenn er VOR dem Umzug aktiv wird UND bereit ist, das Kind bei sich aufzunehmen.

Wenn es aber eine vom Jugendamt protokollierte Umgangsregelung gibt, dann sieht es etwas anders aus. Wenn die Mutter eigenmächtig (durch Wegzug) dem Umgang in der protokollierten Form unmöglich macht, hat der Vater das Jugendamt auf seiner Seite. Das ist in einem Gerichtsverfahren extrem viel wert.

quote:<hr size=1 noshade>Bei Vater 2 weiß ich einfach das er ihn liebt und man zusammen sicher ne Lösung findet wie sie sich trotz km sehen können , vieleicht über längeren Zeitraum <hr size=1 noshade>

Das ist doch schon mal ein guter Ansatz.

quote:<hr size=1 noshade> und auch ich bin durch aus bereit mal ne strecke zu übernehmen !! <hr size=1 noshade>

Das wirst du in der Praxis auch wohl müssen. Es gibt zwar die Grundregel, dass der Umgangsberechtigte (=Vater) den Aufwand für den Umgang (=Reisekosten) zu tragen hat. Das gilt aber nicht mehr, wenn der betreuende Elternteil (=Du) dafür gesorgt hat, dass die Entfernung anwächst. D.h. der Vater wird verlangen können, dass du dich an den Reisekosten beteiligst. Außerdem können die beim Vater verbleibenden Reisekosten unterhaltsmindernd angesetzt werden. D.h. der Vater wird weniger Unterhalt zahlen müssen.

quote:<hr size=1 noshade>Des weiteren habe ich Vater 2 darüber informiert das ich nicht ohne sein "ok" wegziehen darf !!!
Sprich es wird überes Gericht laufen ! <hr size=1 noshade>


Wenn Vater2 das OK gibt, wäre ein Gericht zwar nicht mehr nötig. Es wäre aber sicher sinnvoll dann eine neue Umgangsregelung Protokollieren zu lassen, wo man dan auch gleich die Umgangskosten bzw. Hinbringen/Abholen regeln kann.

Wie sicher bist du, dass Vater2 das Kind nicht aufnehmen will und kann?



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lielan123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja bin ich mir klar , kann er immer noch alles hinwerfen und in Privat Insolvenz gehen aber der punkt des großen Bruder darf ja nun nicht ausser acht gelassen werden , der hängt sehr an seinem kleinen Bruder, genauso wie der kleine an seinem großen ....
davon ab habe ich dieses Von seinem Anwalt schwarz auf weiß das man die beiden ja nicht trennen kann ... da er besuchsrecht haben wollte für beide Kinder ganz zu anfang der Trennung .... das ein Punkt wo er leider dafür gesorgt hat das ich was wesendliches in der Hand habe !
davon ab das ich als Mutter einfach die Bezugs Person bin und sein Bruder Ganz klar !

Aber kann ja sein das ich nen Grund übersehe der rechtfertigt bzw begründet , 2 kindern je seinen Bruder zu nehmen und mich als mutter damit er zum Vater ziehen kann ?

Das mit den Kosten wusste ich zb nicht danke für die info drkabo , dieses würde ich natürlich im rahmen meiner möglichkeiten übernehmen

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Aber kann ja sein das ich nen Grund übersehe der rechtfertigt bzw begründet , 2 kindern je seinen Bruder zu nehmen und mich als mutter damit er zum Vater ziehen kann ?

Wenn Du Dir schon diese Gedanken machst, dann solltest Du auch den nächsten Schritt machen und Dir überlegen, ob Deine Wünsche so hoch anzusetzen sind, dass es gerechtfertigt ist, dem Vater den Sohn zu nehmen und umgekehrt. Denn de facto läuft diese Distanz bei einem zweijährigen darauf hinaus, selbst mit altem und sparsamem Auto kostet ihn die Strecke effektiv 300-400€, wenn er den Sohn zu sich nehmen (2200km Fahrt) oder besuchen (weniger Fahrtkosten, dafür mehr Verpflung) will. Wie oft kann sich das ein hoch verschuldeter Selbständiger leisten? Davon, dass es für ein Kind kein Spaß ist, eine solche Strecke zurückzulegen mal ganz abgesehen.

quote:
Das mit den Kosten wusste ich zb nicht danke für die info drkabo , dieses würde ich natürlich im rahmen meiner möglichkeiten übernehmen

Und wenn Du es nicht kannst, dann muss es halt der Vater tragen oder kann nicht kommen. Tolle Einstellung, Du willst etwas und jemand anders soll dafür zahlen.

