Unehelicher Vater

30. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jensha
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unehelicher Vater

Hallo

Meine Ex Freundin die jetzt seit 3 monaten schwanger ist hat sich von mir getrennt.
Meine fragen hier wären jetzt, darf ich das Kind nach der Geburt sehen und wie wird das ,durch wen geregelt. Oder müßen das die Eltern unter sich ausmachen.
Kann sie vieleicht auch behaupten sie weiß nicht wer der Vater ist?Und wenn ja was dann?
Habe von diesem Thema leider keine ahnung und weiß garnicht was da auf mich zu kommt und wie sich das alles verhällt.
Hätt nie an eine Trennung gedacht.

Also vorab mal danke an euch
Bin froh das ich diese Seite gefunden habe, bin schon den ganzen Tag am Lesen hier.


Lg

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" Mfg Jens"

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Jens,

natürlich kannst du im Rahmen des Umgangsrecht dein Kind sehen. Du hast das Recht und die Pflicht das Umgangsrecht auszüben.
Gegenüber dem Kind bist du unterhaltspflichtig, gegenüber der KM lediglich 3 Jahre ab Geburt des Kindes.

Gruss marxx

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#2
 Von 
Jensha
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die antwort,fällt mir ein stein vom herzen. Wußte auch garnicht das unterhaltpflicht an die km besteht. Aber habe trotzdem noch die angst das sie mich garnicht als Vater angibt. ist das möglich??Und wenn ja was dann??

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" Mfg Jens"

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#3
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Sie wird Dich als Vater angeben, mach Dir da mal keine Sorgen.
Wie Dir hier einige Väter (und eventuell auch die ein oder andere Mutter) auch sagen werden; 'und wenn sie es nur wegen der Unterhaltszahlungen macht!'

Dich nicht als Vater angeben? Wen denn sonst? Kommt da noch ein anderer in Frage? So einfach zu behaupten, dass sie nicht weiß wer der Vater ist, kann sie nämlich soweit ich weiß nicht.

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"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#4
 Von 
Jensha
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok.Danke euch für die antworten,Hoffe es wird sich alles regeln.

Nochmal riesen Lob an diese seite!!!!!

:-)


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" Mfg Jens"

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#5
 Von 
Jensha
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Muß ich das mit dem Umgangsrecht dann mit meiner Freundin regeln?? und wenn die auf stur schaltet ?? mit wem dann??
Gibt es eigentlich eine möglicheit in diesem Staat das Kind in meinem fall irgendwann mal ganz zu mir zu holen.??
Also so das sie das Kind besuchen muß?
;)

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" Mfg Jens"

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#6
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

1. Wenn es irgendwie möglich ist: JA!
2. Nicht ärgern!
3. Mit dem Jugendamt, wenn das nicht klappt, ab zum Familiengericht!

4. und 5. gibt es bestimmt, betrachte ich aber als sehr unwahrscheinlich, können Dir andere jedoch mehr zu sagen/schreiben :)

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"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#7
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Selten jemanden getroffen der so glücklich darüber ist Unterhalt zu zahlen.
Mal schaun, wie er in paar Jahren drüber denkt.............

Gruss
leinad

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#8
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

An Jens,
Wenn Du Dir Deiner Freundin gegenüber nichts zu Schulden hast kommen lassen, sollten bei Dir sämtliche Alarmglocken läuten oder hörst Du sie nicht?
Deine Freundin ist seit drei Monaten schwanger und trennt sich von Dir!

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#9
 Von 
Jensha
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo hunter

Was meinst du damit??

Bei mir läuten mehr als Alarmglocken, aber weiß garnicht mehr was ich denken soll!
Es gäbe so viele möglichkeiten die ich mir ausmalen könnte.

Und ja,!!!will bezahlen für mein Kind!!
Gerne!!!Kann mir nicht schöneres vorstellen.
Weil es doch mein Kind ist!will doch das es ihm gut geht.Was ist Geld wert im gegensatz zu meinem Kind.Mir nichts.

Danke für eure antworten.;)

-- Editiert von jensha am 04.11.2006 20:31:33

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#10
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

@Jensha

Träumer!

Bist du überhaupt der biologische Vater, hast du einen Vaterschaftstest gemacht?

http://www.iha-direct.de/
=> s.u. allgemeine Informationen

Durch ein Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) kann heute die Frage der Vaterschaft immer eindeutig beantwortet werden.
In allen Fällen zweifelhafter Abstammung sollte daher ein Gutachten eingeholt werden.
Von den als Vater vor Gericht angegebenen Männern wird jeder fünfte Mann von der Vaterschaft ausgeschlossen.






-- Editiert von marxx am 04.11.2006 21:28:15

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#11
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Jensha
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

Danke nochmal das ihr euch alle hier die mühe macht mir weiter zu helfen in meinen Fragen.Finde ich echt nett und bin sehr froh drüber.

Habe schon eine Vorstellung was mir finanziell bevorsteht, und stehe dazu.

