Hallo alle zusammen ,
ich glaub ich hab ein echtes Problem und brauche dringend einen Rat! Ich bin verheiratet und meine Frau hatte eine Affäre von der Sie jetzt schwanger ist! Da wir zum Geburtstermin noch verheiratet sein werden sie aber weder noch will das ich irgendwelche Rechte noch der leibliche Vater etwas über seine Vaterschaft erfährt , weiß ich nicht was ich machen soll. Wir wollen beide nicht , das ich rechtlicher Vater werde.Sie will aber weiterhin mit mir verheiratet sein.Wie sieht in solchen fällen die Rechtslage aus? Und an welche Ämter soll ich mich wenden um die Vaterschaft nicht anzuerkennen?
Danke füe Eure Hilfe!
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"löwe"
Uneheliches Kind - Wir wollen beide nicht, dass ich rechtlicher Vater werde
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Oh! Da gibt es keine Ämter. Du bist rechtlich der Vater und wirst das auch bleiben, bis ein anderer kommt und Dir dieses Recht nehmen will/wird/kann...
Vater des Kindes ist nach dem Gesetz der, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Punkt!
Es bleibt Dir unbenommen und ist auch zu empfehlen, sofort nach Geburt des Kindes die Ehelichkeit eben dieses Kindes anzufechten. Wenn sich Deine Gattin zum leiblichen Papa nicht äußern möchte, könnte das ein schwieriges Verfahren werden. Jedenfalls dürfte durch ein Gutachten festzustellen sein, daß DU es nicht bist. Für Dich sollte das reichen. Vorallem wichtig für Dich hier die Unterhaltsverpflichtungen. Gegenüber Kind und Mutter. Hört sich nach Deiner Schilderung bei der Mama so an, als wüßte sie das schon. *fiesguck* Verdienst Du gut? Ich kann Dir nur raten, sofort nach der Geburt aktiv zu werden.
Wie denkst Du darüber? Seid Ihr getrennt? Steht das im Raum? Was ist von Deiner Seite aus mit Scheidung?
Also ja wir sind getrennt seid drei Monaten und ich habe eine eigene Wohnung. Wir haben das auch alles schon besprochen.Meine Frau möchte auch zu allem , wie Sie sagt , einwilligen.Sie möchte nur von dem anderen Mann nichts mehr wissen und der soll es auch nicht wissen , das Sie schwanger ist.
Ich möchte schon die Scheidung einreichen.
Was muss ich nach der Geburt tun?
Danke für die schnelle Antwort!
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"löwe"
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Nach der Geburt mußt Du Deine Frau dazu bewegen, daß das Kind eine Klage auf Nichtehelichkeit einreicht. Das Kind wird dabei durch das Jugendamt vertreten.
Ganz von vorn:
Ihr beide, Du und Deine Frau habt das gemeinsame Sorgerecht an dem Kind. Der eine kann also den anderen *nicht einfach so* verklagen. Deine Frau muß zum Jugendamt gehen, denen dort die Amtspflegschaft für das Kind übertragen und die reichen dann im Namen des Kindes als gesetzliche Vertreter die Klage auf Nichtehelichkeit ein. Klingt einfach oder? Ist es eigentlich auch, wenn sich die Eheleute einig sind.
Das Kind ist Kläger, Du bist Beklagter und Deine Frau Zeugin. Sie muß bezeugen, daß das Kind nicht von Dir ist. Ob das Gericht dann auf die Benennung des *Erzeugers* (was für ein gräßliches Wort) besteht, kann ich nicht beurteilen. Hängt vom Richter ab. Aber sie wird, wenn sie den Vater nicht benennt, keinerlei Unterstützung für das Kind bekommen, Unterhaltsvorschuß oder ähnliches. Bevor staatliche Leistungen gezahlt werden, will der Staat natürlich wissen, von wem er sich das wiederholen kann.
Aber Dir muß es um Dich gehen. Und damit Du nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden kannst, mußt Du den obigen Weg gehen. Einfacher wäre es natürlich, sie würde den Vater preis geben, Du, Deine Frau und der Papa gingen zum Jugendamt und erklärten dort die Vaterschaftsab- und/bzw. anerkennung. Das ganze dann noch von einem Notar aufgenommen und beglaubigt und alles andere wäre kein Thema. Aber das will sie wohl nicht?
