Uneheliches Kind angeblich unter Alkohohl gezeugt Ich Kann mich an nichts erinnern.

29. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hielfe1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Uneheliches Kind angeblich unter Alkohohl gezeugt Ich Kann mich an nichts erinnern.

Hallo,
Ich habe Folgendes Problem:
Eine Frau behauptet das ich mit Ihr im Vollrausch geschlafen habe ich kann mich aber wirklich nicht daran erinnern. Es ist wirklich ein kompletter Filmriss den ich da haben muss das würde ich sogar beeidigen ich weiß es echt nicht. Nun ist sie dadurch Schwanger geworden und hat mich jetzt als Vater angegeben. Ich selber bin verheiratet und habe zwei Kinder und würde so etwas wirklich nicht machen! Die Frau welche das behauptet kennt mich flüchtig durch einen Bekannten und wusste sogar das ich verheiratet bin. Ich fühle mich richtig schlecht und ausgenutzt. Sie hat mir ja nicht mal was von der Schwangerschaft erzählt. erst jetzt sieben Monate nach dem das Kind da ist.
Was Soll Ich nun tun? Meiner frau werde ich es sagen und hoffen das Sie zu mir hält!
Wie gesagt Ich würde sowas nicht im Normalzustand machen und habe mich unter Alkohol auch immer unter Kontrolle. Ich bin echt verzweifelt und um das Kind tut es mir auch echt Leid.
Die Vaterschaft werde ich auch anfechten aber was wenn es mein Kind ist? Ich fühle mich als Opfer dieser Frau und kann nichts machen und sie zerstört grade gewollt meine Familie.

Bitte Helft mir.

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33 Antworten
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#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Wie wäre es denn erstmal, die (Nicht-) Vaterschaft feststellen zu lassen?

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Hielfe1984):
Die Vaterschaft werde ich auch anfechten aber was wenn es mein Kind ist?


Erst einmal den Vaterschaftstest abwarten.
Und wenn es Dein Kind ist -> mit den Folgen leben und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für das Kind sorgen.

Hattest Du denn überhaupt zur fraglichen Zeit einen derartigen Vollrausch, wo Du Dich an nichts mehr erinnern kannst? Bei mir zumindest waren diese Tage so selten, dass ich die locker an einer Hand abzählen kann.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
Hielfe1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Werde Ich auch machen ich habe angst das es aber wirklich war ist! ich weiß nichts mehr davon! Ich habe Angst vor der Reaktion von meiner Frau ich habe immer versucht ihr ein guter Ehemann zu sein und ihr jeden Wunsch zu erfüllen! Ich kann gar nicht beschreiben was grade in mir vorgeht! Ich bin total Fertigt und fühle mich total benutzt!

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#4
 Von 
Hielfe1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Hattest Du denn überhaupt zur fraglichen Zeit einen derartigen Vollrausch, wo Du Dich an nichts mehr erinnern kannst? Bei mir zumindest waren diese Tage so selten, dass ich die locker an einer Hand abzählen kann.

Leider passt der genannte Termin zu einem derartigen Vollrausch. Aber warum hat sie es so ausgenutzt? Und wird meine Frau es mir auch glauben? Ich habe am meisten Angst das sie mich abstempelt. Finanzen und alles andere ist mir echt egal das würde ich schon hinbekommen. Das ich meine Familie verliehre weil eine andere Frau meine Lage ausgenutzt hat wissentlich das Ich betrunken bin das werde ich nie überwinden. und ich schäme mich und ekel mich vor mir selber dafür.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, wenn man sich so besäuft, dass man nichts mehr weiss, dann muss man halt auch mit so was rechnen. Die Angst vor Deiner Frau, das ist kein juristisches Problem, sondern ein menschliches, da können wir nicht helfen.

