Umzug zu neuem Lebenspartner

20. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
silbinator
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug zu neuem Lebenspartner

Hallo Ihr Lieben

wie ist das ich bin seit 2011 getrennt und seit 02/2013 geschieden und wohne mit den gemeinsames 3 kindern ( 13, 10 und 8 Jahre) allein und bekomme derzeit Harz 4, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Seit 1,5 Jahren habe ich einen neuen Lebenspartner mit dem auch die Kinder gut zurecht kommen, wir planen das wir zusammen ziehen wollen.

Jetzt stellt sich mir die frage


wenn ich mit meinen Kindern zu meinem Lebenspartner ziehen will brauche ich ja die Zustimmung vom Kindsvater das weiß ich

1. Aber wie schaut das aus wenn ich jetzt dort wo mein Lebensgefährte wohnt einen Job finde und wegen diesem dort hin ziehen würde kann der Kindsvater mir trotz arbeit den Umzug verweigern ?

2. Oder wie ist das wir planen für die Zukunft ein gemeinsames Kind zu bekommen , wäre einen Schwangerschaft ein Grund das mein Ex-Mann dem Umzug zustimmen muss

3. Wie groß sind meine Chancen wenn ich das alleinige Aufendhaltsbestimmungsrecht beantrage

Wohne derzeit ca 280 KM vom Kindsvater entfernt wenn ich um ziehen würde hätte er eine Entfernung von ca 730 KM
Der Umgang ist nicht geregelt und er kommt momentan vielleicht 6-8 mal im Jahr.

Mein Lebensgefährte hat da wo er jetzt ist einen unbefristeten Arbeitsvertrag den er schon fast 10 Jahre hat und deswegen nicht Umziehen kann

Was kann ich tun wenn sich der Kindsvater dagegen stellt



Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten

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33 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo silbinator ,

Das du mit den Kindern zum neuen Lebensgefährten ziehst

kann dir der Kindesvater nicht verbieten.

Problem ist halt die neue Entfernung.

Wer kommt für die zusätzlichen Kosten des Umgangs bei

dieser Distanz auf?

Der Vater kann natürlich auch das alleinige Aufenthalts-
bestimmungsrecht beantragen.

Was wollen die Kinder?

Was ist Harz4 ? ( ALGII ? oder Hartz IV ? )

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
silbinator
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy

Harz4 ist alg 2

und von dem will ich weg und endlich eine arbeit bei meinem freund finden

für die neu geschaffene entfernung muss eine regelung her das ist klar
ich habe mir gedacht das ich mich dann an den fahrtkosten beteilige und wenn wir in die nähe von den kindern ihren vater fahren um freunde zu besuchen kann er die kinder auch gerne sehen und mit ihnen etwas unternehmen

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo silbinator,

Nur zum Spaß, aber es heißt; Hartz4 (benannt nach

Peter Hartz ).

Ich denke bei einer Gerichtsentscheidung wirst du

"durchkommen".

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 20.05.2014 12:52

-- Editiert edy am 20.05.2014 12:53

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Meine Frage in so Fällen? Warum muss eine Mutter mit 3 Kindern zu ihrem Neuen ziehen? Warum kann der Neue nicht zur Mutter ziehen?

Und wie soll der Umgang bei ALG II finanziert werden? Ist ja nicht so ganz preiswert. Selbst wenn man Arbeit findet, werden ja am Anfang der Lohn/das Gehalt nicht unbedingt immens sein. Und wie soll der Umgang finanziert werden, wenn das 4. Kind kommt?

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 20.05.2014 12:57

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#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Lesen hilft:

quote:
Mein Lebensgefährte hat da wo er jetzt ist einen unbefristeten Arbeitsvertrag den er schon fast 10 Jahre hat und deswegen nicht Umziehen kann

Du bist wirklich der Meinung, dass der neue Lebenspartner einen sicheren Job aufgeben soll?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Warum wird nicht der Vater gefragt, ob er die Kinder betreuen möchte und kann?

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum wird nicht der Vater gefragt, ob er die Kinder betreuen möchte und kann? <hr size=1 noshade>


Das ist die richtige Frage.

Denn der Vater kann der Mutter NICHT verbieten umzuziehen.
Wir sind ein freies Land, der Vater kann da keine Vorschriften machen.
Der Vater kann NUR der Mutter verbieten, die Kinder mitzunehmen; denn für die Kinder hat er ja (auch) das Sorgerecht.

In der Konstellation
- Mutter darf umziehen
- Kinder sind noch zu jung, um alleine zu wohnen
- Vater will die Kinder nicht aufnehmen
gibt es doch gar keine andere Möglichkeit, als dass die Kinder mit der Mutter mitkommen.

