Uneheliches Kind, Unterhalt? Adoption? Rechte?

8. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Steven1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Uneheliches Kind, Unterhalt? Adoption? Rechte?

Guten Tag,

Ich bin 23 Jahre alt und habe mit meiner Ex-Freundin einen Sohn.
Ich besuche im moment das Abendgymnasium (4 mal die woche) und habe keinerleih einkommen. Ebenfalls wohne ich noch bei meinen Eltern.
Das Kind ist 1,5 Jahre alt und Lebt bei der Mutter. Ich habe ebenfalls KEIN Sorgerecht. Nun habe ich einige Fragen :-)

Bin ich im moment Unterhalts verpflichtet? (während der dauer der Schule)

Gibt es eine möglichkeit das Geteilte Sorgerecht einzuklagen?

Was kann man machen wenn die Mutter 500km weiter wegzieht?

Was wenn die Mutter nicht möchte das ich umgang mit dem Kind habe?

Gibt es eine möglichkeit das Kind an ihren Eheman zur Adoption zu geben und dennoch das recht haben es zu sehen? evtl Vereinbarung etc.?

Die Mutter hat beim Jugendamt angegeben das ich gedroht haben soll ihr das kind zu entführen und soll irgendwelche frendinen von ihr als Zeugen haben (Ist nie geschehen) Wie weit kann sie damit kommen?

Liebe Grüße aus Köln

Steven

PS: Vielen Dank das ihr euch gedanken drüber macht :-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Steven!

1. Ja, du bist fiktiv leistunsgfähig und musst zumindest den sigenannten Mindestunterhalt zahlen, derzeit mtl. 225,00 EUR.

2. Das deutsche Recht sieht dies bei ledigen Vätern gegen den Willen der Mutter bisher nicht vor. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kürzlich entschieden, dass dies unzulässig ist. Man kann also nunmehr grundsätzlich auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht einklagen.

3.Solange die Mutter das alleinige Sorgerecht und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kannst du dies nicht verhindern.

4. Du kannst das Umgangsrecht einklagen, da du nach 1684 Abs 1 BGB zum Umgang berechtigt bzw. sogar verpflichtet bist.

5. Nein, wenn das Kind von einem anderen adoptiert wird, hast du keinerlei Rechte mehr.

6. Kann man so nicht beurteilen aber wohl eher gering, da Verleumnugen als Druckmittel bei Sorgerechtssachen nicht unüblich sind. Im Zweifelsfall müsste ein Gericht, uner freier Würdigung der Beweise bzw. Zeugen, entscheiden, wem es mehr glaubt.

Grüße, Borion

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
3.Solange die Mutter das alleinige Sorgerecht und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kannst du dies nicht verhindern


gab es da nicht irgendwelche Regelungen, dass man das Umgangsrecht nicht durch zu weite Entfernungen bei Wegzug einschränken darf?
(müßte man vorher natürlich das Umgangsrecht überhaupt erstmal einfordern)

vg, Disso

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steven1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

So nun hat sich die lage noch verschärft :-(
habe heute einen Brief von der Polizei erhalten nachdem ich schwere Körperverletzung und Nötigung an meiner ex begangen haben soll.
Was ich aber nicht habe... Keinerleih verletzung oder sonstiges habe ich begangen.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Gegenanzeige Rufmord?
Was genau ist Gefährliche Körperverletzung?
Was ist Nötigung?

Muss nächste woche eine aussage machen... Ich werde dort erklären das sowas nie vorgefallen ist und möchte auch erfahren was ich genau gemacht haben soll.
Ebenso werde ich das ganze schriftlich verlangen um irgendwas in der Hand zu haben um dann gegen das vorgehen zu können.

Vielen dank für euere hilfe, ich währe ohne euch aufgeschmissen!

Steven

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ht36
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 21x hilfreich)

Eine Aussage würde ich an deiner Stelle bei der Polzei nicht abgeben, sondern einen Anwalt beauftragen, der erst einmal Akteneinsicht nimmt und mit dir dann die weitere Vorgehensweise abstimmt. Für die anfallenden Kosten würde ich an deiner Stelle versuchen einen Beratungsschein zu bekommen, dann sind die Kosten für dich überschaubar.

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-- Editiert am 09.06.2010 14:15

1x Hilfreiche Antwort

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