Uneheliches Kind des Verlobten

25. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Uneheliches Kind des Verlobten

Hallo Leute,
hoffentlich ist jemand hier, der mir Antworten auf all meine fragen geben kann. Also, mein Freund hat kurz nach dem wir zusammen kamen von seiner EX erfahren, das er Vater wird. Im April wurde die kleine geboren. Kontakt zu der Ex und dem Kind besteht seit dem nicht.
1. Wenn mein Freund kein Sorgerecht oder sonst was hat, darf er dann die kleine aleine antreffen oder nicht. Die Ex will nämlich immer dabei sein, das will er nicht.
2. Was können wir machen das er das kind allein sehen darf? Oder auch mal mit mir, da sie mir den Umgang komplett verboten hat.

Im August nächsten Jahres wollen wir heiraten
1. ist er allein für den Unterhalt zuständig oder können die mein Gehalt mitberechnen?
2. Wenn wir ein eheliches Kind bekommen, wie wird das angerechnet?
3. In meiner Famillie gibt es in cen nächsten Jahren einiges zu erben. kommt das Kind (mutter) irgendwie an mein Erbe ran?

Ich hab noch tausend andere Fragen, aber wäre über glücklich wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Danke im Vorraus. Liebe Grüße Emilli

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Oha.....

das ist alles nicht so einfach.
Aber da das Kind erst ca.7 Monate alt ist,
wird es sich wohl nicht vermeiden lassen,
das Mama dabei ist ..( das klingt doch wohl logisch Oder??)
Denn mal ehrlich , welche Mutter gibt sein Kind im zarten Alter von 7Monaten in die Obhut eines Mannes , der sich bisher nicht um das Kind gekümmert hat...und sicherlich auch nicht weiß, wie er ein Baby handlen muß !

Also , mein Rat zunächst...Kontakt zu Mutter und Kind wieder aufbauen, denn ohne heutigen Kontakt wird es in Zukunft wohl nicht anders verlaufen .

Wenn er sein Kind liebt, dann muß er heute schon anfangen Kontakt aufzubauen !!
*********

Zahlt er schon für MAMA und Kind ?
Er muß bis zum 3.Lebensjahr für Mama Betr.Unterhalt zahlen , dabei hat Dein Freeund
nen Selbstbahalt von 1000 Euro !!





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#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

Fragen meinerseits:
1. warum hat die Ex alleiniges Sorgerecht?
2. wird EU/KU gezahlt - und wenn ja, wieviel?
3. ist die Vaterschaft unbestritten?
4. waren die zwei miteinander verheiratet?
5. besteht ein Besuchsrecht und wenn ja, wie ist es gestaltet?
6. arbeitet die Ex oder ist sie ein Sozialfall?
7. besteht ein Titel gegen deinen Freund?

Kurz zusammengefasst: wie ist die Situation im Moment gestaltet?

Zu deinen Fragen (ohne weitere Info - einfach pauschal und aus dem Bauch raus):
zu 1: ein Ehegatte ist dem anderen zur (finanziellen) Unterstützung verpflichtet - d.h. auch dein Gehalt wird ggf. für Unterhaltszahlungen mit angerechnet

zu 2:eheliche Kinder sind nichtehelichen Kindern gleichgestellt bzw. umgekehrt. Ebenso sind Kinder aus 2.Ehe den Kindern aus 1.Ehe in der Rangfolge gleichgestellt - also VOR den Ex-Frauen (ist aber glaub ich neu?!)

zu 3: macht auf jeden Fall einen Ehevertrag, der jeglichen Zugewinn ausschließt. Dann ist dein Erbe m.W. vor den Ansprüchen von Ex und Kind 1 sicher

lg







-----------------
"Julchen"

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#3
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Momentan macht er noch Zivi und bekommt das gezahlt, danch hat er ein Netto einkommen von ca 1200 dann muß er wohl nicht an die Mutter zahlen. Der Hat so nen Prass auf die Mutter, ich glaub nicht das er sich mit ihr treffen will, der blockt das Thema eh immer voll ab und sagt er will den Kontakt suchen sobald das kind älter ist. Wird das dann möglich seien? Abgesehen davon, wenn ich (examinierte Kinderkrankenschwester) dabei wäre, dann käme er damit zurecht. Und die Mutter schiebt die kl. trotz ihrem Alter zwischen jedem hin und her. Warum nicht zu uns? Danke für deine Antwort

