Ich und mein Mann leben in Scheidung.( ich habe mich getrennt und die Scheidung eingereicht)
Nun stellt man sich Fragen über die Zukunft. Wie gestaltet sich das bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn ich nächstes Jahr vor der Einschulung im Sommer umziehen möchte? Die Grundschulen sind hier eine Katastrophe das ist auch dem KV bekannt allerdings ist er jemand der versucht mein , unser Leben weiter zu kontrollieren und es ist nicht davon auszugehen das dieser einem Umzug einfach so zustimmt.
Der Umgang ist 14 tägig Fr-So und die halben Ferien. Nun steht die Überlegung für mich im Raum ca 100 km weiter weg zu ziehen. Ich habe nicht vor das KV und Kind sich nicht mehr sehen sollen. Wäre es , trotz seinem nicht zustimmen , möglich umzuziehen? Wenn ich z.b vor dem Jugendamt oder der zuständigen Behörde versichern kann und würde das Ich das gemeinsame Kind zu den umganszeiten sogar bringen und abholen würde? Welche Möglichkeiten habe ich sonst umzuziehen ?
Umzug mit geteilten Rechten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wenn Du den Antrag auf Ehescheidung bei Gericht eingereicht hast, dann bist Du doch anwaltlich vertreten. Dein Anwalt konnte Dir da nicht weiterhelfen? Erst einmal, es gibt kein geteiltes Sorgerecht. Für welchen Teil des Kindes solltest Du denn verantwortlich sein, und für welchen Teil der Vater? Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und diese Gemeinsamkeit wird auch bei der Scheidung bleiben.
Nein, keine Behörde ist dafür zuständig. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, dann muss das Gericht entscheiden. Und, bei Euch ist die nächste vernünftige Grundschule wirklich 100 km entfernt? Wo ist dieser Bezirk denn in Deutschland? Abgesehen davon, die Bereitschaft, das Kind zu holen und zu bringen, falls es zu dem Umzug kommt, ist kein großzügiges Angebot von Dir, das ist sogar so in unserem System so vorgesehen. Wer die Entfernung setzt, ist auch für den Transport des Kindes zuständig, sowohl finanziell als auch tatsächlich.
wirdwerden
ZitatWäre es , trotz seinem nicht zustimmen , möglich umzuziehen? :
Würde ich nicht tun, das kann böse ins Auge gehen.
Du hast die Möglichkeit, beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts zu stellen, und dann sieht man weiter.
-- Editiert von User am 8. April 2024 08:46
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Nur, wie soll der Antrag aussehen? "Ich will umziehen, habe nicht gefragt, ob er zustimmt, will aber vorsorglich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?" So läuft das doch nicht. Erst einmal muss ein Einigungsversuch scheitern; dann kann man primär auf Ersetzung der Zustimmung zum Umzug durch einen Gerichtsentscheid klagen. Das hätte dann je nach Sachvortrag Aussicht auf Erfolg.
wirdwerden
Ist es nicht eher so?:ZitatIch und mein Mann leben in Scheidung.( ich habe mich getrennt und die Scheidung eingereicht) :
Ihr habt euch getrennt, das Trennungsjahr ist fast oder längst zu Ende und inzwischen hast du den Scheidungsantrag mithilfe eines Anwalts beim Familiengericht eingereicht.
Bist du sicher, dass ihr geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht habt? Oder gehts nur um den Umgang mit dem Vater, der so wie jetzt bleiben soll?ZitatWie gestaltet sich das bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn ich nächstes Jahr vor der Einschulung im Sommer umziehen möchte? :
Der Kindsvater hat weiterhin das Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das lässt sich vereinbaren, zB. so wie jetzt... vermutlich gehts dann später nur um das Bringen+Holen über diese Strecke.
Wo ist das Problem? Das willst du doch tun, also vereinbart ihr das so, wenn der Umzug ansteht.
Es ist noch eine Weile hin und die verbindliche Schulanmeldung liegt vermutlich noch nicht vor? Evtl. muss auch noch ne Wohnung gefunden werden?Zitates ist nicht davon auszugehen das dieser einem Umzug einfach so zustimmt. :
Frag den Anwalt, der deinen Scheidungsantrag bearbeitet. Der wird dir auch erklären, wie und wann und was zu tun ist.
