Umzug von 120 Km

22. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.01.2011 13:10:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug von 120 Km

Hallo
ich und meine Kinder (12 und 15) möchten zu meinem
Freund ziehen der ca. 120 Km entfernt wohnt.
Kann mein Ex-Mann, mit dem ich mir das Sorgerecht der Kinder teile, den Umzug verhindern? Ist diese Entfernung zu groß um ungefragt den Umzug durchzuführen?
Zur Zeit wohnen wir ca. 10 Km vom Kindsvater entfernt und die Kinder haben nur an Geburtstagen telefonischen Kontakt mit dem Vater.


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-- Editiert am 22.01.2011 16:20

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Warum zieht denn nicht der Freund zu Euch? Oder man sucht sich eine Bleibe in der Mitte zwischen seinem jetzigen Wohnort und Eurem Wohnort?

Ja, der Vater kann den Umzug verhindern. Kommt natürlich auf den Einzelfall an. Und um das zu beurteilen, dafür hast Du uns zu wenig Infos gegeben.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12323.01.2011 13:10:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Umzug meines Freundes kommt nicht in Frage da er sich das Umgangsrecht seiner Kinder zur Hälfte teilt.
Sie wohnen je zur Hälfte bei der Mutter und bei ihm.
Ausserdem hätte ich Aussichten auf einen besseren Job.
Sind die KM ausschlaggebend für eine Erlaubnis?
Ich bin auf jedenfall bereit die Kinder zum Vater zu bringen
falls er sie doch mal sehen will.
Ist es sinnvoll sich mit dem Jugendamt in verbindung zu setzen oder gleich einen Anwalt einzuschalten?

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
die Kinder haben nur an Geburtstagen telefonischen Kontakt mit dem Vater.


Dann dürfte er gegen einen Umzug doch nix einzuwenden haben.

quote:
Ich bin auf jedenfall bereit die Kinder zum Vater zu bringen
falls er sie doch mal sehen will.


Und wenn ihm einfällt, dass er die Kinder 14-tägig sehen will, immer noch?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
guest-12323.01.2011 13:10:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja auch dann noch...


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.01.2011 13:10:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja auch dann noch...


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Dann frag ihn doch.

Und wenn er sein Einverständnis verweigert, kannst du immer noch zu Jugendamt und Gericht.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#7
 Von 
guest-12323.01.2011 13:10:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider haben wir keinen guten Kontakt.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass mir immer wieder Steine in den Weg gelegt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ich würde annehmen, da der Kindsvater nur telefonischen Umgang pflegt, dürfte der Umzug bei Gericht keine Probleme verursachen.

Aber: Der erste Weg führt über den Kindsvater!

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.01.2011 13:10:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gelesen das man bis 150 km keine Erlaubnis braucht.
stimmt das???
Danke für die Antworten

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Habe gelesen das man bis 150 km keine Erlaubnis brauch <hr size=1 noshade>


Soso...
Du willst den Kindsvater ganz einfach nicht fragen.
Na, dann vetrau doch dem Gelesenen und zieh einfach um.
Was wohl das Einwohner-Meldeamt sagt, wenn die Zustimmung des Mit-Sorgeberechtigten fehlt?

[URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html]§ 1687 BGB [/URL]

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 22.01.2011 18:38

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Die Sache ist doch relativ unproblematisch. Du bietest dem Kindsvater an, mit ihm zum Notar zu gehen, und in etwa folgende Urkunge aufzusetzen:

Die Mutter verpflichtet sich, den Umgang mit dem Vater zu organisieren und zu finanzieren. Sollte sie selbst dazu nicht in der Lage sein (Schwangerschaft, Gesundheit), so wird sie eine Hilfskraft beauftragen. Sie trägt alleine die finanzielle Verantwortung. Für jeden Fall der Missachtung dieser Regelung verpflichtet sich die Mutter, an den Vater einen Betrag in Höhe von ..... zu zahlen.

Wetten, dass der Vater gegen so eine Regelung nichts hat?

wirdwerden

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