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#4
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Gegenfrage, was ist eu/Ku und Titel? Mein Freund hat kein Sorgerecht beantragt, der kommt bis heut noch nicht ganz damit klar wie das gelaufen ist. Sie wollte nämlich das Kind um nicht arbeiten( war vorher 2 Jahre arbeitslos) zu müssen und um ihn zu halten, als die beziehung auf der Kippe stand. (sagt sie selbst, keine interpretation)

Nein, sie waren nicht verheiratet, nur 5 monate zusammen. Die Vaterschaft hat er anerkannt. momentan macht er Zivi, Unterhaltssicherungsbehörde zahlt 192 an die Mutter

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#5
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

>zu 2:eheliche Kinder sind nichtehelichen Kindern <
klar sind die gleichgestellt, aber wenn wir ein uneheliches Kind hätten müsster er seiner Tochter, so wie unserem Kind Unterhalt Zahlen, oder? Bei 1200Netto bleibt ja nicht viel. Gibt es dann noch was vom JA?
Und bei einem Ehelichen? Die Texte die Ihr mir schreibt sind ja echt nett, aber schon tausendmal gelesen und trotzdem keine richtige Antwort gefunden :-(

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#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

EU ist der EhegattenUnterhalt (kommt nicht in Frage, da nicht verheiratet) - KU ist der KindesUnterhalt. BU ist BetreuungsUnterhalt - und der kommt sehr wohl in Frage, da die Mutter lt. Gesetz nicht verpflichtet ist, in den ersten 8 (bei nichteehelichen Kindern)Lebensjahren des Kindes zu arbeiten. D.h. dein Freund muss den Unterhaltsvorschuss, den das Judendamt im Moment leistet, zurückzahlen, sobald er leistungsfähig ist. Es gilt (in den alten Bundesländern) ein Selbstbehalt (SB) von € 1000.-- - alles darüber bekommt die Kindsmutter für sich und das Kind. Wenn ihr beide heiratet, stehst du mit deinem Einkommen für deinen Ehemann gerade - d.h. du bist deinem Mann unterhaltsverpflichtet. D.h. der Unterhaltsanspruch der Kindsmutter bzw. des unehelichen Kindes kann sich durchaus erhöhen! Wenn ihr zusammen ein Kind bekommt, so ist dieses vorrangig vor der Ex aber gleichgestellt mit dem unehelichen Kind in Bezug auf Unterhaltsanspruch zu behandeln. - Ist auf jeden Fall ein Rechenexempel!
Dein Freund sollte sich auf jeden Fall beim JA (Jugendamt) informieren bzgl. der Zahlungen, die er zu leisten hat und ggf. auch einen Anwalt konsultieren.

Das Wort "Titel" bezieht sich auf den sog. "titulierten Unterhalt" - d.h. der Ex ist zu EU/KU/BU-Zahlungen verpflichtet laut Gesetz und Urteil! Diese Zahlungen sind unter allen Umständen zu leisten und können ggf. auch gepfändet werden - vorrangig vor allen anderen Zahlungsverpflichtungen!

Ich glaube, dein Freund sollte sich DRINGEND über seine Rechte und Pflichten in Bezug auf das Unterhaltsrecht juristisch beraten lassen! Ebenso in Hinsicht auf das Sorge- bzw. Ungangsrecht! - Er ist wohl im Moment noch ziemlich "blauäugig" in dieser Hinsicht! Ein Kind ist eine LEBENSLANGE Verpflichtung! Und wenn er Pech hat, die Ex auch!

Macht euch schlau!

lg




-----------------
"Julchen"

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#7
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

Emilli - dies ist ein "Laienforum" - eine wirklich gesetzesgültige Rechtsentscheidung wirst du hier nicht bekommen! Gerade im Unterhaltsrecht liegt vieles im Ermessen der Richter! Und zudem ist dieses Recht auch noch ein sog. "Länderrecht" - d.h. es kommt auch noch darauf an, in welchem Bundesland ihr wohnt! - Viel zu viele Unbekannte, um auch nur eine einigermaßen konkrete Antwort geben zu können!