Eine "Gefahr" für die Pläne der Mutter gibt es doch nur, wenn der Vater auf die Idee kommt, die Kinder bei sich selbst aufzunehmen.


Es ist allerdings so, dass die erhöhten Reisekosten des Vaters für den Umgang (wenn er also seien Kinder am neuen Wohnort besucht) unterhaltsmindernd wirken. Es könnte also weniger Unterhalt geben.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 20.05.2014 17:10

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es gibt nicht nur eine sichere Firma in Deutschland und nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz. Was mich stört, das ist, dass es immer noch keine Alternativen gibt, als, dass die Frau zum Mann zieht, und sich um Alternativen nicht mal gedanklich bemüht wird.

Und dann diese völlig lebensfremde Vorstellung, man könne von ALG II die zusätzlich entstehenden Umgangskosten finanzieren.

Wenn man mal nur von der Finanzierung von 500 Kilometern Zusatzentfernung ausgeht, und den Kilometer mit 30 Cent ansetzt, also 1000 Kilometer für die Hin- und Rückfahrt, das alles will die Frau finanzieren, von ALG II? Außerdem käme noch zwei Übernachtungen dazu, denn das alles ist ja wohl nicht an einem Tag zu realisieren. Und diese Berechnung betrifft nur ein Treffen mit den Kindern an ihrem Wohnort und nicht ein Verbringen mit dem Vater an dessen Wohnort, dann würde sich das alles noch rechnerisch verdoppeln.

wirdwerden

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#9
 Von 
silbinator
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

ich sagte bzw. schrieb das ich derzeit harz 4 habe und habe geschrieben wenn ich eine arbeit hätte ob mir mein ex dann die Zustimmung verweigern kann


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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wie willst Du von einem Job pro Umgang 2000 Kilometer (wenn die Kinder die Umgangszeit beim Vater verbringen) plus Übernachtungen finanzieren? Was wirst Du denn da für einen Traumjob bekommen, wo das drinnen ist? Wie soll das funktionieren bei einem 4. Kind? Wieso, wenn es so einfach ist, so einen tollten hochbezahlten Job zu bekommen, hast Du den hier noch nicht und beziehst ALG II?

Ja, bei der völlig lebensfernen Konstellation kann es durchaus sein, dass das Gericht dieselben Überlegungen anstellt, wenn der Kindsvater mit all dem nicht einverstanden ist.

wirdwerden

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>ich sagte bzw. schrieb das ich derzeit harz 4 habe und habe geschrieben wenn ich eine arbeit hätte ob mir mein ex dann die Zustimmung verweigern kann <hr size=1 noshade>

Verweigern kann er immer, auch grundlos.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, müsste dann das Familiengericht entscheiden.
Und vor dem Familiengericht wird die Verweigerung keinen Bestand haben, solange der Vater nicht anbietet, die Kinder bei sich selbst aufzunehmen.

Es scheint Leute zu geben, die glauben, dass man die Mutter dazu zwingen könnte, gegen ihren Willen an ihrem bisherigen Wohnort wohnen zu bleiben. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Damit sind wir wieder hier:
In der Konstellation
- Mutter darf umziehen
- Kinder sind noch zu jung, um alleine zu wohnen
- Vater will die Kinder nicht aufnehmen
gibt es doch gar keine andere Möglichkeit, als dass die Kinder mit der Mutter mitkommen.


Ob es natürlich für die ganze(!) Familie (leiblicher Vater, leiblicher Mutter und Kinder - auch wenn sie getrennt sind, bleibt es eine Familie) gut ist, wenn die Entfernung noch weiter vergrößert wird, ist eine moralisch-ethische Frage, keine juristische.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#12
 Von 
silbinator
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

das ich keinen Traumjob finde womit ich das finanzieren kann ist mir klar.
Aber wer sagt das ich das alleine finanziere der Vater der Kinder schafft es ja jetzt gerade mal 6-8 mal im Jahr zu kommen und jammert immer das er kein Geld hat.
Zahlt bei seinem einkommen (als LKW-Fahrer) von ca 1600€ auf die Hand gerade mal 315 € an Unterhalt für die Kinder, Ehegattenunterhalt erhalte ich nicht.
Macht aber den Kindern teure Geschenke wie z.B. zum Geburtstag haben meine zwei großen jetzt von ihm jeweils ein Handy im wert vom ca 80€ mit Vertrag bekommen wo ich mich frage wie kann er sich das den leisten

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo silbinator,

quote:
Ehegattenunterhalt erhalte ich nicht.



nein. Warum auch?

quote:
wir planen für die Zukunft ein gemeinsames Kind zu bekommen


Es gibt bei Euch eine gemeinsame Zukunftsplanung innerhalb der neuen Partnerschaft. Das schließt Ehegattenunterhalt aus.