Sorry, aber für jemanden wie Dir fehlt mir jegliches Verständnis. So nachvollziehbar Dein Wunsch ist, mit Deinem Verlobten zusammenziehen, Du hast nun mal ein paar "Altlasten" aus Deinem Leben, die Du nicht einfach wegwischen kannst. Jede Entscheidung im Leben hat Konsequenzen und die hat man eben zu tragen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 14.01.2014 18:53

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lielan123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay sehr schlau und was mit der Tochter meines Verlobten?
Die 14 Jahre alt ist und die Mutter da auch wohnt ?
Seine Tochter möchte bei ihm bleiben aber dennoch ihre Schule weiter besuchen können und ihre Freunde um sich haben. Die Wohnt bei ihm, habe ich im Anfangspost ebenfalls schon erwähnt.



Und dein Satz :Sorry, aber für jemanden wie Dir fehlt mir jegliches Verständnis. So nachvollziehbar Dein Wunsch ist, mit Deinem Verlobten zusammenziehen, Du hast nun mal ein paar "Altlasten" aus Deinem Leben, die Du nicht einfach wegwischen kannst. Jede Entscheidung im Leben hat Konsequenzen und die hat man eben zu tragen.


da Widersprichst du dir da ein wenig ,.....

Davon ab kamen von dir nun keinerlei konstruktive Kritik oder Informationen und was man an Kosten hat diese Strecke zu bewältigen werde ich wohl sehr gut wissen, denn schließlich fahre ich diese selbst des öfteren und da käme eine fahrt 60€ mit Auto, Zugticket sogar billiger (Bahncard 50 etc., oder Frühbuchung)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)


Leute, lasst die Kirche im Dorf.

Dass die Mutter umziehen kann und darf wohin sie will, ist ja wohl unstreitig (nennt sich Freizügigkeit). Die Frage ist: Darf sie das Kind mitnehmen?
Wenn der Vater zustimmt: Natürlich.
Wenn der Vater nicht zustimmt, muss ein Gericht entscheiden.

Und das Gericht entscheidet ausschließlich danach, was für das Kind am besten ist.
Der Wille der Mutter ist unrelevant. Der Wille des Vaters auch. Es zählt nur das Wohl des Kindes.

So, jetzt setzen wir mal voraus, dass die Einschätzung der Fragestellerin, dass der Vater das Kind nicht aufnehmen kann, richtig ist. Dann haben wir folgende Lage:

- Mutter darf umziehen (Freizügigkeit)
- Vater kann Kind nicht aufnehmen
- Kind ist für eigene Wohnung noch zu klein

Wie soll das Gericht dann anders entscheiden, als dass das Kind mit der Mutter mitkommen darf?

Wenn die Fragestellerin sich nicht ganz ungeschickt anstellt, wird sie das Kind mitnehmen dürfen.
Der einzige Unsicherheitsfaktor wäre, wenn der Vater plötzlich ankommt und sagt, er kann und will das Kind bei sich aufnehmen.


Was ganz anderes am Rande:
Die Fragestellerin schrieb am Anfang, dass sie sich mit dem neuen Partner am neuen Wohnort ein Haus suchen möchte.
Ich hoffe mal ganz stark, dass sie bei der Finanzierung der zukünftigen Immobilie einkalkuliert hat, dass (a) eine Beteiligung an den Umgangskosten ansteht und (b) sich der eingehende Unterhalt möglicherweise reduziert. Die Fragestellerin sollte genau ausrechnen, ob sie sich dann ein Eigenheim noch leisten kann. Alles andere wäre leichtsinnig, auf im Hinblick auf die Kinder.




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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
da Widersprichst du dir da ein wenig ,.....

Nein, tue ich nicht.

Die jetzige Situation ist vor allem für Dich nachteilig. Dass Du das ändern willst ist nachvollziehbar. Diese Änderung geht aber auf Kosten des Kindsvaters und des Kindes. Dass Du es dennoch durchziehen willst ist für mich nicht verständlich. Deine Freiheit hört da auf, wo Du jemandem anderen schadest.

"Ich will" ist nicht gleichzusetzen mit "es geht".

