Umzug der Frau

16. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Petereisig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug der Frau

Hallo, ich hätte eine dringende Frage, wir sind geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht. Meine Ex Frau will mit unseren Kindern 8 und 10 Jahren 300 km wegziehen. Geht das so einfach oder kann ich als Kindsvater da vorgehen? Ich liebe meine Kinder über alles und würde alles dafür tun, damit die Kinder nicht umziehen müssen wegen Schulwechsel, soziales Umfeld usw. Dort haben sie ja niemand außer den neuen Lebenspartner. Vielen Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Petereisig,

wenn du die Möglichkeit hast dich um die Kinder zu kümmern,dann solltest

du einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht stellen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Bei so Fragen bin ich immer hin- und hergerissen. Weil, es gibt kein Patentrezept. Einerseits ist es ein Irrtum, auch immer wieder von Fachleuten bestätigt, dass Schule und soziales Umfeld bis zum Abitur identisch sein müssen, die Kinder andernfalls Störungen erleiden. Es gibt genug Berufe (etwa bei der Bundeswehr, in Unis, Hochschulen), in denen ein regelmäßiger Ortswechsel vorgesehen ist. Das muss man sich einfach klar machen. Und - wir können nicht berufliche Flexibilität verlangen, auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber das Verharren an einem Ort.

Für mich wäre die viel wichtigere Frage, wie denn die Kinder mit dem neuen Lebensgefährten der Mutter zurecht kommen. Ist die Mutter da finanziell unabhängig, oder, wovon will sie leben? Ist das Lebensumfeld kindgerecht? Könnten die Kinder zu Dir wechseln? Ansonsten würde ich mir Gedanken machen, wie der Umgang neu zu gestalten ist. Bei 14 Wochen Ferien im Jahr, bietet sich doch dann seltener und länger direkt an. Ist mit zunehmenden Alter auch kindgerechter. Kinder entwickeln heute viel zeitiger ein eigenes Leben als wir es taten. Das große Kind fängt damit (wenn ich so an meine zurück denke) so etwa mit 12 an. Wenn nicht eher. Wegen massiver Eigeninteressen. Ich erinnere mich an die Zeit, in der ich (und die Kids lebten bei mir!), in der ich Samstags und Sonntags in der Früh erst mal einen Rundgang durch die Zimmer machte, um festzustellen, wer überhaupt da war, und wer eventuell sonst noch so bei mir übernachtete.

Was ich rüberbringen möchte: es ist kein Grund bei schon relativ großen Kindern, jetzt in Panik oder Depressionen zu verfallen. Du kannst die Kindsmutter nicht am Umzug hindern. Wir haben die grundgesetzlich grantierte Freizügigkeit, und das ist auch gut so. Und ein Wechsel des ständigen Aufenthalts von der Mutter zu dir, den wirst Du gegen den Willen der Mutter gerichtlich durchsetzen müssen. Und die Richter schauen nicht auf Deine Verzweiflung, sie schauen auf des Kindeswohl. Ein wesentlicher Punkt zur Beurteilung der Lage ist der Vorrang der Kontinuität von Erziehung und Betreuung. Dagegen müsstest Du beweisfest angehen können, also nachweisen, dass bei der Mutter das Kindeswohl gefährdet ist.

Suche eine der vielen Beatungsstellen auf. Schau dass eine Lösung gefunden wird, mit der alle leben können. Gericht ist in so Fällen die schlechteste Lösung und nur dann anzupeilen, wenn es wirklich keine andere Lösung gibt.

wirdwerden

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#3
 Von 
Petereisig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na da wird man als Vater wohl e keine Chance vor dem Richter haben.

w

Zitat (von edy):
Hallo Petereisig,
wenn du die Möglichkeit hast dich um die Kinder zu kümmern,dann solltest
du einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht stellen.
lg
edy


-- Editiert von Petereisig am 16.03.2016 17:45

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#4
 Von 
Petereisig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na da wird man als Vater wohl e keine Chance vor Dem Richter haben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Und - wir können nicht berufliche Flexibilität verlangen, auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber das Verharren an einem Ort.
Es bedarf wohl weiterer Ausführungen dazu, was es mit "beruflicher Felxibilität" zu tun hat, wenn die Mutter 300km durchs Land zieht um beim neuen Lebensgefährten zu wohnen.

Zitat:
Ein wesentlicher Punkt zur Beurteilung der Lage ist der Vorrang der Kontinuität von Erziehung und Betreuung.
Ganz nebenbei so Dinge wie die Kontinuität von sozialem Umfeld und Schule oder auch die sogenannte "Bindungstoleranz" und schließlich - man glaubt es kaum - durchaus auch die Meinung des Kindes dazu.

Zitat:
Dagegen müsstest Du beweisfest angehen können, also nachweisen, dass bei der Mutter das Kindeswohl gefährdet ist.
Muss er nicht.

Zitat:
dann solltest du einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht stellen.
Oder das zumindest mal zeitnah mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprechen.

Zitat:
Na da wird man als Vater wohl e keine Chance vor Dem Richter haben.
Das hat etwas Komik. Keine 2,5 Stunden zuvor haben sie noch geschrieben, dass Sie alles dafür tun würden. Und nun lassen Sie sich von einem Kommentar aus einem Forum demotivieren. Hier will wohl keiner ein Geheimnis daraus machen, dass Sie nicht gerade auf der Siegerstraße reiten. Aber zumindest eine Eröterung dieses problem mit einem Fachanwalt könnte das manch einem wert sein. Und wenn ich den ersten beitrag von Ihnen lese, dann scheinen Sie mir doch so jemand zu sein. Also würde ich professionelle beratung in Anspruch nehmen, wenn sich abzeichnen sollte, dass die Mutter es ernst meint.

Wenn Sie hier im Forum noch was lesen wollen außer Sie offenbar weiter deprimierende Beiträge, dann sollten Sie vielleicht mal zu den schon angerissenen Fragen bezüglich Betreuung, Finanzen, Arbeit, Umgang usw, etwas schreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Petereisig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war beim Anwalt und er sagte mir, die Chancen stehen eigentlich bei null, denn 280 km wäre okay für die Kinder. Klar würde ich alles machen, damit die Kinder bei mir bleiben aber die Kinder hängen auch sehr an ihrer Mutter und sie haben schon gesagt, dass sie alle 2 Wochen zu mir kommen wollen aber gerne mit der Mutter umziehen.
Betreuung und Finanzen wären bei mir gesichert aber vor Gericht zählt das wohl das Kinderwohl und das wäre bei der Mutter nicht gefährdet.
Und in dem Alter werden die Kinder noch nicht vor Gericht angehört.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Ob die Kinder bei Gericht in dem Alter angehört werden, das ist unterschiedlich. Und der Grund für den Umzug ist auch wurscht, auch wenn das hier jemand anders meint. Hier ein Zitat aus einem entsprechenden Urteil: "Letztlich ist ein Umzug der Familie eine normale zum Lebensbereich gehörende Situation, die das Kind und auch der getrennt lebende Elternteil jederzeit zu gewärtigen hat." Klartext: wenn es dem Kindeswohl nicht schadet, ist ein normaler Vorgang wie ein Umzug zu verkraften. Deshalb ja mein Hinweis auf die Umstrukturierung des Umganges.

wirdwerden

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