In erster Linie geht es m.E. mal darum, den BU (Betreuungsunterhalt) so gering wie möglich zu halten - KU (Kindesunterhalt) muss auf jeden Fall gezahlt werden, sobald die Leistungsfähigkeit seitens des Vaters gegeben ist - und der auch noch mind. bis zum 18.Lebensjahr, auf jeden Fall aber bis zum Ende der 1.Berufsausbildung des Kindes - egal ob ehelich oder unehelich!

lg

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"Julchen"

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#8
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, ich weiß, aber ich wollte nur ungefähr wissen was da noch auf uns zukommt. ich hab rießengroßen schieß davor und keinen mit dem ich darüber reden kann. Aber vielen Dank nochmal.

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#9
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

Emilli, dein Freund sollte sich auf jeden Fall juristisch beraten lassen. Sonst könnte noch eine Menge unangenehmer Dinge auf ihn (auf euch) zukommen! Die Gesetzgebung in diesem Land ist eindeutig auf die Unterhaltssicherung für Mutter und Kind ausgerichtet - egal, wie! Der Staat kann und will nicht zahlen - der unterhaltspflichtige Ex ist im Moment so etwas wie "die Melkkuh der Nation"! Lasst euch bzgl. der Unterhaltszahlungen bloss nicht von der Ex "über den Tisch" ziehen! Für das Kind ok - aber für sie selbst bitte so wenig wie möglich! Wenn es ganz dumm läuft, wird dein Freund nämlich zu "lebenslangen" Zahlungen verdonnert!

Also: bitte UNBEDINGT beraten lassen!

-----------------
"Julchen"

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#11
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das sehe ich auch so, für das Kind ja, aber die Mutter...Hab grad mit meinem Freund gesprochen. Gehen am Montag zum JA. Aber JULCHEN, warum hast du oben 8 Jahre geschrieben, ich dachte 3. Hab da noch ne Frage. laut Tabelle muß er 199 zahlen-77Kindergeld wären 122 warum zahlt er bzw. amt 192? und wenn wir bis jetzt noch nichts von BU gehört haben, kann sie das im nachhinein beantragen? Wenn das JA das vorlegt hätten die meinem Freund doch bescheid gesagt. und für die Zeit des zivis würde doch auch das Amt zahlen, oder?

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#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Julchen, Bei nichtehelichen Kindern gilt i.d.R. ein Betreuungsunterhalt über 3 Jahre. Nicht über 8.
Auch gilt der Selbstbehalt von 1000 EU NUR für die Mutter. Für das Kind gelten 840 EU.
@emilli ,
199 - 7 EU anteiliges Kindergeld macht 192 EU, die zu zahlen wären.
Bei kleinen Kindern wird der Umgang in der ersten Zeit meist stundenweise geregelt. Anfangs vielleicht auch noch mit der Mutter. Evtl. ist es auch ganz ratsam, dich mal ein wenig zurückzuhalten für die ersten paar Wochen. Zumal ich glaube, dass es bei einem solch kleinen Kind es auch noch n bisserl Zeit hat, mit dir innigen Kontakt zu schließen. Soll aber nicht heißen, dass du ewig aussen vor bleiben sollst!
Beim Unterhalt wird euer gemeinsames Kind ( und evtl. - je nach Ermessen des Richters - auch du ) gleichberechtigt wie das erste Kind behandelt. D.h. Die Verteilmasse ( alles, was ihm über seinem Selbstbehalt noch verbleibt ) wird prozentual unter allen Unterhaltsberechtigten aufgeteilt. Die ledige Mutter ist dann nachrangig.

