Umzug nach Trennung

6. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Miamat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug nach Trennung

Hallo, ich hoffe hier kann mir jmnd helfen oder einen Tip geben.
Ich möchte mich von meinem Partner/Kindsvater trennen. Wir haben zwei gemeinsame Töchter(8 und 4 Jahre).
Für die 8 Jährige haben wir gemeinsames Sorgerecht und für die kleine habe ich das alleinige Sorgerecht. Ich möchte nach der Trennung zurück in meine Heimatstadt ziehen. Diese liegt ca.300 km von unserem jetzigen Zuhause entfernt und wäre in einem anderen Bundesland. Die Frage ist nun: dürfte ich mir den Mädels so weit weg ziehen ohne das er es mir verbieten könnte?
Wir haben hier in der jetzigen Stadt keine Familie. Seine Familie lebt 200km weit weg und meine eben 300km. In meiner Heimatstadt hätte ich Unterstützung meiner Familie, hätte dort direkt eine Wohnung und einen Job. Meine Kinder lieben es wenn wir zu meiner Familie fahren und sagen selbst, das sie gerne da für immer wären. Ihnen fehlt der Familienzusammenhalt auch. Welche Möglichkeiten habe ich?
Mein Partner ist sehr kontrollierend und unberechenbar. Daher muss ich mich vorab informieren, welche Möglichkeiten ich habe. Vielen Dank im Voraus

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Miamat):
Die Frage ist nun: dürfte ich mir den Mädels so weit weg ziehen ohne das er es mir verbieten könnte?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Miamat):
Mein Partner ist sehr kontrollierend und unberechenbar.

Bei Psychopathen sollte man alles im Vorfeld planen und so weit wir möglich vorbereiten und zwar ohne das er es mitbekommt.
Idealerweise mit professioneller Hilfe und Hilfe der eigenen Familie.



Zitat (von Miamat):
Für die 8 Jährige haben wir gemeinsames Sorgerecht und für die kleine habe ich das alleinige Sorgerecht.

Wichtiger wäre, wie es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aussieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Miamat):
Die Frage ist nun: dürfte ich mir den Mädels so weit weg ziehen ohne das er es mir verbieten könnte?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Miamat):
Mein Partner ist sehr kontrollierend und unberechenbar.

Bei Psychopathen sollte man alles im Vorfeld planen und so weit wir möglich vorbereiten und zwar ohne das er es mitbekommt.
Idealerweise mit professioneller Hilfe und Hilfe der eigenen Familie.



Zitat (von Miamat):
Für die 8 Jährige haben wir gemeinsames Sorgerecht und für die kleine habe ich das alleinige Sorgerecht.

Wichtiger wäre, wie es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aussieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Miamat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo harry vielen Dank für deine Antwort.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wir für die 8 Jährige zusammen.
Ich weiß das man einen Antrag auf alleiniges stellen kann.

Ja er ist der größte Psychopath und Narzisst den man sich vorstellen kann..daher ist vorausschauende Planung das a und o. Meine Familie steht hinter mir und drängt quasi schon, da sie vieles mitbekommen( auch wenn sie so weit weg wohnen) wenn es nach denen geht, würde hier morgen ein lkw stehen und meine ganzen Sachen wären innerhalb 5 Minuten hier raus. Aber so einfach ist das mit diesem Menschen leider nicht.

Ich weiß nur nicht wie ich mich fachlich beraten lassen soll, ohne das er das mit bekommt..daher hab ich hier erstmal meine Frage gestellt, die mir am meisten Sorge bereitet hat.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3213 Beiträge, 1065x hilfreich)

Es mutet bereits etwas eigenwillig an, dass Ihr euch jetzt trennen wollt und ein 4-jähriges Kind habt, für das du allein sorgeberechtigt bist. Das ist bei zusammenlebenden Eltern die absolute Ausnahme. Wie dem auch sei. Sofern zutreffend, kannst du mit diesem Kind hinziehen wo du willst. Des Vaters Einverständnis ist hierzu nicht erforderlich.

Für das 8-jährige Kind dagegen ist im Falle einer Trennung eine gemeinsame Lösung zu finden. Und die beinhaltet zwingend eine elterliche Absprache. Der Vater hat die gleichen Rechte wie du und wenn er eine sinnvolle und kindgerechte Lösung für das Kind anbieten kann, so musst du dich auch mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass er zukünftig mit dem Kind zusammenlebt. Könnt ihr euch nicht einigen, kann das Jugendamt beraten und unterstützen. Hilft auch das nicht, kann nur das Familiengericht eine Entscheidung herbeiführen.

