Umzug des KV

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lorgard
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug des KV

Hallo ,
folgende Situation : KM und KV geschieden ( 3 Jahre) , drei gemeinsame Kinder ( 5 Jahre und Zwillinge 8 Jahre). Sorgerecht ist geteilt , Kinder leben bei der KM .
KV zieht nun in den nächsten 3 Wochen 700 Kilometer weit weg . ER will das die Kinder ihn weiterhin alle 2 Wochen besuchen , Kosten soll die Mutter übernehmen die derzeit ALG2 bezieht .Fragen : Wie sieht das nun aus mit dem Umgang , ist die KM verpflichtet die Kosten zu übernehemn für zB eine Bahnfahrt oder ähnliches ? Ist es den Kindern überhaupt zumutbar so eine weite Strecke mit mehrfachem Umsteigen auf sich zu nehmen ( das jüngste Kind ist zudem stark entwicklungsverzögert und wahrnehmnungsgestört)? Wie sieht das aus wenn die KM Unterschriften benötigt ? Derzeit liegt ein Eilantrag beim zuständigen Gericht da der KV sich weigert zu erlauben das Kinderausweise beantragt werden . Einen Grund hierfür nennt er nicht . Da es dort immer wieder Schwierigkeiten gab wegen Unterschriften ( auch für ärztl Untersuchungen des jüngsten Kindes) stellt sich natürlich die Frage wie so etwas in zukunft geregelt werden kann , welche Möglichkeiten es gibt.
Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Die Kosten für den Umgang, die die Entfernung mit sich bringt, sind hier ganz klar das Problem des Vaters.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und ob es bei der Entfernung dem Kindeswohl entspricht, sie alle 14 Tage "auf die Piste" zu schicken, das ist auch noch eine Frage. Wie wärs mit größeren Abständen, und dafür länger?

wirdwerden

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Lorgard ,

Der Vater sollte mal nachdenken..................

Er ist doch der Verursacher für die Entfernung ( soll er auch bezahlen).
Dann sollen seine 3 Kinder Ihn alle 14 Tg. besuchen ( alleine mit der Bahn)?
Oder soll die Mutter die Kinder bringen?( und evtl.im Hotel wohnen)?
Wenn KM bezahlen soll,von was?

ich denke da an einen schlechten Scherz.
Vielleicht geht's besser wenn er wieder nüchtern ist.

Was sagt denn das Jugendamt?

lg
edy

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-- Editiert am 14.07.2010 12:59

-- Editiert am 14.07.2010 13:00

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#4
 Von 
Lorgard
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,
ja für einen Scherz ahben wir das auch gehalten , allerdings meinte die Sachbearbeiterin beim JA dann , das die KM dafür Sorge zu tragen hat das Umgang ermöglicht wird und notfalls auch aus der Entfernung herraus...... Ich denke selbst auch , das es für die Kinder nicht zumutbar ist Freitags nach der Schule in den Zug zu steigen um dann irgentwann spät abends dort anzukommen . Sonntags dann das Spielchen zurück - das kann ja gar nicht gehen ..... Der KV besteht auf einen 14tägigen Kontakt, will aber das die Kinder IHN besuchen und ist nicht bereit das er zu den Kindern kommt was die KM sogar unterstützen würde. Er begründet das damit das er ja die ganze Woche "schwer" arbeitet udn dads ja dann nichts wäre wenn er am WE noch durch die Gegend fahren muss- aber von den Kindern verlangt er das.

Wißt ihr wie das mit den anderen Dingen die in meiner Frage stehen , bestellt ist ?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marik
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ist die Rechtslage ganz klar. Derjenige, bei dem die Kinder nicht leben und der das Umgangsrecht ausübt, hat die Kosten für die Ausübung des Umgangs zu tragen.
Wenn es öfter Probleme gibt, dass notwendige Entscheidungen nicht getroffen werden können, weil er blockt, hast du gute Chancen das alleinige Sorgerecht zu kriegen. Lass dich vom Jugendamt beraten.
LG
marik

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"marik"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lorgard
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank ,

ja es gab schon öfters Stress wegen Unterschriften .KM ( bin nicht ich ) war schon 3x beim AG und hat dort einen Antrag gestellt solche Sachen alleine erledigen zu dürfen . Jedes Mal wurde der KV vom AG aufgefordert sich innerhalb 1 Woche schriftlich zu äussern und sich beim JA zu melden . Jedes Mal ist bisher von ihm dann gesagt worden , alles wäre Quatsch und natürlich würde er unterschreiben .JA hat dann auch immer gesagt alles klar KV unterschreibt und die KM stand da wie der letzte Depp. Dabei hatte sie es sogar mehrfach schriftlich von ihm bekommen das er das ganze ablehnt und mehrere Monate gewartet bevor sie zum AG ging . Neueste Sache ist nun der Kinderausweis, mal sehen was es dabei dann gibt .......
Wenn der 14 tägige Umgang nicht eingehalten werden kann und die Kinder dann die hälftigen Ferien hin sollen , was ist, wenn die Kinder aber gar nicht wollen ? Momentan ist es so , das die KM die Kinder immer während der Ferien wieder abholen musste, einer nach dem anderen hatte solches Heimweh das sie sogar krank wurden . Kann man die Kinder dann zwingen zum Vater zu gehen , wenn sie es selbst ablehnen ?

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo


quote:
Kann man die Kinder dann zwingen zum Vater zu gehen , wenn sie es selbst ablehnen ?


die Kinder haben ein Recht auf beide Eltern,
aber nicht die Pflicht.


lg
edy

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn der 14 tägige Umgang nicht eingehalten werden kann und die Kinder dann die hälftigen Ferien hin sollen , was ist, wenn die Kinder aber gar nicht wollen ?


Dann tritt das in Kraft:

quote:
allerdings meinte die Sachbearbeiterin beim JA dann , das die KM dafür Sorge zu tragen hat das Umgang ermöglicht wird


§ 1684 BGB

Grüßle





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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