Uneheliches Kind / Frau getrennt lebend

16. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
fatbag
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Uneheliches Kind / Frau getrennt lebend

hallo!

ich erwarte mit meiner freundin nachwuchs!

sie ist noch getrennt lebend. wir waren heute beim jugendamt und ich habe eine vaterschafts erklärung unterzeichnet. auch der getrennt lebende ehemann wird dies noch unterschreiben.

nun haben wir aber leider gottes auch erfahren das unser kind nun höchstwarscheinlich den nachnamen des getrennt lebenden ehemannes bekommen wird.

ist das wirklich so?

frage: kann das kind meinen nachnamen bekommen?
oder: kann das kind den mädchennamen meiner freundin anehmen. (sie trägt einen doppelnamen seit der hochzeit)

um schnelle antwort würde ich mich sehr freuen!

mfg Patrick

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LA Familia
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 15x hilfreich)

das kind wird den doppelnamen deiner freundin annehmen können/müssen. der leibliche vater muß das kind zur adoption freigeben und du müsstest dein eigenes kind über die adoption annehem -deutsches recht halt. oder hoffen das eure scheidung vor der geburt des kindes durch ist und ihr sofort heiratet noch vor der geburt....

das ist so ne sache mit den 9 monaten.

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#2
 Von 
Laetitia
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Patrick,
du hast eine Vaterschaftsanerkennung schon unterschrieben!?
Da ihr nicht mit einander verheiratet seid solltet/könnt/müsst ihr vor oder nach Geburt beim Jugendamt eine Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, dann könnt ihr beide den Nachnamen eures Kindes bestimmen. Selbstverständlich kann das Kind deinen Nachnamen erhalten. Ohne diese Sorgeerklärung hat die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht und das Kind erhält den Nachnamen den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.
Guckstu hier:
http://mein-recht.de/namensrneu.html

Bei mir war das jedenfalls so, war allerdings zum Zeitpunkt der Geburt GOTT SEI DANK schon geschieden. Somit blieb ich vor Besuchen beim Ex zwecks Vaterschaftsaberkennung verschont.

In diesem Sinne,
Viel Glück euch beiden!
LG, Laetitia

-----------------
"Es gibt so viele Leute auf der Welt
und so wenig Menschen.
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

LA Familia,
es wäre schön, wenn du deine Beiträge mit einem *meines Erachtens* oder *ich bin der Meinung* ausstatten würdest und nicht mit *deutsches Recht halt*. Letzteres könnte dem Fragsteller vermitteln, dass du über das, was du schreibst, Bescheid weißt. Und das ist leider nicht der Fall!!

In diesem Sinne......


@Laetitia,
Dickes Bussel !!

-- Editiert von teufelin am 16.06.2005 17:20:05

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#4
 Von 
LA Familia
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 15x hilfreich)

@Laetitia - Das Ehepaar ist noch nicht geschieden-vielleicht hast du das überlesen?

So damit hier keiner sagen kann ich hätt mir nicht die Mühe gemacht zu suchen-bitteschön:

Das gibt der Kommentar von 123recht.net dazu her:

Bei der Frage nach der Vaterschaft ist man vor der Reform des Kindschaftsrechtes (§1590,1591,1593 BGB ) davon ausgegangen, dass ein während der Ehe geborenes Kind grundsätzlich auch vom Ehemann abstammt.

Da nun aber auch der Gesetzgeber gemerkt hat, dass zum Kinderkriegen nicht unbedingt ein Ehering erforderlich ist, werden jetzt folgende Unterscheidungen gemacht:

Vater des Kindes ist der Mann,
der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,

der die Vaterschaft anerkannt hat oder

dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Insbesondere dann, wenn der Geburtstermin eines Kindes kurz vor oder nach der Scheidung bzw. Trennung der Eltern liegt, werden diese Kriterien zur Bestimmung der Vaterschaft herangezogen.

Allerdings: Rechtsrelevant wird das Ganze erst mit rechtsgültiger Scheidung - die Betonung liegt auf rechtsgültig!!!

Bis dahin, bleibt dein Nochmann rechtlich der Kindsvater, trotz abgegebener Erklärungen allerseits! Kannst das Jugendamt fragen.

Triff möglichst Vorsorge hinsichtlich Sorgerecht - falls dir etwas passiert, hat der Kindesvater nämlich keinerlei Rechte am Kind!

