Unerhalt Rückwirkend??

6. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Butterblume82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerhalt Rückwirkend??

Hallo an alle mitlesenden,

Ich habe mal eine Frage was das Zahlen des Unterhalts betrifft.
Ich bin 23 Jahre alt und mein Vater hat pünklich mit dem 18.Geburtstag den Unterhalt eingestellt. (Meine Eltern sind seit 21Jahren geschieden) Ich habe also vor einigen Jahren die Schule mit der mitleren Reife beendet, war dann Ausbildungssuchen,habe gejobbt und habe dann den 2.Bildungsweg besucht und werde in den nächsten Wochen mein Abitur ablegen. Dann werde ich eine Ausbildun/Studium machen.

Eine Bekannte sagte mir nun ich hätte in der Zeit wo ich wieder zur Schule gegangen bin anspruch auf Unterhalt gehabt. Außerdem würde ich als Ausbildungsuchende / Studentin bis zu meinem 27.Lebensjahr anspruch darauf haben.
Kann ich jetzt noch rückwirkend für die vergangenen 3Jahre anspruch auf den Unterhalt erheben?
Und wie stehen meine Chancen im Falle von einer Ausbildung (Studium wir finaziell kaum machbar sein - deswegen auch das interesse an der rückwirkenden Zahlung) mit fast 24 noch Unterhalt zu bekommen?

Viele Dank für euer Interesse

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Rückwirkenden Unterhalt gibt es nur ab dem Zeitpunkt, an dem Du Deinen Vater in Verzug setzt. Das hast Du ja seit Deinem 18. Lebensjahr nicht gemacht, also muss er auch nix nachbezahlen. Ab 18 Jahren hättest Du Dich selbst um Deinen Unterhalt kümmern müssen (nicht mehr Deine Mutter).

Du bist ausserdem verpflichtet Deine Ausbildung so schnell wie möglich nach der Schule durchzuziehen. "Trödelst" Du herum, kann es sein, dass Du auch Deinen zukünftigen Unterhaltsanspruch verwirkt hast.

Vielleicht sprichst Du mal mit Deinen Eltern (denn ab 18 ist nicht nur Dein Vater für die unterhaltspflichtig ...!) und fragst, wie sie Dich in der Ausbildung unterstützen würden. So in Form einer freiwilligen Zahlung oder Ähnliches!?

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