@drkabo: Deiner Ansicht nach muss also der Mutter der Umzug gestattet werden, wenn der Vater das Kind nicht aufnehmen kann? Das wäre dann aber nicht die Berücksichtigung der Belange des Kindes, sondern alleine der Belange der Mutter.

Ich habe einen sehr ähnlichen Fall aus dem Bekanntenkreis mal mit einer befreundeten Rechtsanwältin besprochen, es ging hier allerdings nur um eine Entfernun von ca. 130 km. Diese Entfernung wäre laut deren Aussage an der Grenze dessen, was als noch zumutbar gesehen wird. 550 km sind es sicher nicht.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 14.01.2014 20:07

-- Editiert JogyB am 14.01.2014 20:07

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>@drkabo: Deiner Ansicht nach muss also der Mutter der Umzug gestattet werden, wenn der Vater das Kind nicht aufnehmen kann? Das wäre dann aber nicht die Berücksichtigung der Belange des Kindes, sondern alleine der Belange der Mutter. <hr size=1 noshade>


Ja, das ist meine Ansicht.
Was wäre denn die Alternative?
Die Mutter darf umziehen. Das Familiengericht kann ihr den Umzug nicht verbieten. Es kann die Mutter nicht zwingen, an einem Ort wohnen zu bleiben, wo sie nicht mehr wohnen will. Das Familiengericht kann der Mutter "nur" verbieten, das Kind mitzunehmen.
Und nun:
- Mutter darf umziehen
- Vater kann Kind nicht aufnehmen
- Kind ist für eigene Wohnung noch zu klein

Welche ernsthafte Alternative zu "Mutter darf Kind mitnehmen" siehst du?



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#10
 Von 
Lielan123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Ne auch die meines anderen Sohnes , es tut mir leid aber von dir kommt echt keine vernünftige Argumentation JogyB !

Davon ab sind Kinder feinfühlig und merken wenn es einem Elternteil, vor allem bei dem Elternteil bei dem sie Leben, schlecht geht ,... die frage soll das Kind denn so aufwachsen ?!

Davon ab vergisst du in dem Ganzen echt die Tochter meines Verlobten.

bei der Entfernung wird das eh anderes gehandhabt als bei NUR 130 .... weil das ist denn auch anderes zumutbar , es kann mich aber nun keiner zwingen wenn er ihn nicht nehmen kann hier zu bleiben ,... das wäre leichte gegen die Grundgesetze
Wobei ich natürlich beide Söhne mitnehmen mag






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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lielan123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

danke drkabo, du siehst zumindest denn ganzen Sachverhalt
Danke für die Info denke das es ganz gut aussieht ... auch wenn es mich natürlich auch nicht kalt lässt vor allem da der Vater sich seit der Trennung echt kümmert und das wiederum so hart das klingt mein gewissen beruhigt , weil ich weiß das er ihn liebt und man zusammen sicher hin bekommt das sie sich regelmäßig sehen können!!


ich mache das sicher nicht ohne nen schlechtes Gewissen, leicht ist dies sicher auch nicht!

Aber wie gesagt wie Glücklich ist ein Kind wenn die Mutter oder Papa Traurig ist ?!
Was nun keiner ganz verstecken kann!




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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Immer wieder interessant. Der Vater eines Kindes darf überall hinziehen, und macht dann noch die Umgangskosten beim Unterhalt geltend. Die Mütter dürfte nicht wegziehen. Macht sie es trotzdem kann der Vater die Kosten für den Umgang wieder geltend machen.Egal

Ich kann der Mutter nur raten einfach umzuziehen. Sollte der Vater des Kindes dagegen vor Gericht ziehen wird eine Entscheidung in der Regel lange hinziehen. Bis dahin ist das Kind in der neuen Heimat "angekommen". Es aus diesem Umfeld wieder raus zu reißen wird kaum ein Richter anweisen. Wenn dann noch die Ausrdede kommt das es für die Familie, Mutter und die Kinder, besser ist, umzuziehen ist alles in Butter.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Umziehen und alles ist in Butter. Klasse! hehehe

Davon ab geht hier in der Diskussion einiges durcheinander. Die Beziehungen der Kindesmutter sind ja nun nicht gerade von langer Dauer. Nun geht es darum mit Partner numero 3 eine neue Beziehung zu regeln.

Altenative 1: Frau zieht mit den beiden Kindern zum neuen Mann. Dann wird dem 2jährigen Kind der offensichtlich engagierte Vater genommen.