Warte den Vaterschaftstest ab, bzw. das Ergebnis. Und wenn Du der Vater bist, dann ist es einerlei, wie das Kind zustande kam. Dann hast Du Unterhalt für das Kind zu zahlen, es ist einerlei, wie es gezeugt wurde, dafür kann ja das Kind nichts. Ob noch Unterhalt für die glückliche Mutter ansteht, das können wir im Augenblick nicht abschätzen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Hielfe1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das nicht vorsätzlich was die Frau gemacht hat? Sie sagte mir eben am Telefon sogar das Sie es wusste und das es Ihr egal war und auch das ich verheiratet bin war ihr egal.
Sie sagte dann auch schließlich hätte ich nicht nein gesagt.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ja und? Du hättest ja nicht tun müssen. Letztlich kann doch aber das Kind nicht dafür. Und, wo steht, dass man von Verheirateten die Finger lassen muss? Es wäre Deine Aufgabe gewesen, Deine Vorstellungen in dieser Richtung kund zu tun. Möglicherweise hast Du das nicht getan.

wirdwerden

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#8
 Von 
Hielfe1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Scheinbar konnte ich ja nichts Mehr kundtun. wenn so etwas mit einer frau unter Alkohol gemacht wird ist es was anders und bei einem Mann sagen dann alle er ist es selber schuld? ich war doch scheinbar nicht bei vollem Sinn oder Geisteszustand.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

In einen solchen Zustand sollte man sich nicht begeben. Das hat man selbst zu verantworten, es sei denn, man steht unter gesetztlicher Betreuung und der Betreuer ist dabei. Also, Test abwarten und die Schuld nicht bei anderen suchen.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Woher genau will die Beischläferin Dich kennen und wo soll der Beischlaf im Vollrausch vollzogen worden sein?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das interessiert doch juristisch überhaupt nicht. Es ist das Testergebnis abzuwarten und dann sieht man weiter. Ob da Kind in einer Besenkammer, in einem Bett, wo auch immer gezeugt wurde, ist doch einerlei.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Kindsmutter und auch der Sachverhaltsschilderung sind diese Informationen sicherlich nicht unerheblich.

Es mutet schon ein Stück weit merkwürdig an, einen Anruf von einer möglicherweise wildfremden Frau zu erhalten und hierin zu erfahren, dass sie vor sieben Monaten ein gemeinsames Kind gebärt haben will. Für mich stellen sich insoweit diese Fragen schon.

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#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Sofern die Mutter dich abgefüllt und manipuliert hat und du davon bis heute nicht mal etwas wusstest, könnte man hier sogar über den Vorwurf der Vergewaltigung reden. Das ist dann aber eine strafrechtliche Frage und eine psychologische für dich selbst.

Auf das familienrechtliche Eltern-Kind-Verhältnis hat das eher keine Auswirkung. Wie schon bereits mehrfach erwähnt, machst du entweder einen außergerichtlichen Test oder aber du lässt es auf den gerichtlichen Weg ankommen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich persönlich würde an Ihrer Stelle zuerst einmal versuchen den Vaterschaftstest, ohne daß der Ehepartner davon erfährt, durchzuziehen. Kommt dabei heraus, daß ich der Vater wäre (geht zwar biologisch nicht, aber nehmen wir es mal an), würde /müßte /wollte ich dazu stehen, mit allen Konsequenzen.

Stellt sich aber heraus, dass sich die Dame "vertan hat", dann ist es in meinen Augen auch okay, der Ehefrau eben nichts davon gesagt zu haben und auch weiterhin nichts zu sagen. Zuerst mal wüsste ich ja nicht mal, ob überhaupt was "passiert" ist. Zum Zweiten: Ehrlichkeit ist in einer Beziehung sicherlich wichtig, aber nicht um jeden Preis und in jedem Fall.

Warum muß man dem Partner unnötig einen möglichen Seitensprung beichten? Man hätte dann seine "Schuld" abgetragen und sie dem Partner aufgebürdet. Toll, dann geht's wenigstens allen in der Familie richtig schlecht.

