Uneheliches Kind/ Vaterschaft/ Kosten

23. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
funbirdy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Uneheliches Kind/ Vaterschaft/ Kosten

Hallo @all,

meine Ex hat mit ein Kind. Sie war und ist noch verheiratet. Wir haben bis zum Ende unserer Beziehung keine Vaterschaftsanerkennung gemacht. Mit der Trennung schlug sie vor diese auch erst einmal nicht machen, damit ich (arbeitslos!) später nicht den ganzen Unterhaltsvorschuß zurückzahlen muß.
Nun hat ihr Noch-Ehemann eine Klage auf Vaterschaftsaberkennung gestellt. Im Zuge dessen würde ich ja früher oder später zu meiner Vaterschaftsanerkennung kommen.
Nun setzt mich meine Ex und ihr neuer Partner leicht unter Druck. Ich solle mich selbst bei einem Anwalt um meine Vaterschaftsanerkennung kümmern. Die beiden behaupten, wenn die Klage des Ehemannes vor Gericht kommt und dabei meine Vaterschaft festgestellt wird, ich sämtliche Kosten dieses Verfahren zu tragen hätte.
Außerdem hat der Freund meiner Ex erklärt, er würde gerne mein Kind adoptieren.
Zu alldem jetzt die Fragen:
1. Wie verhält es sich tatsächlich? Muß ich sämtliche Verfahrenskosten tragen? Ich zweifel ja die Vaterschaft nicht an.
2. Ist eine Adoption wirklich möglich, obwohl sie nicht verheiratet sind? Die beiden behaupten das es möglich sei.

mfg
Kai

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

1.)Wenn er adoptiert, nur mit Deinen Einverständnis ..!!(wenn Du real Vater bist)
2.) hat auch Vorteile,dann brauchst Du nicht mehr KUH zahlen.....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn die beiden nicht verheiratet sind wird das Jugendamt einer Adoption sicher nicht zustimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
funbirdy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten. Daß ich einer Adoption zustimmen muß war schon klar, nur nicht ob es auch ohne Heirat geht.

Leider weiß ich noch nicht, wie es sich mit den Verfahrenskosten bzgl. der Vaterschaftsaberkennung verhält. Denn meine Ex behauptet, ich müsse die zahlen, wenn im Zuge dieses Verfahrens meine Vaterschaft festgestellt wird (was ja außer Zweifel steht).
Kann mir jemand etwas dazu sagen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo funbirdy,
Ja, es ist richtig, dass du die Kosten tragen musst, wenn die Vaterschaft festgestellt wird. Zudem frage ich mich, warum du es überhaupt so weit kommen lassen willst. Egal, wer die Kosten zu tragen hat - wenn du deiner Meinung nach ohne Zweifel der Vater bist, lass meinetwegen noch einen Vaterschaftstest zu deiner Sicherheit machen und fertig!

Wenn es die beiden zur Klage kommen lassen, kann es passieren, dass du sämtliche Unterhaltskosten ab Dato Geburt an den Ehemann zurückzahlen musst. Bist du aber entgegenkommend, 'vergessen' sie dies vielleicht.....

M.E. kann ein fremdes Kind nur von verheirateten Paaren adoptiert werden. Wie es aussieht, wenn es schon das leibliche Kind der Mutter ist, kann ich nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Wenn Du die Möglichkeit hast, bei dem Kind in einer ruhigen Minute eine DNA zu entnehmen...Speichelprobe aus dem Mundraum , dann mach erst das ..!!
KOstet ca.300 Euro ...und Du bist sicher ..!!
Und zahlst nicht die hohen Gerichtskosten etc.!!
Auswertung dauert ca.7 Tage ,
ich habe auch nen guten Labor für Dich...
Good Luck

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