Alternative 2: Mann zieht mit seinem Kind zur neuen Frau. Dann wird dem 14jährigen Mädel die Mutter genommen.

Alternative 3: Frau und Mann führen eine Fernbeziehung. Dann bleiben die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung. Und die Eltern reisen halt hin und her.

Davon ab gefällt mir die dritte Alternative am besten, zumal damit ja auch die durchaus nicht unwahrscheinliche Eventualität eines erneuten frühzeitigen Scheiterns der neuen Beziehung gleich mit abgedeckt wäre.

quote:
es kann mich aber nun keiner zwingen wenn er ihn nicht nehmen kann hier zu bleiben ,... das wäre leichte gegen die Grundgesetze


Der war gut! hehehe ... Davon ab hat hier jemand einen großartigen Geistesblitz gehabt, den man ansonsten aufgrund der orthografischen Leistungen gar nicht für möglich gehalten hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der war gut! hehehe ... Davon ab hat hier jemand einen großartigen Geistesblitz gehabt, den man ansonsten aufgrund der orthografischen Leistungen gar nicht für möglich gehalten hätte. <hr size=1 noshade>

Wahnsinn. Ich frage mich, warum Marcus2009 diesen Geistesblitz nicht selbst hatte. Wo er doch schon hellseherische Fähigkeiten entwickelt und über die (rechtlich völlig irrelevante) Zukunft der Beziehung zwischen Mutter und neuem Partner orakelt.

Irgendwie scheinen hier eine Reihe von Leuten zu denken, dass es eine rechtlich zulässige Möglichkeit gäbe, die Mutter zu zwingen am bisherigen Wohnort wohnen zu bleiben.



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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lielan123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Naja beziehen und dauer lassen wir mal dahin gestellt die Trennung waren ja nun mit grund denn keiner trennt sich grundlos ;) !

Ach wie soll denn eine Fernbeziehung so gehen ^^ mit ner 2 Kiga kindern und einem Schul Kind?

Und Die Gründe liste ich hier nicht auf , aber sicher zum besten der Kinder , alles andere wäre verantwortungslos ,...

immer wieder lustig wie andere sich ein Bild erlauben ohne nur nen teil zu wissen !

das Zeig mal die reife mancher hier ....

Vorurteile ohne wissen ...




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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Wahnsinn. Ich frage mich, warum Marcus2009 diesen Geistesblitz nicht selbst hatte.


Das stimmt! Ich bin einfach zu befangen in meinem Denken. Ich hab nämlich die völlig blödsinnige Auffasssung, dass nicht nur die Kindesmutter Grundrechte hat, sondern eben auch die Kinder. Deshalb komme ich auf so geniale Geitstesblitze einfach nicht von allein! *grins*

quote:
Irgendwie scheinen hier eine Reihe von Leuten zu denken, dass es eine rechtlich zulässige Möglichkeit gäbe, die Mutter zu zwingen am bisherigen Wohnort wohnen zu bleiben.


Hat das jemand behauptet? Ich gehöre jedenfalls nicht zu diesen Leuten. Klar KANN die Kindesmutter umziehen wohin sie will. Aber ein Kindesvater KÖNNTE sich dagegen zur Wehr setzen indem er etwa das alleinige ABR beantragt. Und wenn das durchgeht, dann wird das Kind eben nicht mit umziehen.

Das Familiengericht dürfte im Übrigen bei dieser Gelegenheit schon nachgucken, wie lange die bisherigen Beziehungen der Kindesmutter so im Schnitt gedauert haben. Wie sollte sonst eine Prognose über die mögliche Tragfähigkeit der neuen Beziehung erfolgen. Und somit spielt das hier vorliegende Beziehungstheater schon eine Rolle.

Solide Beziehungen sind nämlich für das Wohl der Kinder von grundlegender Bedeutung. Und nur darum geht es in so einer Entscheidung vor dem Familiengericht. Die Befindlichkeit der Kindesmutter spielt dabei keine Rolle.

Mir ist diese Befindlichkeit übrigens auch ziemlich egal. Ich mach mir halt so meine Gedanken. Und ich glaube nicht, dass die so ganz unbegründet sind.