Zitat (von Miamat):
wenn es nach denen geht, würde hier morgen ein lkw stehen und meine ganzen Sachen wären innerhalb 5 Minuten hier raus.
Betreffend des 8-jährigen Kindes wäre das mit Abstand die Dümmste aller vorhandenen Lösungen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40798 Beiträge, 14419x hilfreich)

Ich frag mich immer, wie man mit so Ungeheuern nicht nur ein Kind, sondern im Abstand von mehreren Jahren sogar noch ein weiteres Kind zeugen kann. Aber gut, jetzt gilt es, die Trennung zu organisieren. Du kannst Dich wo auch immer beraten lassen; wieso sollte er davon Kenntnis erlangen? Verstehe ich nicht so ganz. Es gibt eine Fülle von Organisationen, die solche Beratungen anbieten, dazu kommen dann noch Jugendamt und Rechtsanwälte.

Ohne jetzt die Einzelheiten zu kennen; Du kannst selbstverständlich umziehen, wohin Du auch immer willst. Die Frage ist nur, ob Du die Kinder mitnehmen kannst. Das sollte zwingend vorab geklärt werden. Was würdest Du denn sagen, wenn Du plötzlich nach Hause kämst, und der Kindsvater und die gemeinsamen Kinder wären weg? Du wirst also irgendwann mit dem KV über Deine Pläne reden müssen - nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.

Fakten vor Klärung der rechtlichen Situation schaffen - das mag in einem absoluten Notfall funktionieren; nicht aber in Deinem Fall. Und Du kannst Euer großes Kind nicht mal allein in der Schule abmelden und in der neuen Schule anmelden. Gewisse Unbequemlichkeiten sind Dir hier zuzumuten, wirklich.

wirdwerden

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1411 Beiträge, 531x hilfreich)

Und ergänzend:

Mach dir schonmal Gedanken, wie du den Umgang euer Kinder mit ihrem Vater sicherstellen und finanieren willst.

Bei dieser Entfernung, die du schaffe nwillst, wirst du dich an den Umgangskosten beteiligen müssen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40798 Beiträge, 14419x hilfreich)

... und auch am Transport der Kinder. Das ist ein großes Paket, was da letztlich abgearbeitet werden muss. Das geht gar nicht mit mal heimlich umziehen, Wohnung leer räumen und Kinder entziehen. Sie muss sich den Problemen stellen.

wirdwerden

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#8
 Von 
Miamat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube ihr versteht mich da ein wenig falsch.
Ich habe nicht vor heimlich auszuziehen und die Kinder einfach mit zu nehmen. Es wird auch keine Nacht und Nebel Aktion geben.mit dem Beispiel mit dem LKW wollte ich nur deutlich machen, das meine Familie in jeder Hinsicht zu mir steht. Das ich das nicht einfach machen kann, das ist mir bewusst.
Wenn ich mich trenne, wird eine gemeinsame Lösung gefunden werden und ich entscheide hier nicht alleine und riskiere meine Kinder ganz zu verlieren.

Es ging sich nur um die Tatsache das das Sorgerecht beider Kinder verschieden ist, und ich da wissen wollte in wie weit er Mitsprache hat bei einem Umzug weiter weg und das er ein Umgangsrecht hat, das ist mir bewusst und auch das man sich da einigen muss und auch ich in der Pflicht bin, das er seine Kinder regelmäßig sieht und Kontakt hat.
Auch finanziell gesehen.


@smogman
Ich hatte bis vor ca. 5 Jahren auch das alleinige Sorgerecht für die große, weil ich einen Autounfall hatte und darauf bestanden habe, das er auch Sorgeberechtigt ist, hat sich geändert.

Auch bei der kleinen hab ich ihn von Anfang an gebeten, das zu beantragen, aber ihm war es nicht so wichtig

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18157 Beiträge, 9872x hilfreich)

Zitat (von Miamat):
Es ging sich nur um die Tatsache das das Sorgerecht beider Kinder verschieden ist, und ich da wissen wollte in wie weit er Mitsprache hat bei einem Umzug weiter weg

Ohne alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht könnte der Vater den Umzug des 8-jährigen Kindes verhindern (aber nicht den Umzug der Mutter und des 4-jährigen Kindes).
Wäre denn der Vater überhaupt bereit und in der Lage, das 8-jährige Kind bei sich aufzunehmen?
Denn wenn die Mutter wegziehen darf (was der Vater nicht verhindern kann), aber das 8-jährige Kind nicht mit-umziehen darf, müsste der Vater ja eine Alternative anbieten.