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
silbinator
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo capitano,

das weiß ich auch das so wie ich heirate ich keinen Ehegattenunterhalt bekommen würde, ich habe auch so nie einen Ehegattenunterhalt erhalten.






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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Nein, silbinator, nicht erst mit Heirat entfällt der Anspruch auf Ehegatten-Unterhalt.

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bei so großen Kindern wage ich zu bezweifeln, dass nach der Scheidung überhaupt ein Anspruch bestand. Außerdem, so eine Lohnpauschale ist doch sehr allgemein. Ist das Einkommen bereinigt? Sind weitere Verpflichtungen da? All das weiß man nicht. Und ich glaube nicht, dass die Mutter das ganze mal für ein Jahr durchgerechnet hat. Und dass anhand von aktuellen Angaben, d.h. Lohnabrechnungen.

Und, ich hatte in meinen Angeben oben schon den Vateranteil an Umgangskosten einberechnet. Nämlich in Höhe der bisherigen Belastung. Lediglich die von der Mutter allein verursachten Mehrkosten habe ich berücksichtigt.

wirdwerden

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#17
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
nun verlassen wir mal die Nebenkriegsschauplätze, die mit der eigentlichen Frage nichts zu tun haben. Die Fakten: Mutter zieht mit drei Kindern aus unsicheren wirtschaftlichen Verhältnissen (ALG2, KU in lächerlicher Höhe für 3 Kinder) in gesicherte Verhältnisse (neuer Ehemann und zukünftiger Vater mit sicherem Job, positive Jobaussichten für die Frau). Der KV hat sporadisch Umgang, ist unwillig die Kinder selbst zu betreuen.
Welche Alternative hätte das Familiengericht im Falle eines Prozesses als für die Lösung der Mutter zu entscheiden?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welche Alternative hätte das Familiengericht im Falle eines Prozesses als für die Lösung der Mutter zu entscheiden? <hr size=1 noshade>

Gar keine. Aber das sagte ich bereits.

quote:<hr size=1 noshade> Der KV hat sporadisch Umgang, ist unwillig die Kinder selbst zu betreuen. <hr size=1 noshade>

Letzteres ist aber bislang wohl nur eine Vermutung.
Das sollte unbedingt abgeklärt werden.
Denn wenn der Vater die Kinder unerwarteter Weise doch selbst aufnehmen möchte, dann hätte das Familiengericht doch eine Alternative.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
silbinator
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

selbst wenn der Vater die kinder aufnehmen wollen würde könnte er dies nicht tun.
Er müsste sich dann erst mal ein Job suchen wo er auch die kinder betreuen kann wenn sie keine Schule bzw. Mittags-Betreuung haben.

Da er LKW Fahrer ist ist er teilweise auch übernacht unterwegs oder kommt auch erst sehr spät Abends nach hause.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Dann beantragt eben Daddy Hartz 4, betreut die Kids und Mama zahlt...

Wo ist das Problem???

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das Dumme an der Sache ist doch, dass die Kinder in beiden Fällen aus ihren sozialen Umfeld entfernt werden würden.

Die Kinder haben am jetzigen Wohnort doch bestimmt Freunde, Umgang mit Verwandten oder sonstige soziale Kontakte?!

Das müssten die Kinder alles aufgeben, damit die 1,5 jährige Fernbeziehung beendet werden kann.

Einfach mal drüber nachdenken.

LG nero



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wer fragt danach wenn eine Familie berufsbedingt (Versetzung des Familienernährers) umzieht? Während meiner Dienstzeit bei der Bundeswehr mussten einige meiner Kameraden mit Familien hunderte von km an einen neuen Dienstort ziehen und niemand hat das Wohl deren Kinder als bedroht angesehen. Kinder sind relativ leicht in der Lage so einen Wechsel zu vollziehen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Andreas,

das sind aber zwingend notwendige Umzüge, Andreas.

Wenn ein Familiengericht entscheidet, ist es immer darum bemüht, die Kinder in ihrem gewohnten sozialem Umfeld zu belassen.