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#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#15
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

sorry - verschrieben! Sollte die 3 sein! hab zu schnell gedrückt. Und mit den 1000 meinte ich durchaus die Ex - nicht das Kind. War wohl missverständlich! Von den KU-Zahlungen bin ich schlichtweg ausgegangen.

lg

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"Julchen"

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#16
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Frage zum Thema...
1:)Muß Ihr Freund eig.die Zahlungen( KUH )
an das Amt zurückzahlen, was bisher aufgrund seiner Zivi Tätigkeit ausgelegt worden ist ?
2.) angenommen er zahlt Ihr BUH , ohne Gericht u.s.w......, und plötzlcih wird er arbeitslos....!
Dann existiiert doch kein Titel , und die Zahlungen (BUH )werden eingestellt aufgrund seines
Selbstbehaltes .
Muß er dann eines Tages damit rechnen,
das er alles nachzahlen muß..??
Ich rede aber davon , wenn nicht das Amt Ansprüche stellt !!, und kein Titel besteht,
Mir ist klar, das das Sozialamt jeden Cent sich wieder holt....aber kann MAma auch verlorenen Unterhalt während seiner Arbeitslosigkeit nachfordern ??


-----------------
" "

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#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#18
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Geld während dem Zivildienst muß er nicht zurückzahlen.

Aber in dem Schreiben vom JA stand wirklich 199-77 = 122 und in einem anderen stand 192.

Das mit dem Kontakt zu dem Kind will er, glaube ich, gar nicht, oder jetzt noch nicht. Und mit ihr sowieso nicht. er ist selbst ohne Vater groß geworden und sagt er kam besser damit zu recht seinen Vater gar nicht zu kenn, als sein Halbbruder, der alle 6 Monate mal was von seinem gesehen hat und in der zwischenzeit nur schlechtes von der Mutter erzählt bekommen hat. Ich finde es ein bisschen feige, aber ich hoffe früher oder später versteht er mal um was es da geht und kümmert sich drum.

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#19
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Soso emili , Du findest das feige ??
ich finde das verantwortungslos !!!

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#20
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum verantwortungslos. Was seine EX gemacht hat war verantwortungslos. Da denkst du, du hast ne Freundin der du vertrauen kannst und die setzt einfach die Pille ab und ruiniert dir dein Leben. Wenn man das mal genau betrachtet hat er rein gar nichts mit dem Baby zu tun, außer das er eine, und nur eine kleine Zelle für die gespendet hat. Außerdem hat die Mutter jetzt nen neuen Freund. Soll der doch Vater spielen.

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#21
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Tja, ich finde das nicht nur feige, sondern auch nicht besonders weitdenkend. Grundsätzlich überlasse ich es jede selbst, sein Kind sehen zu wollen. Ers recht, wenn die Mutter diesbezüglich Probleme macht. Dein Freund scheint aber nicht zu wissen, wie wichtig es für ein ( SEIN! ) Kind ist, regelmäßigen Kontakt zu BEIDEN Elternteilen zu haben. Da gibt es tausendfach entsprechende Lektüre - auch im Internet! Google mal und druck sie ihm aus. Vielleicht denkt er dann anders über dieses Thema. Und schleißlich liegt es ja auch an IHM, ob sein Kind nur alle 6 Monate auf ne Tasse Kakao besucht oder regelmäßigen Umgang pflegt. Muss er denn die gleichen Fehler machen, wie sen Papa? Er müsste es doch besser wissen.
Also: Unterhalt muss er definitiv 192 EU zahlen. ( Einkommensstufe 1, bzw. 2 abzüglich anteiligen Kindergeld ).

@günther,
Frage 1 ist schon von emilie beantwortet worden.
Zu deiner 2. Frage:
Grundsätzlich kann er nicht verpflichtet werden, nachzuzahlen. Überhaupt kann Unterhalt erst ab Dato Verzug nachgefordert werden. Besitzt sie einen Titel, stehst du ab Dato immer in Verzug. Besitzt sie keinen, kann sie dich nach Aussetzen der Zahlungen sofort in Verzug setzen. Darufhin wird ermittelt, ob du dich absichtlich, bzw. selbst verschuldet in die Arbeitslosigkeit gebracht hast und entsprechend entschieden. ( Unter Umständen wird hier aber die jahrelangen Zahlung wie ein Titel behandelt.)
Also: Eigentlich ist es egal, ob ein Titel existiert oder nicht, wenn Frauchen flink genug ist. Sofern sie unterhaltsberechtigt ist, bekommt sie (rückwirkend) Geld ab Verzugdatum.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Soso,
" soll der doch Vater spielen ???,
nun erkennen wir Doch dein wahres Gesicht !!

