hallo!
ich erwarte mit meiner freundin nachwuchs!
sie ist noch getrennt lebend. wir waren heute beim jugendamt und ich habe eine vaterschafts erklärung unterzeichnet. auch der getrennt lebende ehemann wird dies noch unterschreiben.
nun haben wir aber leider gottes auch erfahren das unser kind nun höchstwarscheinlich den nachnamen des getrennt lebenden ehemannes bekommen wird.
ist das wirklich so?
frage: kann das kind meinen nachnamen bekommen?
oder: kann das kind den mädchennamen meiner freundin anehmen. (sie trägt einen doppelnamen seit der hochzeit)
um schnelle antwort würde ich mich sehr freuen!
mfg Patrick
Uneheliches Kind / Frau getrennt lebend
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
das kind wird den doppelnamen deiner freundin annehmen können/müssen. der leibliche vater muß das kind zur adoption freigeben und du müsstest dein eigenes kind über die adoption annehem -deutsches recht halt. oder hoffen das eure scheidung vor der geburt des kindes durch ist und ihr sofort heiratet noch vor der geburt....
das ist so ne sache mit den 9 monaten.
Hallo Patrick,
du hast eine Vaterschaftsanerkennung schon unterschrieben!?
Da ihr nicht mit einander verheiratet seid solltet/könnt/müsst ihr vor oder nach Geburt beim Jugendamt eine Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, dann könnt ihr beide den Nachnamen eures Kindes bestimmen. Selbstverständlich kann das Kind deinen Nachnamen erhalten. Ohne diese Sorgeerklärung hat die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht und das Kind erhält den Nachnamen den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.
Guckstu hier:
http://mein-recht.de/namensrneu.html
Bei mir war das jedenfalls so, war allerdings zum Zeitpunkt der Geburt GOTT SEI DANK schon geschieden. Somit blieb ich vor Besuchen beim Ex zwecks Vaterschaftsaberkennung verschont.
In diesem Sinne,
Viel Glück euch beiden!
LG, Laetitia
-----------------
"Es gibt so viele Leute auf der Welt
und so wenig Menschen.
"
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LA Familia,
es wäre schön, wenn du deine Beiträge mit einem *meines Erachtens* oder *ich bin der Meinung* ausstatten würdest und nicht mit *deutsches Recht halt*. Letzteres könnte dem Fragsteller vermitteln, dass du über das, was du schreibst, Bescheid weißt. Und das ist leider nicht der Fall!!
In diesem Sinne......
@Laetitia,
Dickes Bussel !!
-- Editiert von teufelin am 16.06.2005 17:20:05
@Laetitia - Das Ehepaar ist noch nicht geschieden-vielleicht hast du das überlesen?
So damit hier keiner sagen kann ich hätt mir nicht die Mühe gemacht zu suchen-bitteschön:
Das gibt der Kommentar von 123recht.net dazu her:
Bei der Frage nach der Vaterschaft ist man vor der Reform des Kindschaftsrechtes (§1590,1591,1593 BGB
) davon ausgegangen, dass ein während der Ehe geborenes Kind grundsätzlich auch vom Ehemann abstammt.
Da nun aber auch der Gesetzgeber gemerkt hat, dass zum Kinderkriegen nicht unbedingt ein Ehering erforderlich ist, werden jetzt folgende Unterscheidungen gemacht:
Vater des Kindes ist der Mann,
der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,
der die Vaterschaft anerkannt hat oder
dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Insbesondere dann, wenn der Geburtstermin eines Kindes kurz vor oder nach der Scheidung bzw. Trennung der Eltern liegt, werden diese Kriterien zur Bestimmung der Vaterschaft herangezogen.
Allerdings: Rechtsrelevant wird das Ganze erst mit rechtsgültiger Scheidung - die Betonung liegt auf rechtsgültig!!!
Bis dahin, bleibt dein Nochmann rechtlich der Kindsvater, trotz abgegebener Erklärungen allerseits! Kannst das Jugendamt fragen.
Triff möglichst Vorsorge hinsichtlich Sorgerecht - falls dir etwas passiert, hat der Kindesvater nämlich keinerlei Rechte am Kind!