Das sind alles rein theoretische Fragen. Warten Sie erst mal ab, was der Vaterschaftstest so zutage bringt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Es ist ja auch schon eine Leistung als "Komasäufer mit abgefüllt Level" überhaupt noch in der Lage zum Koitus zu sein....

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hielfe1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Woher genau will die Beischläferin Dich kennen und wo soll der Beischlaf im Vollrausch vollzogen worden sein?

Sie Kennt mich durch einen Guten bekannten. Wie gesagt mir geht es nicht um das Geld mir geht es um etwas das mit mir gemacht worden ist was ich nicht wollte. und da ich mich an nichts erinnern kann weiß ich auch nicht wie es dazu gekommen ist. Klar werde ich einen Test machen lassen. Ich weiß einfach nicht was ich tun soll wenn er positiv ist. Ich will meine Familie nicht verlieren weil ich dazu missbraucht wurde

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Hielfe1984):
mir geht es um etwas das mit mir gemacht worden ist was ich nicht wollte. und da ich mich an nichts erinnern kann ...


Was genau wollte man nicht, den Beischlaf oder lediglich die Frucht hieraus?

Woher genau möchte man denn jetzt wissen, was man seinerzeit nicht wollte, wenn man sich doch an nichts erinnern kann?

Oder stimmt der Teil der Sachverhaltsschilderung mit dem Vollrausch nicht so ganz?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 29.04.2020 13:23

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hielfe1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Was genau wollte man nicht, den Beischlaf oder lediglich die Frucht hieraus?
Woher genau möchte man denn jetzt wissen, was man seinerzeit nicht wollte, wenn man sich doch an nichts erinnern kann?

Das Kind ist da und kann nichts dafür! Aber ich wollte den Beischlaf nicht! Ich würde sowas nie tun wenn ich bei vollem Bewusstsein bin. Ich bin meiner Frau immer treu gewesen und hätte mir das nie vorstellen können sie zu hintergehen. Die Kindesmutter sagte mir eben nur ganz trocken da hast du wohl Pech gehabt und das wars. Sie hat mir am Telefon bestätigt das Sie das wusste das Ich nichts richtig mitbekomme!

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#19
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Den rechtlichen Weg kennst du ja nun.

Es wird sich doch - für eine erste Vorahnung - zumindest in deinem Kopf replizieren lassen, ob du während der gesetzlichen Empfängniszeit der Mutter einen Vollrausch mit Gedächtnisverlust hattest und an besagtem Abend die Mutter des Kindes getroffen haben könntest. Eine Geburtstagsfeier oder ein Discobesuch, ein Konzert oder die Stammkneipe. Egal wo, heute werden jeden Tag von jedem Hanswurst an jedem noch so sinnfreien Ort Bilder mit dem Smartphone geschossen. Und nach einem Vollrausch wertet man üblicherweise mit Freunden in den nächsten Tagen besagten Abend aus, WhatsApp-Gruppen, Geschichten, Gespräche. Du willst jetzt hier doch nicht erzählen, dass du an besagtem Abend völlig allein warst, dich berauscht hast und dann die Mutter des Kindes aufsuchtest, obwohl du gar keinen Grund dazu hättest, weil sie allenfalls eine flüchtige Bekannte eines guten Freundes ist. Du willst mir doch auch nicht erzählen, dass du am nächsten Morgen angezogen im Ehebett neben deiner Frau aufgewacht bist und dachtest, Mensch, ich weiß nichts mehr von gestern aber es interessiert mich auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hielfe1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Den rechtlichen Weg kennst du ja nun.
Es wird sich doch - für eine erste Vorahnung - zumindest in deinem Kopf replizieren lassen, ob du während der gesetzlichen Empfängniszeit der Mutter einen Vollrausch mit Gedächtnisverlust hattest und an besagtem Abend die Mutter des Kindes getroffen haben könntest. Eine Geburtstagsfeier oder ein Discobesuch, ein Konzert oder die Stammkneipe. Egal wo, heute werden jeden Tag von jedem Hanswurst an jedem noch so sinnfreien Ort Bilder mit dem Smartphone geschossen. Und nach einem Vollrausch wertet man üblicherweise mit Freunden in den nächsten Tagen besagten Abend aus, WhatsApp-Gruppen, Geschichten, Gespräche. Du willst jetzt hier doch nicht erzählen, dass du an besagtem Abend völlig allein warst, dich berauscht hast und dann die Mutter des Kindes aufsuchtest, obwohl du gar keinen Grund dazu hättest, weil sie allenfalls eine flüchtige Bekannte eines guten Freundes ist. Du willst mir doch auch nicht erzählen, dass du am nächsten Morgen angezogen im Ehebett neben deiner Frau aufgewacht bist und dachtest, Mensch, ich weiß nichts mehr von gestern aber es interessiert mich auch nicht.