Bleibt nur noch eine Frage, die sich mir stellt: Wo hat die Kindesmutter denn dieses geniale "davon ab" nur her? Ich bin begeistert: Danke, für dieses überaus hübsche Stereotyp! *grins*

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)


@Marcus2009
Ich sehe, wir kommen uns in der Sache näher.

quote:<hr size=1 noshade>Klar KANN die Kindesmutter umziehen wohin sie will. Aber ein Kindesvater KÖNNTE sich dagegen zur Wehr setzen indem er etwa das alleinige ABR beantragt. Und wenn das durchgeht, dann wird das Kind eben nicht mit umziehen. <hr size=1 noshade>

Richtig.
Aber auch auf die Gefahr mich zu wiederholen:
Die Wahrscheinlichkeit dafür ist doch ziemlich genau 0%, solange der Vater das Kind bei sich weder aufnehmen will noch kann.

Wie gesagt: Wenn der Vater plötzlich nun doch sagt, er kann und will das Kind bei sich aufnehmen, dann ist das Verfahren allerdings offen. Dann kann auch das hier relevant werden:
quote:<hr size=1 noshade>Solide Beziehungen sind nämlich für das Wohl der Kinder von grundlegender Bedeutung. Und nur darum geht es in so einer Entscheidung vor dem Familiengericht. Die Befindlichkeit der Kindesmutter spielt dabei keine Rolle. <hr size=1 noshade>



quote:<hr size=1 noshade>Wo hat die Kindesmutter denn dieses geniale "davon ab" nur her? <hr size=1 noshade>

Vermutlich aus dem norddeutschen Raum.

Aber woher kommt das (nicht ganz so geniale) ständige "*grins*"?




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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wie schön, dass wir uns in der Sache näher kommen. *grins*

quote:
Die Wahrscheinlichkeit dafür ist doch ziemlich genau 0%, solange der Vater das Kind bei sich weder aufnehmen will noch kann.


Das hat die Kindesmutter hier so behauptet. Ob das stimmt ist doch eine ganz andere Frage. Denn der Vater scheint sich SEHR für sein Kind zu engagieren. Solange ich also nur eine Seite gehört habe, nehme ich mir ganz einfach die Freiheit, auch andere Sachverhalte in Betracht zu ziehen. *grins*

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Moin,

es scheint so als sei Lielan nur mit den Meinungen einverstanden, die ihr Chancen einräumen und dijenigen angreift, die Probeme voraussagen.

Fakt ist: Bei gemeinsamen Sorgerecht ist ein Umzug des Kindes in weit entfernte Orte eine Frage, die beide Eltern zusammen klären müssen.

Wahrscheinlich ist: Das die Mutter damit durchkommen würde, wenn sie einfach umziehen würde.
Der Umgang wird dann auch aller wahrscheinlich nach ausfallen, wenn der Vater nicht bereit ist am neuen Wohnort der Mutter zu nächtigen, da Fahrten von über 500 km einfach für ein Kind dieses Alters nicht zumutbar sind.

Die Frage ist: Ist ihr das eigene Lebensglück wichtiger als das ihres Kindes. Das des Vaters ist für sie offensichtlich irrelevant.

Meine bescheidene Meinung: ein 14-jähriges Kind ist eher in der Lage Umgang über diese Distanz zu halten, als ein 2-jähriges Kind.

Gruß
Carl

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Was mich an so Fällen immer wieder stutzig macht: wieso müssen eigentlich immer die Mütter mit ihren Kindern zu den neuen Lovern ziehen und nie der Neue zur Mutter? Die 14-jährige will nicht umziehen. Okay. Aber vielleicht will die 2-jährige auch nicht umziehen? Weil das bei einem so kleinen Kind auf Kosten der Beziehung zum Vater geht? Wieso ist es in so Verhältnissen nicht möglich, eigene Interessen so lange zurück zu stellen, bis die Kinder so groß sind, dass das alles unproblematisch funktionieren kann? Das, und nur das würde doch den Interessen aller drei Kinder entsprechen. Und um die sollte es doch primär gehen, oder?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lielan123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Es ist mir so egal was andere von meinen Beziehungen denken die kein Plan haben von dem was war fakt ist für mich wenn mein großer sich schützend vor mich stellt da auf grund der Selbstständigkeit Frust aufbaut dieses an der Familie auslässt einfach nen grund zu gehen ...denke da hat jedes Gericht Verständniss für!
Es ist meine aufgabe meine Kinder zu schützen !!
Da kann ich mit ruhigen gewissen sagen , " ja das tue ich "!

