Hallo ich habe mal Folgende frage.
Mutter mit einem Kind 7 Jahre alt das sich das Sorgerecht mit dem Geschiedenen Vater teilt, darf ja nicht ohne seine Zustimmung wegziehen.
Wie Sieht die Lage aber aus wenn die Mutter ein Kind von Neuen Freund erwartet der 300 Km weit weg wohnt, und sie auf Grund diesen zu im Ziehen will.
Weil beide Väter haben ja Rechte ihr Kind zu sehe,
Hat die Mutter also dann das recht selbst zu entscheiden Bei welchem Kindsvater sie näher dran wohnen will???
oder entscheidet sich das Anhand des Kindesalters??
danke schon mal für eure antworten
Umzug zum Neuen Lebenspartner
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Zitat:Mutter mit einem Kind 7 Jahre alt das sich das Sorgerecht mit dem Geschiedenen Vater teilt, darf ja nicht ohne seine Zustimmung wegziehen.
Die Mutter braucht keine Zustimmung des Vaters, sie kann hinziehen wo sie will.
Nur darf sie nicht ohne weiteres das Kind mitnehmen, das könnte ja beim Vater bleiben ?
lg
edy
-- Editiert von edy am 09.06.2017 08:04
Wieso haben zwei Väter "Rechte" an dem Kind?
wirdwerden
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Es geht hier um 2 Kinder, Eins 7 Jahre alt vom Ex Partner & ein neugeborenes vom Neuen Partner.
Wieso ziehen eigentlich immer alle Frauen zu den Männern? Wie wärs denn damit, dass der glückliche junge Vater zur Frau zieht?
wirdwerden
Zitat:Hat die Mutter also dann das recht selbst zu entscheiden Bei welchem Kindsvater sie näher dran wohnen will???
Die Mutter darf immer frei entscheiden, wo sie wohnen will. Wir sind ein freies Land.
Die Frage ist nur, ob die Mutter das 7-jährige Kind auch mitnehmen darf an den neuen Wohnort. Das darf sie nämlich nicht frei entscheiden.
Da kommt es ganz pragmatisch drauf an, welche Alternativen vorhanden sind. Ich tippe mal:
a) 7-jähriges Kind zieht mit der Mutter an den neuen Wohnort
b) Mutter und 7-jähriges Kind bleiben am bisherigen Wohnort wohnen
c) 7-jähriges Kind zieht zum Vater
b) geht nur, wenn die Mutter einverstanden ist
c) geht nur, wenn der Vater einverstanden ist
Wenn die Mutter nicht mit b) einverstanden ist, und der Vater nicht mit c), dann bleibt nur a) übrig.
Wenn die Mutter nicht mit b) einverstanden ist, der Vater aber c) anbietet, dann muss ein Gericht zwischen a) und c) entscheiden.
Hallo drkabo,
so viel nachdenken schon am Morgen?
lg
edy
Der Vater braucht schon einen guten Grund für die Verweigerung und sollte auch bereit sein, das Kind zu sich zu nehmen. Mit einer Lösung alle 2 Wochen Besuch fürs ganze Wochenende und beide Teilen sich die Fahrten, ist ein solches Angebot außer Mutters Sicht vollkommen in Ordnung. Alles andere bringt höchstens eine Verzögerung (Gericht), aber sicherlich keine Verhinderung eines Umzugs mit sich. 300km sind für den Vater zumutbar.
Zitat:Hallo drkabo,
so viel nachdenken schon am Morgen?
KzH
Warum sucht der neue Lover sich nicht einen Job in der Nähe des jetzigen Wohnortes der Mutter?
wirdwerden
Zitat300km sind für den Vater zumutbar. :
Dass sehen die OLG Gott sei Dank nicht so, denn das bedeutet 1200 KM Fahrstrecke am Besuchswochenende.
Berry
@ Retels: ich weiss nicht, wie das praktisch mit dem 14-tägigen Umgangsrecht bei dieser Entfernung klappen soll, wenn die ganze Transportlast auf dem Vater liegt. Ich gehe mal davon aus, dass Freitags normal gearbeitet wird, bei uns wärs bis 17.00 Uhr. Dann fällt der Tag als Abholtag doch praktisch aus. D.h., das Kind wird erst am Samstag abgeholt, und am Sonntag mittag geht es dann schon zurück. Hier muss doch ein völlig neues Umgangsmodell erarbeitet werden (seltener und länger), sonst funktioniert das doch gar nicht.
wirdwerden
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