Ich war mit einem Freund unterwegs weil ich den Tag erfahren habe das Ich meinen Job verliere. Wir haben uns in einer Kneipe die Kante gegeben und er ist früher nach Hause als ich. Ab da habe ich dann eine riesen Lücke was den Rest des Abends angeht. Ich bin Nachts irgendwann auf dem Sofa der Mutter des Kindes alleine wachgeworden. Wie ich dorthin gekommen bin weiß ich auch nicht mehr. In der Wohnung wohnt eigentlich noch die Freundin eines guten Bekannten und er auch fast jedes Wochenende bei Ihr i. Was er aber an dem Tag nicht war und seine Freundin auch nicht.

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#21
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Gut, das klingt doch plausibel. Damit kommst du als Putativvater des Kindes in jedem Fall in Frage, ob nun als Opfer einer Vergewaltigung oder nach einvernehmlichem (und vergessenem) Geschlechtsverkehr spielt aus familienrechtlicher Sicht wie gesagt keine Frage. In einem Abstammungsverfahren wird lediglich deine biologische Vaterschaft geprüft und dann ggf. die rechtliche Vaterschaft per Beschluss festgestellt.

Solltest du dich durch die neuen Erkenntnisse als Opfer einer Vergewaltigung sehen, solltest du dich für eine fachmännische Unterstützung an die Polizei wenden oder an Opferhilfevereine wie den Weißen Ring.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Putativvater
Wow, was man hier alles lernt. :wipp:

Ich hatte eben vor, zu fragen, ob in solchem Zustand wie dem beschriebenen überhaupt eine Zeugung möglich sei.
Dann bleib ich besser auch bei putativ.
--------------------------------------------------
@Putativvater:
Zitat (von Hielfe1984):
In der Wohnung wohnt eigentlich
Hast du die auch seit ca. 7 Monaten nicht getroffen? Die wüssten doch evtl. ,was die Putativvater- Angeberin erzählt hat? Oder welche P-Väter da noch so umsprangen in dieser Zeit? Dass die immer schwangerer wurde, haben die Mitbewohner doch sicher im letzten halben Jahr bemerkt...?

...und ob man nun gleich heulend und flehend zu seiner Ehefrau kriecht und um Gnade bettelt... sollte auch sehr gut überlegt sein... bitte von allen Seiten betrachten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Was erzählt wurde, das ist doch wurscht. Es kommt nur auf den Test an und das wars. Die Sache mit der Vergewaltigung ist schon mutig. Denn irgendwie muss der Mann ja in die Wohnung gekommen sein, die Frau wird ihn ja kaum im Rucksack nach Hause getragen haben. Und Richter sprechen in so Fällen von "post-alkoholischer Geilheit." Die hat allerdings häufig eher zur Folge, dass die Frau zu ihrem Glück gezwungen wurde.

