Unter welchen Bedingungen steht ihm Prozesskostenhilfe zu?

9. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)
Unter welchen Bedingungen steht ihm Prozesskostenhilfe zu?

Nachdem ich durch ein selbst in Auftrag gegebenes Gengutachten erfahren musste nicht der Erzeuger unseres erstgeborenen Sohnes zu sein, sah ich mich gezwungen die Vaterschaft gerichtlich anzufechten. Der Logik der Deutschen Justiz folgend musste ich dabei gegen meinen eigenen Sohn (25 J) klagen. Die ehrenwerte Mutter bleibt da erst mal aussen vor. O.K. die Sache ist jetzt durchgestanden und mein Sohn und ich wurden von der Gerichtskasse aufgefordert die entstandenen Gerichts- und Gutachterkosten hälftig zu zahlen.

Für meinen Sohn eine bittere Pille, da Berufsanfänger.

Frage: Unter welchen Bedingungen steht ihm Prozesskostenhilfe zu? Handelt es sich dabei um eine Stundung oder um einen (teilweisen?) Erlass der Gerichts/Gutachterkosten?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Prozeßkostenhilfe steht ihm zu, wenn er "arm im Sinne des Gesetzes" ist. Also, wenn er unter 840 Euro netto (nach Abzug von Miete, Kredit) im Monat kommt. Lebt er mit jemanden zusammen, verringert sich der Betrag noch einmal. Er muss einen Antrag auf PKH beim Gericht stellen. Das Gericht entscheidet dann, ob ihm PKH zusteht oder nicht. Es kann auch entscheiden, die Prozeßkosten in kleinen Raten zu bezahlen (ist meistens der Fall, es geht manchmal auch in Raten von 10 Euro). Höchstens 4 Jahre muss man bezahlen. Jedes Jahr prüft das Gericht die finanzielle Situation, d.h., wann muss einen Fragebogen ausfüllen und an das Gericht zurückschicken.
Gruss Keken

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#2
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Danke Keken.

:)

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Catchup,
PKH muss aber VORHER beantragt und bewilligt werden. Wenn der Prozeß schon gelaufen ist, ist es zu spät.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

...und niemand hindert dich daran, ihm das Geld zu erstatten. Er kann schließlich nix dafür, dass du nicht sein leiblicher Vater bist, und immerhin dachtet ihr beide ja 25 Jahre lang, dass er von dir ist.

Gruß karamel

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#6
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@teufelin
ooops, das ist natürlich dumm.

@karemel

Na ja, wie wär's denn wenn die ehrenwerte Mutter oder der Erzeuger die Prozesskosten übernehmen würden?

Ich kann ja nun auch nichts für, oder?

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@Kanalmeister

Wie meinen?

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