Was Sie möglicherweise noch nicht auf dem Schirm haben und unterschätzen:
Bei einem Umzug müsste das 8-jährige Kind ja am neuen Wohnort an einer Schule angemeldet werden.
Für die Schulanmeldung werden Sie die Unterschrift des Vaters benötigen - für die Schulabmeldung am alten Wohnort wahrscheinlich auch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du kannst Dich wo auch immer beraten lassen; wieso sollte er davon Kenntnis erlangen? Verstehe ich nicht so ganz.

Kommt ganz darauf an, wie effizient er ihre Kommunikation kontrolliert und wie unvorsichtig sie ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40798 Beiträge, 14419x hilfreich)

Das ist doch alles widersprüchlich. Einerseits soll er von den Plänen nichts erfahren andererseits will sie das alles nicht heimlich durchziehen. Mal davon ausgehend, dass er arbeitet, dann sollte es doch möglich sein, während seiner Arbeitszeit einen Beratungstermin wahrzunehmen.

wirdwerden

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#12
 Von 
Miamat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich soll er es erfahren. Ich will nur vorbereitet sein weil ich weiß zu was er fähig ist. Wir sind beide berufstätig.beide in Schicht.. ich will nur nicht unvorbereitet an die Sache ran gehen. Ihm einen Schritt voraus sein. Ist schwer zu erklären. Ich hab selber schon miterlebt wie er reifen zerstochen hat, weil seine exfrau nicht so gehandelt hat, wie er es sich vorstellt. Er kann die Leute sehr gut um den Finger wickeln, zur Not auch mit Lügengeschichten.Um alles zu begründen bzw. mein handeln zu erkläre,müsste ich ganz weit ausholen. Mir ging es wirklich vorab nur um die Information in wie weit er Einfluss hat. Und diese Frage wurde mir bereits beantwortet. Dafür vielen Dank
Mein Fazit: ich könnte weg ziehen mit einem kind( was für mich nicht in frage kommt) und wenn ich weg ziehe müsste ich den Umgang gewährleisten auch finanziell. Rein hypothetisch hab ich wenig Chancen.

Danke für eure Ratschläge

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40798 Beiträge, 14419x hilfreich)

Das stimmt so nicht. Wieso bist Du Dir denn so sicher, dass er letztlich nicht doch einem Umzug des Kindes mit Dir zustimmt und auch eine Gerichtsentscheidung kann doch zu Deinen Gunsten ausgehen.

Nur es muss eben geregelt werden; man kann sich die Kinder nicht einfach unter den Arm klemmen und abhauen.

wirdwerden

-- Editiert von User am 8. November 2024 08:46

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18157 Beiträge, 9872x hilfreich)

Zitat (von Miamat):
Mein Fazit: ich könnte weg ziehen mit einem kind( was für mich nicht in frage kommt) und wenn ich weg ziehe müsste ich den Umgang gewährleisten auch finanziell.

"Finanziell" ist nicht ganz richtig.
Die Kosten des Umgangs trägt im Regelfall der Umgangsberechtigte (also der Vater).
Sollten die Umgangskosten für den Vater außerordentlich hoch sein (wegen langer Fahrtstrecke), kann(!) es allerdings sein, dass sich der zu zahlende Unterhalt etwas vermindert.

Ihre Aufgabe ist primär, den Umgang zu gewährleisten. Das wird schon nicht einfach werden. Denn aufgrund der Entfernung wird der Umgang realistisch ja nur am Wochenende stattfinden können und erfordert langfristige Planung und Verlässlichkeit (300km kann man ja nicht mal eben "spontan" vorbeikommen).
Die eigenen Wochenendaktivitäten so zu planen, dass der Umgang trotzdem gewährleistet ist, ist nicht einfach, weil Spontanität dann nicht möglich ist. Wenn der Vater extra 300km pro Weg fährt, kann man nicht einfach sagen "Sorry, heute geht nicht, weil das Kind irgendwo zum Kindergeburtstag eingeladen wurde" - jedenfalls nicht ohne negative Konsequenzen.

Zitat (von Miamat):
Rein hypothetisch hab ich wenig Chancen.

