Umzug ohne Zustimmung

19. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)
Umzug ohne Zustimmung

Mein Freundin wird in kürze mit Ihrem Sohn zu mir ziehen. Den Noch ehemann werden wir von dem Umzug unterrichten. Was kann er wegen des bestehenden gemeinsamen Sorgerechtes dagegen tun...und kann ich dem schon irgendwie entgegenwirken?!
danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



91 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Wie weit weg vom Vater soll denn umgezogen werden?

"kann ich dem schon irgendwie entgegenwirken?!"

Wie wäre es denn, wenn Ihr Euch überlegt, wir Ihr dem Kind den ihm zustehenden Umgang mit dem Vater ermöglichen und erleichern wollt und dies mit dem Vater besprecht?
Z.B. dass auch Ihr mal die Fahrten hin und her übernehmt (?)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir werden ihn VOR dem Umzug unterrichten, aber minimal um irgendwelchen Machenschaften entgegen zu wirken.Der gute Mensch wird dann 400 km entfernt wohnen.ich werde ihm keine fahrtkosten zahlen! Er hat sich getrennt und ist schwul geworden, also da lass ich das kind bestimmt nicht hin!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

was heisst darauf "bestehen" ?! zumal das kind 16mon.alt ist und eh nicht ohne mama schlafen geht, oder studenlang von ihr weg sein kann.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

moment, ich komme für die beiden dann mit auf, was der vater nicht tut, also habe ich da schon was zu wollen, auch wenn die gesetzliche lage anders ist! also was hier manchmal geschrieben wird und die ach so armen männer in schutz genommen werden ist manchmal echt ein schlechter scherz!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Und was Kind das Kind dafür?

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater!


Stell dir mal vor, der Vater zieht plötzlich mit dem Kind weg und sagt Deiner Partnerin erst kurz vorher bescheid?
Wie würde ihr das gefallen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Wenn beide das Sorgerecht haben, kann auch der schwule Ehemann dem Umzug widersprechen. Dann gibt es ein ernsthaftes rechtliches Problem. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben beide Eltern. Also klärten sollte das mal Ehefrau mit dem Ehemann.

:)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

ER hat Frau und Kind sitzen lassen und zum Sozialamt laufen lassen. Das Kind war bei Trennung 6 Mon und hat keien Beziehung zum Vater.Warum Ihm das unötig schwer machen. Der kleine kann nicht ohne Mutter, warum dem Zwerg also so was zumuten und ihn vermeindlich "fremden" anzuvertrauen?! Zumal er anfangs null interesse hatte das kind überhaupt noch zu sehen...
was kann uns denn wenn es dann so ausgelegt würde bei umgangsverweigerung (er kann gerne vorbeikommen) passieren?
ihr merkt ich bin persönlich recht gheladen was den kerl angeht, die ganze geschichte würde auch den rahmen sprengen. ich bin trotzdem dankbar für eure offenen worte mama und loddars schwetser!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

also ich denke nach den ausführungen sollte klar sein, das der umgang bzw.das verhältniss nicht grad toll ist und meiner meinung nach nicht dem kindswohl dienen, da er mich bereits als daddy ansieht.
ich weiss ich kann die gesetze nicht ändern, aber meine neue kleine familie schützen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Wenn sie umziehen will, kann er [der schwule Ehemann] beantragen, dass das Kind zu ihm kommt. Dann muss sie alleine umziehen, ganz einfach.

:)

PS: Schützen kannst Du da gar nichts, dafür gibt es klare Gesetze

-- Editiert von armesocke am 19.07.2006 11:23:46

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

die frage ist doch, warum ist der mann den schwul geworden??? ich weiss es ... man merkt ja wie sie drauf ist ... da würde ich auch schwul werden ...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

@real mal die kirche im dorf lassen wenn du vom sachverhalt keine ahnung hast! ich habe auch klar zu beginn gefragt was mich rechtlich erwarten kann, ich führe hier keine disskussion um trennungsgründe und schwule...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

@armesocke, kann er versuchen...aber wie will er damit erfolg haben, nach der geschichte kann er das zum wohle des kindes nicht anführen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Dich hat rechtlich gar nichts zu erwarten, nur die Ehefrau.

:)

Es richtet sich nur danach, was der Ehemann jetzt macht. Will er denn das Kind überhaupt zu sich holen? Wenn nicht, gibts doch kein Problem. Die Fahrtkostenerstattung bleibt aber leider.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

armesocke ja da scauen wir dann mal:-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Na dann viel Glück :)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

warum wird eigentlich immer wieder beharrlichst vergessen, daß auch die Großeltern ein Umgangsrecht haben?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich gottvater?? nein. mein freudin hat sich das nicht ausgesucht sitzengelassen zu werden, von heute auf morgen und mit baby auf dem arm zum sozi amt zu rennen weil der typ sich gedacht hat ich verpiss mich mal und bin ja eigentlich auch schwul. also leute ihr macht euch da kein bild von. also war es seine entscheidung.ich werde da gar nichts fördern.basta. das kind der mutter wegnehmen dürfte ja mal schwierig werden!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Wieso wird das schwierig für den Vater ?

Irgendwie hast Du das noch nicht verstanden. Sie macht sich strafbar, nicht er.

:)

PS: Das er schwul ist, sie sitzengelassen hat oder ob er in der Nase popelt ==> egal!


-- Editiert von armesocke am 19.07.2006 11:48:55

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

schon klar, aber die können der mutter die verlassen wurde, ohne die das kind nicht kann...ja nicht einfach das kind wegnehmen und dem vater geben, was wäre das denn bitte für ne story

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

wenn die Gefahr besteht, daß das Kindeswohl dadurch gefährdet wird, daß die Lebensabschnittpartner der Kindesmutter schwul werden, könnte eine Wegnahme in Betracht kommen (grins).

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Der schwule Ehemann kann folgendes machen:

1. Anrufung des Gerichtes wegen einer durch den beabsichtigten oder vollzogenen Umzug möglichen oder eingetretenen Kindeswohlgefährdung .

2. Beantragung des alleinigen Aufenthaltsrechtes

3. Beantragung der alleinigen elterlichen Sorge

:)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Er wird wohl wenig Erfolg mit oben genannten Anträgen haben, dem geschilderten Fall zu Folge. Es kann der Mutter ja nicht verboten werden auch ein neues Leben zu beginnen. SR und ABR Entzug bei der Mutter ist eher sehr unwahrscheinlich. Beteiligung an den Umgangskosten ist auch nicht zu erwarten wenn sie eh schon vom SA leben.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

@saduka mein Reden, genau wie du es beschrieben hast sehe ich die lage auch(persönlich als auch von rechtswegen)

Er hat auch nicht gefragt als er zu seinem Freund gezogen ist und hat sich selbst vom kind entfernt.wie also will er vor gericht klar machen das er jetzt bei seiner noch frau ein verbot erzwingt.

zudem hat er erst auf dringen der ämter den KU gezahlt---worauf die frage nach dem kindswohl auch erledigt ist---

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

und loddars schwester nochmal zu deinem posting:

DAS HAT ER !!!! SICH SO AUSGESUCHT !!!!! Ende

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123·4