Natürlich werde ich vorher das Gespräch suchen nur kennt man seinen ex Partner ja auch sehr gut und weiß welche probleme auf einen zukommen können. Ich würde nicht einfach hinter dem rücken alles versuchen in die Wege zu leiten aber möchte mich vorab auf sämtliche Eventualitäten einstellen und erkundigen. Denke das ist ganz normal das man sich sorgen macht und überlegt wie etwas funktionieren kann wenn einem dennoch Steine in den Weg gelegt werden würden.
Ja wir haben alle Rechte gemeinsam auch wenn unsere Tochter bei mir lebt. Aktuell holt und bringt er die kleine zu den vereinbarten Zeiten. Ich sehe aber natürlich das 20km eine andere Strecke sind, die sind es Aktuell zwischen uns, als z.b die geplanten 94 bis 100km. Deswegen sollen sie sich natürlich weiter sehen und ich würde sie auch bringen und holen weil dies ja auch meine Pflicht ist. Das trennungsjahr ist erst in Kürze vollendet und dann kommt die Scheidung. Er hat noch 2 weitere Kinder mit einer anderen Frau diese hatte vor 6 Jahren bei Trennung einen Umzug in die Schweiz angestrebt. Wir leben in der Nähe von Hannover und sie auch. Dies war natürlich eine Strecke die für ihn und auch sie nicht zu überbrücken war um das umgangsrecht aufrecht zu halten. Sie hatte damals bei gericht auf alleiniges Aufenthaltsgenehmigungsrecht geklagt und konnte keine Gründe hierfür vorlegen die dies begünstigen würden. Daher kommt natürlich auch meine Sorge.
Die kleine ist noch in keiner Schule angemeldet deswegen lag die Überlegung nahe einen Umzug vor dem Schulbeginn in Angriff zu nehmen um dort keinen Wechsel in die Raum zu stellen und auch für die Möglichkeit auf eine bessere Grundschule gehen zu können.
vielen Dank für die Antwort
-- Editiert von User am 8. April 2024 11:15
-- Editiert von User am 8. April 2024 11:17
Naja, dann weisst du ja schon, dass du für einen Umzug bei so einer Entfernung gute Gründe brauchst.
Wie wärs, wewnn du dort eine Arbeit aufnimmst. Das wäre ein guter Grund.
Mach ihm das verbindliche Angebot, dass du das Kind jedes 2. WE bringst, sofern das auf Dauer überhaupt möglich ist. Oft möchten Kinder nicht jedes 2. WE so lange im Auto sitzen.
Alternative ist, dass er alle verlängedten WE bekommt und auf Wunsch eben mehr als die hälftigen Ferien und du holst und bringst.
Ach so.Zitatdeswegen lag die Überlegung nahe einen Umzug vor dem Schulbeginn in Angriff zu nehmen um dort keinen Wechsel in die Raum zu stellen und auch für die Möglichkeit auf eine bessere Grundschule gehen zu können. :
Der Umzug ist schon vor Schulanmeldung geplant. Also könnte man zuerst eine Wohnung und/oder einen Job suchen. Dann ergibt sich das mit der Grundschule dort hoffentlich problemlos. Ob sie *besser* ist, weiß man erst später.
Es bleibt das gemeinsame Sorgerecht. Es bleibt auch Umgangsrecht/-Pflicht. Das Kind wird bei dir seinen Wohnsitz/Lebensmittelpunkt haben und die Umgangszeiten und wer holt+bringt, werden möglichst außergerichtlich vereinbart, sobald der Umzug ansteht.
Das ist mE keine Sache fürs Jugendamt und erst ganz zuletzt käme das Familiengericht zum Zuge.
