Unbegleiteter Umgang mit fast 11jährigem Sohn möglich??

11. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
User2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbegleiteter Umgang mit fast 11jährigem Sohn möglich??

Folgender Sachverhalt bzw. Vorgeschichte.
Ich bin 2010 vom Jugendamt darüber informiert worden Vater eines mittlerweile 1jährigen Sohnes zu sein. Die Frage, warum sich die Kindesmutter nach dem ONS nicht selbst unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft mit mir in Verbindung gesetzt hat ist bis heute offen. Wir wohnten im gleichen Landkreis.

Vom ersten Tag meiner Kenntnis bis zum heutigen Tag zahle ich pünktlich und regelmässig den vollen Unterhalt.

Der erste Kontakt zu meinem Sohn gestaltete sich schwierig, weil er direkt von finanziellen Streitigkeiten mit der Kindsmutter geprägt war. Auch war es seinerzeit für mich komisch bis unmöglich, einem mir völlig unbekannten Kind väterliche Liebe zu erweisen.
Nachdem die Kindesmutter und ich seinerzeit keine einvernehmliche Umgangslösung finden konnten...uns trennten zwischenzeitlich 300km und die Streitigkeiten über parallel neben dem Unterhalt zu leistende Zahlungen überhand nahmen, herrschte zunächst Funkstille bis ich den Kontakt zu meinem Sohn wieder suchte.

Bis heute wird jedes Gespräch und jedes Treffen von der Kindesmutter überwacht und kommentiert. Das führt dazu, dass sowohl mein Sohn als auch ich selber extrem vorsichtig bin und keine entspannte und gelöste Stimmung eintritt. Ich habe bis heute noch nicht die emotionale Bindung zu meinem Sohn gefunden, die ich mir wünsche. Wir haben uns noch nie umarmt und ich habe ihn noch nie nach Wünschen, Bedürfnissen, Sorgen, Schulleistungen etc. gefragt, weil die Kindesmutter sofort bremst und mir verbietet derartiges zu fragen. Videoanrufe finden statt, indem die Mutter neben meinem Sohn sitzt und ihm mögliche Antworten auf Alltagsfragen zuflüstert. Bei WhatsApp Nachrichten merke ich am Schreibstil, dass die Nachrichten nicht von meinem Sohn stammen. Alles in allem empfinde ich die momentane Lösung als unzureichend, erzwungen und gequält.
Es gab einige Besuche in Begleitung des Jugendamtes, die allesamt ähnlich abliefen. Ich spielte mit meinem Sohn Tischfussball....die Dame vom Jugendamt saß mit der Kindesmutter daneben und sahen/hörten zu. Unter diesen Bedingungen war es schwer Gespräche zu führen und eine lockere Stimmung zu erreichen. Das hatte zur Folge, dass ich mich selbst erst einmal nicht um neue Gesprächstermine gekümmert habe, was mir auch sehr leid tut. Mein Sohn hat meines Wissens seitdem noch nie den Wunsch geäußert mich wieder sehen zu wollen.
Ich würde so gerne alleine oder mit meiner Ehefrau Zeit mit ihm verbringen. Genauso würde ich ihn gerne an Feiertagen gerne mit zu Eltern und Verwandten und Freunden nehmen. Ich würde mir wünschen dass er viel mehr Teil meines Lebens wird. Leider hat die Kindesmutter bereits gesagt, dass sie niemals erlauben würde, dass ich ohne ihre Anwesenheit Zeit mit meinen Sohn verbringen darf. Das führte leider dazu dass auch ich mich rar gemacht habe, was der ganzen Sache natürlich nicht Zuträglich ist.

Meine Frage also...Habe ich irgendwie die Möglichkeit auf unbegleiteten Umgang? Nach allem was in der Vergangenheit passiert ist, wünsche ich mir nichts sehnlicher als Zeit mit meinem Sohn. Aber mit der Kindesmutter sind normale Gespräche nicht möglich. Ich versuche auch sämtlichen Kontakt zu ihr zu vermeiden, was bei einem fast 11jährigem Kind natürlich noch sehr schwierig ist. Leider ist Streit aber immer mit ihr vorprogrammiert.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Selbstverständlich ist und war ein unbegleiteter Umgang schon immer möglich. Du hast bisher nur nicht genug Anstrengung unternommen, um es dazu kommen zu lassen. Nun ist das Kind in einem Alter, in dem seine eigenen Interessen und Gedanken zunehmen werden, geprägt durch die Erziehung der Kindesmutter. Auf der einen Seite hast du damit keine anstrengenden Verfahren vor dem Familiengericht geführt und auch das Kind geschont, auf der anderen Seite ist die Situation dadurch nun so dürftig wie sie eben ist.

Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes. Die Mutter hat eine Loyalitätspflicht und alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Eine Kontrolle durch die Mutter ist unzulässig. Aber erkläre das mal einem betreuenden Elternteil. Sie glauben es einem sowieso nicht.

Jetzt plötzlich mit dem gerichtlichen Hammer zuzuschlagen hilft aber u.U. auch nicht weiter. Du hättest das damals alles ertragen sollen und immer weiter intensivieren. Vielleicht wären deine Wünsche nach mehr Bindung, Individualität und Zweisamkeit ohne die Mutter dann Stück für Stück ganz von selbst gekommen. Nun fängst du wieder von vorne an. Wenn du es diesmal besser machst und vor allem viel intensiver, dann ist noch alles möglich und drin. Wenn die Mutter nicht aktiv daran mitwirkt, dann muss zu einer tragfähigen Zukunft ggf. auch mal das Familiengericht herhalten. Leg dir schon mal Geld zur Seite.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Na ja, so teuer sind diese Verfahren ja nicht. Aber, es muss ja nicht so weit kommen. Ja, da ist einiges schief gelaufen. Insoweit auch für mich nachvollziehbar, dass Du irgendwann die Lust verloren hast bzw. Dir die Lust ausgegangen ist. Ein Neustart ist also angesagt. Sinn des Umgangs ist es, dass das Kind auch an Deinem Leben teilnimmt. Ein "beaufsichtigter" Umgang ist nicht die Regel und wird vor Gerichten nur dann akzeptiert, wenn es dafür gute Gründe gibt, und dann auch nur in einer Übergangsphase.

Hol Dir das Jugendamt ins Boot. Lass Dich da beraten, als Einstieg. Nach Jahren der Pause sollte dieser Einstieg behutsam sein, klar. Aber, ohne Mutter, vielleicht mit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes. Etwa zum Eisessen gehen, in den Zoo, ins Kino, was weiss ich. Dann langsam ausweiten, Ziel sollte sein, dass das Kind bei Dir übernachtet, dass es also auch an Deinem Leben teilnimmt. Aber ohne Unterstützung schaffst Du das nicht.

Vorbereiten kannst Du das alles, indem Du wieder Kontakt zum Kind aufnimmst. Fang an, ihm Briefe zu schreiben, schick ihm ein Foto von Dir, erzähl aus Deinem Leben. Aber, lass vorerst Deine Ehefrau raus. Klar, es kann sein, dass die Mutter so einen Brief unterschlägt, aber trotzdem, Du punktest insoweit, wenn das Verfahren vor Gericht kommen sollte. Das wäre der Einstieg, den ich empfehlen würde.

Viel Erfolg, Euch beiden!

wirdwerden

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