Oh Mann, zu beneiden bist Du nicht...
Danke für die ausführliche Antwort!
Und wenn Sie nicht will das die Pflegschaft vom Jugendamt übernommen wird?
Kann ich auch alleine eine Klage einreichen?
Danke
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"löwe"
Hey, ja kannst Du. Das heißt dann nur anders und Du mußt jemanden benennen, der möglicherweise der Vater sein könnte. Du mußt dann eine sogenannte Vaterschaftanfechtungsklage erheben. Frist dafür 2 Jahre nach Bekanntwerden der Vaterschaft. Auch hier wird dann ein Gutachten erstellt. Problem: Diese Klage sind meist mit *schmutziger Wäsche* behaftet, d.h. Du mußt Deiner Frau vorwerfen, fremdgegangen zu sein und wenigstens für den Anschein so glaubwürdig rüberbringen können, mit wem sie Dich betrogen hat und wer der Vater sein könnte.
Tja, was ist ratsamer? Ich weiß es nicht. Das hängt von Eurem heutigen Verhältnis ab? Gut oder böse, wütend (das legt sich ja meist noch:)), einig oder nicht ...
Das könnt nur ihr entscheiden. Viel Glück für Euch alle
Danke für Deine Antworten. Hoffe es klappt alles!
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"löwe"
Wird schon.
Ich drück Dir fest die Daumen.
Und dem Baby, das es gesund und munter wird. Kann der Wurm ja nix dazu...
Ja das wünsch ich ihm auch, beiden Mutter und Kind.Danke!
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"löwe"
Löwe,
Du *hörst* Dich nicht glücklich an. Mir kommt es so vor, als wenn Du doch noch sehr an der Frau hängst? Gibt es kein Zurück mehr? Sicher ist das nicht einfach, aber gäbe es für DICH die Möglichkeit, über diesen *Seitensprung* hinweg zu kommen und das Kind als Teil Eurer Ehe zu sehen?
Kann sein, ich irre, ist nur so ein Gefühl...
Hallo ihr Zwei!
Keine Ahnung, ob das heute anders ist aber vor ca. 14 Jahren hatten wir ein ähnliches Problem ( wobei der Vater allerdings bekannt war und die Vaterschaft auch sofort anerkannte ).
Damals hat nicht das JA im Namen meines Kindes geklagt, sondern ich.
@Löwe,
es gibt Situationen im Leben, da kann man sich nicht aussuchen, was man gern hätte. Und das sollte, bzw. muss deine Frau jetzt einsehen.
Sie hat sich da reingeritten ( schönes Wortspiel :-)) ) und nun muss sie - und natürlich auch der leibliche Vater - die Suppe eben auslöffeln.
Mal ganz abgesehen davon, dass der leibliche Vater nicht nur die Pflicht hat, zu zahlen, sondern auch das Recht hat, zu wissen, dass er Vater geworden ist. Ebenso hat das Kind ein Recht darauf, zu wissen, wer sein leiblicher Vater ist.
Warum möchte sie dem Mann die Schwangerschaft nicht mitteilen? Weil sie ihn schützen will oder weil sie Angast hat, dass er dann Kontakt zu dem Kind wünscht?
Alles weitere hat Reike schon geschrieben.
Ich wünsch euch viel Glück und die richtigen Entscheidungen!
quote:
Da wir zum Geburtstermin noch verheiratet sein werden sie aber weder noch will das ich irgendwelche Rechte noch der leibliche Vater etwas über seine Vaterschaft erfährt , weiß ich nicht was ich machen soll. Wir wollen beide nicht , das ich rechtlicher Vater werde.Sie will aber weiterhin mit mir verheiratet sein
Also diese Nummer finde ich schon heftig. Keinerlei Rechte an dem Kind zulassen (ob du es willst ist eine andere Frage), aber die Vorteile und Abgesichertheit der Ehe in Anspruch nehmen. Da fällt mir nichts mehr zu ein...
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"gruß azrael"
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