Und dann kommt eine Eventualität, an die du nicht gedacht hast bzw. gar nicht denken konntest?Zitataber möchte mich vorab auf sämtliche Eventualitäten einstellen und erkundigen. :
Du wirst also einen Anwalt beauftragen, den Scheidungsantrag zu formulieren. Dabei kannst du ihm deine Zukunftspläne kurz erläutern. Das ist alles keine Seltenheit und der Anwalt wird dir empfehlen, was zu tun sei.ZitatDas trennungsjahr ist erst in Kürze vollendet und dann kommt die Scheidung. :
ICH würde diesen Grund mit der *besseren Schule* nicht so hoch hängen.
Aus rechtlicher Sicht finde ich die Hinweise hier fragwürdig, weshalb ich dir die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes empfehlen würde. Du musst auch bei einem notwendigen Umzug keine Kosten des Umgangs tragen, soweit der Vater dies finanziell neben dem Unterhalt selbst stemmen kann. Schon gar nicht musst du ihm das anbieten. Du kannst/darfst das aber, soweit dies für dich einer Klärung zuträglich wäre. Außergerichtlich kann man vereinbaren, was immer man will. Eine Pflicht, wie hier suggeriert, besteht nicht.
Einen notwendigen Umzug in eine 80 km entfernte Stadt hat jedes Familiengericht schon tausende male zu Gunsten des betreuenden Elternteils bejaht. Soweit die Exfrau damals in die Schweiz ziehen wollte und dies nicht begründen konnte, hat sie dennoch vor Gericht völlig versagt.
Denn solche Gründe benötigt man überhaupt nicht. Es muss der Hinweis auf Art.2 GG an das Gericht ausreichen, vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. 3. 2011.ZitatNaja, dann weisst du ja schon, dass du für einen Umzug bei so einer Entfernung gute Gründe brauchst. :
Das einzige, was nicht funktioniert, ist ein Wegzug um den Umgangskontakt absichtlich zu unterbinden.
Nein nein also der Umgang soll bestehen bleiben auch wenn wir Erwachsenen unsere diverenzen haben und eine Kommunikation auf Augenhöhe schwierig ist. Aber das ist nie mein Ziel deswegen haben ich mir ja Gedanken diesbezüglich gemacht die kleine auch bringen zu wollen solange dem Umzug nichts im Wege steht.
Er selber zahlt bis dato keinen Cent für seine Kinder an Unterhalt deswegen wäre es auch garnicht in meinem Interesse das er irgendwelche andere Kosten tragen soll oder müsste. Ich möchte einfach in Frieden einen Neuanfang ohne dem Kind den Vater zu nehmen und da alle Möglichkeiten für beide offen halten das sie sich so oft es geht sehen können.
Ich werde meinen Anwalt mal darauf ansprechen wie es sich mit der Zukunftsformolierung im scheidungsverfahren verhält und was er da evtl machen kann oder in die Wege geleitet werden kann . Das Gericht sollte die letzte instanz natürlich sein und ich wünsche mir eine außergerichtliche Einigung im Bezug auf den Umzug. Aber ich rechne mit vielen Problemen dahingehend
ZitatNur, wie soll der Antrag aussehen? "Ich will umziehen, habe nicht gefragt, ob er zustimmt, will aber vorsorglich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?" :
Ich habe nicht geschrieben, dass die TE ihren Mann nicht fragen soll.
Dass man vorab den Versuch einer gütlichen Einigung unternimmt, ist doch eigentlich selbstverständlich.
-- Editiert von User am 8. April 2024 14:47
Schon klar.Zitatalso der Umgang soll bestehen bleiben :
Dann vereinbare das dann mit dem Vater einvernehmlich, erkläre ihm, was dir auch für das Kind wichtig ist und was du dafür zu tun bereit bist.ZitatIch möchte einfach in Frieden einen Neuanfang :
Das würde ich nicht vereinbaren, denn damit schaffst du für alle unnötige Diskussionen und Streit. Warum soll es nicht so wie jetzt vereinbart werden? 14tägig Fr-So und halbe Ferien.Zitatalle Möglichkeiten für beide offen halten das sie sich so oft es geht sehen können. :
Das gilt trotzdem nicht eisern, denn sollte das irgendwann mal nicht klappen, kann ausnahmsweise mal anders organisiert werden.
Dein Anwalt versteht durchaus, was du willst. Kurz und knapp dargestellt, genügt.