Wieso möchtest Du zu Beginn des Forums
..das Kind sehen, Sorgerecht für Deinen Freund u.s.w. , wenn Du jetzt so ne Meinung heir abgibst !

Letztendlich geht es Dir doch nur darum, das Dein Freund nicht zahlen muß !!
und möglichst keinen Kontakt zu sein Kind bekommt!! Oder??

Sham on you...!!!
und noch was....dein Freund war bei der Zeugung beteiligt....und es ist sein Kind !!
sein Blut was da aufwächst !!!
und auch er hätte verhüten können !!!!!!



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#23
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich es eigentlich auch so gemeint habe. Ich liebe Kinder über alles, ich bin hierher gekommen, um mal darüber reden zu können und Erfahrungen auszutauschen. Aber meinen Freund braucht man des wegen nicht angreifen. Und Sorgerecht wollte er bzw. ich nie, sondern nur Umgangsrecht. Und meine Frage war nur ob sie es verbieten kann. Das er für das Kind zahlen muß ist mir auch klar, das finde ich auch noch relativ ok, aber die andere...
Und das mit dem soll der doch vater spielen, damit wollte ich nur sagen, das das Kind wenigstens nen Mann im Haus hat. Und ich denke ein guter Vater kann man nur sein wenn man mit Mutter und Kind zusammen lebt.

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#24
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

emilie,
5 Monate zusammen und schon so viel Vertrauen? Bin immer noch der Meinung, dass sich ein Mann, der partout keine Kinder will, selbst auch mit um die Verhütung bemühen sollte. Ansonsten muss er mit den Konsequenzen evtl. leben. Kann ja auch mal sein, dass es KEINE Absicht der Frau war oder?

Hab ich noch vergessen: Er kann es vergessen, die "Kontaktanbahnung" auf später zu verschieben.
1. Sagt die Mutter irgendwann : Der Olle hat sich nicht um das Kind gekümmert, als ich evtl. Unterstützung gebraucht hätte,
2. Steht das Kind in ein paar Jahren einem vollkommen fremden Menschen gegenüber, den es womöglich auch noch Papa nennen soll. ( Oder meint er, die Mutter erzählt dem Kind jahrelang die Märchen vom Kapitän, der auf einer kleinen Insel König ist und sich deshalb nicht nicht kümmern kann? )

Er muss wissen, was er tut. Aber um eine vernünftige Beziehung zu seinem Kind zu bekommen, muss er dranbleiben und für regelmäßigen Kontakt sorgen!! Nicht alle Fehler, die wir machen, sind später noch auszubügeln. Und was kann das Kind dafür, dass er es nicht wollte. Wer Geschlechtsverkehr ausübt, weiß auch, dass dabei kleine süße Babys entstehen können oder?

PS: Ein guter Vater kann man sehr wohl auch sein, wenn man von seinen Kindern räumlich getrennt ist. Leider verhindern viele Mütter dies.
"Vatersein" oder "Muttersein" muss nichts mit der Entfernung zu tun haben. Ein Vater kann sogar auf 1000 km Entfernung ein besserer Papa sein, als der neue Lebensgefährte der Mutter, der tagtäglich zugegen ist !!

-- Editiert von teufelin am 25.11.2004 21:21:14

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#25
 Von 
emilli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke mal ich kann für das was da gelaufen ist am wenigsten. Deswegen habe ich auch keine Lust mehr darüber zu reden. Ich meine mal ihr kennt ihn nicht, sie nicht und noch lange nicht der ihre Familie. Vielen Dank noch mal für die gebrauchbaren Antworten, aber ich mach mir um das Thema schon genug Kopf. Da brauch ich das hier echt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

OK, emilie.
Es wollte dir hier niemand auf den Schlips treten. Lediglich klarmachen, was es für Konsequenzen haben kann und wird, wenn dein Freund sich nicht um das Kind kümmert. Über DICH ist hier kein Mensch hergefallen. Auch nicht über deinen Freund. KAnnst du dir aber vorstellen, dass es hier eine Menge Leute gibt, die dieses Thema seit JAhren am eigenen Leib spüren ? MAn wollte dir/euch nur helfen. Wenn du nichts hören willst: Auch gut!

