Unterhalt, Bafög, Kindergeld

23. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wendla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt, Bafög, Kindergeld

Hallo,
ich bin geschieden und habe 2 Kinder aus dieser Ehe, für die ich Unterhalt zahle. Mein Sohn ist 20 und hat jetzt ein Studium begonnen. Wir haben keinen Kontakt zueinander. Er schickte mir jetzt seinen Bafögbescheid zu, aus dem hervorgeht, dass die Kindesmutter keinen Unterhalt zahlen muss (zu geringes Einkommen) und ich 220 €. 370 € erhält er vom Bafögamt. Nun meine Frage: Darf ich den berechneten Unterhalt um 184,- Kindergeld kürzen, da dieses ja den Eltern zusteht, um den Unterhalt zu bestreiten? Ich weiß nicht, wer das Kindergeld erhält, ob mein Sohn oder meine Ex-Frau. Ich habe irgendwo gelesen, dass dies so rechtens wäre, bin aber nicht sicher.
Vielen Dank für die Hilfe -
Wolfpeter

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Wolfpeter,

Wohnt der Sohn bei der Mutter ?

oder in "eigener" Wohnung ?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wendla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Mein Sohn wohnt in eigener Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Wolfpeter,
Dann hat der Sophn einen Unterhaltsbedarf von 670€ mtl.

Davon werden Bafög + volles Kindergeld abgezogen (KG geht
an ihn).

670€
minus 370€ Bafög
minus 184€ KG

Unterhaltsbetrag 116€

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Anspruch auf das Kindergeld haben Sie, da Sie der einzige sind, der Unterhalt zahlt und Kindergeld eine Steuererleichterung für Unterhaltszahler ist.
Mehr dazu:
http://www.anwalt-scheidung-online.de/unterhalt/unterhalt-ab18.php

Ihr Sohn könnte einen Abzweigungsantrag stellen oder gestellt haben, d.h., das Kindergeld würde bei Bewilligung direkt an ihn ausgezahlt. Dieser Antrag müßte hier aber abgelehnt werden, da Sie ihrem Sohn ja Unterhalt zahlen.

Am einfachsten dürfte tatsächlich sein, die Differenz zum Unterhaltsbedarf, wie Edy geschrieben hat, auszuzahlen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wendla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)


Vielen Dank für die vielen Antworten, das hat mir sehr geholfen! Ich werde nun mien Glück versuchen und das mit meinem Sohn klären.
Viele Grüße -
Wolfpeter

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