Das stimmt doch überhaupt nicht.
Realistisch ist, dass der Vater den Wegzug nicht verhindern kann, wenn Sie es professionell angehen.
Lassen Sie sich nicht das Gegenteil einreden. Und geben Sie auch nicht auf. Ihre Chancen sind sehr gut.
Aber professionelles Handeln wird - wie ich erwähnte - bereits wegen der Schulabmeldung am bisherigen Wohnort und Schulanmeldung am neuen Wohnort erforderlich sein.

Zitat (von Miamat):
Ich möchte mich von meinem Partner/Kindsvater trennen.

Daraus schließe ich, dass eine Trennung bislang gar nicht stattgefunden hat.
D.h. das Thema "Unterhalt" steht auch noch bevor. Da wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin ein Anwalt / eine Anwältin benötigt. Der Anwalt / die Anwältin kann sich dann auch gleich um das Thema "alleinges Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter" kümmern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das ist doch alles widersprüchlich. Einerseits soll er von den Plänen nichts erfahren andererseits will sie das alles nicht heimlich durchziehen.

So wie ich das verstanden habe, soll er von den Vorbereitungen nichts mitbekommen. Einfach damit er da nicht schon torpedieren kann und alle sich möglichst störungsfrei in Position bringen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18157 Beiträge, 9872x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So wie ich das verstanden habe, soll er von den Vorbereitungen nichts mitbekommen. Einfach damit er da nicht schon torpedieren kann und alle sich möglichst störungsfrei in Position bringen können.

Das wird nicht klappen - denn einen Schulwechsel "heimlich" vorbereiten, funktioniert nur, wenn er auch (sicher) einverstanden ist.
Ein Schulwechsel gegen den Willen des Vaters erfordert Schriftverkehr mit dem Vater im Voraus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40798 Beiträge, 14419x hilfreich)

Mir kann niemand erzählen, dass die Kindsmutter es nicht schaffen kann, sich wo auch immer erst einmal professionellen Rat holen kann, ohne dass es der Lebensgefährte weiß. So, und nach diesem ersten Schritt, dann weiß man auch in etwa, welche Optionen man hat, wie man in einer kritischen Zuspitzung verhält, wer einem auch in der Situation hilft. Dieses Konzept sollte man vorher erstellen, bzw. auch mit allen Alternativen durchdenken.

Dann kommt der 2. Schritt. Den Kindsvater in die Planung einbeziehen, die Trennung durchziehen. Und in dieser Phase muss man dann auch eine Lösung für die Kinder finden. In vielen Fällen kommt dann nach anfänglicher Unbeweglichkeit doch eine Einigung zustande. Und wenn nicht, dann muss eben gegebenenfalls das Gericht entscheiden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Miamat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirwerden
Warum hast du denn so einen bösen Unterton?
Ich bin total unter Kontrolle hier.. ich sage nicht, das es nicht unmöglich ist sich Rat zu holen aber es ist schwierig.
Bei mir auf der Arbeit klingelt regelmäßig das Telefon mit scheinheiligen Fragen, nur um wirklich sicher zu gehen, das ich auch wirklich auf der Arbeit bin und nicht irgendwo anders. Komm ich 5 min später nach Hause, was bei meinem Beruf durchaus vorkommt, wird direkt rede und Antwort verlangt.das sind nur Beispiele..

@harry
Du hast mich richtig verstanden.ich habe wie gesagt nicht vor irgendwas heimlich durchzuziehen..ich möchte ihm nur einen Schritt voraus sein, damit keine Überraschungen auf mich warten oder er es vorweg torpedieren kann..
Daher hatte ich erstmal nur diese eine Frage

Vielen Dank für eure Tipps und antworten

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#19
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 52x hilfreich)

Ihr seid noch nicht getrennt?
D.h. er weiß das alles noch gar nicht?
Dann ist sicher das größte Problem, erst mal ein erstes Gespräch zu führen.

Also ICH würde mich dafür vorher mit einem Anwalt beraten. Damit ich genau weiß, was Sache ist, und was ich will und durchsetzen kann. Vorsprung ist hier Gold wert.

Und dann dieses Gespräch mit dem Partner nicht alleine, sondern mit einem Zeugen/Freund zusammen machen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Miamat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe lyra, genauso war mein Plan..
Ich muss halt nur schauen wie ich es mit dem Anwalt schaffe ohne das es auffällt bzw. raus kommt.
Und wenn ich weiß wie ich handeln kann und darf, werde ich das Gespräch suchen.
Das mit dem Zeugen ist ein guter Tipp
Danke

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Und jetzt?

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