Unhaltbare Umstände - Ausziehen mit 19

31. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
AW-HF016
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Unhaltbare Umstände - Ausziehen mit 19

Hallo,

ich habe eine Frage, seit längerer Zeit gibt es bei mir zuhause nur noch ärger, mein "Vater" der emotional schon lange keiner mehr ist, ist seit 6 jahren mit seiner Frau, meiner "Stiefmutter" verheiratet. Würde man das Grafisch darstellen wollen, würde man feststellen das es seit diesem Zeitpunkt rapide mit dem Familien leben herabgeht. Zu beginn war ich ja nahezu verpflichtet mir das gefallen zu lassen, doch seit meiner Volljährigkeit lass ich mir das nicht mehr so gefallen und es wurde noch schlimmer. Nun ist der Höhepunkt erreicht, wir sprechen nicht mehr miteinandern und wenn nur über streitthemen und ich will hier nur noch raus. Mit meiner Mutter habe ich ein weitaus besseres verhältnis und ich möchte in ihrem Haus eine Wohnung mieten. Ich habe bereits bei der Düsseldorfer Tabelle geguckt, da ich noch Schüler bin. In dieser lande ich in der Kategorie "nach dem Umstand des Falles", da mein Vater zuviel verdient. Meine Frage nun, kann ich von ihm Unterhalt einfordern? Sicherlich würde mein Vater es begrüßen wenn ich ausziehen würde aber er würde nicht den vollen Satz zahlen wollen, kann man in diesem Falle rechtlich vorgehen? Ich kann hier nicht mehr so weiter leben und muss etwas unternehmen.

Vielen Dank im vorraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Kannst Du denn nicht zu Deiner Mutter in die Wohnung ziehen?

Wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst, hast Du einen Bedarf von 640,- €, der gequotelt nach dem Einkommen BEIDER Elternteile gezahlt wird. Kindergeld wird vorher abgezogen.

Von den 640,- € darfst Du dann aber auch alles bezahlen: Miete, Essen, Bücher f. d. Schule, Kleidung, etc.
Zusätzlich bekommst Du dann nix mehr von Deinen Eltern.

Vielleicht hälst Du es doch noch so lange zu Hause aus, bis Du Dein eigenes Geld verdienst ... ;)

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

schließe mich meinem Vorredner an.
Und nicht zu vergessen: Die Privilegierung ist mit deinem Auszug weg, alle anderen Unterhaltsbrechtigten gehen dir vor.

Ja, und Bafög wirst du auch beantragen müssen.
Das und das an dich auszuzahlende Kindergeld werden voll auf deinem Bedarf angerechnet.

Warum ziehst du nicht zu deiner Mutter?

Dein Vater kann bestimmen, wie er seiner Unterhaltspflicht nachkommt.

Sollten allerdings bei dir zu Hause wirklich unzumutbare Verhältnisse herrschen, so könnte ein Besuch beim Jugendamt schon sinnvoll sein.
Die beraten bis du 21 bist.

Grüßle

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