Uneheliches Kind im Trennungsjahr

14. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Opelkadettfreak
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 20x hilfreich)
Uneheliches Kind im Trennungsjahr

Hallo alle zusammen !!!!!!!

Habe folgendes problem , meine freundinn ist schwanger von mir !!
Ist jedoch noch Verheiratet ( in Scheidung,dass gericht zieht das ganze in die länge ) unser kind soll mitte märz geboren werden und wir haben jetzt die angst das wir vorher nicht mehr heiraten können und das kind nicht meinen namen bekommt was kann ich machen das das kind trotz alle dem meinen namen bekommt und ich es nicht adoptieren muss bitte helft uns.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo,
du musst das Kind später nicht adoptieren.
Das Kind gilt zwar bis zu ca. 300 Tagen nach der Scheidung als ehelich, sofern sie nicht vorher neu heiratet.
Du kannst allerdings heute m.E. ( bei mir - vor 13 Jahren - sah das noch anders aus ) die Vaterschaft ohne Vaterschaftstest sofort anerkennen, sofern der Noch-Ehemann deiner Freundin und sie selbst dem zustimmen. Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass das Ganze erst rechtswirksam nach der Scheidung wird. Sprich: Bis zur Scheidung behält das Kind den Namen des Ehemannes.

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#2
 Von 
Opelkadettfreak
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke dass währe echt gut wenn das so ohne weiteres gehen würde


Kann mir denn auch jemand sagen ob es wirklich so ist mit dem nachnahmen oder ob es auch meinen namen bekommen kann mfg opelkadettfreak

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#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 275x hilfreich)

Deinen Namen kann es bekommen, wenn ALLE Beteiligten - sprich auch der Noch-Ehemann deiner Freundin - damit einverstanden sind. Andernfalls kannst du DEIN Kind aber auf jeden Fall nach eurer Heirat adoptieren. Das geht i.d.R. problemlos.

lg

-----------------
"Julchen"

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 250x hilfreich)

Julchen, er muss es nicht adoptieren, wenn er der leibliche Vater ist und auch der Noch-Mann dies bestätigt. Es wird einfach nur die Vaterschaft anerkannt - und gut.

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#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 275x hilfreich)

aber wenn der Noch-Mann sich querstellt?

-----------------
"Julchen"

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