Aber wenn ich einen Vaterschaftstest machen laße tu ich die KM auch gleichzeitig Ärgern, ist alles ein Mist ohne ende.Bin echt verzweifelt.Hätte nie gewollt das mein Kind in so Verhältnissen aufwachsen muß!!!!

Mit der zahlung an die KM das wußte ich nicht. So weit ich weiß bezieht sie Geld vom Amt.

;) Lg an alle echt nett von euch


-----------------
" Mfg Jens"

-- Editiert von jensha am 06.11.2006 11:13:25

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Deine Freundin wird sicherlich nicht sagen, daß sie nicht weiß wer der vater ist. Denn damit würde sie sich alle unterhaltsansprüche verbauen. Sie hat ja ein Interess daran, daß jemand zahlt.

Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob Du der Vater bist, dann geht das nur über einen Vaterschaftstest. Diesem muß die Mutter aber zustimmen.

Ich weiß nicht, wie das Verhältnis nach der Trennung zwischen euch ist, aber sollte nach wie vor ein zivilisiertes Miteinander bestehen, dann würde ich empfehlen:

1. Mit der Kindesmutter den Umgang einvernehmlich regeln
2. Wenn das nicht klappt, Jugendamt
3. Wenn das immernoch nicht klappt, Gericht

Bestehen denn Deinerseits konkrete Zweifel an der Vaterschaft? Hat sie schon einen neuen Freund?

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ all


Häufig werden Väter hier im Forum beschimpft, weil sie Wege suchen, sich vor dem unterhalt zu drücken.

Nun gibt es mal einen, der bereitwillig Verantwortung für sein Kind übernehmen will und er wird als dafür als Träumer bezeichnet. Zudem werden dem Threadautor die Unterhaltsbelastungen in den schlimmsten Farben ausgemalt.

Irgendwie finde ich das nicht passend.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jensha
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben , nochmal herzlichen Dank an alle,Sauge alle eure Infos immer gerne auf, weil ich ,bevor ich diese seite fand null Plan hatte.;)

Denke , ja sie hat einen Freund und zwar ist sie wieder mit ihrem(ex)Freund zusammen, bin mir da aber nicht so ganz sicher. Gehe auch Leider davon aus , daß sie auch während unserer Beziehung noch etwas mit ihm hatte, bin mir aber da auch nicht so sicher.
Ich durfte nie mit zum Arzt und denke,werde es auch nie dürfen und habe nur noch Telefonischen Kontakt und der ist mieß ihrer seits. Sehen will sie mich auch nicht mehr.Denke schon das ich der Vater bin , aber werde einen Vaterschaftstest verlangen wenn es so weit ist , aber nur des Kindes wegen, weil ich denke das Kind hat ein Recht darauf zu wißen wer der Vater ist.

Und ein extra Lob und Dank will ich hier an Justice geben , weil Ihre worte runter gehen wie Öl und mir das alles weiß Gott garnicht leicht fällt, aber ich dazu stehe was ich getan habe und alles tun werde um , wenn es so ist, ein sehr guter Vater zu sein, das dann auch wohl leider heißt etwas finanziell wegstecken zu müßen. Aber für mein Kind werde ich es mit sicherheit gerne tun, und kann mir nix schöneres vorstellen als ein- zweimal die woche oder so mein Kind zu mir nach hause zu holen, und denke das ist ja wohl unbezahlbar!!!!!

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" Mfg Jens"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

@Jens

Steigere dich nicht zu sehr ins Vatersein. Behalte das zunächst im Hintergrund.

Bedenke nochmals die Worte von Groellheimer (06.11.2006 13:25:01).

Bzgl Vaterschaftsgutachten gibt es den außergerichtlichen und den gerichtlichen Weg.
Beim außergerichtlichen Weg muss die KM zustimmen und der Vaterschaftstest wird während der Schwangerschaft durchgeführt. Das Blut des Baby (und der KM?) wird an das das (gerichtsmedizinische) Institut versandt und dort untersucht. Dein Blut wird ebenfalls getrennt zum Institut versandt.
z.b. www.iha-direct.de Es gibt noch sehr viel andere
Der außergerichtliche Weg ist kostengünsiger als auf gerichtlichem Wege angeordnet. Du kannst auch bei deinem zuständigen Amtsgericht nachfragen, von welchen Institut diese z.b. Vaterschaftstest durchführen lassen. Dann frage beim Institut nach wie die Verfahrensweise dort ist. Die geben dir gerne Auskunft.
So hatte ich es damals gemacht. Und dann bin ich zu o.g. Institut gekommen.
Hat prima geklappt und ich habe nun Rechtssicherheit!

Sollte die KM nicht zustimmen, besteht Alarmstufe rot.

Sollte später das JA auf dich zukommen bzgl des KU, lege Widerspruch ein und bitte das Gericht um Anordung eines Vaterschaftsgutachen. Das ist dein Recht.




-- Editiert von marxx am 10.11.2006 11:09:35

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