Außerdem macht es Sinn wg. des Kindesnamens (ja, auch der Vorname!!!) im Vorfeld eine Vollmacht des Ehegatten einzuholen, weil das Standesamt den von dir ausgesuchten Namen sonst nicht anerkennt!
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"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."
-- Editiert von La Familia am 17.06.2005 13:14:32
Und was hat Dein Beitrag jetzt mit der Frage zu tun? *doofguck*
Lies bitte noch mal das Problem- und dann den Hinweis. Erklärt sich dann von selbst.
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"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."
Ja ja LA Familia,
hab ich. Mir fällt nur gerade auf, daß Du offensichtlich einmal Copy & Paste gemacht hast und dieser eine Beitrag nun *Allheilmittel* für alle Thread´s ist.
Aus welchem Jahrhundert kommst Du eigentlich, daß Du so kluge Sätze wie <I>*der Ehemann muß das Kind zur Adoption frei geben und Du mußt dann Dein Kind adoptieren*</I> von Dir gibst?
Frische mal Dein *Wissen* ein wenig auf.
@Reike
Anscheinend willst du dich hier nur zoffen - hast aber für die eigentliche Frage keine Hilfe Parat.
Beide Paare haben hier das gleiche Problem- In Scheidung aber Kind vom neuen Partner.
Selbstverständlich greifen die Paragraphen hier bei beiden. Den Gesetzestext den ich hierzu rausgesucht und gepostet habe gilt auch für beide und die daraus möglichen Schwirigkeiten die zu beachten sind gelten auch für beide.
Also- werde ich nicht weiter auf dein gepluster eingehen.
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"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."
Hallo nochmal,
in der Tat wird die Vaterschaftsanerkennung des Freundes und die Aberkennung des Noch-Ehemannes erst wirksam mit Rechtskraft der Scheidung.
Bis dahin ist der Ehemann der rechtliche Vater.
http://www.familienrecht.com/familienrecht/vaterschaft.htm
Den Link den ich in meinen vorherigen Beitrag kopierte betrifft wirklich nur Eltern die nicht miteinander verheiratet sind oder schon vom anderen Partner geschieden sind.
Und jetzt frag mich bitte nicht wie das ganze dann mit dem Nachnamen funktioniert.
Könnte mir vorstellen, und das beruht jetzt auf Nichtwissen, das das Kind den Namen der Mutter erhält. Und somit den Ehenamen...
*schauder*
Am besten mal auf dem JA nachfragen. Da werden sie geholfen (oder auch nicht).
In diesem Sinne,
LG
Laetitia
UND EIN GANZ DICKES BUSSI AN DIE TEUFELINE ZURÜCK *SCHMAAATZ*
Bis bald mal!
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und so wenig Menschen.
"
Ne, es ist schon richtig, dass das Kind erstmal den Ehenamen erhält - bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung!
Keineswegs muss hier aber ein *Adoptionsverfahren* etc... durchgeführt werden!!!
Der leibliche Vater erkennt die Vaterschaft an, der Ehemann ab. Fertig! Nach Rechtskräftigkeit der Scheidung erhält dann auch das Kind den gewünschten Nachnamen.
@Patrick,
keine Panik! Diese Konstellation passiert täglich x mal in Deutschland. Man ist darauf eingestellt, die *Zeichen der Zeit* zu berücksichtigen.
Sofern der Ehemann einverstanden ist und die Vaterschaft aberkennt, gibt es keine Schwierigkeiten. Lass dich nicht verunsichern! Sperrt sich der Ehemann, müsst ihr abwarten, bis das Kind geboren ist und dann einen Vaterschaftstest ( evtl. nebst Klage ) durchführen. Auch nich so wild - kostet letzlich nur für den Ehemann viel Geld und dauert ein wenig.
@LA Familia,
Patrick hat geschrieben, dass alle Beteiligten zum JA gehen und die Vaterschftsan- bzw. Aberkennung unterschreiben. Was soll jetzt dein Gefasel von *Adoption* und Sorgerechts - bzw. Vornamenssicherung?????
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