Nur dann erzähl hier nicht, dass seine Ex nicht möchte, dass du - als examinierte Krankenschwester ( ich frag mich, warum diese Aussage so wichtig ist !? ) bei den Treffen mit dem Kind dabei bist und auf der anderen Seite, dass dein Freund eigentlich gar keinen Kontakt will.
Ich mag solche Geschichten gar nicht. Wenn du schon u Hilfe bittest, dann schreib doch wahrheitsgemäß. Evtl. bekommst du dann auch entsprechende Antworten, die euch wirklich weiterhelfen.

Just in diesem Moment ist mir die Erleuchtung gekommen: Er will die "examinierte Krankenschwester" dabeihaben, weil er es sich allein nicht zutraut. Das ist soweit auch ganz OK. Nur müsst ihr der Mutter schon eine gewisse Zeit geben. Wenn der Vater meines Säuglings keine Ahnung vom Handling hat, würde ich es auch nicht einfach so in seine - und in die Hände einer fremden examinierten übers Wochenende geben. Lernt euch in Ruhe kennen, halte dich n bisserl zurück, lass deinen Freund auf ein paar Std. zu Besuch zu seinem Kind gehen usw....
Tut es einfach dem Kind zuliebe! Alles andere ( Familie der Exfreundin usw... ) ist nämlich völlig irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

An alle Mütter und Erfahrene mit Babys:

Wisst ihr nicht, dass gerade mit 7 Monaten die Fremdelphase beginnt?
Das Schlimmste, was man einem Kleinkind in diesem Alter antun könnte, wäre es getrennt von seiner Mutter zu einem ihm fremden Mann zu geben.
Also entweder Kontakt und wirklich nur ganz langsam zeitlich aufbauend im Beisein der Mutter oder gar nicht. Besonders schlimm wäre es auch noch, sich auf für das Kind fremden Gebiet zu treffen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Emelie, ich kann dich gut verstehen, mein Partner wurde auch mal so Vater, Pille wurde einfach vergessen bzw. abgesetzt (hat sie selbst hinterher gesagt). dann wurde die Schwangerschaft erst zugegeben als "Frau" in der 12. Woche war.Schau doch mal in www.bmfsfj.de (Bundeministerium für Fam, Senioren, ... ) rein, ist sehr aufschlussreich und interessant. Der Unterhalt, welches das JA leistet muss nicht immer zurückgezahlt werden,dass kannst du da auch nachlesen.

Zu deinem Freund, es ist schon arg böse was die Ex da gemacht hat, aber die Kleine kann nix dafür. Mein Freund hat auch schon seine Kleine vorenthalten bekommen,als es mich dann gab, dass ging ein halbes Jahr und dann legte es sich. Männer wollen dann langsam resignieren, sich deshalb nicht streiten, meiner ist jedenfalls so. Jetzt ist er froh das ich immer wieder gesagt habe das er "dran" bleiben soll. Dran bleiben, natürlich wenn ihr den Kontakt zum Kind wirklich wollt.

Ein Kind brauch den Vater, auch wenn er nicht im Haushalt lebt. In 1,2 Jahren den Kontakt aufbauen, dass könnt ihr vergessen, z.B. die Tochter meiner Schwägerin ist 2,5 Jahre, der Vater kam mal kurz aller 3 Monate vorbei, die hat geschrieen wie am Spieß, sie kennt den Mann auch nicht, logisch.

Er soll sich einen Ruck geben, Ex hin oder her, wenn sie ihm vertrauen kann, dann gibt sie ihm das Kind auch mal allein mit. Bloß was will er jetzt mit dem Würmel, er ist jetzt ohne Grundwissen nie irgendeiner Situation gewachsen, wie auch. Klar, du willst ihm als Kikra-Schwester helfen, aber die Mama will das einfach nicht, akzeptiere das vorerst.

Wie ich lese hat die Ex einen neuen Partner, klar wird sich das Kind dann auf ihn fixieren,wisst ihr wie das dann weh tut wenn das eigene Kind dann zu dem anderen Papa sagt? Ist nur lieb gemeint, sind wirklich persönliche Erfahrungen von mir. Ich kann dir dazu nur sagen, es wird besser, ihr bzw. dein Freund hat es in der Hand, er ist dran 1 Schritt vorwärts zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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