Das ist hier leider, dem Anschein nach, nicht möglich, da die KM so egoistisch ist und unbedingt zu dem Neunen ziehen will. Dass der Neue zur Mutter zieht, kommt erst gar nicht in Frage, er hat je den Job, da wo er wohnt.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
natürlich wird das Familiengericht bemüht sein den Kindern ihr soziales Umfeld zu erhalten, wenn dies denn in der Konstellation möglich ist. Hängt also alles vom Willen und Handeln des KV ab, bietet er Alternativen, werden diese in Erwägung gezogen.
Um es mal ganz klar zu sagen, es gibt schlimmere Katastrophen im Leben eines Kindes als einen Umzug und damit verbundene Wechsel von Schule und Freundeskreis. Wenn dies mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse einhergeht, und der Wechsel vom Leben als ständig ALG2-abhängiger in eine wirtschaftlich abgesicherte Situation ist wohl als solche anzusehen, wird in die Entscheidung des Gerichts einfließen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich würde @ amako völlig zustimmen, wenn die Mutter bereit wäre, die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen, außerdem den Umgang mit dem Vater organisieren würde. Das hat sie aber nicht vor. Dieses "Wischi-Waschi" beteiligen, wie soll das denn aussehen? Praktisch muss der Vater einen Tag hinfahren, dann übernachten, dann am nächsten Tag mit den Kindern zu sich nach Hause, und das Ganze einige Tage wieder zurück, wieder mit einer Hotelübernachtung. Dazu dann noch die Fahrtkosten für die Kinder, die Versorgung auf der Strecke mit Lebensmitteln.

Das Konzept hier ist doch ausschließlich ein "Umgang mit Gewalt einschläfern" Konzept, und sonst gar nichts. Sie kann die Transportkosten der Kinder für die Entfernung, die sie und allein sie zu vertreten hat, nicht mal im Ansatz realisieren.

Und - es ist ein himmelweiter Unterschied, ob eine Familie umzieht. Da bleibt nämlich das überwiegende Umfeld erhalten (Papa, Mama). Oder ob Mama mit Kindern zu einem fremden Mann ziehen und allein durch die Entfernung den Papa nicht mehr sehen können.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Das ist alles korrekt, was wirdwerden schreibt.
Familienrechtliche Wirklichkeit ist jedoch, dass die Mutter ihren Plan problemlos wird umsetzen können.
Bekanntlich kann sie ihren Umzug organisieren und durchführen. Dann könnte der Vater gerichtlich dagegen vorgehen, und wenn der Gerichtstermin stattfindet, ist bereits so viel Zeit vergangen, dass man es als unzumutbar ansehen wird, dass die Kinder nun wieder zurückziehen, zumal da nichts mehr sein wird, wohin sie ziehen könnten.
Das ist nun mal Realität.

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es ist ja auch noch zu bedenken, dass die Kinder den neuen Lover der Mutter ja kaum kennen. Nicht mal trainieren konnten, mit ihm zu leben. Gar nichts.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
silbinator
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

klar kennen meine kinder ihn und haben auch in den Ferien und einmal im Monat am Wochenende zeit mit ihm verbracht

Meine Kinder haben auch schon gesagt sie würden gerne zu ihm ziehen

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>klar kennen meine kinder ihn und haben auch in den Ferien und einmal im Monat am Wochenende zeit mit ihm verbracht <hr size=1 noshade>


Könnte im worst-case nach hinten losgehen.
Denn das bedeutet, dass du mehr Wert auf den Umgang der Kinder mit deinem neuen Partner, als auf den Umgang der Kinder mit dem leiblichen Vater gelegt hast.
Wenn der leibliche Vater einen findigen Anwalt hat, dreht er dir einen Strick daraus.

Klarstellung: Natürlich darft du seinen neuen Partner so oft sehen und treffen wie du möchtest. Aber bei den Kindern ist es deine gesetzliche Pflicht, darauf zu achten, dass der Kontakt zum leiblichen Vater aufrechterhalten wird. Wenn der Vater vor dem Gericht mit folgendem kommt "Die Mutter hat planmäßig eine Vater-Kind-Bindung zwischen den Kindern und dem neuen Partner aufgebaut, damit die Vater-Kind-Bindung zwischen den Kindern und dem leiblichen Vater zurückgedrängt wird", dann muss man erst mal dagegen anargumentieren. B
ringen wird ihm das trotzdem nichts, solange er die Kinder nicht selbst aufnhemen möchte.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ drkabo


quote:
Denn das bedeutet, dass du mehr Wert auf den Umgang der Kinder mit deinem neuen Partner, als auf den Umgang der Kinder mit dem leiblichen Vater gelegt hast.
Wenn der leibliche Vater einen findigen Anwalt hat, dreht er dir einen Strick daraus.


na, das muss aber schon ein sehr findiger Anwalt sein.

Verdreht hier doch nicht die Realität! Es gibt bisher in äußerst seltenen Fällen Sanktionen gegen den Elternteil, der den Kindesumgang zum leiblichen Vater zu Gunsten des neuen Vaters behindert oder blockert. Rein gar nix passiert da!

Gruß,
capitano


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