das alles hat aber wenig mit Recht zu tun ... was hier teilweise abgelassen wird

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@wirdwerden
///wieso müssen eigentlich immer die Mütter mit ihren Kindern zu den neuen Lovern ziehen und nie der Neue zur Mutter?///
Ich denke das liegt daran, das in den meisten Fällen die Frauen die wirtschaftlich schwächeren sind und der Job des neuen Lebensgefährten (ich finde Lover ein wenig abwertend, weil reduzierend) die wirtschaftliche Existenz der neuen Familie sichert. Dies scheint in diesem Fall auch so zu sein.
@Marcus Im übrigen denke ich wie DrKabo, dass der Umzug mit den Kindern die einzig praktikable Lösung ist, kein Richter wird entscheiden, dass das Kind unter den geschilderten Umständen nicht mit umzieht. Der KV kann die Betreuung nicht sicher stellen also geht das Kind mit der Mutter. Ich gehe davon aus, dass die Schilderungen der TE zutreffend sind, warum sollte sie hier jemandem etwas vormachen? Wir sind nicht das zuständige Gericht. Auskünfte, die ich mir durch falsche Informationen an den Auskunft erteilenden verschaffe sind nun einmal nichts wert.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>das alles hat aber wenig mit Recht zu tun ... was hier teilweise abgelassen wird <hr size=1 noshade>


Ich hatte dir ja schon mehr als ausführlich erklärt, wie deine Aussichten sind. Ich hoffe, dass es auch hilfreich war für dich.

Aber ich fürchte, dass du nicht die richtige Vorstellung hast, wie eine gerichtliche Klärung laufen wird.

Angenommen der Vater ist mit dem Wegzug des Kindes nicht einverstanden und bietet tatsächlich an, das Kind bei sich aufzunehmen.
Dann muss letztendlich ein Gericht entscheiden.

In der Verhandlung wirst du dann gefragt "Warum sind Sie, Lielan123, der Meinung dass es für das Kind besser ist, wenn mit Ihnen umzieht?"
Und dann kannst du deine Argumente vortragen.
Anschließend wird der Vater gefragt "Warum sind Sie, Vater2, der Meinung, dass es für das Kind besser ist, wenn es in Ihren Haushalt wechselt?"
Und dann kann der Vater seine Argumente vortragen.
Zum Schluss wird noch das Jugendamt nach einer Einschätzung gefragt.
Danach entscheidet der Richter.

Es zählt NUR was für das Kind besser ist.
Was du willst ist egal.
Was der Vater will ist auch egal.

Beide Seiten können ihre Argumente vorbringen.
Und ob du es glaubst oder nicht, es dürfen auch Punkte vorgebracht werden, die du als unsachlich oder gar kränkend empfindest. Es könnte also durchaus sein, dass der Vater das Argument vorbringt, dass du in deinen Beziehungen zum Männern sprunghaft bist, dass er davon ausgeht, dass deine neue Beziehung bald scheitert und dass es deshalb besser wäre, wenn das Kind gleich bei ihm bleiben würde.
Es kann also sein, dass du einige Behauptungen, die hier "abgelassen" werden, vor Gericht auch hören wirst. Ob der Richter das dann in seine Entscheidung einfließen lässt, steht auf einem ganz andren Blatt.
Recht bedeutet nämlich auch, dass beide Seiten ihre Sicht der Dinge vortragen dürfen. Und dabei sind persönliche Angriffe oder eine Schlammschlacht eben nicht ausgeschlossen.

Damit musst du leben.
Die Äußerungen hier im Forum sind eine prima Vorbereitung auf das, was du dich möglicherweise gefasst machen musst.

Und du musst an eines denken: Wir hier im Forum kennen weder dich, noch die Kinder, noch den Vater persönlich. Der Richter, auf den du treffen wirst, aber auch nicht. Und so wie du hier im Forum "rüberkommst", kommst du evtl. auch vor Gericht "rüber". Du hast es geschafft, innerhalb kurzer Zeit (unabsichtlich!) einen großen Teil der Leser hier gegen dich aufzubringen. Wenn du es vor Gericht genauso schaffst, den Richter gegen dich aufzubringen, sinken deine Chancen rapide.

Wenn du damit nicht umgehen kannst, solltest du unbedingt vorher professionelle Beratung nutzen.




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