Umzug mit Kindern - Muss der Vater zustimmen?

16. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Meiko9473
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Umzug mit Kindern - Muss der Vater zustimmen?

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Sorgerecht/Umgangsrecht.

Eine Mutter mit zwei Kindern (1 u. 2,5 Jahre alt) lebt getrennt vom Kindsvater. Sie lebt zur Zeit in der selben Stadt wie der KV, in einer größeren 1-Raum Wohnung.
Beide haben das Sorgerecht. Jetzt möchte die Mutter in eine Großstadt ziehen ca. 120km entfernt. Dort hat sie einen neuen Freund mit dem sie in eine große 3-Raum Wohnung zieht und einen Job als Erzieherin bei der Stadt. Der Vater hat die Kinder bisher aller 14 Tage am WE und jeden Montag für 3 Stunden.

Nun die Fragen:

1. Muss der Vater dem Umzug zustimmen?
2. Kann er sich weigern den Antrag für die Kinderkrippe auszufüllen?
3. wie sollte die Mutter am besten vorgehen?

Wie gesagt es geht nicht darum den Vater den Umgang zu verweigern, aber dieser stellt sich unter Umständen quer.

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8 Antworten
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#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Sie muß ihm lediglich mitteilen das sie umzieht. Wenn der Umgang gerichtlich fest gelegt wurde wird es schwierig mit dem Umgang an den Montagen. Da müsste man sich wahrscheinlich einigen. Zustimmen muß er dem Umzug nicht, erkönnte vielleicht versuchen sich quer zustellen. Aber das wird nichts bringen. Kein Gericht würde einen Umzug verneinen wenn die Mutter und die Kinder sich dadruch im Alltag besser stellen. Meine Exfrau hat den Schulwechsel auch ohne meine Unterschrift hin bekommen. Ist eigentlich nicht rechtens, aber interessiert keinen. So wird es bei einer Kita nicht anders sein.
Off Topic: Ich finde es immer wieder interessant zu lesen wie schnell getrennte Eltern zu einem neuen Partner ziehen. Ob das mal immer so gut ist lasse ich mal dahin gestellt sein.

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der KV sollte sich doch freuen, zumindestens für seine Kinder.
Seine Kinder müssen nicht mehr unter extrem beengten Bedingungen leben.
Seine Frau bekommt einen Job und er ist wohl nicht mehr oder zu weniger Trennungsunterhalt verpflichtet.
Die Entfernung von 120 km ist zwar ein wenig unbequem und für die Montage muss sich ein entsprechender Ausgleich finden.
Ansonsten wird der Vater den Umzug wohl nicht verhindern können, eine Zustimmung zur Krippenunterbringung wird in vielen Fällen nicht mal von den KiTas verlangt, ist aber im Streitfall durch FamG-Beschluss ersetzbar.
@Ihrneuer
Wo steht denn wie lange die beiden getrennt sind? Bei einem 1-jährigen Kind könnten das im längsten Fall immerhin 21 Monate sein.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

@amako
Wobei, wenn Sie tatsächlich schon 21 Monate getrennt sind würde ich mir als Vater so meine Gedanken zu dem zweiten Kind machen. Aber egal, ist ja nicht das Thema.
Im übrigen kann er die Mehrkosten für den Umgang von seinem Netto abziehen lassen. Gegebenenfalls fällt er dadruch eine Stufe tiefer oder wird gar ein Mangelfall.

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#4
 Von 
Meiko9473
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Nun ja wie lange beide getrennt sind ist hier wirklich egal, fakt ist dass zu viel in der Vergangenheit passiert ist als dass sich beide wieder versöhnen. Der KV ist selbständig und rechnet sein Netto eh schön, er zahlt nur 100 € pro Kind... und Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt hätte die Mutter auch nie bekommen, da er seinen Kopf immer schön aus der Schlinge zieht. Aber darum geht es der Mutter eh nicht, sie will nur Ruhe und ihr Glück finden. Die Frage ist, soll sie sich einfach ummelden und ihm dann sagen das sie umgezogen sind. Oder ihm mitteilen das sie umzieht und sich dann ummelden?

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-- Editiert Meiko9473 am 16.09.2012 21:30

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
eine kurze Mitteilung vor dem Umzug wäre schon angebracht, es sei denn vom KV wären kurzfristige Reaktionen wie "Einbehaltung der Kinder" zu erwarten.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#6
 Von 
Ralli_d
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:

Nun die Fragen:

1. Muss der Vater dem Umzug zustimmen?
2. Kann er sich weigern den Antrag für die Kinderkrippe auszufüllen?
3. wie sollte die Mutter am besten vorgehen?

Wie gesagt es geht nicht darum den Vater den Umgang zu verweigern, aber dieser stellt sich unter Umständen quer.



zu 1. Ja, der Vater muss bei gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Schließlich haben sie damit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nichts anderes entschieden wurde.

zu 2. Ja, kann er. Stimmt aber dass ihm das faktisch nichts bringt.

zu 3. Den Vater schriftlich um Zustimmung bitten. Wenn er diese verweigert bleibt nur der Gang vor Gericht.

Bin mir übrigens sehr sicher, weil erst vor ein paar Wochen selber erlebt.

Gruß
R.

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@ralli
Der Vater muss nicht zustimmen, er kann seine Zustimmung auch verweigern. Dies scheint mir in dem geschilderten Fall aber zwecklos. Die Mutter zieht auch aus beruflichen Gründen um, der Mann ist nicht in der Lage seine Familie zu unterhalten. Kein Richter wird im Streitfall entscheiden, dass die Mutter mit den Kindern in einer 1-Zimmerwohnung bleibt, wenn sie berufliche Optionen und bessere Wohnverhältnisse in Aussicht hat.
Gruß
Andreas

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#8
 Von 
Ralli_d
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Andreas,

quote:

@ralli
Der Vater muss nicht zustimmen, er kann seine Zustimmung auch verweigern. Dies scheint mir in dem geschilderten Fall aber zwecklos. Die Mutter zieht auch aus beruflichen Gründen um, der Mann ist nicht in der Lage seine Familie zu unterhalten. Kein Richter wird im Streitfall entscheiden, dass die Mutter mit den Kindern in einer 1-Zimmerwohnung bleibt, wenn sie berufliche Optionen und bessere Wohnverhältnisse in Aussicht hat.
Gruß
Andreas



da stimme ich Dir zu, der KV wird keine großen Chancen haben. Der Weg, ihn vorher zu fragen, ist aber trotzdem einzuhalten und entschieden wird es letztlich bei Ablehnung von einem Richter, wie Du ja auch schreibst.

Gruß
R.

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