Uneheliches Kind minderjährig/eheliches volljährig

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Besorgte
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Uneheliches Kind minderjährig/eheliches volljährig

Hallo ihr Lieben!

Eine Frage, ist es möglich gegen die Anrechnung eines KU für ein uneheliches Kind vorzugehen ?
Ex-Mann zieht von seinem Einkommen , den KU für ein uneheliches Kind ab und will damit seinen Anteil an dem Unterhalt für unser volljähriges eheliches Kind schmälern.
Er würde trotz höherem Einkommen dann für beide Kinder zusammen weniger zahlen als ich für unser gemeinsames Kind alleine.
(So zumindest das Rechnemodell seines Anwaltes).

Ich habe im Internet folgende Aussage gefunden:

"Die Barunterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern sind auch vorweg abzuziehen. Hiervon kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn der Vorwegabzug zu einem unbilligen Ergebnis führt wie z.B. bei der Berücksichtigung nicht gemeinsamer minderjähriger Kinder."

PS. Er würde selbst wenn er für unsere gemeinsame Tochter mehr zahlen müsste als ich + seinem KU an das uneheliche Kind, nicht an seinem Selbstbehalt von 1000 Euro kratzen.

Viele Grüsse
Rena

-- Editiert von Besorgte am 06.01.2005 19:52:04

-- Editiert von Besorgte am 06.01.2005 19:55:37

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,

zunächst einmal sind uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt. Wäre ja auch noch schöner, wenn eheliche Kinder gleicher sind als gleich. Stichwort: Kindschaftsreform ;)

Aber: Deine Tochter ist volljährig. Damit ist sie gegenüber dem minderjährigen Kind zunächst nachrangig, da sie sich als Volljährige vorrangig um ihren eigenen Unterhalt zu kümmern hat. Der Unterhalt des minderjährigen Kindes ist daher tatsächlich erst einmal vorweg abziehen.

Was macht Deine Tochter denn? Schule, Erstausbildung o.ä.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen