Unser Ehevertrag

17. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2023 02:33:10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Unser Ehevertrag

Sehr geehrte Forummitglieder,

Ich würde gerne bald heiraten, aber habe nach dem langen rosenkrieg mit meiner exfrau etwas Angst, dass mir es wieder passieren würde. Denn damals bei der Scheidung musste ich die Hälfte meiner Eigentumswohnung abgeben.

Ich bin jetzt Arbeitnehmer mit gutem Verdienst und eigentumshaus.
Meine neue Partnerin , die ich heiraten möchte ist wegen ihrer schwerbehinderung 40-50% mal am arbeiten, mal arbeitslos und bekommt dann Geld vom jobCenter. Sie ist erst seit drei Jahren in Deutschland und ist italienische Staatsbürgerin.

Könnte ich durch den Ehevertrag den nachehelichen Unterhalt ausschließen?
Oder würde sie oder der Staat wegen ihrer Behinderung versuchen mich lebenslang zum zahlen zwingen?

Vielen Dank für die Rückantworten im Voraus !

Viele Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Januar2020):
Ich würde gerne bald heiraten,
Gibt es deinerseits Gründe, trotz langer und schlechter Erfahrungen nun das gleiche nochmals zu tun?
Zitat (von Januar2020):
Meine neue Partnerin , die ich heiraten möchte ist wegen ihrer schwerbehinderung 40-50% mal am arbeiten, mal arbeitslos und bekommt dann Geld vom jobCenter
Nicht nur nach einer Eheschließung, sondern auch durch den Zusammenzug mit deiner Partnerin (sie vermutlich zu dir ins Haus), ergäbe sich eine sozialrechtliche Konstellation, die lange vor einer möglichen späteren Scheidung greift.

Das wären dann sozialrechtliche Fragen.
Du würdest für deine Partnerin, mit der du in einem Haushalt wirtschaftest, unterhaltspflichtig.
d.h. die Partnerin wäre nicht mehr Hartz-IV-bedürftig mit Sozialleistungen.

Und falls diese Ehe auch nicht hält: Den nachehelichen Unterhalt kann man im Ehevertrag zwar ausschließen. Trotzdem kann und wird der eingefordert werden können. Weil hier jetzt schon besondere Gründe vorliegen (Schwerbehinderung, verminderte Erwerbsobliegenheit) .
Die werden sich später nicht ändern.

Ich hoffe, dass deine kürzlich hier vorgestellte Idee mit der Wohngemeinschaft in deinem Haus nicht die neue Partnerin betrifft...dann gäbe es bereits sozialrechtliche Fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12329.06.2023 02:33:10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann wäre es für mich besser, wenn wir erst mal beide weiter getrennt wohnen und nicht heiraten.

Welche andere unangenehme Nachteile könnten für mich entstehen , wenn sie zu mir ziehen würde?



-- Editiert von Januar2020 am 17.12.2020 14:50

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ihr könnt privat alles ausschließen, das ist nicht das Problem. Aber in dem Augenblick, in welchem sie ALG II bekommt, also die Allgemeinheit für jemanden aufkommen soll, da ist so ein Vertrag nichts wert. Man kann sich nicht auf Kosten von uns allen bedürftig machen.

Nur, ein GDB von 40-50 ist doch letztlich gar nichts. Damit kann man arbeiten, wenn vielleicht auch nicht in jedem Job.

Wie lange Du im Fall einer Trennung noch zahlen musst, ist von vielen Faktoren abhängig, u.a. von der Dauer der Ehe, dem gesundheitlichen Status und einigen anderen Faktoren, die man so nicht voraussagen kann.

Es gibt ja auch ganz legale andere Methoden, jemanden abzusichern ohne dass man die Unwägbarkeiten einer Trennung allein tragen muss. Etwa die Anstellung als Haushälterin mit normalen Abgaben in die Sozialversicherungen. Muss ja nicht ganztags sein, dann kann sie weiter arbeiten, baut eine eigenständige soziale Absicherung auf. Denn auch eines nicht vergessen - auch der Versorgungsausgleich kann später ganz bös ins Geld gehen. Du hast schon einmal geteilt, okay, das ist bei gutem Verdienst verkraftbar und abpufferbar. Aber das nochmals? Ich weiss nicht so recht, ich würde es nicht tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Januar2020):
Dann wäre es für mich besser, wenn wir erst mal beide weiter getrennt wohnen und nicht heiraten.
Ja.
Zitat (von Januar2020):
Welche andere unangenehme Nachteile könnten für mich entstehen , wenn sie zu mir ziehen würde?
Man kann nicht alles aufzählen, was nachteilig entstehen KÖNNTE.
Wir kennen euch doch nicht.
Du schreibst nur, was dir wichtig wäre. Was wäre denn für deine Partnerin wichtig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Es besteht die Gefahr des Sozialbetruges.

Wenn ihr heiratet, bist du ihr zu Unterhalt verpflichtet.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.06.2023 02:33:10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie sagt: „ Ich habe immer schon von einer romantischen Hochzeit am Meer in Italien geträumt."

Dass nach der Scheidung ich die Nachteile und sie die Vorteile haben wird ist jedem klar.

Auch dass nach der Hochzeit , sie die Scheidung als Druckmittel benutzen kann weiß auch jeder.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum fragst Du dann?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12329.06.2023 02:33:10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich selber irgendwo an die liebe und für ewig zusammen sein glaube.

Ich würde auch gerne romantisch heiraten und eine Frau meiner Träume zur Ehefrau nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

TE, du tust ja gerade so, als ob LIEBE etwas mit EHE zu tun haben müsste. :)
Aber da du wie jeder andere weißt, was sich nach der romantischsten Hochzeit am romantischsten Ort der Welt noch nachteilig ergeben könnte--- gehört ihr eben wohl zu den Gläubigen.
Warum nicht.

Irgendwann sind auch die eigenen Kinder aus der ersten Ehe erwachsen und selbständig, dann kann man gern und wieder eine Ehefrau fürstlich unterhalten.
Warum nicht.

Eine Schwerbehinderung von 40-50% gibt es nicht.
Es gilt: Schwerbehindert ist man in D. mit GdB 50 oder mehr.
Immer mal deswegen arbeitslos--- ist eine recht ungenaue Beschreibung. Aber auch hier: Warum nicht.
----------------------------------------

Zitat (von edy):
Es besteht die Gefahr des Sozialbetruges.
Inwiefern?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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