Unterhalt, 19 Jahre - wohnt nicht bei Eltern

23. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
lena111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt, 19 Jahre - wohnt nicht bei Eltern

Hallo zusammen,

mein Neffe ist 19 Jahre alt.

Meine Schwester lässt ihn nicht mehr im Haus wohnen. Er hat Unterschlupf bei der Oma gefunden.

Das Kindergeld wird von den Eltern fröhlich kassiert.

Welcher Unterhalt steht meinem Neffen zu??

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
lena111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

er ist in der Ausbildung.

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Und was verdient dein Neffe? Arbeiten beide Eltern? Gibt es noch unterhaltspflichtige Geschwister? Lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehn.

Les mal hier: Unterhalt ab 18

gruß azrael




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#4
 Von 
lena111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, ich wusste nicht, dass die Daten wichtig sind.

Vater bekommt Rente und Mutter arbeitet auf 400 Euro-Basis. Ein weiterer Sohn ist 16 und noch in der Schule. Sie haben ein eigenes Haus.

Mein Neffe bekommt eine Ausbildungsvergütung von rund 470,00 Euro.

Das Kindergeld wird an die Eltern ausgezahlt.

Danke für die Hilfe!!

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#5
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 144x hilfreich)

Ich würde ja sagen, Rausschmiss ist sowas wie Einverständnis der Eltern zum Auszug, damit könnte er doch beantragen, dass das Kindergeld direkt an ihn ausgezahlt wird. Barunterhalt wird wohl von den Eltern nicht zu holen sein, aber das Kindergeld wäre ja schon mal was.

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

Hallo,

wenn die Ausbildungsvergütung netto ist, dann kommt er mit dem Kindergeld zusammen auf 634 €/Monat, da wäre höchstens noch ein Unterhaltsbedarf von 6 € zu befriedigen - wegen dem lohnt sich wohl kein Streit.

Also Kindergeld bei den Eltern einfordern, ansonsten eben die Auszahlung direkt von der Kindergeldkasse auf das Konto des Jungen.

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#7
 Von 
lena111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!!

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