Außerdem macht es Sinn wg. des Kindesnamens (ja, auch der Vorname!!!) im Vorfeld eine Vollmacht des Ehegatten einzuholen, weil das Standesamt den von dir ausgesuchten Namen sonst nicht anerkennt!




-----------------
"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."

-- Editiert von La Familia am 17.06.2005 13:14:32

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#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Und was hat Dein Beitrag jetzt mit der Frage zu tun? *doofguck*

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LA Familia
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 15x hilfreich)

Lies bitte noch mal das Problem- und dann den Hinweis. Erklärt sich dann von selbst.

-----------------
"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Ja ja LA Familia,

hab ich. Mir fällt nur gerade auf, daß Du offensichtlich einmal Copy & Paste gemacht hast und dieser eine Beitrag nun *Allheilmittel* für alle Thread´s ist.

Aus welchem Jahrhundert kommst Du eigentlich, daß Du so kluge Sätze wie <I>*der Ehemann muß das Kind zur Adoption frei geben und Du mußt dann Dein Kind adoptieren*</I> von Dir gibst?

Frische mal Dein *Wissen* ein wenig auf. :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
LA Familia
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 15x hilfreich)

@Reike

Anscheinend willst du dich hier nur zoffen - hast aber für die eigentliche Frage keine Hilfe Parat.

Beide Paare haben hier das gleiche Problem- In Scheidung aber Kind vom neuen Partner.

Selbstverständlich greifen die Paragraphen hier bei beiden. Den Gesetzestext den ich hierzu rausgesucht und gepostet habe gilt auch für beide und die daraus möglichen Schwirigkeiten die zu beachten sind gelten auch für beide.

Also- werde ich nicht weiter auf dein gepluster eingehen.

-----------------
"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Laetitia
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo nochmal,
in der Tat wird die Vaterschaftsanerkennung des Freundes und die Aberkennung des Noch-Ehemannes erst wirksam mit Rechtskraft der Scheidung.
Bis dahin ist der Ehemann der rechtliche Vater.
http://www.familienrecht.com/familienrecht/vaterschaft.htm

Den Link den ich in meinen vorherigen Beitrag kopierte betrifft wirklich nur Eltern die nicht miteinander verheiratet sind oder schon vom anderen Partner geschieden sind.

Und jetzt frag mich bitte nicht wie das ganze dann mit dem Nachnamen funktioniert.
Könnte mir vorstellen, und das beruht jetzt auf Nichtwissen, das das Kind den Namen der Mutter erhält. Und somit den Ehenamen...
*schauder*
Am besten mal auf dem JA nachfragen. Da werden sie geholfen (oder auch nicht).

In diesem Sinne,
LG
Laetitia

UND EIN GANZ DICKES BUSSI AN DIE TEUFELINE ZURÜCK *SCHMAAATZ*
Bis bald mal!

-----------------
"Es gibt so viele Leute auf der Welt
und so wenig Menschen.
"

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ne, es ist schon richtig, dass das Kind erstmal den Ehenamen erhält - bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung!
Keineswegs muss hier aber ein *Adoptionsverfahren* etc... durchgeführt werden!!!
Der leibliche Vater erkennt die Vaterschaft an, der Ehemann ab. Fertig! Nach Rechtskräftigkeit der Scheidung erhält dann auch das Kind den gewünschten Nachnamen.

@Patrick,
keine Panik! Diese Konstellation passiert täglich x mal in Deutschland. Man ist darauf eingestellt, die *Zeichen der Zeit* zu berücksichtigen.
Sofern der Ehemann einverstanden ist und die Vaterschaft aberkennt, gibt es keine Schwierigkeiten. Lass dich nicht verunsichern! Sperrt sich der Ehemann, müsst ihr abwarten, bis das Kind geboren ist und dann einen Vaterschaftstest ( evtl. nebst Klage ) durchführen. Auch nich so wild - kostet letzlich nur für den Ehemann viel Geld und dauert ein wenig.

@LA Familia,
Patrick hat geschrieben, dass alle Beteiligten zum JA gehen und die Vaterschftsan- bzw. Aberkennung unterschreiben. Was soll jetzt dein Gefasel von *Adoption* und Sorgerechts - bzw. Vornamenssicherung?????

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