Also Vaterschaftstest abwarten, danach dann vielleicht mal mit der Ehefrau reden, würde ich zumindest empfehlen. Denn wenn da immer Geld vom Konto abgeht, ehrlich, mir würde das auffallen.

Nur, jetzt die Mutter des Kindes verantwortlich zu machen, das ist schon kühn.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Warte doch erstmal ab ob du wirklich der Vater bist. Wenn ja, dann übernimm die Verantwortung dafür. Allerdings würde ich persönlich erstmal anzweifeln ob im Vollrausch überhaupt die Möglichkeit war ein Kind zu zeugen. Alkohol wirkt sich nicht unbedingt positiv auf die Standfestigkeit aus, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Es kann also genauso gut sein das dir da jemand ein Kuckucksei unterjubeln will.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, jetzt die Mutter des Kindes verantwortlich zu machen, das ist schon kühn.
Du verwendest bei einer eventuellen Sexualstraftat Begriffe wie mutig, kühn und Geilheit. Bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang vor allem diese Aussage:

Zitat:
Sie hat mir am Telefon bestätigt das Sie das wusste das Ich nichts richtig mitbekomme!

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nu ja, auch wenn man so ganz was nicht mitbekommt, kann man wollen. Da sind die Vergewaltigungsmerkmale nicht erfüllt. Ganz ehrlich, ich würde da sofort eine Gegenanzeige starten wegen falscher Verdächtigung und auch Vergewaltigung/sexueller Nötigung. Das bringt hier doch gar nichts. Ein Filmriss langt da doch gar nicht. Ich meine, man sollte Hilfesuchende nicht in aussichtslose Verfahren treiben, die für denjenigen selbst zur Katastrophe führen können. Er kann der Ehefrau vielleicht noch erklären, was passiert ist, wenn er denn der Vater ist. Aber den Rest kann er nicht mehr erklären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Ich treibe niemanden in Verfahren, sondern verweise auf fachmännische Hilfe, wie hier die Polizei oder den Weißen Ring. Es geht hier nicht nur um einen ggf. strafrechtlichen Tatbestand sondern auch um eventuell psychologische oder psychiatrische Hilfe. Gerade bei Männern neigen Außenstehende dazu sie aufgrund ihres Geschlechtes zu stigmatisieren und ihre Geschichten zu bagatellisieren. Und deine Antworten sind dafür ein Paradebeispiel. Natürlich wäre es glaubhafter und besser nachvollziehbar, wenn der Putativvater sich nicht ins Koma getrunken hätte. Es aber kategorisch auszuschließen, gefällt mir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es ist ja auch schon eine Leistung als "Komasäufer mit abgefüllt Level" überhaupt noch in der Lage zum Koitus zu sein....
Oder es war das Gegenteil - hier im Raum nennt man das "Bier-St*nder". Mann kann und kann und kann... :devil:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wie auch immer, meiner Meinung nach hat Smogman recht - Sie fühlen sich ja unbestreitbar ausgenutzt und missbraucht. Eventuell hat sich da jemand "an Ihnen bedient" oder Ihre psychische Empfänglichkeit oder sogar Wehrlosigkeit ausgenutzt.

Da sollten Sie sich in jedem Fall mal mit einem Helfer beraten - solche Gefühle gehen tief!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Ob man Vater ist oder nicht, kann mit einem Vaterschaftstest festgestellt werden.

Wenn man Vater ist, hat man Pflichten - egal ob man das Kind im Vollrausch gezeugt hat. (Was biologisch eigentlich nicht möglich ist, eine Erektion unter Vollrausch ist ziemlich unwahrscheinlich...)

Rechtliche Ansprüche (Unterhalt, Erbe, Umgang etc.pp.) hat das Kind. Die Kindsmutter kann auf diese Ansprüche nicht wirksam verzichten. Die Kindsmutter hat außerdem noch gewisse Ansprüche auf Unterhalt, bis das Kind drei Jahre alt ist, und unter Umständen auch noch danach.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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