Kein Unterhalt?
Hast du wenigstens Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt?
Vielen Dank für die guten Tipps.
Ja werde dem Anwalt alles schildern.
Den unterhaltsvorschuss habe ich beantragt aber auch da hat er erstmal nicht mitgearbeitet und ich habe eine Ablehnung erhalten. Gegen diese natürlich Wiederspruch eingelegt.
Er ist ausgezogen und hat sich nicht umgemeldet. Das hat einige Probleme gebracht. Habe nun aber meinen eigenen neuen Mietvertrag in dem er nicht mehr steht und versuche das damit natürlich nochmal. Aber ich sage er , er macht und verursacht Probleme wo keine sein müssten
Okay, die Scheidung ist nicht eingereicht, wie Du geschrieben hast. Ich hatte ja weiter oben schon geschrieben, das Gericht wird im Streitfall dem Kindeswohl entsprechend entscheiden. Nur Deine Begründung, schlechte Schulen, deshalb 100 km weit weg ziehen, diese wirklich alberne Begründung sollte man sich verkneifen. Und man muss auch keine Arbeitsstelle an dem Wunschwohnort annehmen.
Allein wirst Du das kaum gebacken bekommen, wenn ich mir hier so Deine Statements ansehe. Lass das den Anwalt machen.
wirdwerden
Seltsam. Eigentlich geht das nicht so herum. Es soll ja für das Kind (staatlicher) Vorschuss gezahlt werden, grade, weil der Vater nicht zahlt.Zitatauch da hat er erstmal nicht mitgearbeitet und ich habe eine Ablehnung erhalten. :
Was hat das mit deinem Mietvertrag zu tun?ZitatEr ist ausgezogen und hat sich nicht umgemeldet. :
Da kann ich nur zustimmen.ZitatLass das den Anwalt machen. :
Im Mietvertrag stehen dann ja nur ich und meine Tochter. Dann erhalte ich eine Meldebescheinigung auf der er nicht mit drauf steht. Dies war bei antragstellung noch der Fall und stellte ein Problem da. Aufgrund der fehlenden Meldebescheinigung auf der nur wir beide an dieser Adresse stehen wurde der Antrag abgelehnt. So die Begründung in dem Schreiben. Ich habe auch nicht verstanden wo das Problem genau lag.
Ich lasse mich zum ersten und hoffentlich letzten Mal scheiden und wenn manche Aussagen so nicht stimmen tut es mir leid. Ich war beim Anwalt um dort die Scheidung einzureichen hierfür muss das trennungsjahr vorüber sein und das ist erst in wenigen Monaten der Fall. Dann findet die Scheidung erst statt das weiß ich natürlich.
Wenn ich der Meinung wäre das alleine hinzubekommen hätte ich hier nicht um Hilfe gefragt. Desweiteren ist die Schule einer mit der Gründe aber auch eine berufliche Perspektive am neuen Ort und auch mein neuer Partner. Das sind viele Faktoren die für mich wichtig sind und das mag jeder anders sehen liegt mir aber schon am Herzen um eine bessere zukunft zu haben. Für uns beide.
Weiß leider auch nicht was ich falsches geschrieben habe das man sagt ich bekomme das alleine nicht,, gebacken ,,
Ja, das ist dann so. Das gilt für die Neue Wohnung, ca 100km entfernt.ZitatIm Mietvertrag stehen dann ja nur ich und meine Tochter. Dann erhalte ich eine Meldebescheinigung auf der er nicht mit drauf steht. :
Das Jugendamt ging vermutlich davon aus, dass ihr noch zusammenwohnt, daher die Ablehnung.
Im Widerspruch konntest du das hoffentlich aufklären, so dass du auch U-Vorschuss erhältst. Der wird auch nachgezahlt.
Schön, dass die *Auflösung* zum Schluss kommtZitataber auch eine berufliche Perspektive am neuen Ort und auch mein neuer Partner. :
Guter Rat für Forumsnutzung: Am Anfang alle Fakten aufzählen, Zeiträume nennen.---> dann klappt es schneller mit hilfreichen Antworten.
Viel Glück!
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