Hallo, ich hoffe ich habe das Thema im richtigen Forum gepostet. Es geht um Unterhalt, und zwar um den Kindes Unterhalt für das bei mir lebende Kind, welcher vom anderen Elternteil gezahlt wird. Dies geschieht trotz Titel nämlich nicht. Und das schon seit Jahren. Nun habe ich eine Aufstellung der Gesamtforderung in eingereicht, mit einer Fristsetzung sonst Klage.
Nun habe ich ein Schreiben von dem Anwalt des anderen Elternteils erhalten, mit der Aussage wir wissen ja gar nicht wann da was zu wenig gezahlt wurde, ich solle das bitte nachweisen und zwar Frist bis morgen. Da frage ich mich doch, was passiert denn wenn ich diese Frist nicht einhalte? Die ist doch total irrelevant die Frist, denn der Titel besteht ja weiterhin und die Forderungen gegen ihn ja auch. Oder?
Unterhalt, Anwalt setzt Fristen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
WEnn Du einen Titel hast, dann musst Du nicht klagen, der Brief war also ziemlich blöd. Warum leitest Du nicht die Vollstreckung ein?
wirdwerden
Ich verstehe nicht ganz, was an meinem Brief „blöd" war?
Was passiert denn wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, das Jugendamt die Hände hebt - „wir sind nicht dafür zuständig, da ja ein Titel bereits besteht". Ich solle den Elternteil darauf hinweisen, so sagten sie, dass gar kein Unterhalt ankommt, ihm eine Frist nennen, und dann weitere rechtliche Schritte einleiten. Das ist das nun was ich getan habe. Und was ist denn mit der Frist vom gegnerischen Anwalt? Bis morgen kriege ich doch jetzt gar keinen Anwalt wie soll das denn gehen?
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Was blöd ist, das ist die Fristsetzung mit Klage. Die Klage ist doch schon längst erfolgt, eine Entscheidung liegt vor. Und bei ständig wiederkehrenden Verpflichtungen bedarf es auch keiner Fristsetzung. Durch diese Formulierungen hast Du gezeigt, dass Du nicht unbedingt von Kenntnis belastet bist (kein Vorwurf), nur dann versucht es der Anwalt der Gegenseite auf die dumme Tour.
Weisst Du, wo der Vater arbeitet oder aber kennst Du sein Konto? Damit Vollstreckungsauftrag erteilen und gut ist. Auf Schreiben der Gegenseite nicht reagieren. Das wars.
wirdwerden
Danke für diesen Hinweis.
Also kann ich die gesetzte „Frist" des gegnerischen Anwalts ignorieren weil es irrelevant ist?
Weitere Details habe ich nicht, sein Konto oder was er arbeitet sind Informationen die mir nicht vorliegen.
Ja natürlich. Versuche rauszufinden, wo er arbeitet. Und er hatte doch vor Jahren vielleicht mal ein Konto? Es ist natürlich besser, wenn man ein paar Eckdaten hat. Also so ganz ohne Kenntnisse, das glaube ich einfach nicht. Zumindest die Adresse ist doch klar, da kann man doch mal gucken, wo der morgens so hinfährt. Ob er ein Auto hat u.s.w. DAs wäre mein Einstieg.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 06.06.2019 19:37
Hab dir eine PN geschickt. Schau mal rein.
wirdwerden
Zitatdas Jugendamt die Hände hebt - „wir sind nicht dafür zuständig, da ja ein Titel bereits besteht". Ich solle den Elternteil darauf hinweisen, so sagten sie, dass gar kein Unterhalt ankommt, ihm eine Frist nennen, und dann weitere rechtliche Schritte einleiten. :
Unter weiteren rechtlichen Schritten war hier die Zwangsvollstreckung gemeint.
Wenn du damit überfordert bist, kannst du beim Jugendamt kostenfrei eine Beistandschaft einrichten, dann machen sie das für dich. Die Kosten für die Vollstreckung musst du aber trotzdem zumindest vorschießen.
ZitatWEnn Du einen Titel hast, dann musst Du nicht klagen, der Brief war also ziemlich blöd. Warum leitest Du nicht die Vollstreckung ein? :
wirdwerden
Es ist wichtig, dass der fehlende Unterhalt in einer übersichtlichen Form aufgeschlüsselt wurde.
Es ist ratsam, so vorzugehen, wenn Titel über das Ju.-amt laufen. Diese sind bekanntlich entweder "überlastet"
oder anderweitig gehemmt ... ;-)
Das Jugendamt kann eine Beistandschaft für das Kind übernehmen oder Du wendest Dich an die Unterhaltsvorschusskasse.
Jedoch steht dem Vater es im BGB-Recht in Verbindung mit den Artikeln des GG zu den Unterhalt zu kürzen, zeitlich auszusetzen oder Zahlungen zu verweigern (§1579 BGB ), sofern dem §1686 BGB nicht entsprochen wurde.
Denn die Anwendung der Düsseldorfer-Tabellensätze kann dem Grunde und der Höhe nach widersprochen werden. Sie stellen keine Rechtsverbindlichkeit dar.
Dies entspricht der Auslegung bzw. Anwendung des §1612, I 2.Hs BGB in Verbindung mit §1684,II BGB und der Wahrung/Beachtung der Deutschen Grundrechte zur allgemeinen und wirtschaftlichen Handlungsfreiheit des Verpflichtenden. Die Maßnahmen des Verpflichtenden können mit §1686 BGB in Verbindung mit §1579 BGB in Verbindung mit §1684, II, S.1 BGB ihre Begründung finden.
ZitatWas blöd ist, das ist die Fristsetzung mit Klage. Die Klage ist doch schon längst erfolgt, eine Entscheidung liegt vor. :
Kann es sein, dass ich was falsches lese:
Aber wo eingereicht? Bei Gericht, Ju.-amt?Zitat:Nun habe ich eine Aufstellung der Gesamtforderung in eingereicht, mit einer Fristsetzung sonst Klage.
Die Frist der Gegenseite ist unsinnig und zu kanpp, oder wann ist das Schreiben bei Dir eingegangen?
Kam es mit Zustellurkunde (gelbem Brief) oder "normal" per Post direkt von der Gegenseite?
Antwort könnte an die Gegenseite lauten:
Mit bedauern muss eine Fristverlängerung beantragt werden, da diesseitig die aufwendige Aufstellung der fehlenden Unterhaltszahlungen Ihrer Partei eine enormen Aufwand für unsere Partei bedeuten.
Ihrer Partei sollte die Beweislage ebenfalls bekannt sein, da er Nachweise zu erbringen hat, dass die Zahlungen fristgerecht und vollumfänglich auf das Konto unserer Partei eingegangen sein muss, da die Zahlungen ordentlich und sauber Beleghaft von Ihrer Partei nachzuweisen sind.
Und jetzt?
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